Der Digitalpakt wird zum Desaster: Die Woche endet mit einer Niederlage für Karliczek – und für Deutschlands Schulen

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Eine Analyse von News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek

BERLIN. Der Digitalpakt für die Schulen in Deutschland schien gestern noch vom Bundestag in trockene Tücher gebracht worden zu sein. Heute ist klar: Das Projekt steht vor dem Aus, vorerst jedenfalls. Immer mehr Bundesländer weigern sich, die vorgelegte Grundgesetzänderung im Bundesrat abzusegnen. Das ist ein Debakel für Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

Vergeblicher Einsatz: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek auf der re:publica in Berlin, einer der wichtigsten Konferenzen zu den Themen der digitalen Gesellschaft. Foto: Jan Zappner/re:publica / flickr (CC BY-SA 2.0)
Vergeblicher Einsatz: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek auf der re:publica in Berlin, einer der wichtigsten Konferenzen zu den Themen der digitalen Gesellschaft. Foto: Jan Zappner/re:publica / flickr (CC BY-SA 2.0)

Die Woche endet schlecht für Anja Karliczek – und für die Schulen in Deutschland. Die Bundesbildungsministerin steht vor einem Scherbenhaufen namens Digitalpakt: Immer mehr Bundesländer melden Widerstand gegen die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung an, die der Bundesrat aber noch absegnen muss.

Nachdem zunächst Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann prinzipielle Bedenken gegen ein Engagement des Bundes in die Schulpolitik der Länder kundtat, stören sich nun eine ganze Reihe von Landesregierungen am Kleingedruckten. Das wiederum nimmt jetzt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder zum Anlass, ebenfalls grundsätzlich zu werden – und seine Ablehnung anzukündigen. Heißt: Der Digitalpakt wird nicht, wie geplant, zum 1. Januar kommen. Ob er kommt – und wann –, das steht mal wieder in den Sternen.

Man traut angesichts solcher Nachrichten seinen Ohren kaum und fragt sich: Reden die eigentlich nicht miteinander? Die Christdemokratin Karliczek ist (neben Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD) federführende Ministerin für den Digitalpakt. Auf SPD-Seite herrscht Ruhe. Scholz hat offenbar seine Hausaufgaben gemacht und die Genossen auf Linie gebracht – außer dem Grünen Kretschmann sind es nun vor allem die Länderfürsten der Union, die das Vorgehen der Bundesregierung zurückweisen. Das ist eine Klatsche für die Parteifreundin.

Tatsächlich hat sich offenbar eine Formulierung in die Grundgesetzänderung eingeschlichen, die vorher nicht mit den Ministerpräsidenten besprochen worden war. Die betrifft nichts Geringeres als die Finanzen. Sinngemäß steht jetzt zur Abstimmung, dass Bund und Länder bei Bildungsinvestitionen des Bundes künftig jeweils die Hälfte der Kosten tragen sollen. Der Digitalpakt wird zwar ausdrücklich davon ausgenommen. Das aber nährt umso mehr den Verdacht, dass es sich bei dem Fünf-Milliarden-Euro-Paket um ein Trojanisches Pferd handelt und die Bundesländer mit einem „Ja“ künftig in der Schulpolitik unter die Kuratel aus Berlin geraten. Der Bund bestimmt und die Länder sollen (mit-)bezahlen? Nein danke, so heißt es mittlerweile auch in Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Unabhängig von der Auseinandersetzung um die Sachfrage ist es schlicht politisches Handwerk, das hier nicht klappt – und den Digitalpakt mittlerweile zum BER der Bildungspolitik macht, zur schier endlosen Baustelle. Eine Abfolge von Pleiten, Pech und Pannen begleitet das Projekt von Anfang an.

„Großer Sprung nach vorn“

Vor mittlerweile zwei Jahren trat Karliczeks Amtsvorgängerin Johanna Wanka vor die Presse – und kündigte vollmundig eine Digitaloffensive mit den Ländern an. „Wir müssen bei der digitaler Bildung einen großen Sprung nach vorn machen“, erklärte sie seinerzeit und stellte fünf Milliarden Euro in Aussicht, die der Bund in jährlichen Tranchen bis 2021 ausschütten wolle. Voraussetzung: Die Länder entwickeln ein Konzept dafür. Sie gehe davon aus, das Geld des Bundes absichern zu können. Sogar einen hübsch-kryptischen Namen hatte sich die PR-Abteilung des Bundesbildungsministerium bereits ausgedacht: „DigitalPakt#D“.

