Philologen: A14 für Gymnasiallehrer „dringend erforderlich“ (die anderen sollen dann gerne auch A13 bekommen)

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HANNOVER. Bereits seit Jahren fahren die GEW und der VBE eine bundesweite Kampagne zur finanziellen Gleichstellung insbesondere von Grundschullehrern: „A13 für alle!“ – zunehmend erfolgreich: Der Lehrermangel in der Primarstufe zwingt immer mehr Bundesländer, die Lehrerbezüge anzugleichen (News4teachers berichtete). Jetzt meldet sich der Philologenverband Niedersachsen zu Wort. Er hält es nach eigenen Angaben „für dringend erforderlich, zu Verbesserungen in der Besoldung der Lehrkräfte zu kommen und Besoldungseinstufungen auf einem höheren Niveau vorzunehmen“. Heißt konkret: Alle sollen eine Stufe heraufgesetzt werden – die eigene Klientel, die Gymnasiallehrer also, auf A14.

Stets voran, doch nie nach oben? Die unendliche Treppe des Mathematikers Lionel Penrose ist physikalisch unmöglich und nur eine Wahrnehmungstäuschung. Illustration: Wikimedia Commons

Die „derzeit mit Nachdruck geführte Debatte in Politik und Gesellschaft sowie bei Lehrerverbänden“ sei ausdrücklich zu begrüßen und müsse nun zu einem spürbaren Ergebnis auch in Niedersachsen führen, so teilt der Philologenverband in einer Pressemitteilung mit – allerdings: für alle Lehrkräfte.

Die Diskussion werde bedauerlicherweise verkürzt geführt, indem ausschließlich über eine Anhebung der Besoldung für Grund-, Haupt- und Realschullehrer nachgedacht werde. In diesem Zusammenhang müsse aber „zwingend“ beachtet werden, dass die Besoldungseinstufung der Lehrer an den beruflichen und allgemein bildenden Gymnasien – im Gegensatz zu anderen Lehrergruppen – seit Jahrzehnten unverändert geblieben sei, was die Frage nach Besoldungsgerechtigkeit aufwerfe. „An den Gymnasien sind die Lehrkräfte von strukturellen Verbesserungen ihrer Besoldung seit langem ausgeschlossen geblieben und in besoldungsmäßiger Hinsicht schon seit geraumer Zeit im Vergleich zu anderen Lehrämtern unterbewertet. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Zustand, der das gymnasiale Lehramt zunehmend unattraktiv macht“, meint Philologenchef Horst Audritz.

Die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen habe sich in den letzten Jahren insgesamt sowie insbesondere in den MINT-Fächern dramatisch verschlechtert. „Viele, die zunächst eine berufliche Tätigkeit als Lehrer an beruflichen und allgemein bildenden Gymnasien mit ihren vertieften fachwissenschaftlichen Studiengängen angestrebt haben, orientieren sich angesichts geringerer Bezahlung und schlechterer Arbeitsbedingungen neu und gehen in die Wirtschaft, wo sie mit ihren Qualifikationen hoch begehrt sind. Anhaltender Lehrermangel ist damit vorprogrammiert“, so betont der Verbandsvorsitzende.

Falls wesentliche Korrekturen in der Besoldung der Lehrer an Gymnasien ausblieben, sei es unausweichlich, dass die Gymnasien künftig ihre schulgesetzliche Aufgabe der Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung mit dem Ziel der allgemeinen Studierfähigkeit nicht mehr hinreichend und qualifiziert wahrnehmen könnten. Diese „dramatische Entwicklung“ betreffe nicht nur die Schulen selbst, sondern habe letzten Endes erhebliche Auswirkungen auf junge Menschen hinsichtlich ihres weiteren Bildungsweges in Studium und in Berufen mit anspruchsvollen Ausbildungsgängen. „Unsere Wirtschaft, unsere Wissenschaft und Verwaltung benötigen mehr als je zuvor in den Schulen gut ausgebildete und anschließend durch anspruchsvolle Studiengänge adäquat vorbereitete junge Menschen. Ohne eine erkennbare Anhebung der Besoldung der Lehrer an Gymnasien werden aber die dafür dringend benötigten Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen“, warnt Audritz.

