Urteil: Kita-Platz muss gewünschten Betreuungszeiten entsprechen

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inder haben Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen Umfang sich nach dem zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern richtet. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Az.: 8 L 700/18) weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.

Eine Kommune kann nicht Betreuungszeiten nach Gusto anbieten. Foto: dilettantiquity / flickr / CC BY-SA 2.0

Im verhandelten Fall benötigten Eltern wegen ihrer Arbeitszeiten 45 Stunden Betreuung pro Woche, konkret werktags von 8.00 bis 17.00 Uhr. Von der Stadt Aachen war für das einjährige Kind aber eine Betreuung von 7.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung gestellt worden – zwar im Umfang wie gewünscht, aber zu etwas anderen Uhrzeiten.

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Ein- bis dreijährige Kinder haben einen einklagbaren Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege, begründete das Gericht die Entscheidung. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss dafür sorgen, dass es ausreichend Plätze gibt. In diesem Fall durfte die Stadt Aachen auch nicht an eine Tagesmutter verweisen, weil sie nicht nachgewiesen hatte, dass die Kapazitäten in Kitas erschöpft wären. dpa

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sofawolf
5 Jahre zuvor

Na, da bin ich ja gespannt, wie das alles real umgesetzt werden soll. Aber Sinn macht es schon!

Vielleicht fallen, wenn man doch ein Anrecht auf Betreuung im erforderlichen Umfang hat, auch endlich mal diese „bescheuerten“ Schließzeiten in den Horten und Kindergärten weg. Erzieher können ja eben jederzeit Urlaub nehmen. Wozu dann also die Schließzeiten, die viele Eltern vor kaum unzumutbare Probleme stellen!

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Geld haben Kommunen ja im Überfluss, und wie viele arbeitslose Erziehr warten darauf, eingestellt zu werden …

Pälzer
5 Jahre zuvor

Bei solchen Urteilen bleibt einem der Mund offenstehen: So wie dieses Elternpaar seine Arbeitszeit hat, muss die Kita – zack! zack! – auch Betreuung anbieten!? Geld darf keine Rolle spielen, die Erzieherinnen müssen dann halt früher kommen und später gehen. Wenn die selber Kinder haben: Pech!

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Nein, anders: Es gibt viele Menschen, die haben qua Beruf andere Arbeitszeiten, als sich ein Lehrer wie Sie offenbar vorstellen kann – Krankenschwestern, Polizisten, Schichtarbeiter usw. Und weil es einen Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung gibt, kann sich der Staat nicht mit einem Schmalspurangebot von 9 bis 16 Uhr herausmogeln – und deshalb ist das Urteil völlig richtig und nachvollziehbar!

m. n.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Muss der Staat alles abdecken und der Steuerzahler alles bezahlen?
Außerdem: Wo sollen all die erforderlichen Erzieher/innen herkommen, wo doch schon jetzt Mangel herrscht?
Ihre ständigen Forderungen an die Fürsorge des Staates und seiner Steuerzahler geht mir allmählich auf die Nerven.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  m. n.

Wenn es die sprudelnden Steuereinnahmen ermöglichen, Gutverdiener noch besser verdienen zu lassen (A 13 für alle), dann sollten es die gleichen sprudelnden Steuereinnahmen doch ermöglichen, mehr Erzieher zu attraktiven Gehältern einzustellen, die die Kinder berufstätiger Eltern so betreuen, wie man es heutzutage braucht, oder sind all die sprudelnden Steuereinnahmen nur für die armen Lehrer da?

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ihre logische Folgerung ist richtig. Deshalb ist der Rechtsanspruch ja auch falsch, weil er zu einer „Die Kosten für die Allgemeinheit spielen keine Rolle; ich will mein Recht“- Haltung führt. Das ist so wie beim Fürsten vor 300 Jahren, der beim Jagen unbekümmert über das Kornfeld der Bauern ritt.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Ist das nicht bei den Lehrern auch so?