Lehrer-Bewerberin mit Kopftuch abgelehnt: Berlin soll Entschädigung zahlen

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BERLIN. Darf eine Lehrerin im Unterricht Kopftuch tragen? Wieder sagt ein Berliner Gericht «ja» – und befeuert damit einen seit längerem schwelenden politischen Konflikt.

Im Grundsatz gilt: Lehrerinnen in Berlin dürfen kein Kopftuch (aber auch kein anderes religiöses Symbol) tragen. Symbolfoto: Shutterstock

Zum wiederholten Male soll das Land Berlin einer Muslimin eine Entschädigung zahlen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Das Landesarbeitsgericht sprach der Frau am Dienstag eineinhalb Monatsgehälter zu, das sind nach Angaben eines Sprechers 5159 Euro: Sie sei aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden. Gleichwohl stellte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz, das Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt, nicht in Frage. Es sei verfassungskonform auslegbar.

Im konkreten Einzelfall sei allerdings keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen, so das Gericht. Dies sei nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2015 aber Voraussetzung für ein allgemeines Verbot religiöser Symbole an Schulen. Berlin will gegen das Urteil Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen. Das kündigte die Anwältin des Landes, Seyran Ates, an. Die Argumentation der Richter sei aus ihrer Sicht «fehlerhaft», sagte sie. Bereits im Vorjahr hatte das Landesarbeitsgericht in einem anderen Fall ähnlich geurteilt.

In dem neuen Verfahren ging es um eine Informatikerin, die sich als sogenannte Quereinsteigerin für eine Stelle in einer Sekundarschule, einem Gymnasium oder einer Berufsschule beworben hatte. Für die Berufsschule, für die das Neutralitätsgesetz im Unterschied zu allgemein bildenden Schulen nicht gilt, wurde die Klägerin mit Verweis auf andere, besser geeignete Bewerber abgelehnt. Für die anderen Schultypen erhielt sie kein Angebot. Nach Überzeugung des Gerichts ist dies als Diskriminierung aus religiösen Gründen zu werten. Denn im Bewerbungsgespräch sei es von Anfang an auch um ihr Kopftuch gegangen. Die Vorinstanz hatte die Klage der Frau noch unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz abgewiesen.

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Über das Gesetz gibt es in Berlin immer wieder Diskussionen und Streit, auch innerhalb des rot-rot-grünen Senats. «Der Konflikt um das Neutralitätsgesetz sollte nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden», erklärte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zu dem jüngsten Urteil. Das Abgeordnetenhaus müsse das Neutralitätsgesetz verfassungskonform ausgestalten.

Höchstrichterliche Klärung

Die Grünen-Abgeordnete Bettina Jarasch begrüßte, dass es nun am Bundesarbeitsgericht eine höchstrichterliche Klärung des Problems geben werde. Die FDP wertete das Urteil hingegen als falsches Signal. Staatliche Bildungsinstitutionen müssten die weltanschauliche Neutralität des Staates wahren. Das Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan), das die Klägerin unterstützt hatte, bezeichnete das Neutralitätsgesetz und die darauf beruhende Einstellungspraxis als diskriminierend.

An den Berliner Arbeitsgerichten sind nach Angaben einer Sprecherin vergleichsweise wenige Verfahren um mutmaßliche Diskriminierung aus religiösen Gründen anhängig. Sie sprach von einer einstelligen Zahl.

Konkrete Kriterien, wann eine vom Bundesverfassungsgericht als Grundlage für das Verbot religiöser Symbole benannte Gefahr für den Schulfrieden vorliegt, gibt es in Berlin nicht. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn ein Lehrer offensiv für seinen Glauben wirbt. Eine solche Gefahr könnte auch vorliegen, wenn es in Schulen einen hohen Anteil von Kindern mit einem bestimmten ethnisch-religiösen Hintergrund gibt und deshalb dort ohnehin Spannungen bestehen. Das gilt auch, wenn in einem Bezirk besonders viele Schulleiter oder Eltern massiv gegen bestimmte religiöse Symbole protestieren. dpa

Gericht bestätigt Kopftuch-Verbot – Entschädigungsklagen abgewiesen

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37 Kommentare
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Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor

Die Richter sind an das Grundgesetz gebunden, das eine Benachteiligung von religiösen Minderheiten verbietet.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Nach welchem Artikel GG haben alle religiösen Minderheiten das Recht, ihre Religion in staatliche Schulen hinein zu tragen? Auch die Salafisten?