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Er betont: „Der zunehmende Lehrermangel und die sich weiter verschlechternde Unterrichtsversorgung sind auf klare Ursachen zurückzuführen: Das Land kann als Arbeitgeber der Lehrkräfte angesichts der geringeren Bezahlung und der schlechteren Arbeitsbedingungen mit der Privatwirtschaft nicht mehr konkurrieren. Wir fordern daher, die Besoldung nicht nur für Grund-, Haupt- und Realschullehrer neu zu bewerten, sondern ebenso eine Anhebung der Besoldung für die beruflichen und allgemein bildenden Gymnasien auf A14 vorzunehmen.“

„Ungerechte Besoldung“ der Lehrer

Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte (VNL/VDR), der nach eigenen Angaben „schon seit Jahren für eine bessere und gerechtere Lehrerbesoldung eintritt“, hat heute seine Forderung nach „mindestens A13 für alle Lehrkräfte“ erneuert. Die „Unattraktivität des Lehrerberufs im nichtgymnasialen Bereich“, die sich in den niedrigen Bewerberzahlen für Stellen an Grund- und Hauptschulen zeige, liege im niedrigeren Gehalt begründet. Eine  immer höhere Belastung, gepaart mit einer ungerechten Besoldung, schrecke junge Menschen ab, Lehrer an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Oberschule zu werden. „Es bedarf daher vor allem in diesem Bereich endlich einer Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes. Eine Besoldung mindestens nach A13 würde auch eine Wertschätzung der immensen Arbeit der Lehrkräfte an den Grund-, Haupt-, Real- oder Oberschulen widerspiegeln“, erklärt VNL/VDR-Chef Torsten Neumann.

Was er nicht sagt: Wenn gleichzeitig die Gymnasiallehrer auf A14 klettern, wäre der erhoffte Effekt –die Attraktivitätssteigerung der Lehrämter an anderen Schulformen – schon wieder perdu. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Das Thema wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert.

GEW macht Druck - Ministerium prüft

HANNOVER. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will am Donnerstag vor den Niedersächsischen Landtag ziehen und für bessere Arbeitsbedingungen demonstrieren. Zu den zentralen Forderungen der GEW gehört, dass Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen in Niedersachsen künftig genauso viel verdienen sollen wie Studienräte an Gymnasien, die sogenannte Gehaltsstufe A13.

Bislang verdienen die Pädagogen an den anderen Schulformen deutlich weniger als ihre Kollegen an Gymnasien – aus Sicht der GEW ein wichtiger Grund dafür, dass es besonders schwer ist, für Grund-, Haupt-, und Realschulen Lehrer zu finden. In mehreren Bundesländern, darunter Berlin, Brandenburg und Sachsen, ist die Angleichung der Gehälter bereits beschlossene Sache. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen wird darüber zumindest diskutiert.

Das Kultusministerium stelle die bisherige Besoldungsstruktur auf den Prüfstand und arbeite an einer besseren Bezahlung für Grund-, Haupt-, und Realschullehrer. «Das Thema steht sehr weit oben auf unserer Agenda», betonte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am Rande einer Landtagssitzung. Allerdings: «Allein für die Forderung „A13 für alle“ reden wir über eine Summe von etwas über 200 Millionen Euro jährlich. Das können wir nicht mal eben aus der linken Jackentasche finanzieren.» Derzeit lasse das Ministerium prüfen, welche juristischen Folgen eine Anhebung der Besoldung haben könnte. Danach solle das weitere Vorgehen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens geklärt werden. Dies müsse bis spätestens Dezember 2018 der Fall sein. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht derzeit noch keine Veränderungen bei der Besoldung vor. Ob diese noch vorgenommen werden, ließ der Minister offen. dpa

„A13 für alle“: Philologenverband sagt der Kampagne von GEW und VBE den Kampf an – gegen den „Einheitslehrer“!

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OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Mir persönlich wäre es lieber, das Geld würde statt in Lohnerhöhungen (egal welcher Schulart) in kleinere Klassen gesteckt….Aber das ist bei dem derzeitigen Mangel an Lehrkräften wohl illusionär… Außerdem würde ic/ mich über eine feste Krankheitsvertretung freuen, so dass die Förderstunden wieder stattfinden und tatsächlich ein bisschen mehr Chancengleichheit hergestellt wird.
Statt dessen hacken sich die unterschiedlichen Lehrer gegenseitig die Augen aus…. über Gehalt und Leistung. Statt dass man gemeinsam auf den Tisch haut und bessere Bedingungen für die Schüler fordert.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Das ist ja mein Reden, aber das wissen Sie ja. Illusionär ist das nicht. Wenn sich mehr Gehalt durchsetzen lässt, müssten sich auch Entlastungen durchsetzen lassen. Sachsen hat auch das Stundensoll seiner Lehrer gesenkt.

