Lehrer behandeln Wespenstich bei Schüler – und sind nun wegen Körperverletzung angeklagt

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COCHERN. Nachdem sie den Wespenstich ihres Schülers mit ungewöhnlichen Mitteln behandelt haben sollen, sind zwei Lehrer im rheinland-pfälzischen Cochem wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagt worden. Wie eine Sprecherin des Amtsgericht am Donnerstag sagte, ereignete sich der Vorfall bereits im Mai vergangen Jahres auf einer Klassenfahrt in einer Jugendherberge in Zell.

Aktuell ist Wespenhochsaison – es wird ausgeschwärmt. Foto: erlend./ flickr (CC BY-SA 2.0)

Dem 39-Jährigen und der 40-Jährigen wird laut Amtsgericht vorgeworfen, einem damals 14 Jahre alten Jungen der achten Klassen bei der Behandlung eines Wespenstiches an der rechten Hand nicht nur starke Schmerzen, sondern auch eine Verbrennung zweites Grades zugefügt zu haben. Dies sollen sie bei ihrem Handeln billigend in Kauf genommen habe.

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Konkret soll der 39-Jährige eine Gabel mit einem Feuerzeug erhitzt und diese auf den Wespenstich des Schülers gedrückt haben. Die 40-Jährige soll die Brandblase, die sich daraufhin gebildet habe, anschließend aufgeschnitten und mit einer Creme behandelt haben. Der Prozess soll nach Angaben der Sprecherin am kommenden Donnerstag fortgesetzt werden. dpa

Die Geschichte sorgt auf der Facebook-Seite von News4teachers für viele Reaktionen.

Immer mehr chronisch kranke Schüler: Kinderärzte fordern bundesweiten Einsatz von Schulschwestern

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Jürgen Günther
5 Jahre zuvor

Es hätte genügt, eine breite Klinge im Wasserbad auf 55-60°C (kontrolliert mit einem Thermometer) zu erhitzen und dann 10 Sekunden auf die Einstichstelle zu drücken. Das schmerzt etwas, gibt aber keine Brandwunde und wirkt zuverlässig.
Ich habe das selbst mehrfach angewendet.

Eva
5 Jahre zuvor

Für Lehrkräfte gibt es klare Verhaltensregeln: Finger weg und mediz.Fachkräfte ranlassen auch, wenn die Umstände auf einer Klassenfahrt sicher dafür nicht immer einfach sind.Nur im absoluten Notfall Rettungmassnahmen anwenden und Rettungsdienst rufen.

Grobi
5 Jahre zuvor

Als Lehrer darf man den Stich gar nicht selbst behandeln. Man müsste die schriftliche Erlaubnis der Eltern einholen für jegliche Art der Entfernung bzw. Behandlung von Insektenstichen. Die Kollegen hätten in diesem Fall einen Arzt aufsuchen müssen. Die beschriebene Methode selbst ist natürlich hanebüchend und wäre selbst mit Erlaubnis der Eltern höchst fragwürdig

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Grobi

Ich erlaube mir eine kleine Korrektur eines netten kleinen Wortes.
https://www.duden.de/rechtschreibung/hanebuechen

mississippi
5 Jahre zuvor

Als Lehrer darf man nur ein Pflaster aufkleben, mehr nicht. Aber das weiß man doch. Selbst „Mückensalbe“ wäre verboten gewesen. Hand in so heißes Wasser, wie man aushält hilft auch. Darf man als Lehrer aber auch nicht.

Christiane Hucke
5 Jahre zuvor

Hi. Selbst Zwiebeln darf man nicht mehr als Lehrkräfte bzw als Pädagogen drauf machen. Dürfen wir nicht mehr. Bescheuert an alle die das durchgedrückt haben. Am Ende darf man dann wohl auch nicht mehr 1.Hilfe leisten. Idioten.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Warum haben die nicht gleich die Kettensäge genommen und die Hand amputiert?

Zu meinen Vorrednern: Ich glaube kaum, dass die „Zwiebel drauf“ oder die „Mückensalbe“ zu einer Anklage geführt hätten, so bescheuert sind in aller Regel Eltern und auch Staatsanwälte dann doch nicht (ja, es gibt Ausnahmen, aber die sind nicht die Regel).

Aber was die beiden Knalltüten da geritten hat, so eine „Behandlung“ anzuwenden, ist ganz schwer nachzuvollziehen (oder wir kennen wesentliche Einzelheiten nicht). Dass die Eltern dann offensichtlich Anzeige erstattet haben, sprich auch nicht für den Charakter der Eltern, wozu soll dieser Prozess nun gut sein, aber in diesem speziellen Fall sind die Lehrer selbst Schuld.

AvL
5 Jahre zuvor

Medizinisch gesehen kommt beim beschriebenen Fall eine vorsichtige, lokale Kühlung mit Kühlelementen in Frage.
Gefährlich sind Wespenstiche nur, wenn eine allergische Reaktion mit massiven Schwellungen ausgelöst wird, etwa im Gesichtsbereich oder der Atemwege, denn dann helfen nur noch Antihistaminika, Cortison und Adrenalin im akuten anaphylaktischen Schock.

Janine Molter
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Werden Lehrer eigentlich diesbezüglich „geschult“? Oder wird immer „nur“ 1. Hilfe gelehrt?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Janine Molter

In unserem Bundesland gibt es eine Verpflichtung zu einer Wiederholung des Erste-Hilfe-Lehrganges im 3-Jahres-Rhythmus, manche Schulen machen dies gemeinsam, andere größere jährlich rotierend in 3 Gruppen.
Bei uns werden dort auch rechtliche Fragen angesprochen, z.B. Verabreichung von Insulin o.a.
Eva, Grobi und Mississippi haben es ja schon geschrieben: Als Lehrer darf man NICHTS! – von Erster Hilfe abgesehen.
Danach/ Zeitgleich erfolgt der Anruf der Eltern und/ oder der Ruf eines Rettungswagens – je nach Vorfall.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Janine Molter

Bei uns in NRW sind es sogar alle 2 Jahre. Leider tatsächlich nur 1. Hilfe, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Und Palim hat Recht, alles andere dürfen Lehrer nicht.

Janinini
5 Jahre zuvor

Da wollten 2 Menschen, einem Kind helfen und sind jetzt die Dummen?!
Hat die Methode gewirkt? Wo (Räumlichkeit) wurde das Kind gestochen?
Welche Möglichkeiten hätte es alternativ gegeben? Fragen über Fragen.
Ist genauso irrsinnig, wie seine Kindergartenkinder morgens um halb 8 einzucremen und darauf zu hoffen, dass das Kind keinen Sonnenbrand erleidet, weil die Erzieherinnen nicht (nach) eincremen dürfen. Wer ist denn dann bei Sonnenbrand verantwortlich und kann vor Gericht gezerrt werden?!
Dümmer geht’s nicht.