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Artikel 4 des Grundgesetzes : Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit weltanschaulichen und religiösen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Ich hatte das Grundgesetz hier abgedruckt. Die Ereignissen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft hatten einen gewaltigen Einfluss auf die Väter des Grundgesetzes, die sich von ethisch-moralischen und religiösen Motiven haben leiten lassen.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Nicht jede Frau , die ein Kopftuch trägt , ist auch gleich eine Salafistin, auch wenn Sie Muslima ist. Allerdings kann man einem derartigen zur Schau getragenen Treiben, mit fantasievollen, karnevalistischen Verkleidungen begegnen, um dem Gegenüber sein ironisches Denken zu vermitteln und die innewohnende Vernunft zu erwecken.
Menschen können sich nur durch eigenen Willen ändern oder durch das Erlernen anderer Umgangsformen, denn niemand möchte sich selbst isolieren und stigmatisieren.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ich möchte nicht wissen, wie viele Mädchen und junge Frauen das Kopftuch in Wahrheit nur ihrer Familie zuliebe bzw. des Friedens wegen tragen. Mit eigenem Willen hat das meiner freiheitlich-aufgeklärten Denkweise zufolge eher wenig zu tun.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ich habe auch schon mal hier geschrieben, dass das GG von einer Religion ausgeht, die man IM Kopf und nicht AM Kopf hat, und mit „Religionsausübung“ ist wohl doch nicht die Berufsausübung einer Lehrerin gemeint, sondern ein wöchentlicher Besuch eines Gotteshauses und ähnliches. Ich denke, die Leute können sich nicht auf Art. 4 GG berufen, die da meinen, sie müssten 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag ihre Religion „ausüben“. Sowas entspricht nicht der christlich-abendländischen Tradition (und der Aufklärung erst recht nicht). Es ist einfach absurd. Eine Lehrerin, die in der Schule Kinder unterrichtet, übt dadurch nicht gleichzeitig ihre Religion aus, sondern sie macht ihren Job.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Komisch , jetzt schreiben Sie, dass sich das Grundgesetz von einer Religion herleitet.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Nein, ich meinte: Art. 4 GG geht von einem bestimmten Religionsbegriff aus, der sich im (christlichen) Abendland so entwickelt hat. Und der besagt m.E. nicht, dass man in jeder Minute seiner beruflichen Tätigkeit gleichzeitig seine Religion ausübt (Priester mal ausgenommen).
Ich hatte NICHT geschrieben, dass sich das GG von einer Religion HERLEITET. Es leitet sich von der Aufklärung her. Demokratie ist keine religiöse Idee, im Gegenteil.

marco
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Gesetze sind nicht nur in eine Richtung zu lesen. Religionsfreiheit heißt auch, dass sich öffentliche Einrichtungen neutral verhalten, damit sich eben keiner deskriminiert fühlt. Der Lehrer sagte ja auch nicht am Ende des Unterrichts: Im Name des Sohnes, des Vaters und des heiligen Geistes.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Grundsätzlich bin ich für das Recht frei seine Religion auszuüben und würde bspw. einem Sik nicht verbieten wollen seinen Turban zu tragen. Aber das Kopftuch ist im Koran nicht wortwörtlich benannt und häufig (siehe Iran) werden die Frauen gegen ihren Willen zum Tragen gezwungen oder sie tragen es, um nicht ausgeschlossen zu sein. Wenn ich mir vorstelle, dass eine Grundschullehrerin ein Kopftuch tragen würde (hier ja nicht der Fall) dann mache ich mir überhaupt keine Sorgen, um christliche Kinder, aber die muslimischen Mädchen erfahren dann durch das Vorbild der Lehrerin keine Wahlfreiheit, sondern auch außerhalb der Familie verspüren sie dann den Druck. Ich sehe persönlich das Kopftuch auch immer als ein Zeichen der Unterdrückung der Frau. Für mich das absolute Gegenteil der Emanzipation und dem Bestreben unserer Gesellschaft Gleichberechtigung zu erreichen. Allerdings identifizieren sich viele Mädchen in der Pubertät dann stark mit ihrer Religion und entscheiden sich bewusst für das Kopftuch. Ich denke in der Oberstufe wären Kinder ausreichend gewappnet um sich von einer kopftuchtragenden Lehrerin nicht in ihrer eigenen Entscheidung beeinflussen zu lassen.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Bei den Tuarek, die als nomadischer Volksstamm in Nordafrika leben und auch Moslems sind, sind zum Beispiel nur die Männer gegenüber den Frauen verschleiert.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

