Deutsche UNESCO-Kommission fordert verbindliche Qualitätsstandards für die Inklusion – und einen konkreten Plan, wie sie vonstatten gehen soll

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BERLIN. Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) macht Druck. Um die Inklusion in Deutschland voranzubringen,  fordert der Ableger der Bildungs-, Wissenschafts- und Kultur-Organisation der Vereinten Nationen (die beispielsweise an Stätten den Titel „Welterbe“ verleiht) die Zusammenführung von Förderschulen und allgemeinen Schulen. „Das deutsche Schulsystem ist weiterhin durch trennende Strukturen geprägt. Das muss sich endlich ändern“, sagt Ute Erdsiek-Rave, von 1998 bis 2009 SPD-Bildungsministerin von Schleswig-Holstein und heute Vorsitzende des Expertenkreises Inklusive Bildung der DUK. Der hat jetzt sechs Empfehlungen formuliert – eine davon: Der Bund muss sich stärker engagieren.

Sehbehinderte Kinder sollen zwar auch in Regelschulen unterrichtet werden, die Realität ist aber häufig eine andere. Foto: Shutterstock

„Wir brauchen strukturelle Maßnahmen zur Zusammenführung von Förder- und allgemeinen Schulen zu einem inklusiven Bildungssystem. Dabei müssen die bestehenden sonderpädagogischen Kompetenzen gesichert werden“, betont Erdsiek-Rave mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die vor zehn Jahren vom Bundestag ratifiziert wurde. Seinerzeit hat sich Deutschland verpflichtet „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ zu gewährleisten – ein Ziel, von dem die Bundesrepublik nach wie vor weit entfernt ist, wie die Deutsche UNESCO-Kommission feststellt.

„In Deutschland werden segregierende Strukturen im Schulsystem nach wie vor insbesondere durch eine hohe Quote von Beschulungen an Förder- bzw. Sonderschulen dokumentiert“, so heißt es in einem aktuellen Papier, in dem Handlungsempfehlungen aufgelistet werden. Dabei klingt Enttäuschung durch: „ In allen Bundesländern in Deutschland ist zwar – wenngleich in unterschiedlichem Maße – eine Zunahme inklusiver Bildung in allgemeinen Schulen festzustellen. Gleichzeitig nimmt jedoch die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förder- bzw. Sonderschulen kaum ab.“

Bund hält sich heraus

Um endlich Bewegung in die Inklusion zu bekommen, fordert die UNESCO-Kommission zunächst mal „einen langfristigen Planungsrahmen für ein inklusives Bildungssystem“ – denn: Es gibt zwar vage Absichtserklärungen, aber keine festgelegten Schritte, wer was wann zu erledigen hat. Und das betrifft auch den Bund, der sich bislang – mit Verweis auf die Länderhoheit in der Bildung – bei der schulischen Inklusion weitgehend heraushält. „In diesem Zusammenhang sollte ein Leistungskatalog mit Ausstattungs- und Raumstandards entwickelt werden. Für den inklusiven Leistungskatalog ist es sinnvoll, sich über den inklusiven Mehrbedarf an Räumen, Personal und Ausstattung als Grundausstattung jeder Schule für den zusätzlichen Förderbedarf zu verständigen. Eine solche Verständigung kann die Bildungsqualität des gesamten Bildungssystems erheblich verbessern und steigern“, so meint die Kommission.

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Überhaupt bedürfe es verlässlicher Qualitätsstandards – auch personell. „Alle aufnehmenden Schulen sollten eine multiprofessionelle  pädagogische Grundausstattung für die Bereiche Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung erhalten, orientiert an der Zahl aller Schülerinnen und Schüler der Schule, ggf. modifiziert nach sozialen Mess- und Erfahrungswerten (in anderen Staaten z.B. 20 Prozent über der bisherigen Regelschulausstattung). Diese Grundausstattung sollte verlässlich sein, unabhängig von einer individuellen Vorab-Diagnostik, und sollte allen Kindern präventiv und fördernd zugutekommen“, so fordert das Gremium.

„Das System der Förder- beziehungsweise Sonderschulen sollte schrittweise zu einem System von Förderzentren entwickelt werden, beginnend mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung, gefolgt von den anderen Förderschwerpunkten. Die entstehenden Förderzentren sollten die Funktionen der spezifischen Beratung, Medienpflege, Fortbildung und Kommunikation in bestimmten Förderbereichen übernehmen, die allen Schulen und auch den Kindern und ihren Familien unmittelbar zugutekommen können und eine wohnortnahe, erfolgreiche inklusive Beschulung ermöglichen“, heißt es weiter.

Auch zur Zusammensetzung des pädagogischen Personals gibt es eine konkrete Vorstellung: Multiprofessionalität ist gefordert. „Unterstützendes Personal an der einzelnen Schule sollte zum Kollegium der Einrichtung gehören, in den Entscheidungsgremien vertreten und gleichzeitig eng mit den externen Unterstützungssystemen verzahnt sein.“  Den multiprofessionellen Teams sollten verbindliche Zeiten und Räume für die Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. „Für diese unterstützenden Angebote sollten klare Aufgabenprofile als Handlungsorientierung entwickelt werden, in denen die Qualität von Ausbildung, Schulung und Aufgabenbereichen über Träger hinweg vergleichbar definiert ist. Auch die Situation der häufig prekär beschäftigen Inklusionshelfer ist der Deutschen UNESCO-Kommission offenbar ein Dorn im Auge. Sie verlangt: „Die Arbeitsbedingungen sollten auf eine unbefristete Beschäftigung und Kontinuität ausgerichtet sein.“ bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert.

Studie zur Inklusion: Im gemeinsamen Unterricht herrscht mehr Lärm und weniger Disziplin

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Muss Deutschland dem Folge leisten?

Fordern ja alle möglichen Leute und Organisationen so allerhand.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nein – wenn sich Deutschland menschenrechtlich auf einer Stufe mit Staaten wie Russland, China oder Nordkorea sieht.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Das ist nun wirklich dummes Zeug. Förderschulen mit Folter, Justizwillkür oder staatlich angeordnetem Mord gleichzusetzen ist absurd.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wer tut das denn? Es gibt nicht nur ein Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit – es gibt schon noch ein paar mehr. Schutz vor Diskriminierung gehört dazu.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich kann es mir kaum vorstellen. Juristerei und Moral sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn Anna den Unterschied nicht kennt. An sich sind die Forderungen aber schon sinnvoll, weil sie die Inklusion als Sparmodell disqualifiziert.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@XXX
Das fängt gleich beim ersten Kommentar gegen Anna an.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Man schaue mal in Wikipedia zur deutschen UNESCO-Kommission. Da steht, das sei ein eingetragener Verein, der eine Art „Ständige Vertretung bei der UNESCO“ ist so wie normalerweise eine Botschaft.
Wieso ist diese deutsche UNESCO-Kommission dafür zuständig, über die UN-Konvention zu Behinderten weitergehende Maßnahmen einzufordern? Das riecht nach Parteipolitik, zumal wenn man weiß, dass seit Juni 2018 Frau Maria Böhmer die Präsidentin der Kommission ist (zuvor: Staatsministerin im Auswärtien Amt).
Ich sehe die Gefahr, dass internationale Vereinbarungen nicht international umgesetzt werden, sondern vorwiegend von Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern, dass aber diejenigen Länder, die es am meisten anginge, einfach wenig oder gar nichts tun außer solche Resolutionen, Konventionen usw. zu unterschreiben. Es wäre eigentlich Sache der internationalen Organisationen UN und UNESCO, die Umsetzung — so wie sie gemeint war — anzumahnen. Es ist aber sehr seltsam, das Deutschland sich wegen einer internationalen Vereinbarung zu etwas verpflichten soll, das für die anderen so gerade nicht gilt, obwohl sie das alle unterschrieben haben. Wie ist denn das „inklusive Schulsystem“ in Indien mit den Kasten?
http://www.bpb.de/internationales/asien/indien/44534/indiens-bildungssystem
Ähnliches ist für den geplanten UN-Migrationspakt zu befürchten: Katar wird unterschreiben, aber weiterhin seine Arbeitsmigranten wie Sklaven halten, ohne die Rechte, die der Pakt ihnen eigentlich gäbe. Deutschland aber soll alle Migranten „bepampern“ bis hin zu Grundsicherung und zur Ausgestaltung von Schulen derart, dass Migrantenkinder „sich wohlfühlen“ (Ziffern 31 und 32 i) hier):
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Wollen Sie ernsthaft Deutschland mit Ländern auf eine Stufe stellen, die sich um Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit nicht scheren? Gelten bei uns die Menschenrechte nicht, weil China sie missachtet? Ist das Ihr Maßstab?

Deutschland hat sie UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und damit zu geltendem deutschen Recht gemacht. Darin wird durchaus ein Zeitraum bis zur Umsetzung eingeräumt – allerdings nicht der Sankt Nimmerleinstag. Das werden dann irgendwann wohl Gerichte vorgeben müssen, wenn die Politik nicht aus dem Quark kommt. Gerichte sind in Deutschland ja (noch) unabhängig – obwohl auch das in anderen Ländern anders ist, Cavalieri.

