Sachsen zahlt Lehrern ohne Beamtenstatus 170 Euro Zulage – Verbände: Naja…

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DRESDEN. Sachsen ist neben Berlin das einzige Bundesland, das Lehrer bisher nicht verbeamtet. Ab 2019 soll sich das ändern. Die Regelung gilt aber nur für Pädagogen bis zum Alter von 42. Das sorgt auch für Streit: Wie lassen sich Ungerechtigkeiten vermeiden? Eine Ausgleichszahlung soll jetzt für Abhilfe sorgen. Die Lehrerverbände sind allerdings nicht begeistert.

Der sächsische Kultusminister Piwarz darf Geld ausgeben – etwas jedenfalls. Foto: Steffen Prößdorf / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 DE

Frohe Kunde, aber auch Kritik zum Weltlehrertag: Sachsen zahlt vielen angestellten Lehrern ab 2019 eine monatliche Zulage von 170 Euro (E 13 plus). In deren Genuss kommen all jene Pädagogen, die derzeit in die Gehaltsstufe E 13 eingruppiert sind oder diese perspektivisch erreichen, wie Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am Freitag mitteilte. Den Freistaat kostet die Regelung im kommenden Jahr 30,1 Millionen Euro und im Jahr darauf 37,3 Millionen Euro. Hinzu kommen pro Jahr je 5 Millionen Euro für Leistungsprämien. Außerdem gibt es künftig mehr Lehrer mit der Gehaltsstufe 14.

Die Vereinbarung gehört zu einem 1,7 Milliarden Euro schweren Handlungsprogramm, mit dem Sachsen in den kommenden Jahren den Mangel an Lehrern in den Griff bekommen will. Zentraler Punkt ist dabei die Verbeamtung von Pädagogen, die im Freistaat 2019 erstmals erfolgt. Sie gilt aber nur für Frauen und Männer, die das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deshalb gab es wiederholt Forderungen, die Generation «Ü 42» finanziell besser auszustatten. Kritiker sahen Ungerechtigkeiten in den Lehrerzimmern programmiert. SPD-Fraktionschef Dirk Panter stellte am Freitag klar, dass die Zulagen die Verbeamtung nicht gerechter machten. Sie seien kein Ausgleich für die Anderen, sondern Ausdruck einer Wertschätzung.

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„Eher ein Symbol“

Bei den Gewerkschaften und der Opposition im Landtag fiel das Echo auf die Regelung verhaltener aus. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Sächsische Lehrerverband sahen zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Die GEW bemängelte aber die Höhe der Zulage. Sie werde «eher als Symbol als tatsächliche Wertschätzung wahrgenommen», erklärte GEW-Chefin Uschi Kruse. «Die Netto-Lücke zu den Beamten kann mit so einem Betrag nicht geschlossen werden. Hier wären strukturelle Maßnahmen besser gewesen», sagte Jens Weichelt, Vorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes. Das müsse letztlich an den Tarif-Tischen geregelt werden.

Linke-Politikerin Cornelia Falken warf den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD vor, «mit viel Geld noch mehr schlechte Laune in der Lehrerschaft» zu erzeugen. «Der Berg kreißte und gebar eine Maus: 170 Euro brutto pro Monat als Ausgleich für eine ausbleibende Verbeamtung sind lächerlich, wenn man bedenkt, dass die betroffenen Lehrkräfte über 42 seit vielen Jahren das Schulwesen am Laufen halten.» Die Grünen sprachen von einem «mageren Ergebnis». «Dafür sollte niemand in der Koalition Schulterklopfen erwarten», betonte die Abgeordnete Petra Zais. Sie zeigte sich enttäuscht, dass die Altersgrenze für die Verbeamtung nicht auf 47 Jahre hochgesetzt wurde.