Das Konzept der Länder lag dann schon im darauffolgenden Juni vor. Irritierend allerdings schon zu diesem Zeitpunkt: Für die entscheidende KMK-Sitzung hatten angeblich weder Wanka noch einer ihrer Staatssekretäre Zeit – hinterher ließ man knapp verlauten, dass ein Konzept ohne Beteiligung des Bundes noch nicht als „Ergebnis“ gesehen werden könne. Auch dass keinerlei entsprechende Ausgabenposten in der Haushaltsplanung des Bundes zu finden war, weckte den Argwohn nicht nur von sozialdemokratischen Kultusministern.

Und dann? Hieß es beim Bundesbildungsministerium plötzlich: Das Geld könne erst in möglichen Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl „eingeworben“ werden. Im Klartext: Es gab keinerlei Verbindlichkeiten, keinerlei konkrete Planungen, kein Geld. Wankas „DigitalPakt#D“ entpuppte sich als heiße Luft.

Dann kamen die Bundestagswahl, die schier endlosen Koalitionsverhandlungen, mit Karliczek eine neue Bundesbildungsministerin und plötzlich eine Grundgesetzänderung als Vorbedingung, von der vorher nie die Rede gewesen war. Immerhin: aus dem „DigitalPakt#D“ war dem Namen nach ein aussprechbarer „Digitalpakt“ geworden. Dass FDP und Grüne für die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag gewonnen werden konnten, durfte sich Karliczek durchaus noch als Kurzzeit-Erfolg ans Revers heften. Der hatte leider gerade mal 24 Stunden Bestand. Jetzt muss man konstatieren: Der Digitalpakt wird zum Debakel.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

“Zeitplan für Digialpakt nicht zu halten”: Günther und Ramelow fordern Nachverhandlungen

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Man sieht zweierlei, finde ich:

Die Medien sollten sich mit „Erfolgsmeldungen“ zurückhalten. DAS macht Leute kirre. Erst wird gemeldet mit großen Schlagzeilen, dass die Digitalisierung kommt, dann kommt sie doch nicht, weil die Grundgesetzänderung keine Mehrheit findet.

Und man sieht, das hochheilige Grundgesetz, auf das man sich so gerne beruft, wird bei Bedarf eben einfach geändert – auch wenn das in diesem Falle gescheitert ist (leider). Worauf kann man sich da eigentlich noch verlassen?

Invictus
5 Jahre zuvor

Mich ärgert das. Mich ärgert auch, dass in den Vertrag Klauseln eingearbeitet wurden, die nicht abgesprochen waren, aber am meisten ärgert es mich, dass in Deutschland einfach nichts vorangeht. Wenn die Länder mit der digitalen Infrastruktur nicht so knausrig wären, bräuchte man über diesen Pakt gar nicht diskutieren, aber nein, auf der einen Seite sich vor jedem zu investierenden Euro wehren, aber auf der anderen Seite dem Bund auch keine Stück entgegenkommen, man können ja schließlich an Kompetenzen einbüßen. Das ist doch ein einziger Schildbürgerstreich, am Ende will und wird sowieso keiner zahlen und so kann jeder seine ach so edlen Absichten unter dem Pranger des jeweils anderen begraben.

Alleine der Name…“Pakt“. Was soll das denn, sind wir hier im Studierzimmer und der Bund kommt als Pudel herein? Lächerlich…

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Die Länder knausern mit Geld? Immerhin haben einige genug, um für alle Lehrer A 13 zu zahlen. Das sind bekanntermaßen auch Millionen und es trifft keine Geringverdiener.

(Sagte ich ja immer, dass das Geld an anderer Stelle fehlen wird.)

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Und warum soll ich durch Gehaltsverzicht die Digitalisierung finanzieren?

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Naja die Frage ist durchaus berechtigt. A13 für alle ist ja, wie man immer wieder hört, kein Problem zu finanzieren. In NRW würden so jährlich Mehrkosten von 600 Mio. € entstehen. Gleichzeitig soll man dann aber nicht in der Lage sein die Digitalisierung zu finanzieren? Zum Vergleich: die Digitalisierung soll bundesweit rund 2,8 Mrd. € pro Jahr kosten. Auf ein Bundesland wie NRW runtergerechnet macht das 700 Mio. €, welches jedoch zusätzlich vom Bund mitfinanziert werden soll. Aussage trotzdem: das ist nicht finanzierbar. Sie erkennen den Widerspruch?

Zudem wüsste ich nicht wer wo auf sein Gehalt verzichten müsste. Was meinen Sie damit?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Die Digitalisierung wird viel mehr kosten, weil durch komplexe Netzwerke an Schulen zwangsläufig mehr Systemadministratoren benötigt werden. Diese kosten ein Mehrfaches der benötigten Hardware, im Falle eines „Bring Your Own Device“ sogar ein Vielmehrfaches.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@ dicke bank; Zitat von FElixa: „A13 für alle ist ja, wie man immer wieder hört, kein Problem zu finanzieren. In NRW würden so jährlich Mehrkosten von 600 Mio. € entstehen. Gleichzeitig soll man dann aber nicht in der Lage sein die Digitalisierung zu finanzieren?“

Eben!