ABC
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich verstehe nicht, dass Sie ständig die radikale Inklusion mit Auflösung der Förderschulen verteidigen, obwohl Ihnen nicht verborgen geblieben sein dürfte, welches Elend sie in der Praxis über die Regelschulen, die Schüler und Lehrer gebracht hat.
Ihnen scheint es in Wahrheit nur um ideologische Durchsetzung zu gehen und nicht um die Menschen, denen sie schadet statt hilft und deren Wohl nur in glühender Behauptung und Scheinbegründung besteht.
Realitätsverweigerung ist das und keineswegs eine Verbesserung der Lebenswelt.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  ABC

Wieso bin ich radkal, wenn ich auf Einhaltung von Recht und Gesetz poche? Sind wir ein Rechtsstaat, der auch gesellschaftliche Minderheiten schützt, oder eine Bananenrepublik, in der sich der jeweils Stärkste seine Regeln selber backen kann?

Auch habe ich mich nie für die Auflösung der Förderschulen eingesetzt. Es geht vielmehr um einen Rechtsanspruch für betroffene Familien auf einen Platz an einer Regelschule – das ist etwas anderes. Der frühere Sonderschulzwang für behinderte Kinder ist mit der Inklusion nicht vereinbar. Heißt: Über kurz oder lang sind entsprechende Plätze an den Regelschulen vorzusehen.

Wenn einzelne Bundesländer darüber hinaus Förderschulen erhalten möchten – bitteschön. Wenn dann diese Kapazitäten aber ungenutzt brachliegen, werden gerade Sie als Lehrkräfte aber schon fragen, ob die Ressourcen nicht besser auf die Regelschulen verteilt werden.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  ABC

PS. Ich bin schon (mal wieder) erschrocken, mit welcher Impertinenz hier über die Köpfe von Betroffenen hinweg gefordert wird, Rechte nach Gutsherrenart zu verweigern.

Für wen sprechen Sie, wenn Sie „eine Verbesserung der Lebenswelt“ in Abrede stellen? Für sich selbst? Für die betroffenen Familien jedenfalls nicht. Fragen Sie die doch einfach mal in Form der Verbände, in denen sie organisiert sind.

Wer das ist, können Sie hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2018/06/gegen-blosse-maengelverwaltung-inklusionsbuendnis-fordert-bessere-bedingungen-und-foerderschulen-abbauen/

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich bestreite ja nicht, dass die UN das Recht haben, die Umsetzung der Konvention anzumahnen. Sollen sie es doch tun. Aber erstens steht eine Auflösung der Förderschulen nicht explizit drin, und zweitens ist die deutsche UNESCO-Kommission dazu eben nicht autorisiert, weil sie eine (parteipolitisch besetzte) rein deutsche Organisation ist, die nur eine Art Botschafter bei der UNESCO ist. Sie versucht offenbar, sich mit der Autorität der UNESCO zu schmücken, was ihr aber nicht zusteht. Der deutsche Botschafter bei der UN hat auch nicht das Recht, sich in die deutsche Innenpolitik einzumischen und Forderungen zu stellen, so als kämen sie von der UN. Die politische Willensbildung INNERHALB Deutschlands müsste auf eine breitere Basis gestellt werden.
Zum Thema „auf eine Stufe“: Ich sehe das Problem, dass internationale Vereinbarungen nur noch dazu da sind, in Ländern wie Deutschland überpenibel umgesetzt zu werden, und dort, wo es am nötigsten wäre, einfach ignoriert werden. Das droht auch dem neuen UN-Migrationspakt. Das kann nicht der Sinn der Sache sein. Die UN müsste Druck auf diejenigen Länder machen, die hinterherhinken. Sonst verstärkt man ja auch die ohnehin riesigen Differenzen zwischen den Staaten.
Bezogen auf den Föderalismus: Wenn in einem Bundesland die Kita-Versorgung bei 90 % liegt, in einem anderen nur bei 30 %, dann wäre es seltsam, mit viel Propaganda eine Steigerung der 90 auf 95 oder 100 % anzumahnen, ohne gleichzeitig die niedrige Zahl von 30 % zu rügen.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Was die UN angeblich gewollt haben (haben Sie sie gefragt?), spielt überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Bundestag die Behindertenrechtskonvention zum Gesetz in Deutschland gemacht hat und dabei sicher nicht Honolulu oder Afghanistan im Blick hatte.

Nochmal: Der deutsche Souverän hat entschieden – nicht die Vereinten Nationen. Zur Entscheidung gehört es allerdings auch (steht so im Gesetz drin), die Umsetzung von den UN kontrollieren zu lassen – deshalb kommt den Vereinten Nationen bei der Inklusion auch in Deutschland eine besondere Rolle zu.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

„… die Umsetzung von den UN kontrollieren zu lassen …“
Das habe ich doch auch gesagt! Aber diese Deutsche UNESCO-Kommission ist dazu nicht autorisiert. Sie kann auch nicht einseitig bestimmen, was ihrer Meinung nach drinsteht in der Konvention, was jetzt Priorität hat usw. Leider ist im Text eben auch manches (bewusst?) unklar formuliert.
Dass der deutsche Souverän was entschieden halte halte ich für fragwürdig. Er musste den Text wohl so nehmen wie er war. Und der Bundestag ging von einer Kostenneutralität aus, die irgendwelche Leute einfach so reingeschrieben hatten. Und genau an den Kosten scheitert das jetzt.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

1. Anna schrieb: „Gelten bei uns die Menschenrechte nicht, weil China sie missachtet?“

2. xxx schrieb: „Juristerei und Moral sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn Anna den Unterschied nicht kennt.“

3. Die Süddeutsche berichtete in anderem Zusammenhang genau über diesen Unterschied: „Beamtenrecht geht in Karlsruhe vor Menschenrecht“
https://www.sueddeutsche.de/karriere/streikverbot-fuer-lehrer-beamtenrecht-geht-vor-menschenrecht-1.4012934?fbclid=IwAR1CxiV8qK-3AdN7h14IukfSji1Hk9PJ43JvE4TqGxqqSCBo70eeswzDk18

4. Im Artikel oben wird (mal wieder) behauptet: „Seinerzeit hat sich Deutschland verpflichtet ‚ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen‘ zu gewährleisten […]“

Dazu wurde bereits 2015 (ebenfalls in der Süddeutschen) festgestellt: „Das vom Deutschen Bundestag im Dezember 2008 verabschiedete ‚Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘ hat einen harten, emotional aufgeladenen, öffentlichen Streit ausgelöst. Er verunsichert Eltern und Lehrer, gefährdet das Wohl von Schulkindern mit Behinderungen und spaltet die Schulsysteme der Länder.

Die Ursache liegt nicht im Inhalt der von den Vereinten Nationen beschlossenen Konvention, also nicht in einer Ablehnung des dort verankerten Prinzips schulischer Gemeinsamkeit von behinderten und nichtbehinderten Kindern, sondern in einer fatalen Umdeutung dieser Intention im Deutschen Bundestag: Wie aus den Bundestagsprotokollen hervorgeht, gingen alle Fraktionen davon aus, dass ‚Inklusion‘ mit der vollständigen Abschaffung des Förderschulsystems gleichzusetzen sei. Vom ‚Ende jeglicher Sondersysteme und Sonderbehandlungen‘ war die Rede. Merkwürdigerweise lässt sich in der UN-Richtlinie keine Belegstelle finden, aus der eine solche Radikallösung abzuleiten gewesen wäre. Die Abgeordneten waren sich ihrer Auffassung jedoch so sicher, dass sie das Gesetz ohne jede Aussprache verabschiedeten.

In den lediglich zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen aus den Fraktionen wurden unter anderem Bundesregierung und Bundesländer dahingehend kritisiert, dass sie sich für eine ‚integrative Bildung‘ ausgesprochen hatten, das heißt für eine Weiterentwicklung des ‚gemeinsamen Unterrichts‘, bei dem ‚die notwendigen sonderpädagogischen Voraussetzungen gewährleistet‘ sein müssten. Die Abgeordneten sahen in dieser Interpretation eine falsche Übersetzung der Begriffe Inklusion beziehungsweise inklusiv. […]

Die strikte Ablehnung des Begriffes „integrativ“ ergab sich vielmehr daraus, dass nach Auffassung des Bundestages mit dem neuen Begriff einer „inklusiven Bildung“ ein „exklusives“ Schulsystem wie das besonderer Schulen nicht vereinbar sei. Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass es sich nicht um einen Übersetzungsfehler, sondern um einen Denkfehler handelt: Nach soziologischem Verständnis kann es keine Inklusion ohne Exklusion geben.