wie schützen sich die Frauen bei denen eigentlich vor der Sonne? ich hoffe, sie werden nicht in den Zelten eingesperrt. das halte ich für noch weitaus frauenfeindlicher als das Kopftuch oder sogar niqab bzw. burka.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Verstecken müssten Sie sich vor den Frauen. Die Frau ist die Hüterin des Herdes und Sie entscheidet welchen Mann sie heiratet, den sie auch verstoßen kann. Scheidungen stellen keine Schande da, ebenso sind mehrere voreheliche Liebhaber möglich. Die Söhne von Schwestern werden in der Weitergabe von Besitztümern bevorzugt. Es herrscht eine Art Matriarchat vor, die Matrilinearität.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Danke für die Aufklärung. Übertragen lässt sich das Beispiel aber nicht auf das Leben in Westeuropa. Hier gelten aus religiösen Gründen getragene Kopftücher schnell als Zeichen der Unterdrückung.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Von den Trägerinnen werden diese Kopftücher als Ausdruck ihrer eigenen Identität benutzt, ebenso wie ein SIK in der Öffentlichkeit seinen langgewundenen Turban zur Verschleierung seiner Haarpracht verwendet, die nie geschnitten wird.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Diese pauschale Aussage wage ich zu bezweifeln. Es wird einen signifikanten Anteil Frauen geben, die das Kopftuch um des lieben Friedens wegen anziehen, aber am liebsten drauf verzichten würden.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Und haben Leute von den Tuaregs in Deutschland schon mal geklagt, weil sie beim Unterrichten dieses Kleidungsstück tragen wollten? Liegt das vielleicht daran, dass die keine aktiven Funktionäre in Deutschland haben? Und wie ist das mit den Indern und ihrem Turban? Ich habe noch nichts von Gerichtsverfahren in dieser Sache gehört.

Reni
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

@Olle Schachtel
Ich bin ganz Ihrer Meinung: …“die muslimischen Mädchen erfahren dann durch das Vorbild der Lehrerin keine Wahlfreiheit, sondern auch außerhalb der Familie verspüren sie dann den Druck.“

Anna
5 Jahre zuvor

Wer von Ihnen hier hat schon jemals mit einer Kopftuch-tragenden jungen Muslima gesprochen, warum sie das Kopftuch trägt? Ich kenne einige, die es entgegen dem Rat ihrer Eltern tragen – weil es für sie ein Zeichen kultureller Identität ist und keineswegs ein Zeichen von Unterdrückung.

Diese jungen Frauen, hochgebildet und durchaus selbstbewusst, verlieren wir aber durch eine zu rigide Regelung für den Schuldienst. Dort könnten wir sie aber gut gebrauchen – als Beispiele gelungener Integration und erfolgreicher Bildungskarrieren, die Schülern mit Migrationshintergrund als Vorbild dienen. Nicht unter jedem Kopftuch steckt eine religiöse Fanatikerin oder eine geknechtete Frau. Die Realität ist vielgestaltiger, als hier vermittelt wird. Und dem trägt das o. g. Urteil auch Rechnung, in dem es auf den Einzelfall schaut.

Es ist auch nicht jede christliche Lehrerin, die ein Kruzifix als Anhänger trägt, eine Fundamentalistin oder unterdrückt – obwohl die Katholische Kirche auch nicht gerade als Hort der Gleichberechtigung gelten kann.

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Das Kruzifix und das Kopftuch haben auch unterschiedliche Bedeutungen, das kann man nicht miteinander vergleichen.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

wieso sollten kreuz und kopftuch nicht verglichen werden können? beide sind primär ausdruck einer religiösen zugehörigkeit.