Leider leuchten doch bei vielen sofort die Augen, wenn mehr Geld in Aussicht gestellt wird und die Vernunft schaltet sich aus.

Ich kann die Gymnasiallehrer verstehen. Ich wusste, dass das so kommen wird.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor

Man sollte lieber die zukünftigen Lehrer an dualen pädagogischen Fachhochschulen ausbilden. Wenn man dieses Studium analog zu denen zum gehobenen Dienst bezahlt, kann man auch mehr interessierte Schulabgänger für den Beruf gewinnen. Danach sollten die fertigen Lehrer aller Schulstufen nach E9 bezahlen, so lassen sich kleinere Klassen bilden, Zusatzunterricht für schwache Schüler anbieten oder auch mal zwei Lehrer in einer Klasse anbieten.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Theoretisch hätten Sie Recht, auch wenn ich sicher bin, dass Sie das nicht ernst meinen und ich nicht weiß, was man in E 9 verdient. (Sie haben es ja vermutlich nur zur Abschreckung so niedrig angegeben.)

Genauso könnte man verlangen, dass alle Gehälter und Löhne um 10% gekürzt werden und die frei werdenden Gelder für XYZ benutzt werden. Personalmangel gibt es ja nach all den Stellenstreichungen im gesamten ÖD zuhauf. Recht hätten Sie damit, aber nun sagen Sie uns mal, wie Sie das durchsetzen wollen.

In Argentinien wurden übrigens vor Jahren die Gehälter aller Staatsbediensteten um 10% gekürzt (Stichwort Schuldenkrise). Ok, Argentinien ist weit weg. Aber war es in Griechenland während seiner Schuldenkrise nicht ähnlich (Entlassungen, Gehaltskürzungen …)? Das ist gar nicht mehr so weit weg.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich meine es ernst, und da die angehenden Lehrer schon während ihres Studiums bezahlt werden und früher voll in den Beruf starten, gleicht sich das niedrigere Gehalt mit dem höheren aus, zumal ja die Lehrer dann auch weniger Stunden unterrichten sollten.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Interessant. Ich stelle mir vor, dass alle (!) Beschäftigten ab einer gewissen Untergrenze, aber ohne Obergrenze auf 10% ihres Gehalts/Lohns verzichten und mindestens die Hälfte dieser immensen Summe für die Altenpflege ausgegeben wird (aber nicht für Lohnerhöhung, sondern ebenfalls zur Verbesserung der Bedingungen dort).

Was für das für ein riesiger solidarischer Gemeinschaftsakt? Kommt mir geradezu „kommunistisch“ vor. Aber alt werden wir schlielich alle mal (so Gott will).

Ich bin gespannt, wer wo demnächst dafür werben wird. Das müssten ja dann Sie sein, Krokodilstreichler. 🙂 Wenn alle (!) mitmachen, wäre ich auch dazu bereit.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor

Darüber hinaus ist es ein starkes Missverhältnis, wenn Lehrer nach dem 2. Staatsexamen mit Mitte Zwanzig A14 erhalten sollen, aber Offiziere mit dreijähriger Ausbildung und einem Studium, dass sie in kürzerer Zeit als andere Akademiker absolvieren müssen, A14 erst als Oberstleutnant bzw. Bataillonskommandeur erhalten, da sie dann üblicherweise mehr als 40 Jahre alt sind.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Dann sagen Sie uns mal, auf welcher Grundlage überhaupt ein Gehalt oder Lohn gerechtfertigt ist? Je nachdem, wie lange die Ausbildung dauert? Je nachdem, wie körperlich oder geistig anstrengend? (Was verdienen Bauarbeiter im Vergleich zu Lehrern?) Je nachdem, wie unverzichtbar für die Allgemeinheit? (Warum verdienen dann Bauern so schlecht?)