Wer in der einen Partei Mitglied ist oder einer bestimmten Konfession angehört, ist dadurch von der anderen ausgeschlossen. Die ganze Gesellschaft setzt sich aus Millionen partieller Gruppierungen und Korporationen zusammen, seien es politische, religiöse, künstlerische, sportliche oder sonstige. Sie heben sich jeweils voneinander ab, ohne damit als schlechthin ausgeschlossen zu gelten. So beansprucht zum Beispiel das Prinzip der geschlechtlichen Koedukation keine absolute Geltung, und der Frauensport gilt nicht als Exklusion des Männersports und umgekehrt. Niemand kommt auf die Idee, die Paralympics für Behinderte in die üblichen Olympischen Spiele zu inkludieren.“
https://www.sueddeutsche.de/bildung/inklusions-debatte-inklusive-missverstaendnisse-1.2182484

Anna
5 Jahre zuvor

Lesen Sie einfach den Gesetzestext der Behindertenrechtskonvention, statt hier wirre Exegese zu betreiben:

„Artikel 24 — Bildung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

…die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;

…Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

…Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

…Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;

…Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;

…angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;

…Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;

…in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.“

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Diese Diskussion hatten wir hier schon tausendmal. Sie ist müßig, da die Fakten für sich sprechen.
Wie ABC oben richtig beschreibt, scheint es Ihnen offensichtlich „nur um ideologische Durchsetzung zu gehen und nicht um die Menschen, denen sie schadet statt hilft und deren Wohl nur in glühender Behauptung und Scheinbegründung besteht.“

Diese blauäugig-naive und für die Betroffenen gefährliche Haltung hat mit dafür gesorgt, dass sich die von bestimmten politisch interessierten Kreisen als Sparmodell durchgesetzte Radikalinklusion für ein paar Jahre ausbreiten konnte – und im Jahre 2018 faktisch tot ist, da die Betroffenen nicht mehr mitmachen. Und die Politik, die komplett ahnungslos etwas verabschiedete, lacht sich ins Fäustchen.

Sehr gut nachzuvollziehen z.B. in diesem Beitrag.

Zitat: „Ninjo ist ein Paradebeispiel dafür, was passiert, wenn Inklusionskinder – wie derzeit praktiziert – nur ins bestehende Schulsystem reingestopft werden.“
https://www.ardmediathek.de/tv/ttt-titel-thesen-temperamente/Zu-wenig-Geld-zu-wenig-Lehrer-zu-wenig/Das-Erste/Video?bcastId=431902&documentId=56289440&fbclid=IwAR3F72whukHW3o4PonBn4pZfJ7bOdltkm7MRDxdhAF7goC6CAv7LUfURiVw

Anna
5 Jahre zuvor

Welche Fakten meinen Sie? Dass immer mehr Kinder mit Förderstatus an Regelschulen unterrichtet werden? Dass trotzdem die Zahl der Förderschüler nicht sinkt? Dass Lehrer – zu Recht – über vielerorts miserable Rahmenbedingungen klagen? Dass Lehrer dankenswerterweise trotzdem immer noch mehrheitlich zur Inklusion stehen? Oder dass Gerichte zunehmend im Sinne der betroffenen Familien entscheiden – und Schulen sowie die Schulverwaltung nicht mehr so einfach aus der Verantwortung für die Inlusion entlassen?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Einfach den von mir verlinkten Beitrag anschauen und dann zuerst in das Gesicht der komplett ahnungslosen und völlig verunsicherten Schulsenatorin und anschließend in die Augen des betroffenen Kindes sehen.

Genug Fakten auch für Sie, Anna.

Anna
5 Jahre zuvor

„Deutschland hat sich verpflichtet, das Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe umzusetzen, für ein gemeinsames Leben aller Menschen – mit und ohne Handicap. Doch so, wie Inklusion an Schulen umgesetzt wird, funktioniert es oft nicht.“

So wird der von Ihnen verlinkte Beitrag eingeleitet. Wer bestreitet das denn? Genau das stellt doch die Deutsche UNESCO-Kommission im Artikel oben ebenfalls fest.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Strittig ist seit Jahren, was genau diese Verpflichtung bedeutet.
Weitgehend unstrittig ist inzwischen, dass der Bundestag nicht wusste, worüber er genau abstimmte – und das deshalb in Deutschland eine radikale Form der Inklusion versucht wurde, die so nirgends auf der Welt praktiziert wird – und deshalb scheitern musste.

https://www.news4teachers.de/2015/02/inklusionsgesetz-der-bundestag-wusste-offenbar-nicht-worueber-er-abstimmt/

Anna
5 Jahre zuvor

Bei wem ist das denn strittig? Bei den Kultusministerien nicht, bei den Lehrerverbänden nicht, bei den Betroffenenverbänden sowieso nicht. Kein ernstzunehmendes Gremium stellt den grundsätzlichen Anspruch auf Inklusion infrage – gestritten wird allenfalls über den Zeitraum der Umsetzung.

Kein Wunder: Die Inklusion ist eben Gesetz – und nicht mal irgendeins. Deutschland ist mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention eine internationale Verpflichtung eingegangen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Anna schrieb: „Die Inklusion ist eben Gesetz – und nicht mal irgendeins.“

Tja, und in Deutschland steht das Beamtenrecht im Zweifel laut Bundesverfassungsgericht über dem Menschenrecht, wie ich durch den Link von 9:29 Uhr dargestellt habe. Das kann dem „Menschenrecht Inklusion“ auch ganz schnell passieren, wenn es so umgesetzt wird wie in den folgenden Links beschrieben.

https://www.zeit.de/2013/13/Inklusion/seite-4
https://www.news4teachers.de/2018/07/die-instant-inklusion-ist-gescheitert-ein-lehrer-und-betroffener-vater-antwortet-auf-die-streitschrift-von-wocken/
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/hoch-schule/inklusion-in-der-kritik-zurueck-zur-foerderschule-15638151.html
https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/bildung/article164742698/Deutsche-Schulen-scheitern-an-einem-grossen-Versprechen.html

xxx
5 Jahre zuvor

Strittig ist die Inklusionspraxis bei der Exekutive, sprich den Lehrern und betroffenen Schülern mit und ohne Behinderung. Die Politik und die Lehrerverbände sind fernab der Praxis und können also aus dem goldenen Palast alles mögliche predigen und fordern. Mit der Umsetzung bei vollkommen unzureichenden Mitteln haben sie ja nichts zu tun.

Anna
5 Jahre zuvor

Offenbar ist es sehr schwierig, zwei Ebenen eines komplexeren Problems auseinanderzuhalten. Es ging hier um das Recht auf Inklusion – keine ernstzunehmende Institution bestreitet, dass behinderte Kinder in Deutschland ein Recht auf integrative Beschulung haben, wie es im Gesetz nunmal steht.

Das andere, was Sie ansprechen, xxx, ist die Umsetzung dieses Rechts. Auch die ist nicht wirklich strittig: Strittig wäre sie, wenn irgendjemand behaupten würde, das Recht wäre in der Praxis gut verwirklicht – tut ja keiner, der bei Trost ist.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

@ Anna: Offenbar ist es für Sie sehr schwierig, zu erkennen, dass es ein „Recht“ auf j e n e F o r m von Inklusion, wie sie bestimmte interessierte Kreise in D e u t s c h l a n d durchsetzen wollen, nicht gibt.

Auf der Facebook-Seite von N4t bringt es der User Stefan Thoma prägnant auf den Punkt.

Zitat: „Wir können auch gern heute abstimmen und eine Absichtserklärung aufsetzen, dass wir morgen gern die Gravitation abschaffen wollen, weil wir lieber fliegen als laufen wollen würden. Und selbst wenn wir das noch fünfundzwanzigmal beschließen würden, wird sich die Erde nicht dazu durchringen, etwas physikalisch Unmögliches zu tun.

Und von mir aus kann die UNESCO mit all ihren Nicht-Lehrern und Nicht-Alltagsbetroffenen gern noch fünfhundertmal dazu aufrufen – die falschen Argumente werden halt nicht besser, wenn man sie nur immer wieder wiederholt.

Ich frage mich sowieso, was sich eine internationale Organisation einbildet, für Deutschland und unsere hiesige Bevölkerung entscheiden zu dürfen.

Das ganze Thema ist eigentlich ein schlechter Witz.

Der Sinn der Inklusions-Initiative der UN war es, dass man Menschen in aller Welt nicht im Keller versteckt oder im Fluss ertränkt, weil die an einer Behinderung leiden. Es sollte sichergestellt werden, dass man überall Menschen mit und ohne Behinderung als gleichwertig ansieht.

Aber da wären wir wieder bei der Thematik, dass das gleiche Recht für alle nicht die Gleichheit aller Menschen bedeutet.“
https://www.facebook.com/News4teachers/

Anna
5 Jahre zuvor

Und Sie sind nicht der Herrgott, der par ordre du mufti deutsches Recht außer Kraft setzen kann.

Anna
5 Jahre zuvor

PS. Wie wenig Sie von dem Thema offenbar verstanden haben, zeigt das Zitat, das Sie unreflektiert hier wiedergeben: „Ich frage mich sowieso, was sich eine internationale Organisation einbildet, für Deutschland und unsere hiesige Bevölkerung entscheiden zu dürfen.“

Das hat der Bundestag entschieden! Wie dumm ist das Geschwätz, das hier verbreitet wird?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Au weia, da heult er aber, der getroffene Hund.
Können Sie auch auf Argumente mit Gegenargumenten eingehen, oder sind Ihnen selbige endgültig ausgegangen?
Es geht um die Art und Weise, in der Leute wie Sie eine ganz bestimmte radikale Form von Inklusion („Förderschulen müssen weg!“) als Menschenrecht verkaufen wollen, das es angeblich überall auf der Welt gibt. Nur im bösen Deutschland setzt man es frecherweise nicht um.

Dieser Haltung trat Prof. Otto Speck bereits 2015 mit folgenden Worten folgendes entgegen.