U. B.
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Das wird jedenfalls immer so behauptet.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Sind die Kreuze nicht überall (außer in Bayern) in öffentlichen Gebäuden und Klassenzimmern abgehängt worden? Hatte das nicht seinen Grund? In Bayern wird noch gestritten. Die winzig kleinen Kreuze an einer Kette um den Hals, die man normalerweise gar nicht sieht, sind was anderes. Auf islamischer Seite würden die eher einer analogen Kette oder vielleicht einem kleinen Ohrring mit einem Halbmond entsprechen. Ich glaube kaum, dass das zu großem Streit führen würde. Kleine Schmuckstücke und Kleidungs-Aceessoires sind was anderes als das „politisch belastete“ Kopftuch, man kann es drehen und wenden wie man will.

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Nein, es sind eben nicht beide ein vergleichbarer Ausdruck religiöser Zugehörigkeit. Ich habe da ja auch nichts dagegen, soll jeder doch das tragen, was er will, aber trotzdem sollte nicht auf Stammtischniveau debattiert werden. Haben Sie schon mal einen Mann mit Kopftuch gesehen? Natürlich nicht und somit können diese beiden Symbole unter keinen Umständen als vergleichbares Symbol religiöser Zugehörigkeit angesehen werden.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Vielleicht sollte man auch einfach Religion aus Schule raushalten. Die Idee von Religionsunterricht an Schulen stammt aus einer längst vergangenen Zeit. Neben einem Kopftuchverbot, sollten jegliche religiösen Symbole, Gegenstände, etc. aus Schulen entfernt werden. Religion entspricht einfach nicht mehr dem was Schule eigentlich vermitteln soll. Wer was privat macht, hat niemanden etwas anzugehen. Nur in der Schule hat das nichts zu suchen. Dank der Kirchenlobby hält sich das Fach jedoch ohne Mühe und als Geste der „Weltoffenheit“ öffnet man anderen Religionen Tür und Tor. Fächer wie Philosophie oder Informatik müssen dagegen um jede Wochenstunde kämpfen. Verstehe das einer mal.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

„… Beispiele gelungener Integration und erfolgreicher Bildungskarrieren, die Schülern mit Migrationshintergrund als Vorbild dienen.“
Das ist einfach nur naiv (so wie einige unserer Grünen-Politikerinnen auch). Warum schreiben Sie nicht „Schülerinnen“ ? Für die ist das eben kein Vorbild. Selbst liberale Deutsch-Türken fordern, für eine bessere Integration das Kopftuch abzulegen:
https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaender-kultur-und-integration/705-kopftuchintegration-frauenunterdrng-verzicht-islam.html
FÜR das Kopftuch streiten nur die reaktionären Betonköpfe, die (meist türkischen) Islamfunktionäre, denen an wirklicher Integration gerade NICHT gelegen ist. Sie wollen nur davon schwätzen und wettern gleichzeitig gegen alles „Westliche“.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

@ Zitat: Ignaz Wrobel 27. November 2018 at 22:27
Die Richter sind an das Grundgesetz gebunden, das eine Benachteiligung von religiösen Minderheiten verbietet.
—————
Diese Argumentation ist wohlfeil. Die Aussagen im Grundgesetz sind allgemein. Sie bedürfen der Auslegung. Diese Auslegung erfolgt durch Gerichte.

Ansonsten dürfte man auch niemanden ins Gefängnis stecken, denn erstens ist das Freiheitsberaubung und zweitens könnte jemand genauso wohlfeil argumentieren, damit würde die Würde des Menschen verletzt, die laut Grundgesetz unantastbar ist.

Herr Wrobel, Sie machen es sich mit diesem Hinweis sehr einfach.

PS: Ich habe eher nichts gegen Kopftücher. Dann weiß man, wie oft gesagt, wo man jemanden einzuordnen hat. Die DDR hingegen hat 1989 deutlich bewiesen, dass schulische Indoktrination außerordentlich wenig Erfolg hat(te).

