Klassenfahrten-Urteil: Philologen rechnen damit, dass die Hälfte der Ausflüge gestrichen werden muss

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STUTTGART. Bislang war es durchaus üblich, dass Lehrern Klassenfahrten nur dann genehmigt wurden, wenn sie schriftlich auf eine Erstattung ihrer Reisekosten verzichteten. Dieser Praxis schob das Bundesverwaltungsgericht unlängst einen Riegel vor – und das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat vergangene Woche reagiert: Die Schulleitungen im Land wurden angewiesen, das Urteil zu beachten. Mehr Geld für Klassenfahrten gibt es aber nicht. Die Konsequenzen zeigt jetzt der Philologenverband auf: Er spricht von „einer rigorosen Begrenzung des Angebots an außerschulischen Veranstaltungen“, also auch von Ausflügen.

Anziehungspunkt für Schulklassen – noch: Naturkundemuseum Berlin. Foto: Thomas Quine / flickr (CC BY-SA 2.0)

Die Schulleiter wurden landesweit aufgefordert, außerunterrichtliche Veranstaltungen nur noch im Rahmen der vorhandenen schulischen Etats zu genehmigen, so erklären die Philologen (News4teachers berichtete). Da Lehrkräfte aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr – wie bisher –auf die ihnen zustehenden Reisekosten verzichten können, auch nicht teilweise, bedeutet dies de facto, dass künftig nur noch wenige der üblichen Veranstaltungen stattfinden können. Philologen-Landeschef Ralf Scholl fragt rhetorisch: „Ist die Einhaltung der ohnehin viel zu geringen Reisekosten-Etats und das Sparen wirklich wichtiger als die Durchführung der traditionellen und pädagogisch wichtigen außerschulische Veranstaltungen?“

Auch die Austauschprogramme dürften betroffen sein. „Diese werden zwar aus anderen Etat-Töpfen finanziert, die Lehrkräfte haben aber auch bei Austausch-Maßnahmen bisher nie alle Reisekosten erstattet bekommen“, heißt es. Der Verband rechnet vor:

An einem dreizügigen Gymnasium umfasst der Jahres-Etat für außerschulische Veranstaltungen rund  2000 bis 2800 € für die ganze Schule. Davon sind die Kosten aller Lehrkräfte für sämtliche außerunterrichtliche Veranstaltungen zu bestreiten, insbesondere:

  • die verpflichtenden Landschulheime, die allein jährliche Reise-Kosten von mindestens 1800 Euro verursachen (drei Klassen mit je zwei Lehrkräften à ca. 300 Euro).
  • die Studienfahrten in der gymnasialen Oberstufe
  • sämtliche Tagesbesuche bei außerschulischen Lernorten wie Museen und Ausstellungen, Theaterbesuche, Schülerwettbewerbe usw.

Nach Einschätzung des Philologenverbandes wäre mindestens eine Verdoppelung der Reisekosten-Etats der Schulen notwendig, um die außerunterrichtlichen Veranstaltungen künftig wenigstens annähernd im gleichen Umfang wie bisher üblich aufrechterhalten werden können.  Der Verband fordert eine entsprechende Aufstockung der schulischen Reisekostenetats im Rahmen des Nachtragshaushalts. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Bundesverwaltungsgericht: Land darf Lehrer nicht nötigen, auf Reisekosten für Klassenfahrten zu verzichten – Erklärung ist nichtig!

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2 Kommentare
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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Weniger Ausflüge und Klassenfahrten, bedeutet auch weniger Unterrichtsausfall.

Sehen wir das mal positiv.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor

Eine gute Entwicklung. Klassenfahrten sind für Eltern eine hohe Belastung. Meine Eltern mussten einmal über tausend Mark für die Klassenfahrten ihrer Kinder in einem Jahr ausgeben, das ist nun wirklich nicht tragbar.