Zitat: „Die Verabsolutierung des Inklusionsprinzips durch den Bundestag wurde dadurch möglich, dass der englische Terminus ‚general education system‘ fälschlicherweise mit dem deutschen Begriff der ‚allgemeinen Schulen‘ (im Unterschied zu den Förderschulen) gleichgesetzt wurde.

‚General education system‘ entspricht aber eindeutig dem, was wir als ‚allgemeinbildendes Schulsystem‘ (im Unterschied zu berufsbildenden Schulen) verstehen, und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die Förderschulen gehören. Insofern könnte das deutsche Bildungssystem formal als ein ‚inklusives‘ angesehen werden.

Ergänzt werden kann, dass es in allen vergleichbaren Ländern, auch in solchen, die als fortschrittlich inklusiv ausgebaut gelten und bei uns immer wieder genannt werden, wie zum Beispiel die skandinavischen Länder, Großbritannien, Holland, die USA und Japan, durchaus ’special schools‘ beziehungsweise ’special classes‘ gibt. In ihnen werden zwei bis drei Prozent aller Schulkinder unterrichtet.

Den pädagogischen Sinn und die Verdienste dieser speziellen Schulen oder Klassen pauschal abzustreiten, geht demnach an der Wirklichkeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat 1997 ausdrücklich festgestellt, dass die Sonderschulen keine benachteiligenden Einrichtungen sind.“
https://www.sueddeutsche.de/bildung/inklusions-debatte-inklusive-missverstaendnisse-1.2182484

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Anna schrieb: „Das hat der Bundestag entschieden!“

Antwort:
„Fakt ist: Ratifiziert wurde seinerzeit die UN-Konvention – also der Originaltext. „Wir ratifizieren ein internationales Abkommen. Dieses Abkommen enthält ein Menschenrecht auf inklusive Bildung und verbietet jegliche Sondersysteme und Sonderbehandlung. Das heißt, die deutsche Fassung, unabhängig davon ob im Gesetz eine ‚Amtlichkeit‘ festgestellt wird, ist keine authentische Sprachfassung. Maßgeblich im juristischen Streitfall ist daher die englische Fassung, die übrigens auch Teil des Gesetzes ist“, so führte seinerzeit die SPD-Abgeordnete Sylvia Schmidt aus.

Danach ist heute also kein Bundesland gezwungen, die Förderschulen abzuschaffen.“
https://www.news4teachers.de/2015/02/inklusionsgesetz-der-bundestag-wusste-offenbar-nicht-worueber-er-abstimmt/

Anna
5 Jahre zuvor

Es behauptet ja auch gar keiner, dass die Bundesländer die Förderschulen abschaffen müssten. Sie verstehen wirklich nicht die Bohne.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Doch, das forderten über Jahre z.B. mehrere rot-grüne Landesregierungen, die die Abschaffung dieser Förderschulen auch durchsetzten – und dafür abgewählt wurden, weshalb sie jetzt teure Doppelstrukturen vorhalten müssen, weil die betroffenen Eltern/Wähler den Erhalt der noch bestehenden Förderschulen massiv vorantreiben.

Sie, Anna, haben dieser Politik über Jahre hier im Forum das Wort geredet – wie jeder nachlesen kann, der in der Suchmaschine von N4t das Wort „Inklusion“ eingibt.

Andere User, zu denen auch ich gehöre, haben die Gegenposition vertreten. Zu diesen anderen Usern gehörte auch ABC, der/die Ihnen oben (11:08 Uhr) ins Stammbuch schrieb:

„Ich verstehe nicht, dass Sie [Anna] ständig die radikale Inklusion mit Auflösung der Förderschulen verteidigen, obwohl Ihnen nicht verborgen geblieben sein dürfte, welches Elend sie in der Praxis über die Regelschulen, die Schüler und Lehrer gebracht hat.“

Anna
5 Jahre zuvor

Das ist aber eine politische Forderung – keine, die rechtlich geboten wäre. Gibt ja genug Landesregierungen, die (angeblich, warten wir mal ab) Förderschulen dauerhaft erhalten wollen. Aber eben als freiwilliges Angebot.

Und dann kommen Sie wieder mit der mangelhaften praktischen Umsetzung – und verdrehen Ursache und Wirkung: Nicht die Inklusion ist daran schuld, dass es bei der Umsetzung hakt. Es hakt, weil das System so aufs Aussortieren von Kindern ausgelegt war, dass die Umstellung jetzt mit immensem Aufwand verbunden ist. Und der wurde von der Politik dramatisch unterschätzt.

Anna
5 Jahre zuvor

PS. Es ist geradezu perfide, diejenigen, die für ihre verbrieften Rechte einstehen, für die Missstände verantwortlich zu machen, die aus einer schlechten Umsetzung resultieren – dann wären Sie als Lehrer auch für den Lehrermangel verantwortlich!

Arbeiten Sie doch einfach mehr, verzichten Sie auf Ihre 40-Stunden-Woche – und schon hätte die Gesellschaft ein Problem weniger. Lächerlich.

Beate S.
5 Jahre zuvor

Immer das Gleiche: Haut eine Reform nicht hin, wird die Idee von den Theoretikern weiterhin in den Himmel gehoben und gesundgebetet. „Mangelnder Geldeinsatz“ und „schlechte Umsetzung“ sind dann die immer gleichen Übeltäter.
Ihren realitätsblinden Standpunkt kann ich nicht teilen, Anna.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Anna schrieb: „Arbeiten Sie doch einfach mehr, verzichten Sie auf Ihre 40-Stunden-Woche – und schon hätte die Gesellschaft ein Problem weniger. Lächerlich.“

Wie die GEW-Arbeitszeitstudie gerichtsfest erwiesen hat, haben die Gymnasiallehrer die mit Abstand höchste Arbeitszeit. Sie liegt weitaus höher als jene der Grundschullehrerinnen. Und auch die arbeiten mehr als 40 Stunden im Schnitt. Lächerlich ist also Ihre „Argumentation“ (die keine ist).

Beate S. schrieb: „Immer das Gleiche: Haut eine Reform nicht hin, wird die Idee von den Theoretikern weiterhin in den Himmel gehoben und gesundgebetet.“

Richtig – und exemplarisch nachzuvollziehen am Beispiel der sehr aufschlussreichen „Diskussion“ mit Prof. Hans Wocken, der sich beleidigt auf den Standpunkt zurückzog „Ich entwickle Theorien. Für alles andere bin ich nicht zuständig!“ – und dann nicht mehr weiterdiskutieren wollte. Das war aus meiner Sicht die absolute Bankrotterklärung des Prinzips „Inklusion“ durch einen seiner prominentesten Verfechter.
https://www.news4teachers.de/2018/05/inklusion-haben-geistig-behinderte-einen-anspruch-auf-einen-platz-am-gymnasium-experte-sagt-nein/

Beate S. schrieb: „Ihren realitätsblinden Standpunkt kann ich nicht teilen, Anna.“

Sie nicht, Beate. Ich nicht. Viele andere hier im Forum auch nicht. Und sehr viele betroffene Eltern offensichtlich schon gleich garnicht.
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/840858/kampf-um-die-osnabruecker-foerderschulen

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Mein Gott, „Aufmerksamer Beobachter“ – wie beschränkt sind Sie?

Das war doch nur ein Beispiel, das aufzeigen soll, wie absurd es ist, von Menschen zu verlangen, auf ihre Rechte zu verzichten, damit der Staat weniger Last mit der Umsetzung hat. Ich bin natürlich nicht der Meinung, dass Lehrerinnen und Lehrer mehr arbeiten sollten – ich weiß sehr wohl, wie viel die meisten leisten.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

… und wieder keine Argumente, sondern nur Beleidigungen.

Gehen Sie doch mal auf Herrn Wockens Argumentation ein, der als führender Inklusionsexperte feststellt: „Nach Lage der Dinge wird wohl die Hauptschule auf die Erfüllung ihrer Voraussetzungen verzichten müssen und Kinder mit Lernbeeeinträchtigungen aufnehmen müssen. Das ist nicht logisch, sondern ein pragmatischer Kompromiss.”
https://www.news4teachers.de/2018/05/inklusion-haben-geistig-behinderte-einen-anspruch-auf-einen-platz-am-gymnasium-experte-sagt-nein/

Wenn das das Ergebnis all Ihrer ideologischen Scheingefechte ist, dann herzlichen Glückwunsch!

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Prof. Wocken vertritt genau dieselben Argumente, die ich hier schon zigfach heruntergebetet habe – wie auch anders? Sie sind eben Realität.

Seine Position können Sie hier wunderbar nachlesen: https://www.news4teachers.de/2018/06/ein-plaedoyer-fuer-die-inklusion-gleiche-rechte-fuer-alle-auch-fuer-behinderte-kinder-sind-keine-gleichmacherei/

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Herrn Wockens und Ihre ideologische Position ist bekannt. Und sie führt genau zu dem Irrsinn, den Herr Wocken selbst „nach Lage der Dinge“ beschreibt. Zu dieser, seiner Aussage bat ich Sie Stellung zu nehmen.

Gerne dürfen Sie sich auch äußern zu seiner Haltung „Ich entwickle Theorien. Für alles andere bin ich nicht zuständig!“

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Welcher Irrsinn? Dass Schulen ihre Schüler fördern sollen – und nicht die Kinder dafür da sind, den Betrieb der Schulen möglichst reibungslos ablaufen zu lassen? Na, sowas.