Laut Kultusministerium liegen 5117 Anträge für eine Verbeamtung von Lehrern vor. Damit ist der Zuspruch größer als zunächst gedacht. dpa

Ansturm junger Lehrer: Schon mehr als 2200 Anträge auf Verbeamtung

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sofawolf
5 Jahre zuvor

Mehr Anträge als gedacht auf Verbeamtung? Warum glaubte man denn, dass das nicht haben will, wer es bekommen kann? Berlin zahlt neueingestellten ausgebildeten Lehrer derzeit am meisten (rund 5300,-) und hat trotzdem die höchste Seiteneinsteigerquote. Wer kann, will Beamter werden. Das zieht einfach.

– Quasi unkündbar!

– Pension in Höhe von über 70% des letzten Einkommens (andere knapp über 40%).

– 100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle (egal, wie lange); andere maximal 6 Wochen.

– oft privat krankenversichert, also bevorzugte Behandlung beim Arzt; andere meist gesetzlich versichert mit entspr. Wartezeiten und Behandlung …

Wer verzichtet freiwillig darauf, wenn er das haben kann?

sofawolf
5 Jahre zuvor

Zitat: „Die GEW bemängelte aber die Höhe der Zulage. Sie werde «eher als Symbol als tatsächliche Wertschätzung wahrgenommen», erklärte GEW-Chefin Uschi Kruse. “

Wieder wird Wertschätzung nur in Form von Geld (Gehalt) bemessen! Was für ein monetäres Denken! Geld, Geld, Geld …….

Natürlich verstehe ich, dass angestellte Lehrer nicht schlechtergestellt sein wollen als verbeamtete Lehrer. Wenn neueingestellte angestellte Lehrer aber in Berlin mit rund 5300,- Euro brutto sehr viel mehr verdienen als verbeamtete Kollegen anderswo, jammrn sie interessanterweise nicht über dies „Ungerechtigkeit“.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

„Pension in Höhe von über 70% des letzten Einkommens (andere knapp über 40%).“
pensionen sollten die gesamte dienstzeit berücksichtigen nicht allein das letzte einkommen, nicht wahr?

mississippi
5 Jahre zuvor

Unverzagte: So ist es auch. Pensionen errechnen sich aus der gesamten abgeleisteten Dienstzeit und jede Stunde Teilzeit schlägt negativ zu Buche. Ich habe kürzlich eine Aufstellung erhalten. Aber anscheinend hält sich diese Mär hartnäckig. Ansonsten würde ich Teilzeit arbeiten und in meinem letzten Jahr Vollzeit, um die vollständige Pension zu erhalten. Würden wohl viele.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Ob aber jemand 70% der durchschnittlichen Bezüge seiner Dienstzeit erhält oder das Rentenniveau 43% wie bei Tarifbeschäftigten beträgt, ist ein gravierender Unterschied. Die versorgungslücke im Alter ist ja nur deshalb so groß, weil die Tarifgehälter unterhalb der entsprechenden Dienstbezüge liegen.

mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Natürlich hat die Verbeamtung Vorteile. Nachdem man als Grundschullehrer/in nicht aufsteigen kann, egal wie man sich anstrengt (es sei denn, man wird SL, was sich auch nicht lohnt), haben wir alle Wert darauf gelegt, wenigstens diese zu ergattern. Ich habe z.B. bis zu meiner Verbeamtung alleinerziehend in BY gearbeitet, weil mein Mann in einem Bundesland gearbeitet hat, in dem GS-LuL nicht verbeamtet wurden. Das war mir aber wichtig und so haben wir es durchgezogen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Danke für die Korrekturen zur Pension. Damit kenne ich mich nicht aus.

Warum man aufsteigen müssen soll bzw. warum das Nicht-Aufsteigen-Können ein Mangel ist, verstehe ich nicht recht. Geht es um Gehaltsklassen oder wie das heißt (A 11 zu A 12) usw?

Mir scheint, hier wird der Eindruck erweckt, Grundschullehrer würden vom Anfang bis zum Ende immer gleich verdienen. Das ist doch aber nicht so. Alle paar Jahre kommen sie eine Erfahrungsstufe weiter und verdienen dann mehr. Kürzlich wurde doch erst die Erfahrungsstufe 6 neu eingeführt.

