AfD-nahe Professorin fristlos gekündigt: Güterichter soll schlichten

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DÜSSELDORF. Die Fronten sind verhärtet zwischen der BWL-Professorin Karin Kaiser und ihrer Hochschule. Die hatte ihr fristlos gekündigt. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht in erster Instanz befand. Nun soll ein Güterichter den Weg zu einer Einigung ebnen.

https://www.youtube.com/watch?v=-8OFLLlYRbI

Die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin der Hochschule Niederrhein ist nun ein Fall für den Güterichter. Darauf einigten sich beide Seiten am Mittwoch am Düsseldorfer Landesarbeitsgericht. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin eindringlich für eine einvernehmliche Lösung des Konflikts mit Hilfe des Güterichters geworben.

Die Professorin Karin Kaiser hatte an der Hochschule Betriebswirtschaft gelehrt, bis ihr gekündigt worden war: Sie habe gegen das Nebentätigkeitsverbot verstoßen, sei einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben und habe eigenmächtig einen externen Lehrbeauftragten zum Abhalten der weiteren Vorlesungen engagiert, warf ihr die Hochschulleitung vor (Az.: 7 Sa 370/18).

Kommt es zu keiner Einigung hinter verschlossenen Türen, soll der Fall am 23. Januar kommenden Jahres erneut öffentlich verhandelt und dann entschieden werden.

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In erster Instanz hatte die Professorin gewonnen. Ihre Nebentätigkeit, die jahrelang befristet genehmigt war, sei für die Kündigung unverhältnismäßig, befand das Arbeitsgericht Mönchengladbach. Der Einsatz eines Vertreters für ihre Vorlesung rechtfertige den Rauswurf ebenfalls nicht.

„Erhebliche Rufschädigung“

«Ich habe einen sehr, sehr großen Schaden erlitten», sagte die 56-Jährige am Mittwoch. Eine Immobilienfinanzierung sei durch die Kündigung geplatzt und durch die erhebliche Rufschädigung habe sie an keiner anderen Hochschule eine Professur bekommen. Das Angebot, an der Hochschule Niederrhein noch drei Semester zu lehren und den Vertrag dann aufzulösen, lehnte sie ab: «Das ist nicht das, was ich mir vorstelle.»

Dass ihr Engagement für die AfD Ursache der Probleme sei, glaube sie nicht: «Das ist eher ein Kommunikationsproblem.» Seit Monaten bemühe sie sich vergeblich um ein Gespräch mit dem Präsidenten der Hochschule.

Kaiser war bei der letzten Bundestagswahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidatin angetreten. Kurz vor der Wahl hatte sie einen Raum der Hochschule für eine Veranstaltung mit dem Titel «Tod des Rechtsstaats» nutzen wollen. Dies untersagte ihr die Hochschule. Der Raum sei für einen anderen Zweck reserviert worden. Außerdem habe die geplante Veranstaltung gegen die gebotene politische Neutralität der Hochschule in Krefeld und Mönchengladbach verstoßen.

Der Kündigung waren weitere Auseinandersetzungen vorangegangen. So versäumte die Professorin um einen Tag die Frist, einen Assistenten für Korrekturen zu beantragen. Den Gehilfen engagierte sie dennoch und sammelte bei den Studenten Spenden, um ihn zu finanzieren. Der Präsident forderte Kaiser auf, dies zu unterlassen und mahnte sie später deswegen ab. dpa

Bücher nicht verlängert: Professorin muss 2250 Euro zahlen

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Pälzer
5 Jahre zuvor

Würde man die hier geschilderten Maßnahmen – wäre die Frau nicht AfD – Schikane nennen? Das mit der um 1 Tag versäumten Frist klingt erstaunlich. und das Verbot, selber einen Assistenten anzustellen …?

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Möglich. Andererseits: Wie sieht’s denn aus mit dem Neutralitätsgebot von Hochschullehrern? Eine Veranstaltung im Fach BWL (!) mit dem Titel «Tod des Rechtsstaats» in der Hochschule veranstalten zu wollen, hat natürlich überhaupt gar nichts mit dem Versuch einer politischen Einflussnahme zu tun, iwo.