Schauen Sie einfach mal in Grundschulen, deren Lehrkräften Sie ja nur A12 zugestehen – viele davon bekommen hin, worüber Sie hier nur jammern. Oder wie viele Förderkinder haben Sie auf Ihrem Gymmasium?

Julia
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Das ist es ja gerade, Anna, dass Sie bedenkenlos nachbeten, was ein praxisfremder Theoretiker selbst sagt: “Ich entwickle Theorien. Für alles andere bin ich nicht zuständig!”
Schöne Theorien kann jeder dreschen, wenn er für die desaströsen Folgen seiner Ideen nicht geradestehen muss, sondern andere dafür verantwortlich machen kann.
In dieser bequemen Rolle trumpfen auch Sie hier immer wieder auf und haben keinerlei Hemmung, jeden übel zu beschimpfen, der Ihre mit großer Selbstgefälligkeit vorgetragenen Worte nicht teilt.
Ihre scheinbar menschenfreundlichen Predigten passen nicht zu Ihrem aggressiven, gebieterischen Diskussionsstil.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Aggressive, gebieterische und herablassende Predigen lassen hier aber ganz andere Leute pausenlos ab. AB alias WP allen voran.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Emil ist aber auch nicht ohne. Der darf das allerdings, weil Grundschullehrer seiner Meinung nach die Krone der Schöpfung sind. Die Ausbildung ist die anspruchsvollste von allen, der Unterricht sowieso und die Rahmenbedingungen sind eine Katastrophe im Vergleich zu allen anderen Schulformen. Zum Glück brauchen sie trotz mehr Unterrichtsstunden pro Woche nach der niedersächsischen Arbeitszeitstudie nicht so viel zu arbeiten wie die Gymnasiallehrer.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Augen auf bei der Berufswahl 😉

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@XXX
Und somit kristallisiert Sie sich mit jedem weiteren Kommentar Ihr eigentlich sozialunverträgliches Wesen mehr und mehr heraus.

Hans Wocken
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Gymnasium und Inklusion
Das Portal news4teacher hat damals meine juristische Position zur Streifrage „Inklusion und Gymnasium“ nur zur Hälfte abdrucken können. Der vollständige Artikel findet sich auf meiner Homepage http://www.hans-wocken.de und kann kostenlos heruntergeladen werden.
Ich akzentuiere in Kürze meine Antwort auf die Frage, ob geistig behinderte Kinder einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Gymnasiums haben:
1. Wenn die Gerichte nach deutschem Schulrecht urteilen, dann gibt es kein einklagbares Inklusionsrecht.
2. Wenn die Gerichte bei der Urteilsfindung aber das internationale Recht, also die UN-BRK, berücksichtigen, dann muss den behinderten Kindern wohl ein Rechtsanspruch auf Inklusion, auch in ein Gymnasium (wenn es das dann noch gibt), zugestanden werden.
Ich weise auch hin auf GG Art. 25 „Vorrang des Völkerrechts“: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bewohner des Bundesgebiets“.
Die im Forum mitunter vertretene Auffassung, das Beamtenrecht stehe über den Menschenrechten, ist kabaretttreif. Stehen das Beamtenrecht möglicherweise auch noch über den zehn Geboten der Bibel?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@Hans Wocken
Schön, dass Sie hier immerhin weiter mitlesen.

„Wenn die Gerichte nach deutschem Schulrecht urteilen, dann gibt es kein einklagbares Inklusionsrecht.“

In der Praxis sieht das derzeit folgendermaßen aus:
In Grundschulen können Eltern einfach Widerspruch gegen den Bescheid einer Rückstellung in den Schulkindergarten einlegen, die Landesschulbehörde folgt dem dann, oder beim Überprüfungsverfahren die Wunsschule angeben und dem wird stattgegeben. Die Grunschule übernimmt die Beschulung, ein Verfahren ist in der Regel noch nicht erfolgt, damit gibt es keine Doppelzählung für die Klassengröße, keine zusätzlichen Stunden bei besonderen Bedarfen, sondern eine Beschulung in der Regelklasse mit 1 Lehrkraft und max. 2 Std. sonderpädagogischer Grundversorgung pro Woche.

Bis zur Beschulung in Klasse 5 haben die Lehrkräfte an den Grundschulen trotz vieler Widrigkeiten in der Regel die Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstütztungsbedarf – sprich Gutachten – mit hohem Kraft- und Zeitaufwand durchgeführt und zusätzliche Bedarfe sind a) festgelegt und b) für die SekI-Schulen auch pro Kopf ausgesprochen.

Hinsichtlich weiterführender Schulen können Eltern zwar Wünsche äußern, offenbar dürfen sich aber bestimmte SekI-Schulen weigern, inklusiv zu beschulen und nehmen solche SuS nicht auf, sodass diese auf den anderen SekI-Schulen oder in den nun wieder neu eingerichteten Förderschulklassen landen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@ Prof. Wocken: Die in Ihren Augen „kabarettreife“ Position, das Beamtenrecht stehe über den Menschenrechten, vertritt – wenn man der Süddeutschen Zeitung noch trauen darf – bezogen auf die Frage nach dem Streikrecht für Beamte immerhin das Bundesverfassungsgericht.

Die Süddeutsche schreibt:
„Bleibt die Frage: Wie kann sich das oberste deutsche Gericht in Widerspruch zum Europa-Gericht aus Straßburg setzen?

Die Antwort lautet: Die Menschenrechtskonvention rangiert in Deutschland unterhalb des Grundgesetzes und ist daher – so entschieden in Karlsruhe im Jahr 2004 – nur als ‚Auslegungshilfe‘ zu berücksichtigen.“
https://www.sueddeutsche.de/karriere/streikverbot-fuer-lehrer-beamtenrecht-geht-vor-menschenrecht-1.4012934

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Prof. Wocken schrieb:
„1. Wenn die Gerichte nach deutschem Schulrecht urteilen, dann gibt es kein einklagbares Inklusionsrecht.
2. Wenn die Gerichte bei der Urteilsfindung aber das internationale Recht, also die UN-BRK, berücksichtigen, dann muss den behinderten Kindern wohl ein Rechtsanspruch auf Inklusion, auch in ein Gymnasium (wenn es das dann noch gibt), zugestanden werden.“

Hierzu würde ich ergänzen wollen:
3. Wenn deutsche Gerichte weiterhin ähnlich urteilen sollten wie das Bundesverfassungsgericht in der Frage des Streikrechts für Beamte, dann dürfte die Menschenrechtskonvention tatsächlich auch in Zukunft nicht mehr (aber auch nicht weniger) als eine „Auslegungshilfe“ bleiben – völlig unabhängig davon, wie man das inhaltlich findet.
4. Ihr Punkt 1 bestätigt nochmals das, was ich bereits am 8.11. um 19.17 Uhr schrieb: „Die UN-Konvention bedarf auch in Deutschland (wie in jedem anderen Land der Welt) einer juristischen Auslegung durch die Gerichte vor Ort – in unserem Falle also in Deutschland.

Diese Auslegung betreiben am Ende weder Herr Wocken, noch Sie (Anna) oder ich.“

5. Wenn die Frage, ob nun deutsches oder internationales Recht gilt, so eindeutig geklärt wäre, wie manch eine(r) behauptet, wie kommen Sie, Herr Wocken, dann überhaupt zu einer Unterscheidung von Punkt 1 und 2? Die Möglichkeit, dass in Sachen Inklusion rein nach deutschem Recht geurteilt wird, dürfte es dann doch gar nicht geben.

Sabine
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Danke, Aufmerksamer Beobachter, dass Sie den Dingen immer wieder auf den Grund gehen und meinungsmachende fragwürdige Behauptungen nicht stehen lassen.
Auch ich hätte Prof. Wockens Nahelegung, dass internationales Recht grundsätzlich über nationalem steht, einfach geschluckt.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Danke, Sabine, für Ihre freundlichen Worte.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Prof. Wocken: Der Streit, ob nationales Recht oder Völkerrecht anzuwenden ist, ist hier gar nicht zielführend, solange nicht eindeutig klar ist, was in der UN-Konvention genau steht. Den Unterschied kann man nämlich erst dann überhaupt benennen. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt das so:

„Bildung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Nicht nur der Bund, auch die Länder haben die UN-BRK unterzeichnet. Sie müssen ihre Schulen nun so reformieren, dass die Vorgaben der Konvention erfüllt werden. Aber was bedeutet ein Schulsystem im Sinn der Konvention? Schon in diesem Punkt herrscht Streit.
Diejenigen, die Inklusion strikt befürworten, darunter Expertinnen und Experten für Völkerrecht, folgern aus dem Vertragstext die vollständige Abschaffung der Sonderschulen. Befürworter des gegliederten Schulsystems argumentieren dagegen, dass die Sonderschulen Teil des allgemeinen Schulsystems seien – und damit zur Inklusion im Sinn der Konvention beitragen.“
Quelle: http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/213296/inklusion-worum-es-geht?p=all
Wenn die Existenz von Sonderschulen einem „inclusive education system“ widerspricht, dann ist logischerweise auch die Frage, ob die Existenz von Hauptschulen oder Gymnasien dem „inclusive education system“ nicht ebenso widerspricht. Nach allgemeiner Rechtsauffassung legt die UN-Konvention aber das Schulsystem selbst gar nicht fest. Also ist auch ein (irgendwie) gegliedertes System nicht verboten, man denke auch an Privatschulen. Und ein gewisser „Zwang“ wird dabei immer angewendet werden: Wer beim Gymnasium nicht aufgenommen wird, muss halt zwangsläufig an eine der anderen Schulen. Wer auch von der Hauptschule nicht aufgenommen werden kann, muss dann halt an eine Sonder- oder Förderschule. Wie man es dreht und wendet: Das System ist in sich stimmig und mit der UN-Konvention kohärent, egal ob man das nun liebt oder nicht. Manche hassen ja das gegliederte System auch ohne die Frage der Förderschulen und unabhängig von der UN-Konvention.
Die Interpretation der Grünen, dass die „totale Inklusion“ erst mit der „einen Schule für alle“ erreicht ist, geht als politisches Ziel klar über die UN-Konvention hinaus. Man sollte nicht internationale Vereinbarungen für weitergehende politische Ziele missbrauchen. Damit wird man unglaubwürdig.

