Privatschulen sehen sich im Wettbewerb um Lehrer durch den Staat benachteiligt – sie wollen auch den Vorbereitungsdienst anbieten können

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BERLIN. Der Lehrermangel trifft Privatschulen, die ihr pädagogisches Personal nicht mit dem Beamtenstatus locken können, besonders hart. Im Wettbewerb mit den Bundesländern sehen sich Privatschulen zudem durch das Ausbildungsmonopol des Staates benachteiligt – sie sind weder in den Vorbereitungsdienst noch in das staatliche System der Stellenausschreibungen einbezogen. Das heißt in der Praxis: Lehramtsstudierende, die ihre ersten pädagogischen Erfahrungen als Hilfskräfte an einer Privatschule machen, zieht es mit dem Referendariat in den staatlichen Schuldienst. Und sind dann meist für den privaten verloren. Der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) setzt dieser Praxis nun das Rechtsgutachten eines prominenten ehemaligen Verfassungsrichters entgegen.

Privatschulen sehen sich im Wettbewerb um Junglehrer mit dem Staat benachteiligt. Foto: Shutterstock

„Der Staat trägt die Infrastrukturverantwortung für alle Lehrer im gesamten Schulwesen. Es ist seine Pflicht, diese Aufgabe auch für Privatschulen wahrzunehmen“, erklärt Klaus Vogt. Der Präsident des VDP leitet diese Forderung aus dem heute veröffentlichten Gutachten zur staatlichen Infrastrukturverantwortung von Lehrpersonal an freien Schulen ab. Gutachter Prof. Udo Di Fabio stellt darin fest, dass das Grundgesetz ein Schulangebot sowohl in staatlicher wie in privater Hand fordert. „Damit dieses Grundrecht aber tatsächlich in Anspruch genommen werden kann, ist der Staat nicht allein zum (passiven) Schutz des Grundrechtes vor Eingriffen Dritter, sondern im Rahmen einer Infrastrukturverantwortung auch zur aktiven Förderung verpflichtet“, heißt es. Anders ausgedrückt: Er darf die Privatschulen personell nicht ausbluten lassen.

In dem Gutachten führt Di Fabio aus, dass der Staat das Monopol für die Lehrerausbildung sowohl für staatliche als auch für freie Schulen besitzt – aber an seiner Aufgabe gescheitert ist, wie der aktuelle Lehrermangel belegt. „Es ist dem Staat nicht überzeugend gelungen, die hohen Erwartungen an eine quantitative Steuerung der Lehrkräfteausbildung zu erfüllen“, schreibt Di Fabio. Er fordert geeignete Rahmenbedingungen für einen angemessenen Lehrermarkt zu schaffen, da andere Maßnahmen wie beispielsweise die unmittelbare Zurverfügungstellung von Lehrkräften an bestimmte Schulen zu sehr in die Gestaltungsfreiheit der Schulen in freier Trägerschaft eingreifen würden. „Anders gesagt: Wenn die Beeinträchtigung der Privatschulen durch einen Mangel an Lehrkräften besteht, muss der Staat diese Beeinträchtigung beseitigen.“

Die sind nicht nur in der ungleichen Konkurrenz festzumachen. Auch bei den Standards herrschen ungleiche Bedingungen. „Während im staatlichen Schulbereich zur Bekämpfung des Lehrermangels die wissenschaftlichen Anforderungen an „Seiteneinsteiger“ ohne pädagogische Ausbildung abgesenkt werden, droht bei einer entsprechenden Absenkung durch Privatschulen die Nichterteilung der Unterrichtsgenehmigung“, so führt der Ex-Verfassungsrichter aus. Und: „Die Beschränkung der Unterrichtsgenehmigung für Privatschullehrer auf einzelne Unterrichtsfächer ermöglicht es Privatschulen nicht, Unterrichtsausfall durch fachfremde Lehrer zu kompensieren.“