Sonst müssten wir die Frau Professorin ja bei einem der AfD-Denunziationsportale melden.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Inwiefern sehen Sie da eine politische Einflussnahme? Sicherlich kann man über die Formulierung diskutieren, da es mehr an einen Titel für ein YouTube erinnert. Dennoch sollte die Bezeichnung für solch eine Vorlesung, mehr Studierende begeistern können, so what?

Ohne die Inhalte der Vorlesung zu kennen, sollte man mit dem Neutralitätsgebot sehr vorsichtig sein. Ich gehe mal davon aus, dass Frau Professorin ihre Vorlesungsinhalte durch Quellen stützt.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

@Bernd: Grundsätzlich muss es möglich sein, zugleich in der AfD und BWL-Professorin zu sein. Anders als im Lehrerberuf fällt ein Erziehungsauftrag bei Professoren grundsätzlich weg und ihr Fachgebiet ist auch nicht gerade politisch. Und dass sie für eine durchaus fragwürdige Veranstaltung (was hat die mit ihrem Fachgebiet zu tun) keinen Raum bekommen hat, ist für eine Kündigung gegenstandslos. Der wahre Grund der Kündigung ist etwas nebulös, denn so ganz ohne Fehlverhalten scheint sie ja auch nicht zu sein.

Um das Ganze wirklich beurteilen zu können, fehlt mir ehrlich gesagt eine Menge an konkreteren Informationen.

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Im öffentlichen Dienst muss man bekanntlich silberne Löffel klauen, um sich eine Kündigung einzufangen. In der Privatwirtschaft wäre die Dame – sofern die Berichterstattung zum Fall ihres Seminars „Tod des Rechtsstaats“ stimmt – umgehend gefeuert worden. Wer so dreist seinen Job für privat-politische Zwecke missbraucht (und statt Seminare mit Fachinhalten zu geben, wofür man bezahlt wird, Hetzveranstaltungen zur persönlichen Agenda ansetzt, für die dann auch noch Studierende eingespannt werden sollen) und damit auch zur Rufschädigung seines Arbeitgebers beiträgt, muss mit Konsequenzen rechnen, und zwar völlig zu Recht. Ein Arbeitnehmer schuldet seinem Arbeitgeber nunmal ein Mindestmaß an Loyalität.

Weil nun aber im öffentlichen Dienst andere Regeln gelten und sich die Hochschule offenbar deshalb darauf verlegt hat, nickelige Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, hat die Professorin vor Gericht ja nun Recht bekommen – womit auch ihre Behauptung vom „Tod des Rechtsstaats“ widerlegt wäre. Der Rechtsstaat ist immerhin noch so lebendig, auch seinen Gegnern Recht zu geben, wenn’s denn angezeigt ist.

Politisch ist das aber nochmal eine andere Geschichte – offenbart das Agieren dieser AfD-Aktivistin mit Professorentitel doch die krasse Doppelmorall dieser Partei: Lehrer werden wegen angeblicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot an den Pranger gestellt, während die AfD sich selbst einen höchst großzügigen Umgang mit der Neutralität im Staatsdienst genehmigt.

Hier wird ausführlich über den Fall berichtet: https://www.akduell.de/home/studium-freizeit/wie-eine-afd-professorin-den-rechtsstaat-fuer-tot-erklaert

Cavalieri
5 Jahre zuvor

In der Zeit nach der 68er Studentenbewegung bekamen Professoren und Dozenten (auch Lehrer) ähnlichen Ärger, wenn sie zu „links“ waren. Es war die Zeit des Radikalenerlasses. Man verschanzte sich hinter der Allerwelts-Formulierung, da stünde jemand nicht hinreichend fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (FDGO). Auch damals gab es missliebige Lehrveranstaltungstitel im sog. „sozialistischen Studium“. De facto war das einfach gegen der damaligen politischen Mainstream gerichtet, aber nur selten wirklich verfassungsfeindlich und gefährlich. So etwa sah das dann aus:
https://www.zeit.de/1971/13/der-berliner-senat-im-unrecht

xxx
5 Jahre zuvor

Die Professorin war definitiv kein Liebling der Hochschulleitung. Es gab viele Kleinigkeiten inkl. Abmahnung. Die Leitung hoffte wohl, die Dozentin in der derzeitigen Stimmung einfach loswerden zu können.