Anna
5 Jahre zuvor

Gibt’s von Ihnen auch Inhalt, „Julia“, oder nur Blabla?

Ich wäre ein bisschen vorsichtiger damit, Menschen etwas zu unterstellen. Woher wollen Sie wissen, dass ich „theoretisiere“ – und nicht von der Inklusion betroffen bin, sowohl privat wie beruflich?

In einem Punkt haben Sie Recht: Ich habe wirklich den Papp auf von oberschlauen Leuten (Staatsbediensteten), die sich anmaßen, anderen erklären zu wollen, welche Rechte ihnen zustehen und welche nicht. Lassen Sie das mal getrost Ihre vorgesetzten Ministerien und letztlich die Gerichte entscheiden.

m. n.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich schüttele nur den Kopf über Ihre Behauptung „Ich wäre ein bisschen vorsichtiger damit, Menschen etwas zu unterstellen.“
Sie unterstellen anderen Beschränktheit, Perfidität, mangelndes Verständnis vom Thema, Impertinenz …

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  m. n.

… und Ignoranz. Wer sich zehn Jahre nach Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention hinstellt, und allen Ernstes behauptet, die Inklusion habe gar keine Rechtsgrundlage und könne ruhig entfallen, der verbreitet Falschinformationen (um nicht zu sagen: Lügen).

Betroffenen Eltern – deren Verbände eine eindeutige Haltung zur Inklusion artikulieren – dann noch zu unterstellen, sie würden ihre Kinder aus reiner Ideologie verfeuern, ist an Miesigkeit nicht zu überbieten.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Sie finden genausoviele Eltern, die trotz anderer Meinung der Verbände ihr Kind auf einer Förderschule besser oder überhaupt gefördert sehen. Leider wurde die passende Förderschule aus Kostengründen, Entschuldigung wegen der UN, geschlossen oder läuft aus.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Anna schrieb: „Wer sich zehn Jahre nach Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention hinstellt, und allen Ernstes behauptet, die Inklusion habe gar keine Rechtsgrundlage und könne ruhig entfallen, der verbreitet Falschinformationen (um nicht zu sagen: Lügen).“

Anna hat offensichtlich eines noch immer nicht verstanden:

Ich schreibe darüber, dass die von Menschen wie Anna, Prof. Hans Wocken und einer ganzen Armada von rot-grünen „Bildungsexperten“ aus der UN-Konvention falsch herausgelesene radikale F o r m dessen, was und wie Inklusion angeblich zu sein hat, s o keinerlei Rechtsgrundlage hat. (Vgl. dazu auch meine Beiträge vom 6.11.)

Wobei selbst Prof. Wocken sehr deutlich feststellt.

Zitat: „Haben lern- und geistig behinderte Schüler auch ein Recht auf den Besuch eines Gymnasiums?

Diese ‚Gretchenfrage‘ ist in der bildungspolitischen und juristischen Fachwelt strittig und wird nicht einmütig beantwortet. Meine eigene persönliche Antwort lautet: Nein!

Es gibt kein allgemeines, für alle Schülerinnen und Schüler, ob mit oder ohne Behinderungen, geltendes Recht auf den Besuch eines Gymnasiums. In allen Bundesländern Deutschlands gilt die Regel, dass nur diejenigen Schülerinnen und Schüler das einklagbare Recht auf den Besuch eines Gymnasiums haben, die für diese Schulform auch die erforderliche Eignung und Begabung mitbringen.

Ich bin mir sehr wohl darüber im Klaren, dass meine Rechtsposition nicht allgemein geteilt und vielleicht mit einiger Verwunderung, Enttäuschung oder gar Entrüstung aufgenommen wird. Zur Begründung meiner derzeitigen juristischen Positionierung mag ein einfaches Gedankenexperiment dienen:

Haben Hauptschüler oder Realschüler einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Gymnasiums? Die Antwort lautet in beiden Fällen Nein!

Für die Wahl einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe gilt das Gebot der Gleichberechtigung. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die gleichen Anforderungen an ihre Eignung und Begabung mitbringen. Wollte man zwar den Schülern mit Behinderungen das Recht auf den Besuch eines Gymnasiums einräumen, den Hauptschülern und Realschülern aber versagen, wäre dies ein eklatanter Fall einer Ungleichbehandlung, also einer Diskriminierung von nichtbehinderten Schülern.“
https://www.news4teachers.de/2018/05/inklusion-haben-geistig-behinderte-einen-anspruch-auf-einen-platz-am-gymnasium-experte-sagt-nein/

Anna
5 Jahre zuvor

Sorry, ist das Größenwahn?

„Ich bin mir sehr wohl darüber im Klaren, dass meine Rechtsposition nicht allgemein geteilt und vielleicht mit einiger Verwunderung, Enttäuschung oder gar Entrüstung aufgenommen wird.“

Sie sind Gymnasiallehrer, wenn ich’s richtig mitbekommen habe (für Deutsch? für Mathe?) – und geben „Rechtspositionen“ heraus, die irgendwen enttäuschen? Was machen Sie sonst noch so neben Lehramt und Juristerei – eine Arztpraxis betreiben? Im Weltraum herumfliegen? Nobelpreise sammeln?

xxx
5 Jahre zuvor

Gleichberechtigung und Gleichstellung sind Dinge, die Menschen von Annas ideologischem Schlag nicht unterscheiden können oder wollen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

@ Anna: Es ist und bleibt die Position von Herrn Wocken. Da können Sie geifern, soviel Sie wollen.

Das von mir gewählte Zitat zeigt nicht mehr und nicht weniger, als dass mit Herrn Wocken selbst einer der profiliertesten Befürworter der Radikalinklusion in Deutschland die Position vertritt, dass g e i s t i g Behinderte keinen Rechtsanspruch auf den Besuch eines G y m n a s i u m s haben. So ganz sicher ist er sich da juristisch aber auch nicht.

Letzteres wiederum bestätigt einmal mehr, was ich die ganze Zeit über vortrage: Die UN-Konvention bedarf auch in Deutschland (wie in jedem anderen Land der Welt) einer juristischen Auslegung durch die Gerichte vor Ort – in unserem Falle also in Deutschland.

Diese Auslegung betreiben am Ende weder Herr Wocken, noch Sie (Anna) oder ich. Fakt ist aber schon jetzt, dass z.B. das Bundesverfassungsgericht im Zweifelsfall durchaus gewillt ist, bei konkreter „Nachfrage“ dem deutschen Beamtenrecht Vorrang gegenüber dem internationalen Menschenrecht einzuräumen.

Zitat: „Dass das Menschenrechtsgericht das Streikrecht jedenfalls einiger für das Staatswesen nicht so zentraler Beamter unter den Schutz der Menschenrechtskonvention stellen will, hat für Deutschland keine Folgen. Beamtenrecht geht vor Menschenrecht.“
https://www.sueddeutsche.de/karriere/streikverbot-fuer-lehrer-beamtenrecht-geht-vor-menschenrecht-1.4012934

Das muss man nicht richtig finden. Es aber zu ignorieren und auf jede Frage dieser Welt aus Prinzip mit dem Holzhammer zu antworten „Inklusion ist ein Menschenrecht“, das ist naiv und für die Betroffenen nicht nur nicht hilfreich, sondern schädlich bis gefährlich. So einfach ist die Sache nicht.

Der Bundestag hat (ohne genau zu wissen, worüber er eigentlich abstimmt) den engl. Originaltext der UN-Behindertenkonvention ratifiziert, ja.