Wozu braucht man was für ein Aufsteigen???

mississippi
5 Jahre zuvor

100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, egal wie lange stimmt auch nicht. Nach 6 Wochen muss man zum Amtsarzt und wenn keine Gesundung in Aussicht ist, wird man nach 6 Monaten Krankheit pensioniert mit den Bezügen, die man bis dahin erwirtschaftet hat. Ging einem Bekannten so. Mit 34, verbeamteter Lehrer.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Ich finde, Sie vermischen zwei Dinge (wobei ich zugebe, kein Experte fürs Beamtenrecht zu sein).

(1) Mag sein, dass man nach 6 Wochen zum Amtsarzt muss. Aber wenn der feststellt, dass man „wirklich krank“ ist, erhält man doch weiterhin 100% seiner Beamtenbezüge, oder?

(2) Mag sein, dass man (früh-)pensioniert wird, wenn keine Gesundung in Aussicht ist, aber doch nicht automatisch nach 6 Wochen, oder? Bzw. das trifft doch wohl auf die wenigsten Erkrankungen zu, dass keine Gesundung möglich ist und alle die erhalten weiterhin 100% ihrer Bezüge.

Wie lange eigentlich maximal?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Hier lese ch Folgendes dazu:
————————————————-
Beamtenversorgung bei Krankheit

Der Dienstherr zahlt das Gehalt auch im Krankheitsfall weiter. Eine zeitliche Begrenzung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall existiert nicht.

Allerdings dürfen Beamte nicht mit einer unendlichen Lohnfortzahlung bei Krankheit rechnen. Sollte es der Gesundheitszustand zulassen, wird der Dienstherr eine Versetzung durchführen. Ist dies nicht möglich, dürfte es zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit kommen.
————————————————————————-

http://www.paulsen.info/beamte/

mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Danke, sofawolf. Sagte ich doch. Es ist sogar noch schärfer. Hat man innerhalb von 6 Monaten 3Monate lang seinen Dienst nicht verrichtet, droht die Pensionierung……“Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist. “ …Das ist ein Auszug aus sofawolfs Link oben.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Ja, aber wieso „droht“? Klingt so, als wenn etwas Schlimmes passieren würde. Man bekommt doch dann die über 70% des Durchschnitts seiner Bezüge aller Dienstjahre?

Mal abgesehen davon, dass die, die sowas trifft, sicher entsprechende Probleme haben (und wahrscheinlich dann doch lieber gesund wären). Arbeitnehmer, die berufsunfähig werden, werden mit weitaus weniger abgespeist.

Insofern sehe ich nicht, wieso hier ein Vorteil des Beamtentums angeblich doch kein Vorteil ist.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Und ich verweise noch einmal darauf (weil Sie das doch selbst sagten):

(1) missis: „100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, egal wie lange stimmt auch nicht.“

(2) Sofawolfs Link: „Eine zeitliche Begrenzung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall existiert nicht.“ (Link oben)

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Diejenigen, die immer so heftig argumentieren, die Lehrer sollten keine Beamten mehr sein, mögen sich mal mit der Vorstellung eines 5-wöchigen bundesweiten Lehrerstreiks anfreunden nach dem Vorbild der Lokführer. Ob das moralisch richtig wäre, das scheint — wie bei den Lokführern — Nebensache zu sein. Auf jeden Fall effektiv.

mercurius
5 Jahre zuvor

Der Beamtenstatus hat ja nicht nur Vorteile für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer, vor allem dann nicht, wenn man nach einigen Jahren merkt, dass man eventuell doch lieber aussteigen und in einem anderen Beruf arbeiten würde (was bei mir seit einiger Zeit der Fall ist); dann merkt man nämlich erst, wie schwer es ist, als Beamter zu kündigen (siehe dazu einen ausführlichen Artikel auf der Seite Montagsfieber, https://montagsfieber.de/warnen-wird-dich-keiner-wenn-der-beamtenstatus-zur-falle-wird/
Ich glaube, von den 2200 Junglehrern, die jetzt ihren Antrag auf Verbeamtung stellen, wissen viele gar nicht, worauf sie sich da eigentlich einlassen! (Na ja, ich wusste es ja damals auch nicht!)
Es wäre gut, wenn man alle (werdenden) Beamten im Vorfeld genau darüber aufklären würde, was der Beamtenstatus für Einschränkungen mit sich bringt.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  mercurius

Erstens betrifft das wohl eher Ausnahmen.