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„Vom Staat völlig abhängig“

Fazit von Verbandspräsident Vogt: „In Deutschland ist dies eine einzigartige Situation. Kein anderer Bereich ist so stark von der Fachkräftesicherung durch den Staat abhängig wie wir.“ Der VDP appelliert, im zunehmenden Wettbewerb um Lehrkräfte nicht benachteiligt zu werden. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile müssten ausgeglichen werden – bis hin zu einer „adäquaten Bereitstellung von Lehrern an Privatschulen“. Als kurzfristige Maßnahme müssten freie Bildungsträger zum Ausgleich der Wettbewerbsnachteile flächendeckend in den Vorbereitungsdienst für Lehrer mit einbezogen werden und Zugang zu den Bewerberpools für Lehrer in den Ländern erhalten. Klaus Vogt: „Das freie Schulwesen ist auch für weitere Maßnahmen dialogbereit.“ Heißt offenbar: Man könnte sich auch vorstellen, sich staatlich beschäftigte Lehrkräfte zeitweilig mal „auszuborgen“.

Die Hoffnung, dass dann Lehrkräfte womöglich dauerhaft wechseln, wäre gar nicht so abwegig – angesichts des Frusts, den viele Pädagogen im Staatsdienst mit sich herumtragen. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Lehrer an Privatschulen fühlen sich von den Privatschulen benachteiligt. Sie wollen wie die Lehrer im öffentlichen Dienst verdienen.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Das war doch manchem hier ganz wichtig, als es um den eigenen Vorteil ging!

xxx
5 Jahre zuvor

Bezieht sich der Begriff Privatschule auf Ersatz- oder Ergänzungsschulen?

Ersatzschulen mit kirchlichem Träger sind in NRW weitestgehend den öffentlichen Schulen gleichgestellt. An Waldorfschulen kann (aus gutem Grund) nicht ausgebildet werden.

Letztere finanzieren sich komplett selbst und nehmen an den Externenprüfungen teil. Die Gehälter dort sind im Vergleich zum ÖD gering, die Klassen klein, aber oft gefüllt mit Schülern, die in öffentlichen Großschulen nicht betreubar sind.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Auch Ergänzung zum Beitrag von herr Mückenfuß, 20.11.
Ist der Staat überhaupt daran interessiert, Gehälter von Privatschullehrern zu bezuschussen, wenn es keine Ersatz- oder Ergänzungsschulen sind?
Bei Ersatz- oder Ergänzungsschulen wäre es logisch, aber bei reinen Privatschulen, die eigene Schwerpunkte haben und deswegen Privatschulen sind?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ich gebe zu, ich bin nicht sattelfest bei den Begriffen Ersatz- und Ergänzungsschulen – womöglich, weil es im Osten keine oder kaum kirchliche Schulen gibt. Ich hörte aber davon, dass diese genauso zahlen wie die staatlichen.

Nein, ich meine, die anderen. Das sind dann wohl die Ergänzungsschulen. (?) Oder gibt es noch eine weitere Gruppe, so klingt es bei ysnp an.

Sei es, wie es sei – heiße es, wie es heiße. Es gibt diese Privatschulen, die deutlich schlechter zahlen als der ÖD und wer mit gleichem Lohn für gleiche Arbeit argumentiert, darf diese doch nicht ausnehmen!?!

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Für die Ausbildung der Lehrer an Waldorfschulen gibt es eine eigene Hochschule:
https://www.waldorfschule.de/waldorflehrer/lehrerin-werden/vollzeitseminare-und-hochschulen/freie-hochschule-stuttgart/
Das Fachstudium findet dabei meist an staatlichen Hochschulen statt, dort gibt es eine Art von Aufbaustudium und eine entsprechende ideologische Ausrichtung.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

wie gut sich so eine Ausbildung außerhalb des Waldorfbereichs im Lebenslauf macht, weiß ich nicht. Ich bin aber skeptisch.

Heinz
5 Jahre zuvor

Tipp:
Verleit mich bitte an eine freichristliche Schule. Das wäre ein Spaß, jeden Tag Eltern, die sich beim Rektor beschweren, und dann nach einem Jahr, die große Feier, wenn ich endlich wieder rückabgeordnet werden würde 🙂

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Sie feiern aber auch, wenn nach einem Jahr das Bruttoeinkommen von der freien Schule wieder zum Nettoeinkommen ihrer angestammten öffentlichen Schule wird.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Genau !

Es sollten mal alle Nörgler, Jammerer und sonstige Unzufriedene 1 Jahr an einer normalen Privatschule (s.o.) arbeiten müssen. Am besten an einer der neuen „Klitschen“ in Ostdeutschland.