Meister ade? Karliczek will auch in der Berufsbildung „Bachelor“ und „Master“ einführen

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BERLIN. Die von der Bundesregierung geplante Mindestvergütung für Azubis sollte nach Ansicht von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek bei 504 Euro starten. Sie wolle die Untergrenze an den Schüler-BAföG koppeln, sagte die CDU-Politikerin beim Tag der Berufsbildung des Gewerkschaftsbunds DGB. Im zweiten Ausbildungsjahr sollen fünf Prozent dazukommen, im dritten zehn Prozent und im vierten 15 Prozent, jeweils ausgehend vom ersten Jahr. Auch mit einer veränderten Namensgebung der Qualifizierungsstufen möchte Karliczek die berufliche Bildung aufwerten.

Kommt am Freitag zur KMK - und wird sich dort einiges anhören müssen: Bundesbildungsministerin Karliczek. Foto: Bundesregierung / Guido Bergmann
Hat Ideen für die berufliche Bildung: Bundesbildungsministgerin Anja Karliczek. Foto: Bundesregierung / Guido Bergmann

Der DGB hält das für zu wenig. «So läuft die Mindestvergütung für Azubis weitgehend ins Leere», sagte die DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack der Deutschen Presse-Agentur. Karliczeks Vorschlag sei eine «Mogelpackung», die verkenne, dass Azubis zum Gewinn der Unternehmen beitrügen. Schon heute lägen nahezu sämtliche Vergütungen für Azubis weit oberhalb der 504 Euro. «Da muss noch eine kräftige Schippe drauf», forderte Hannack.

Auch die SPD lehnte den Vorstoß Karliczeks ab. Die Ministerin presche nun «nach Monaten der Untätigkeit mit nicht nachvollziehbaren und unabgestimmten Vorschlägen» zur vor, sagte die Sprecherin für Berufsausbildung der SPD-Fraktion, Yasmin Fahimi, dem «Handelsblatt». «Damit wird sie den berechtigten Ansprüchen der Auszubildenden, für ihre Leistung eine angemessene Vergütung zu erhalten, nur unzureichend gerecht.»

Karliczek sagte laut Manuskript, die Mindestvergütung müsse eine von «Maß und Mitte» sein. «Denn sie soll bundes- und branchenweit gelten: Also nicht nur in Niedersachsen und Hessen, sondern auch in Sachsen und Brandenburg.» Die Tarifautonomie der Sozialpartner sei ein hohes Gut, staatliche Eingriffe in die Lohnpolitik sollten auf das «sozial Erforderliche» beschränkt sein.

Karliczek schlug demnach auch vor, den drei geplanten Fortbildungsstufen geschützte Namen zu geben, nämlich «Berufsspezialistin, Berufsbachelor und Berufsmaster». Damit werde der «Berufsbezug» deutlich, gleichzeitig unterstrichen die Namen «Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung». Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD unter anderem vereinbart, eine Mindest-Ausbildungsvergütung einzuführen. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und Anfang 2020 in Kraft treten. dpa

“Weder reif noch willens, pünktlich Ausbildungsplätze aufzusuchen”: CDU-Wirtschaftsrat beklagt Unfähigkeit von Schulabgängern

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3 Kommentare
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Cavalieri
5 Jahre zuvor

Wenn das so weitergeht, dann sehe ich schon kommen: Eines Tages kann man mit einem Berufsbachelor in einen Hochschul-Studiengang zumindest an Fachhochschulen überwechseln, auch wenn das inhaltlich absolut nicht zusammenpasst. Man kann ja jetzt schon (grundsätzlich) mit einem Meisterbrief in jedem Uni-Studiengang hinein. Und dann gibt’s an den Hochschulen ein sog. „Heterogenitätsproblem“ hinsichtlich der Vorkenntnisse der Erstsemester. Dieses Problem ist jedenfalls hausgemacht. Als ob wir nicht ohnehin schon genug Probleme hätten!

Mich erinnert das an Vorschläge vor Jahrzehnten, den Realschulabschluss als „Abitur I“ zu bezeichnen und das bisherige Abitur als „Abitur II“. Das wurde so zum Glück nicht realisiert.

Pälzer
5 Jahre zuvor

„…den drei geplanten Fortbildungsstufen geschützte Namen zu geben …“
Ich habe nicht verstanden, welche Fortbildungsstufen das sind, geht es aus dem Text wirklich hervor? Sind das Fortbildungsstufen oberhalb der Meisterprüfung? Oder ist etwa das 1., 2. und 3. Lehrjahr gemeint? Das wäre dann Realsatire. So ähnlich wie wenn man die Hauptschule nun „Oberschule“ nennt (in der Generation meiner Eltern war „Oberschule“ der landläufige Begriff für’s Gymnasium).

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Die von den HWKen und IHKen vergebenen Abschlüsse sind keine staatlichen Schulabschlüsse, die als tertiäre Abschlüsse international anerkannt werden. Das ist das Manko des deutschen Sonderweges.
Die Kammern tun auch ihr Möglichstes, Techniker- und Fachwirtabschlüsse zu unterminieren und zu torpedieren und den Meisterzwang aufrecht zu erhalten. Dass der Techniker/Fachwirt, der von staatlichen höheren Fachschulen nach 4 Semestern vergeben wird, im Referenzrahmen höher angesiedelt ist, ist den Kammern ein Dorn im Auge.