Zweitens, welche Einschränkungen denn?

mercurius
5 Jahre zuvor

Dass Lehrer sich ernsthaft überlegen, ihren Beruf zu wechseln, ist heute leider keineswegs mehr eine Ausnahme; ich verweise dazu einfach mal auf den Blog „Pädagogik meets Klartext“, https://familietrifftschule.de/, da tummeln sich ausstiegswillige Lehrerinnen und Lehrer zuhauf, manche sind auch schon erfolgreich ausgestiegen, obwohl es nicht einfach ist (siehe den zuvor erwähnten Artikel auf der Seite „Montagsfieber“).
Zu deiner Frage nach den Einschränkungen: Für Lehrer gilt, wie für alle Beamten, das Sonderrechtsverhältnis, das dazu dient, den Grundrechtschutz für Beamte einzuschränken (wird auch erwähnt in dem letztgenannten Artikel, leider nur am Rande; mich würde hierzu Näheres interessieren); eingeschränkt ist für Beamte also das Recht auf Meinungsfreiheit, auf Koalitionsfreiheit (Streikrecht) und auf Freizügigkeit (Abordnungen und Versetzungen).
Was mich persönlich zudem besonders nervt: Dieser Nebentätigkeitsparagraf (ich darf nur 4 Stunden in der Woche nebenbei beruflich tätig sein) – das wäre ja auch egal, wenn man glücklich wäre mit seinem Beruf als Lehrer, denn man verdient ja eigentlich genug. Aber wenn man – so wie ich – neben dem Beruf eine Selbständigkeit aufbauen will, weil man auf Dauer einfach raus will aus dem Lehramt, dann ist das echt blöd mit dieser Einschränkung.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  mercurius

Danke für die Erklärungen.

Können Sie die Zahl der Lehrer, die aussteigen wollen, ins Verhältnis setzen zur Zahl der Lehrer, die bleiben? Können Sie auch Zahlen aus anderen Berufen danebenstellen? Meine These ist, dass es eine gewisse Fluktuation überall gibt und die Zahl der Lehrer, die aussteigen wollen, prozentual eher gering ist, auch wenn sich in irgendeinem Forum welche gehäuft finden. Davon darf man sich nicht täuschen lassen.

Die Einschränkung der Meinungsfreiheit, der Koalitionsfreiheit und der Freizügigkeit sind meinem Eindruck nach in der Praxis eher marginal. Sooo ohne Weiteres wird man doch nicht versetzt (ich kenne keine einzige solche „Zwangsversetzung“, aber etliche, die sich versetzen lassen haben); seine Meinung sagen die meisten doch trotzdem und streiken, ja, das dürfen die verbeamteten Lehrer nicht. Es wäre ja seltsam, wenn der Arbeitgeber die Vorteile des Beamtentums einräumt, ohne selbst etwas dafür zu „bekommen“.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ist zwar scheinbar eine Kleinigkeit, aber auch hierbei zeigt sich ein Vorteil des Beamtentums, der im Ernstfall Leben retten kann. Die meisten verbeamteten Lehrer sind auch privatversichert.

„Während Privatpatienten einen Vierfach-Impfstoff bekommen haben, gab es für gesetzlich Versicherten nur den etwa halb so teuren Dreifach-Wirkstoff. Privatpatienten waren somit auch gegen die sogenannte Yamagata-Linie der Influenza-B-Erreger geschützt. Und dieser Erreger trat besonders häufig auf.“

https://www.abendblatt.de/hamburg/article215546959/Wie-gut-ist-die-neue-Vierfach-Impfung-gegen-die-Grippe.html

sofawolf
5 Jahre zuvor

@ missis., ysnp, Palim und andere, ist das alles wieder gelogen oder doch ein Grund, warum sich das Beamtentum lohnt?