Joachim Datko
5 Jahre zuvor

Der verlinkte Wahlwerbespot mit der BWL-Professorin Karin Kaiser enthält sehr löbliche ethische Aussagen. Sie gereichen der AfD und der Universität zur Ehre.
Siehe: https://youtu.be/-8OFLLlYRbI

Man hat die AfD anfangs etwas spöttisch Professoren-Partei genannt. Sie erfüllt den damit verbundenen Anspruch auch heute noch.

Joachim Datko Physiker, Philosoph

PseudoPolitiker
5 Jahre zuvor

@Bernd
Sie bezichtigen Frau Prof. Kaiser der „Hetzveranstaltungen“. Mit Ihren eigenen Vorwürfen von Hass, Hetze und Rassismus (auch bei Andersdenkende hier im Forum) machen Sie aber genau das, was Sie von Frau Kaiser behaupten und als berechtigten Grund für ihre Kündigung ansehen.

Zitat: „Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht. Silencing nennt man das im angelsächsischen Sprachraum. Die Passage über das Zum-Schweigen-bringen der abweichenden Meinung gehört zu den großartigsten und aktuellsten in John St. Mills Freiheits-Essay.“ (Prof. Norbert Bolz)

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  PseudoPolitiker

Schön zu sehen, dass die AfD-Propagandaabteilung immer noch zuverlässig funktioniert, auch wenn einige der ausländischen dunklen Geldquellen wohl jetzt abgeschnitten sind.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Meiner Meinung nach soll jede Spende egal welcher Höhe an eine Partei offen gelegt werden. Das wird aber nicht passieren, weil sich dadurch SPD und CDU ins eigene Fleisch schneiden würden. Wenn es ums Geld geht, ist sich jede Partei für nichts zu fein.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie unterstreichen mit Ihren Kommentaren ständig ihre klare Distanz von der AfD.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  PseudoPolitiker

Eine Wahlwerbeveranstaltungen für die AfD unter dem Titel „Tod des Rechtsstaates“ stellt in öffentlichen Hörsälen einer deutschen Universität einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot deutscher Hochschulen da.
Die Veranstaltung war genehmigungspflichtig und wurde wegen einer Überschneidung der räumlichen Belegung untersagt.

Die hier getätigten Äußerungen und Stellungnahmen der AfD-Anhänger auf den gescheiterten Versuch eine derartige Wahlwerbungsveranstaltung an einer Universität abzuhalten sind schon kennzeichnend für deren gespielte Empörung und die doppelte Moral dieser sich rechtstaatlich gebenden Partei, für die es immer wichtig ist, ihre öffentlich gespielte Empörung wirkungsvoll zur Schau zu stellen.
Diese Gruppierung fordert selbst ein Neutralitätsgebote an Schulen ein, selbst wenn die Unterrichtsinhalte die verfassungswidrigen, rassistischen Hasstiraden der AfD-Funktionäre in öffentlichen Debatten zum Inhalt haben, die die Würde des Menschen verletzen oder das Thema der Instrumentalisierung von Minderheiten zum funktionellen Feindbild einer gezielten Partei-Propaganda haben.
Dort ist es aber eine Pflicht der Lehrer im Politikunterricht auf ein derartiges Fehlverhalten hinzuweisen !

Wieder einmal wird eine angebliche Unterdrückung der Meinungsfreiheit propagiert, eine selbst wahrgenommenen honorigen Meinung zum Rechtsstaat generiert, wobei man durch rechtstaatliche Verfahren die bestehende Funktion eines vorgeblich demontierten Rechtsstaates bestätigt wird.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

man in der letzten Zeile bitte streichen