Schon bei der Frage, wie der engl. Originaltext korrekt ins Deutsche zu übersetzen ist, waren und sind sich die Gelehrten aber nun so gar nicht einig.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor

@XXX
Wenn ich mir so ihre Kommentare in diesem Block anschaue und lese, so fallen Sie nicht gerade als sachkundiger Kenner auf.
Eigentlich geht es Ihnen nur um die Diffamierung der aus ihrer Sicht links stehenden Lehrer.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

„Das System der Förder- beziehungsweise Sonderschulen sollte schrittweise zu einem System von Förderzentren entwickelt werden.“
So steht es im obigen Artikel. Aber was sollen nun bitte Förderzentren sein? „Zentren“ klingt nach einer „Zentralisierung“, aber wenige Zeilen später heißt es, das solle auch noch irgendwie „wohnortnah“ organisiert werden. Das ist ein Widerspruch, typisch für Leute, die immer nur wohlklingende Phrasen hin- und herzuwälzen gewohnt sind. Man kann nicht in jedem Dorf ein „Zentrum“ haben. Selbst die zu kleinen Dorfschulen stehen schon auf der Streichliste. Stattdessen werden Riesenschulen favorisiert. Oder haben wir dann je ein solches „Zentrum“ in jeder Kreisstadt, und das versorgt zahlreiche Schulen in der Umgebung? Dann sitzen die multiprofessionellen Theoretiker im Zentrum (aber ohne Schulkinder) und sagen den Lehrern in den Dörfern, wo es mit der Inklusion langgehen soll. Das ist wohl nur im Interesse der Theoretiker, die die meiste Zeit nur noch hin- und herfahren.
Und woher hat diese weise Kommission das? Steht das mit den Förderzentren in der UN-Konvention? Man kann offenbar „inclusive education system“ sehr phantasievoll auf zahlreiche Arten ins Deutsche übersetzen.

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Lesen macht schlau. „Die entstehenden Förderzentren sollten die Funktionen der spezifischen Beratung, Medienpflege, Fortbildung und Kommunikation in bestimmten Förderbereichen übernehmen, die allen Schulen und auch den Kindern und ihren Familien unmittelbar zugutekommen können“, so heißt es erklärend in dem Beitrag.

Es handelt sich also um Beratungs- und Unterstützungszentren, nicht um „Riesenförderschulen“ – was auch unsinnig wäre: Es geht bei der Inklusion ja um gemeinsamen Unterricht, nicht ums Noch-Weiter-Wegschieben.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Folglich sitzen die Theoretiker in den Elfenbeintürmen, Entschuldigung Zentren, und erzählen den Lehrern der Dorfschulen, die natürlich auf eigene Kosten anreisen, wie die Inklusion theoretisch gelingen kann. Das dürfte weder im Sinne der Lehrer, der Schüler noch der UN sein.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@XXX
Und in diesem Kommentar geht es noch einmal gegen die Hochschulprofessoren, die als Theoretiker in Elfenbeintürmen gebrandmarkt werden.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Der zitierte Satz erklärt aber in keinster Weise, was diese Förderzentren nun wirklich sind und wie sie die Schüler wohnortnah betreuen wollen. Es wird nur beschrieben, was die Zentren (theoretisch) leisten SOLLEN, aber nicht, was sie (praktisch) SIND. „Medienpflege“ heißt wohl „Reklame für die Inklusion“ ?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Ich finde die Frage, was diese „Förderzentren“ sein sollen berechtigt, zumal jedes Bundesland gleiche Erfindungen anders benennt und es da viele Wörter für gleiche Ideen gibt.

Es gibt eben auch Vorstellungen, man könne Förderschul_Zentren einrichten, in denen alle Schwerpunkte vertreten seien und alle Kinder mit Unterstützungsbedarf beschult werden, zu Bedingungen, die keiner kennt oder laut sagen will: Tür auf, alle Förderschüler gleich welcher Beeinträchtigung hinein, 1 Lehrkraft gleich welcher Ausbildung als Aufsicht eingesetzt, Tür zu.

Das andere sind die Regionalen Förderzentren, die nun eröffnet werden und bei denen selbst Lehrkräfte noch nicht so genau wissen, was diese nun sollen – wir haben heute eine bürokratische Abfrage erhalten, weil bei uns nun so ein Förderzentrum eröffnet wurde. Also: mehr Bürokratie ist es schon mal.
Geleitet wird es von einer bisherigen Förderschullehrkraft, die durchaus weiß, worum es geht, aber nun nicht mehr Reisende mit Traglasten ist. Werden Förderschulen aufgelöst, braucht es dennoch bisher einen Standort, an dem der Einsatz der Förderschullehrkräfte koordiniert wird, da sie ja nicht generell den Schulen zugesprochen sind.
Es braucht zudem für die FöS-Lehrkräfte einen Ort, an dem sie sich zum Austausch treffen oder fortbilden können, ebenso ist es häufiger notwendig, dass man Förderschullehrkräfte unterschiedlicher Schwerpunkte benötigt, da die Kräfte vor Ort nur bestimmte davon abdecken, in den Klassen aber Kinder mit anderen Beeinträchtigungen sein können oder es auch zu Überschneidungen kommt, sodass man sich untereinander berät. Das fand vorher in den FöS-Kolleginnen statt, ist nun innerhalb der Inklusion jedoch schwieriger geworden.

Zudem bestand schon länger der Wunsch, dass es unabhängig von betreffender Förderschule und Regelschule eine Möglichkeit der Beratung gibt, z.B. für Eltern, die erfahren möchten, welche Möglichkeiten für ihr Kind bestehen, wenn es eine Beeinträchtigung hat.

„Medienpflege“ heißt vermutlich etwas ganz anderes: Die Bibliotheken, die bisher in den Förderschulen untergebracht waren, bekommen einen neuen Ort, der den Förderschullehrkräften und womöglich auch anderen Lehrern zugängig ist, sodass nicht jede einzelne Schule jedes Testmanual kaufen muss und jedes Fachbuch. Ferner gibt es „Medien“ wie Lesegeräte oder andere Hilfen, die z.B. ausgeliehen werden könnten, oder andere Geräte, mit denen man Materialien für Kinder mit bestimmten Beeinträchtigungen herstellen kann, die auch nicht in jeder Schule stehen werden.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Okay: Medien im Sinne von Büchern, elektronischen Geräten, Filmvorführgerätenm das macht Sinn. In Baden-Württemberg gibt es sogar ein Landesmedienzentrum, wo man alles mögliche ausleihen kann.
Bleibt die Frage, wie die Förderzentren mit der wohnortnahen Beschulung kompatibel sein sollen. Genau das steht oben im Artikel. Haben wir nicht generell die Tendenz, die wohnortnahen Schulen aufzugeben zugunsten von größeren Einheiten in der nächstgrößeren Stadt?
Etwas süffisant gefragt: Wo doch der jahrgangsübergreifende Unterricht sowie die extreme Heterogenität der Schüler große und vielversprechende Tugenden geworden sind, was spricht eigentlich noch gegen die gute alte (dann auch inklusive) einklassige Dorfschule? Hatte man die nicht mal aus gutem Grund abgeschafft?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

„Medien im Sinne von Büchern, elektronischen Geräten, Filmvorführgerätenm“
Nein, Medien, die mit Inklusion zu tun haben: Lesehilfe für stark sehbeeinträchtige SuS z.B., Sachen zum Anfassen oder anderes Mobiliar für Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen. Eben solche Geräte, die sonst in diesen Schulen ohnehin genutzt werden, die nun aber auch in Regelschulen benötigt werden, wenn sie diese SuS aufnehmen.

Die Schüler werden wohnortnah in den örtlichen Regelschulen aufgenommen, sodass dort integrative bzw. irgendwann inklusive Beschulung erfolgt.
Die Förderschullehrkräfte gehören zum Förderzentrum, als Verwaltungs- und Fortbildungseinheit, leisten aber den größten Teil ihrer Arbeit in den Regelschulen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim: Als „Verwaltung- und Fortbildungseinheit“ haben wir doch schon die Landesinstitute für Schulentwicklung, die haben normalerweise auch eine Abteilung für Inklusion.
Ich befürchte das, was Sie ja oben auch schon geagt haben, nämlich einen Aufbau weiterer Bürokratie. Die entscheidende Frage ist doch, was das konkret den betroffenen Schülern am Ende nützen wird.
Ich meine ketzerisch, die Landesinstitute könnte man weitgehend auflösen, bis auf diejenigen Aufgaben, die wirklich gemacht werden müssen. Manche managen die Ausbildung der Referendare, andere legen die Abituraufgaben fest. Das muss sein. Aber Bürokratie mit der Inklusion? Schreibtischbürokraten für die Inklusion statt genügend viele Betreuer vor Ort? Ich kann mir das nicht vorstellen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@cavalieri
Ich bin mir noch nicht sicher, ob es eine weitere bürokratische Ebene ist oder nicht.
Ein Zentrum ersetzt doch eher das, was bisher an den Förderschulen geschah: Einsatz der Lehrkräfte koordinieren, Materialien bereithalten, Austausch ermöglichen.
Angenommen, es gibt keine Förderschulen mehr, aber die Förderschulkolleginnen gehören nicht zum Team der Regelschule, sondern werden weiterhin auf verschiedene Schulen verteilt: wer soll diese Verteilung und Koordination sowie die Verteilung der Überprüfungsverfahren vornehmen?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

