Urteil: Nach Affäre mit Schülerin elf Monate Bewährungsstrafe für Lehrer

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FRANKFURT/MAIN. Nach einer mehrmonatigen Affäre mit einer 14 Jahre alten Schülerin ist ein 39 Jahre alter Gymnasiallehrer am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt zu elf Monaten Bewährungsstrafe und 1000 Euro Geldauflage verurteilt worden. Der Pädagoge aus dem Hochtaunuskreis hatte sich laut Gericht in das Mädchen verliebt und seit Weihnachten vergangenen Jahres einen regen Chat-Verkehr mit der Schülerin unterhalten. Anfang Januar kam es schließlich in zwei Fällen zu sexuellen Kontakten. Die Mutter des Mädchens entdeckte schließlich den Schriftverkehr auf dem Mobiltelefon und verständigte die Polizei.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ebnete mit dem Urteil zur Arbeitszeit der niedersächsischen Gymnasiallehrer möglicherweise auch den Weg für Klagen anderer Lehrer. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)
Das Urteil fiel milder aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)

Der seither vom Schuldienst suspendierte Erdkunde- und Sportlehrer legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und bereute die Taten. Er habe eine «große Dummheit» gemacht und «ein Stoppschild überfahren», sagte er. Das Gericht verurteilte ihn schließlich wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener. Die Jugendrichterin wies ihn an, eine Therapie in einem Männerzentrum zu absolvieren.

Weil er zu einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr verurteilt wurde, ist die Entlassung des Pädagogen aus dem Staatsdienst nicht zwingend. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn als «ungeeignet» für eine weitere Unterrichtstätigkeit angesehen und deshalb ein Jahr und zwei Monate Bewährungsstrafe gefordert. dpa

Lehrer soll von Schülerin Nacktfotos verlangt haben – für eine bessere Note

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Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

„Ein Stoppschild überfahren“ ist ja toll! Ich frage mich immer, wie man mit 39 Jahren gestrickt sein muss, um sich in eine 14-Jährige zu verlieben, die zudem noch die eigene Schülerin ist. Normalerweise verliebt man sich doch auch nicht in die eigene Tochter/Nichte/Enkelin, man ist vielleicht stolz auf sie, man beschützt sie, man sorgt sich um sie, aber verlieben?

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Die Eltern sollten eine Zivilklage nachlegen, um das Strafmaß zu erhöhen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

wir leben hier schon noch in einem Rechtsstaat.

Auch nach der Therapie wird der Mann nie wieder unterrichten. Das Urteil sorgt dafür, dass er seine bislang erworbenen Pensionsansprüche nicht verliert.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wäre eine nach erfolgter Therapie eine Wiedereingliederung möglich ?

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Das Problem ist ja eher das junge Alter der Schülerin und die Tatsache, dass er wohl Lehrer ihrer Klasse bzw. Schule ist. Der Altersunterschied besteht ja auch bei der Ehe Macrons.

unverzagte
5 Jahre zuvor

…das war schon vor 30 Jahren ein Thema im Tatort „Reifezeugnis“ mit Nastasja Kinski.