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dicke bank, auf alle Fälle sehen Sie aber auch, dass Ihr ständiger Einwand, dafür sei nun mal die Kommune, das Land oder der Bund zuständig, nicht greift. Ggf. ändert man das einfach.

PS: Gegenfrag: Soll also die Allgemeinheit auf die Digitalisierung verzichten, damit Gutverdiener noch besser verdienen?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Letzte Frage wird mit Ja beantwortet. Ausgehend von der Selbsteinstufung eines Rechtsanwaltes mit Tagessätzen von 5000 EUR, der sich als Bewerber um den CDU-Vorsitz zur gehobenen Mittelschicht zählt, sehe ich mich als Tarifbeschäftigter des ÖD mit Eingruppierung in E11 nicht unbedingt als Besserverdiener.

Mein Einwand über die Zuständigkeit ist weiterhin berechtigt, da er systemimmanent ist. Die Gewaltenteilung ist ein wesentliches Element unserer Demokratie, und die sieht zusätzlich für die Exekutive die Trennung von staatlichen und kommunalen Aufgaben vor.

Wie der derzeitige Stand des Verfahrens zeigt, ist das den Länderfinanzministerien durchaus bewusst, sonst hätten sie derzeit kein Veto im Bundesrat signalisiert.
Der Bund kann nicht mit der Bereitstellung der Gelder für den Digitalisierungspakt die Cofinanzietung durch die Länder einfordern und gleichzeitig die Kommunen als Schulträger zu zusätzlichen Peronalkosten im Bereich dauerhafte Systembetreuung verdonnern. Die Anschaffungskosten sind im Gegensatz zu den Kosten der KLänder und der Kommunen Einmalkosten, die die weitere Haushaltsplanung des Bundes für die Zukunft nicht belasten. Die dauerhaften Lasten bleiben bei den Ländern und den Kommunen – genauso wie im Bereich der Sozialgesetzgebung (Grundsicherung etc.).

Das, was Sie mir und die Politik als Digitalisierung von Schule verkaufen wollen, hat mit Informationstechnologie nicht viel gemeinsam. Was nutzen Blackboards in Schulen, wenn die Rezipienten nicht lesen und nicht schreiben können? Und jetzt soll das Blackboard gegen ein Smartboard und die Fibel gegen ein Tablet ausgetauscht werden und alles wird gut?

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@Dickebank sie nehmen also Herrn Merz als Maßstab? Alles klar…

Ich verstehe immer noch nicht wo sie auf Gehalt verzichten? Es kommt ja niemand zu ihnen und sagt: „Herr/Frau Dickebank, aufgrund der Digitalisierung und dessen Finanzierung müssen wir von allen Lehrkräften 20% des Bruttogehaltes einbehalten.“ Das macht doch niemand. Ich lese nur eine großes Gejammer heraus, weil sie einfach mehr Geld fordern. Wofür denn?

Wer verdonnert denn wen? Es ist ja nicht so als hätten sich Bund und Länder nicht zusammengesetzt. Was man aus diesem Artikel entnehmen kann ist lediglich verletzter Stolz und die Gier nach Macht. Man fürchtet sich doch schon seit Jahren, dass eine Grundsatzänderung dazu führt, dass der Bund eine Standardisierung der Bildung hervorbringen möchte. Das kann man sich natürlich als Landespolitiker nicht bieten lassen. Irgendwie muss man ja seinen Ministerposten behalten müssen. Bisher konnte jedoch niemand erklären was daran schlimm wäre, wenn der Bund für die landesweite Bildungspolitik verantwortlich ist. Die Länder haben leider keine Argumente auf ihrer Seite und versuchen sich dennoch wieder als die Opfer darzustellen, obwohl sie seit Jahren versäumen Gelder in das Schulsystem ihres Landes fließen zu lassen. Die Länder wollen Gelder, aber kein Mitbestimmungsrecht dem Bund zusprechen. Der Bund möchte zahlen, wenn er genügend Mitbestimmungsrecht hat. Es war doch abzusehen, dass das in die Hose geht. Die Länder wollten von Anfang an nicht. Es geht ja auch um den eigenen Job, nur leider wuchs der Druck auf die Länder wegen der Digitalisierung so stark an, dass man verhandeln musste. Nun hat man einen Ausweg gefunden, dies weiterhin zu boykottieren.