In dem Fall, Palim, wird es hochbezahlte Oberförderlehrer in den Zentren geben, die die Einsatzpläne koordinieren und hochideologisierte Ratschläge fernab jeder praktischer Umsetzbarkeit mit auf dem Weg geben. Gönner werden halt befördert.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Offenbar haben Sie mehr Einblick in Beförderungsamter. An meiner Schulform sind sie extrem selten.
Hier ist es gerade eine gestandene Förderschulkollegin geworden, die von ihren Kolleginnen sehr geschätzt wird. Die bürokratischen Vorgaben wird sie sich nicht selbst überlegen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim:“wer soll diese Verteilung und Koordination sowie die Verteilung der Überprüfungsverfahren vornehmen?“
Na, zum Beispiel die normale Schulverwaltung, die auch die „normalen“ Lehrer den Schulen zuordnet gemäß dem Bedarf. Die Schulleitungen können ihren Bedarf anmelden. Ob sie die nun beim Schulrat oder beim Förderzentrum anmelden, was soll der Unterschied sein? Auf wie viele verschiedene Schulen soll eigentlich ein einzelner Förderschullehrer dann verteilt werden? Auf mehr als zwei? Auch die mit einer Teilzeitstelle? Das soll effizient sein? Spricht man nicht immer von der doppelten Besetzung in den inklusiven Schulklassen?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Wieder einmal geht es um einen Vergleich von Vorstellungen und Realität.
Wenn die Realität ist, dass die Grundversorgung aus 2 Std. pro Klasse pro Woche besteht, reichen 1-2 Schulen bei kleinen Systemen nicht für eine Lehrerstelle aus, sodass die KollegInnen meist an 3 Schulen fahren müssen.
Bei 2 Std. pro Woche pro Klasse kann man aber wohl nicht von einer doppelten Besetzung sprechen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

“ reichen 1-2 Schulen bei kleinen Systemen nicht für eine Lehrerstelle aus,“
Und Teilzeitlehrer gibt es jede Menge, nur nicht im Bereich der Förderschulen? Wird eigentlich die Fahrzeit zwischen den diversen Schulen dann als Arbeitszeit mitgerechnet? Auf dem Lande dürfte das nur mit einem Pkw gehen. Wird der als Dienstfahrzeug anerkannt und entsprechend finanziert? In der Großstadt dürften ja wohl eher mindestens 3-zügige Grundschulen (und andere) die Regel sein, dann sind 2 Std. pro Klasse und pro Woche zusammen 24 Stunden (in der Sek I und an GS in Berlin/Brandenburg bereits 36). Und dann müssen die Leute noch an eine dritte Schule fahren? Wenn die Förderschulen erstmal verschwinden, werden die Nicht-Inklusions-Klassen an den anderen Schulen auch allmählich verschwinden, einfach wegen der Zahl.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Was sind denn nicht-Inklusion-Klassen?
Wenn die GS 4-8 Klassen hat, sind es maximal 16 Stunden, die gewährt werden könnten, aber häufig nicht werden, da die Leute fehlen. Also fahren die FöS-LuL an mehrere Schulen, wo sie überall nur ein paar Stunden geben.
Dass es auch Teilzeit-Lehrkräfte gibt, stimmt, aber in der Regel spricht man über Vollzeitlehrereinheiten. 2 Schulen mit 9 oder 10 Stunden reichen dann nicht aus. Vor Ort haben selbst die Teizeitkräfte 2 Schulen, die Vollzeitkräfte 3, an denen sie eingesetzt werden.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Nicht-Inklusion-Klassen“
Ich nahm an, zur Zeit hat nicht jede Klasse Inklusions-Kinder, folglich braucht auch nicht jede Klasse einen Anteil an den Förderlehrern. Wieviele Grundschulen mit 4 Klassen gibt’s denn? Ich denke, die sollen allmählich verschwinden, weil sie zu klein sind. Die Gesamtschulen jedenfalls sollen doch möglichst 1000 Schüler oder mehr haben, stimmt das nicht? Wieviele Förderlehrer brauchen denn die???
„Vor Ort haben selbst die Teizeitkräfte 2 Schulen, …“
Und das soll langfristig so bleiben im Hinblick auf die einzurichtenden Förderzentren, die nur den Mangel verwalten? So wird das nichts mit der Inklusion. Wenn nicht nach bekannten internationalen Vorbildern wenigstens jede Schule eine solche Extra-Kraft bekommt (evtl. in Teilzeit), kann man das alles vergessen. Mehr und mehr Leute werden sagen: Lieber Förderschulen als Rotstift-Inklusion.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Vielleicht vergleichen Sie mal Rotstift-Förderschulen mit Rotstift-Inklusion, das Problem ist dann nämlich der Rotstift und nich die Inklusion oder die Förderschule.

Zu den FöS-Stunden:
Bevor die Inklusion eingeführt wurde, bekamen die Grundschulen pauschal nach Faktor Förderschullehrer-Stunden, da auch bisher schon immer Förderschulkinder in den Klassen saßen. Diese Stunden waren noch geringer.
Dann gab es aufsteigend von Klasse 1 an die 2 Std. pro Klasse pro Woche. Diese Stunden werden aber allgemein als Grundversorgung verstanden und sind weder an Kinder noch an Klassen gebunden. Aus diesen Stunden sollen Prävention und Förderung und Beratung und auch ein Teil der Gutachtenerstellung kommen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich weiß nur, dass die Förderschulen bisher immer die teuersten waren (pro Schüler gerechnet) im Vergleich zu anderen Schulformen, also ist das nicht direkt als „Rotstift“ zu bezeichnen.
Merkwürdig ist: Wenn es immer mehr Inklusion an Schulen gibt, aber die Zahl der Schüler an Förderschulen nicht entscheidend abnimmt, dann steigt insgesamt der Bedarf in diesem Bereich. Woran liegt das? Diagnostiziert man immer mehr Förderbedarf durch immer verfeinerte Methoden (etwa wie mit moderner Medizin immer mehr Menschen als „nicht ganz gesund“ einzustufen wären) ? Laut Wikipedia stieg der Anteil von 4,5 % im Jahre 2007 auf 6,6 % im Jahre 2012/13. Klar, dass das finanziell dann eng wird, so oder so.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim: Der Begriff „Förderzentrum“ wird in Berlin schon verwendet, aber möglicherweise in anderer Bedeutung:
http://grundschule-in-berlin.de/sonderschulen/

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„In einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Förderzentrum oder Förderschule genannt, werden nur Kinder und Jugendliche unterrichtet, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. “
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/foerderschule/

Offenbar wird in Berlin der Begriff „Förderzentrum“ synonym zu „Förderschule“ gebraucht.

„Förderschulen sind zugleich Förderzentren und unterstützen die allgemeinen Schulen bei der Durchführung von sonderpädagogischer Unterstützung (§ 14 Abs. 3 NSchG).“
In Niedersachsen versteht man als Förderschule den Schulstandort MIT Schülern, als Förderzentrum den Schulstandort, von dem die Lehrkräfte an die allgemeinen Schulen geschickt werden. Wären die Förderschulen Lernen, wie zunächst geplant, jetzt ausgelaufen, wären an den Förderschulen keine SchülerInnen mehr gewesen, die Standorte aber als Zentrum für die Abordungen in die Inklusion zuständig gewesen.

„Darüber hinaus gibt es Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI). Die RZI sind u. a. für die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulen zu den Themen sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Inklusion zuständig.“
Das ist damit ein 3. Bereich, der in vielen Regionen noch im Aufbau ist.
(beide Zitate siehe https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/foerderschule-6268.html)

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Hier mal ein anderer Aspekt, wie eine UN-Konvention zum deutschen Recht steht:
„Frage: Als Kinderrechtsorganisation setzen Sie sich für die Interessen und Rechte von Kindern ein, u.a. mit dem Ziel, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Wie ist der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland?
Antwort: Die Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Nach unserem Grundgesetz hat sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht damit unterhalb der Verfassung. Wenn es also Konflikte zwischen der Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz gibt, ist das Grundgesetz höherrangig. In der Praxis führt das dazu, dass die Kinderrechtskonvention bisher wenig bekannt ist, in der Rechtsprechung eine geringe Rolle spielt und tatsächlich gravierende Umsetzungsdefizite bestehen.“
Quelle (Seite 40): https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/kita_internet_2018.pdf
Da fragt man sich, warum man diese beiden Konventionen so unterschiedlich behandelt. Die eine betrifft nur die behinderten Kinder, die andere aber ALLE Kinder. Und die für ALLE wird praktisch kaum beachtet.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Ein weiteres Beispiel dafür, wie das Bundesverfassungsgericht Menschenrecht und deutsches (Beamten-)Recht zueinander ins Verhältnis setzt, ist das Thema „Streikrecht für Beamte“.

Zitat: „Dass das Menschenrechtsgericht das Streikrecht jedenfalls einiger für das Staatswesen nicht so zentraler Beamter unter den Schutz der Menschenrechtskonvention stellen will, hat für Deutschland keine Folgen. Beamtenrecht geht vor Menschenrecht. […]

Bleibt die Frage: Wie kann sich das oberste deutsche Gericht in Widerspruch zum Europa-Gericht aus Straßburg setzen? Die Antwort lautet: Die Menschenrechtskonvention rangiert in Deutschland unterhalb des Grundgesetzes und ist daher – so entschieden in Karlsruhe im Jahr 2004 – nur als ‚Auslegungshilfe‘ zu berücksichtigen.“
https://www.sueddeutsche.de/karriere/streikverbot-fuer-lehrer-beamtenrecht-geht-vor-menschenrecht-1.4012934

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Aber das hatten wir oben ja alles schon. Mittlerweile ist es allerdings äußerst hilfreich, den ganzen Diskussionsstrang von oben bis unten nochmal im Zusammenhang zu lesen.