Ich bin gespannt.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Richtig. Je länger eine Ausbildung ist und um so schwieriger ist, desto mehr sollte man verdienen. Ebenso sollte man für körperlich anstrengende Arbeit mehr verdienen. Ein Akademiker auf einer BWL-Stelle sollte also mehr verdienen als ein Bürokaufmann und ein Müllmann oder Supermarktmitarbeiter mehr als ein Bürokaufmann. Nur bei Knappheitsverhältnissen bestimmter Arbeitskräfte kann davon abgewichen werden.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Das hieße rein marktwirtschaftlich aber auch, dass Lehrer in Zeiten eines Lehrerüberhangs schlechter verdienen „dürften“; in Zeiten eines Lehrermangels hingegen besser.

Wir können also gar kein Interesse daran haben, den Lehrermangel zu beheben, dann müssen wir uns von den Arbeitgebern auch wieder alles gefallen lassen. Es stehen ja genug andere vor der Tür, die den Job liebend gerne machen wollen.

(Das Kürzen der Gehälter geschieht ja de facto auch dadurch, dass das Stundensoll erhöht wird. Man muss mehr tun fürs gleiche Gehalt. Ist nur nicht so offensichtlich.)

sofawolf
5 Jahre zuvor

Ihre Vorstellung vom Wert einer Arbeit entspricht ja genau den Gegebenheiten. Dazu passt ja dann wieder nicht, dass Sie alle Lehrer auf E 9 runterstufen wollen.

Zu Ihrer Vorstellung passt auch, dass Leute, die nach außerirdischem Leben forschen, enorm viel mehr verdienen als Leute, die versuchen, irdisches Leben zu erhalten (Krankenschwestern, Entwicklungshelfer, Landwirte …).

Nach außerirdischem Leben zu forschen, halte ich für ein „Luxusproblem“. Wenn keiner mehr auf der Erde verhundert, kann man das ja machen, aber bis dahin … ???

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich meine eher damit, dass im Falle einer Knappheit an Altenpflegern oder Müllmännern diese sogar mehr verdienen sollten als Akademikerarten, von denen es zu viele gibt, wobei letztere natürlich trotzdem noch anständig verdienen sollten. Mal ein Beispiel: Ich halte es vollkommen in Ordnung, wenn eine Altenpflegerin als Einstiegsgehalt 45.000 Euro brutto pro Jahr erhält, der Gymnasiallehrer, wo es ja keine Knappheit gibt, hingegen nur 35.000.

dickebank
5 Jahre zuvor

Das Pendant der Soldatenbesoldung zu A14 bekommt bei der BW ein Major. Hauptmänner gibt es wie Lehrkräfte und Polizeihauptkommissare sowohl zu A12 als auch zu A13.

djungo
5 Jahre zuvor

Eine Angleichung der Stunden würde in meinen Augen mehr bringen. Die Arbeit, die Grundschullehrkräfte in Förderpläne, Gespräche mit Eltern, Therapeuten, Jungendamt etc stecken, bleibt ja auch nach Gehaltserhöhung bestehen. Ein Pflaster aus Geld hilft bei der Heilung nur wenig. Die Anerkennung der zusätzlichen Arbeit durch die Inklusion wäre wichtig!

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  djungo

Es wird nicht lange dauern und fängt ja schon an: Wenn alle Lehrer A 13 bekommen, werden die Gym-Lehrer A 14 haben wollen und ihre Gründe dafür präsentieren. Und wenn viele Lehramtsstudenten, die angeblich ja nur nach dem Geld schielen, lieber Grundschullehrer werden, weil sie dann für weniger „Theorie“ (so will ich es mal formulieren) das gleiche Geld bekommen, dann wird man wahrscheinlich wieder hören, man müsse das Gymnasiallehramt attraktiver machen, was ja für viele immer nur heißt: mehr Geld (Gehalt).

Was für eine dumme Politik!

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Und da wird die Politik eben nicht mitmachen, da diese Forderung das Besoldungsgefüge der gesamten Laufbahngruppe II sprengen würde.
Warum sollten einem an einem GY eingesetzten StR A14 zugestanden werden, während der Polizeirat oder Regierungsrat A13 erhält?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die werden schon eine Lösung finden. Wie „nebenan“ diskutiert, gibt es dann eben Zulagen je nach Schulart (womöglich anders genannt) oder neue Erfahrungsstufen (wie zuletzt ja auch Erfahrungsstufe 6 neu eingeführt).

Sie haften zu sehr am Bestehenden. Das lässt sich auch alles ändern.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Für alle, die an juristischen Fakten zum Thema Beamten-Besoldungsrecht interessiert sind , hier ein paar Aussagen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 (Beispiel Sachsen).