„Doch auch abseits dieses Extrembeispiels offenbaren sich große Unterschiede. Betrachten wir etwa den Fall einer ganz normalen Grundschullehrerin in Bayern, die im Besoldungsgrad A12 eingestuft ist. Wenn sie nach 40 Dienstjahren in Rente geht, verdient sie 4578 Euro im Monat. Da pro Jahr knapp 1,8 Prozent des letzten Gehalts als Pension gezahlt werden beziehungsweise maximal 71,75 Prozent, bekommt sie im Ruhestand rein rechnerisch 3284 Euro im Monat. Zieht man davon den sogenannten Korrekturfaktor sowie den Abschlag für Pflegeleistungen ab, bleiben der pensionierten Grundschullehrerin immer noch 3142 Euro im Monat. Hinzu kommt noch ein Weihnachtsgeld, das hier jedoch unberücksichtigt bleiben soll.“
https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/rente-gegen-pension-so-viel-mehr-geld-haben-lehrer-im-ruhestand/23169172.html

Das alles mit A 12. Aber gut, dass die armen und benachteiligten Grundschullehrer dank GEW und VBE bald auch A 13 bekommen, denn sonst lohnt es sich ja nicht, Grundschullehrer zu werden.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Und da steht auch, aber das ist doch falsch, wie viele hier sagten:

„Bei Beamten wird das letzte Einkommen als Grundlage für die Pension genommen, es ist also egal, wie viel sie zu Beginn ihrer Laufbahn verdient haben.“
(ebenda)

Ist das eine seriöse Zeitung? Wie kann sie so „lügen“?

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das ist schon lang nicht mehr, dass Beamte das letzte Einkommen als Grundlage der Pension bekommen. Es werden die Dienstjahre zusammengerechnet und auf Jahre umgerechnet. Wer Teilzeit macht, bekommt weniger Dienstjahre zusammen. Wer z.B. 30 Jahre mit halben Deputat gearbeitet hat und in den letzten beiden Jahren voll, der bekommt seine Pension auf 17 Dienstjahre.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBeamtVG-24
So weit ich weiß, gilt das für ganz Deutschland. Das war früher einmal anders. Die Zeitung ist nicht auf dem aktuellen Stand.

dickebank
5 Jahre zuvor

A13 für alle ist eine plakative Forderung, die an der Ungleichheit der Entgeltregelungen für Beamte und Tarifbschäftigte nichts ändert. Die Spreizung zwischen A13 und E13 müsste wesentlich größer sein, damit die Unterschiede zwischen den Renten und Pensionen bei gleichen Voraussetzungen nicht sogroß werden.

Brigitte Cappel
5 Jahre zuvor

Ich würde vorschlagen, dass sich alle angestellen Lehrer bundesweit zusammenschließen und so lange die Arbeit niederlegen bis die Landesregierungen den Verlust in der aktiven und in der Rentenphase ausgeglichen sind. Meine verbeamtete Kollegin bekommt aktuell bei A 14, 3050. Euro Alterbezüge, ein Angestellter 1850. Da ein Beamter geklagt hatte, müssen Angestelltee mit der sehr geringeren Rente einen wesentlich Steuersatz bezahlen.
Die Gewerkschaften sind zahnlose Tiger. Wir das Streikvieh für die Beamten. DIe Politiker auf ihre Pöstchen und Wiederwahl bedacht. Die Gelbwesten sollten uns ein Vorbild sein. Immerhin gibt es 300.000 angestellte Lehrer bundesweit. Man sollte sich bei der Schall anmelden (Schutzgemeinschaft für angestellte Lehrer) so dass wir uns organisieren können. Ohne Druck passiert nichts.