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Beeinträchtigt eine ein Kopftuch tragende Frau sie in Ihrer Freiheit oder Ihren Grundrechten ? Wohl nicht.
Ich hatte in der fünften und der sechsten Klasse eine indische Englischlehrerin, die einen Sari trug, niemand störte sich zu diesem Zeitpunkt an der Kleidung, die auch den Kopf bedeckte, das Gesicht aber frei hielt.
Und die Bedeckung des Gesichtes würde für mich ein Problem ergeben, weil die persönliche Zuwendung wichtig ist für den Lehrbetrieb.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Wenn das Kopftuch nicht aus freien Stücken getragen wird, beeinflusst das die persönliche Freiheit der Frau. Weil das muslimische Kopftuch hierzulande eher negativ besetzt ist, ist es ein schlechtes Vorbild insbesondere für muslimische Mädchen aus tendenziell konservativen Familien. Wie das bei Inderinnen ist, weiß ich nicht, das dortige Kastensystem ist aber nicht ohne.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die Verhüllung stellt für mich und andere das Problem da, weil ich als betroffener Mitschüler oder Lehrer nicht das Gesicht sehe, die Mimik verschleiert wird und somit auch ich beeinträchtigte werde in der Wahrnehmung meines Gegenüber. Und dieser Ansatzpunkt stellt für mich eine Möglichkeit diese Frau zum Umdenken zu bewegen.

Reni
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Die Frau zum Umdenken bewegen? Sprechen Sie einem Staat das Recht ab, aus mehrfach sachlichen Gründen (z.B. dem der Sicherheit) Gesichtsverhüllungen zu verbieten?

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ich meinte damit das von Ihnen angesprochene verschärfte Überzeugen zur Vernunft, denn sonst bleibt man eben zu Hause, bis das Gesicht erkennbar wird.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ich halte es auch für berechtigt, Personen, die mit einer Gesichtsverschleierung ein öffentliches Schulgebäude betreten wollen, davon abzuhalten, da niemand erkennt, wer sich da Zutritt verschaffen möchte.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Es geht nicht um eine vollständige Gesichtsverschleierung. Sie kennen die Konsequenzen für die Frauen nicht, wenn sie zu laut vom Umdenken spricht. Verstoßen, „Besuch“ der Kusengs usw. sind wohl noch die harmlosesten Dinge.

mississippi
5 Jahre zuvor

Ich war neulich in Stuttgart auf einer großen Fortbildungsveranstaltung für Lehrer/innen. Da gab es tatsächlich einige Kolleginnen mit Kopftuch, für mich auch ungewohnt, ich wusste gar nicht, dass es für baden-württembergische Lehrerinnen erlaubt ist, müsste direkt googlen, um sicher zu sein. Mich beschlich schon der Gedanke, wie es wäre, wenn meine Kinder von einer Kopftuchträgerin unterrichtet würden. Ich finde, die betroffene Person sollte mit den SuS darüber reden, nicht, um sich zu verteidigen, sondern um ihre Beweggründe verständlich zu machen, und um irgendwelche Vorbehalte aus dem Weg zu räumen. Dass eine studierte Frau sich dazu zwingen lässt, kann ich mir nicht vorstellen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Wir können uns vieles nicht vorstellen, was in zugewanderten Communities Realität ist. Buschkowsky schreibt in seinem Buch, was er in zahlreichen Interviews mit Migranten aus allen möglichen Ländern erfahren hat. Darin steht dann (Seite 145/46):
„Es war völlig klar, dass kurdische Mädchen abends nicht weggehen und höchstens Kontakte zu türkischen Mädchen haben. Ihr Vater war als Asylbewerber nach Deutschland gekommen nund hatte dann ihre Mutter und die älteren Geschwister nachgeholt. Die Familie lebte von Hartz IV.
Sie hatte längst einen eigenen Favoriten. Mit ihm taf sie sich damals heimlich, Als sie ihrem Vater gesagt hatte, dass sie selbst eine andere Vorstellung von ihrem zukünftigen Mann habe als den Cousin, den sie heiraten sollte, bezog sie schlimme Prügel. Sie wurde weggesperrt, bis die Folgen der Schläge nicht mehr sichtbar waren, und dann fand die Hochzeit während des Urlaubs in der Türkei statt. Eine Möglichkeit wegzulaufen gab es im Dorf nicht, denn jeder kannte dort jeden. ‚Wenn wir es versucht hätten und sie hätten uns erwischt, wäre es unser Tod gewesen. So etwas passiert dort schon einmal!‘, erzählte sie mir.“
Wie mögen die Menschenrechte damit vereinbar seien?

mississippi
5 Jahre zuvor

Hab gegooglet. Kopftücher sind in BaWü bei Lehrerinnen tatsächlich erlaubt, solange der Schulfrieden nicht gestört ist. Es ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.