Zitat: „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Bedeutung und Inhalte der sogenannten hergebrachten Grundsätze für die Beamtenbesoldung unterstrichen. Der Freistaat Sachsen muss wegen eines Verstoßes dagegen seine Gesetzgebung rückwirkend ändern, wie das BVerfG am 7. Juli 2017 mitteilte.

Das BVerfG folgt damit im Wesentlichen einer entsprechenden Stellungnahme des dbb. Laut Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5 GG) ist das Recht des öffentlichen Dienstes ‚unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln‘. Aus diesen hergebrachten Grundsätzen ergeben sich für die Besoldung das Alimentations-, das Leistungs- und das Laufbahnprinzip sowie der Leistungsgrundsatz und das Abstandsgebot.

Daraus ergibt sich insgesamt, vereinfacht gesagt, nicht nur das Gebot zur amtsangemessenen Besoldung von Beamten, sondern auch eine notwendige Abstufung zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen. Höherwertige Ämter müssen also mit einer höheren Besoldung verbunden sein.“

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/besoldung-verfassungsgericht-betont-leistungsgrundsatz.html

emil
5 Jahre zuvor

Stimmt!
Der Denkfehler liegt darin, dass Gymnasiallehrer nicht höherwertiger als andere Lehrer sind. 🙂

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

emil schrieb: „Der Denkfehler liegt darin, dass Gymnasiallehrer nicht höherwertiger als andere Lehrer sind.“

Das hat auch niemand behauptet. Das Bundesverfassungsgericht nicht, und ich auch nicht.
Bezeichnend ist allerdings, dass Ihnen nichts anderes zu dem Thema einfällt, als eben diesen falschen Schluss aus dem, was das Gericht gesagt hat, abzuleiten – und damit Ihren eigenen Denkfehler (und vor allem Ihre Vorurteile) zu demonstrieren.

Das BVerfG betont den „Leistungsgrundsatz und das Abstandsgebot“. Auf beides weist es u.a. auch in diesem Urteil aus Nds. hin.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-086.html

emil
5 Jahre zuvor

Ach Wilma ….

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

@ A.B.,

Zitat: „Bezeichnend ist allerdings, dass Ihnen nichts anderes zu dem Thema einfällt, als eben diesen falschen Schluss aus dem, was das Gericht gesagt hat, abzuleiten – und damit Ihren eigenen Denkfehler (und vor allem Ihre Vorurteile) zu demonstrieren.

Das BVerfG betont den “Leistungsgrundsatz und das Abstandsgebot”. Auf beides weist es u.a. auch in diesem Urteil aus Nds. hin.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-086.html

Genau. Das muss ich mir alles mal speichern – für dickebank, wenn er/sie wieder auftaucht und uns die gleichen Märchen erzählt wie bisher.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Danke, AB. Es wäre mal gut, wenn dickebank das liest, der ja nicht müde wird zu behaupten, bei der Besoldung von Lehrkäften ginge es ausschließlich nach der Länge der Ausbildung und dem Namen des Abschlusses (von gleichen Inhalten kann ja wohl kaum die Rede sein!).

„Aus diesen hergebrachten Grundsätzen ergeben sich für die Besoldung das Alimentations-, das Leistungs- und das Laufbahnprinzip sowie der Leistungsgrundsatz und das Abstandsgebot. „

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Der entscheidende juristische Faktor, den viele nicht begreifen, sind die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, auf die das BVerfG immer wieder verweist. So auch hier, beim Thema „Streikrecht für Beamte“.

Zitat: „[…] der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle hat die Streikträume nicht nur aus den Lehrer- und Klassenzimmern verbannt. Er hat jeden Gedanken an einen Arbeitskampf auch aus den hintersten Winkeln des Beamtenwesens vertrieben, ob nun für hoheitliche oder nicht-hoheitliche, für wichtige oder unwichtigere Beamte – selbst der ‚Randbereichsbeamte‘, was immer das ist, darf hierzulande nicht in den Ausstand treten.

Dass das Menschenrechtsgericht das Streikrecht jedenfalls einiger für das Staatswesen nicht so zentraler Beamter unter den Schutz der Menschenrechtskonvention stellen will, hat für Deutschland keine Folgen. Beamtenrecht geht vor Menschenrecht.“
https://www.sueddeutsche.de/karriere/streikverbot-fuer-lehrer-beamtenrecht-geht-vor-menschenrecht-1.4012934