Bücher nicht verlängert: Professorin muss 2250 Euro zahlen

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DÜSSELDORF. Der akademische Bücherstreit vom Niederrhein ist entschieden: Auch Professoren können zur Kasse gebeten werden, wenn sie ausgeliehene Bücher nicht rechtzeitig verlängern oder zurückbringen – sogar kräftig.

Die Leihfrist von Büchereien zu überschreiten, kann ein teurer Spaß werden – auch für Professoren. Foto: Monika Bargmann / flickr / CC BY-SA 2.0

Eine Professorin der Hochschule Niederrhein muss 2250 Euro zahlen, weil sie der Uni-Bibliothek 50 ausgeliehene Bücher verspätet zurückgegeben hat. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden und die Klage der Hochschullehrerin damit zurückgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Az.: 15 K 1130/16).

Weder werde mit den Gebühren in die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre eingegriffen, auf die sich die Klägerin berufen hatte, noch sei die Höhe der Gebühren unverhältnismäßig, befand das Gericht.

Die Psychologie-Professorin muss demnach nun 1000 Euro Säumnisgebühren und 1250 Euro Verwaltungsgebühren zahlen. Ihr Anwalt hatte vergeblich beantragt, den Gebührenbescheid als rechtswidrig zu verwerfen.

Die Vertreterin der Hochschule musste im Prozess zwar einräumen, dass der Gebühr keine Kalkulation des tatsächlichen Aufwands zugrunde liegt, der durch die verspätete Rückgabe entsteht. Die Gebührenordnung werde aber seit vielen Jahren von den meisten Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet.

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Der Richter hatte bereits in der Verhandlung deutlich gemacht, dass sich die Gebühr nicht nur am Aufwand orientieren müsse, sondern auch eine Lenkungsfunktion haben dürfe, nämlich für eine pünktliche Rückgabe der Bücher zu sorgen.

Die zum Prozesstermin nicht erschienene Professorin hatte über ihren Anwalt argumentiert, sie habe den schriftlichen Hinweis auf das Ende der Ausleihfrist erst weit nach deren Ablauf gesehen. Während der Semesterferien habe er in ihrem Fach gelegen, die entsprechende E-Mail habe sie angeblich wegen technischer Probleme nicht lesen können.

Die Hochschule hatte dagegen gehalten, die Erinnerungen seien ein freiwilliger Service, die Dozentin habe auch ohne die Hinweise die Pflicht, die Bücher entweder rechtzeitig zu verlängern oder zurückzugeben.

Während Studenten die Bücher nur 28 Tage leihen dürften, seien Professoren ohnehin bevorzugt: Sie könnten die Bücher ein ganzes Studienjahr behalten, das immer am 31. Juli ende. Die Frist dürften sie auch noch vier Mal verlängern, die Bücher also bis zu fünf Jahre lang kostenlos ausleihen.

Werden die Bücher nicht rechtzeitig verlängert, tritt allerdings eine Staffel aus Gebühren in Kraft, die ab dem 41. Tag bei 45 Euro pro Buch endet. Bei der Professorin war die Frist am 31. Juli 2015 abgelaufen. Zurückgegeben hatte sie die Bücher zum Beginn des Wintersemesters 2015/2016. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Frank Christiansen, dpa

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AvL
5 Jahre zuvor

Immerhin kann die Professorin die Kosten der Leihgebühr bei den Werbungsausgaben der Steuererklärung geltend machen.

ysnp
5 Jahre zuvor

Die Gebühr finde ich völlig überzogen. Sie hatte es ab dem 31.7. vergessen zu verlängern und musste dann für 2-3 Monate längeres Behalten diese horrende Summe zahlen. Da hätte man Kulanz walten lassen können.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Stimmt.