„Die Anschaffungskosten sind im Gegensatz zu den Kosten der KLänder und der Kommunen Einmalkosten, die die weitere Haushaltsplanung des Bundes für die Zukunft nicht belasten. Die dauerhaften Lasten bleiben bei den Ländern und den Kommunen – genauso wie im Bereich der Sozialgesetzgebung (Grundsicherung etc.)“

Wie ich bereits gesagt habe, ist A13 für alle finanzierbar aber die jährlichen Kosten für die Digitalisierung dann nicht? Können Sie mir das erklären? Die Landespolitik äußert sich ja dazu nicht.

Ihnen hat hier im Übrigen niemand etwas verkauft. Als Informatiklehrer möchte ich auch darauf hinweisen, dass Informationstechnologie erstmal auch gar nichts mit der Digitalisierung zu tun hat. Das sind zwei paar Schuhe. Dennoch stimme ich ihnen zu, dass Konzepte bisher fehlen. Das Smartboard, das habe ich hier auch schon mehrfach gesagt, ist einfach die dümmste Anschaffung, die eine Schule machen kann. Es wäre aber zumindest ein erster Schritt alle Schulen an ein schnelles Internet anzuschließen. Dann wären die Schulen auch in der Lage alleine etwas zu machen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nein, es geht um das, was beim alten HRG bereits gescheitert ist.

Es geht nicht darum, dass der Bund alle Jubeljahre die Spendierhosen anzieht und an den bestehenden grundgesetzlichen Bestimmungen vorbei bzw. durch Änderung derselben den klammen Kommunen – im vorliegenden Fall als Sachaufwandsträger der staatlichen Schulen – unter die Arme greift.

Es wäre Aufgabe des Bundes sowohl die länder als auch die Kommunen mit finanziellen Mitteln in ausreichender Höhe auszustatten und sie nicht zu nachgelagerten Vollzugsbehörden zu degradieren. Die Kommunen können die ihnen aufgetragenen finanziellen Lasten im Bereich der Sozialhife ohnehin kaum leisten.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Wenn irgendein politischer Begriff mit „–pakt“ endet, müssten alle Alarmglocken schrillen. In Baden-Württemberg gab es mit den Hochschulen einen Solidarpakt nach dem anderen, alle verkappte Sparmaßnahmen. Auch in Berlin gab es etwas ähnliches, was dann schon mal den Zorn von Personalräten erregte:
https://www.tu-berlin.de/fileadmin/a9600/Personalrat/Informationen/2002/Protokollerklaerung.pdf
Der neue „UN-Migrationspakt“ ist auch kein Pakt im eigentlichen Sinne, weil er nicht von zwei Seiten fair ausgehandelt wurde, sondern alle Pflichten nur den Einwanderungsländern auferlegt, zu denen jetzt auch Deutschland gehört. Dieser „Digitalpakt“ scheint eher ein „trojanisches Pferd“ zu sein, denn sonst würden sich nicht plötzlich so viele Bundesländer um ihre Kompetenzen sorgen. Dahinter könnte schon die langfristige Vorstellung stecken, vom Bund aus mehr Einfluss zu nehmen als nur Geld zu spendieren. Viele träumen von EINEM Schulsystem für ganz in Deutschland (das wäre eigentlich gar nicht schlecht), aber wie soll das zustande kommen angesichts der verhärteten schulpolitischen Fronten? Mit einer Kampfabstimmung im Bundestag? Die Väter des Grundgesetzes und auch die damaligen Kultusminister der Länder wollten es 1949 so: Das dreigliedrige Schulsystem und eine einheitliche Lehrerbesoldung (enheitlich in allen Bundesländern, nicht einheitlich zwischen Schulformen) nach der Bundesbesoldung A. Wer war es eigentlich, der das aufgekündigt hat?

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Wäre es wirklich so schlimm, wenn es das Geld vom Bund ohne Grundgesetzänderung gäbe? Der Bund könnte den Ländern einfach mehr Geld überweisen, das klingt eigentlich ganz vernünftig. Was spricht dagegen?

D. Orie
5 Jahre zuvor

Vielen Dank für den Bericht! „Tatsächlich hat sich offenbar eine Formulierung in die Grundgesetzänderung eingeschlichen, die vorher nicht mit den Ministerpräsidenten besprochen worden war. Die betrifft nichts Geringeres als die Finanzen.“ Hier wäre es im Weiteren wirklich interessant, zu erfahren, wie, wo und von wem sich diese „Formulierung in die Grundgesetzänderung eingeschlichen“ hat. Das wäre eine wichtige Aufgabe für einen investigativ arbeitenden Journalismus.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  D. Orie

mal schauen, ob so etwas kommt, weil das mit der gängigen hofberichterstattung wenig zu tun hat.