Der große Krach um den Digitalpakt für Schulen wäre unnötig gewesen – siehe „Gute-Kita-Gesetz“

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BERLIN. Eine Grundgesetzänderung ist schon kompliziert genug: Es braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und in der Kammer der Länder, dem Bundesrat. Wenn es dann auch noch ums Geld geht und darum, ob der Bund den Ländern hineinregieren darf, dann wird es kompliziert im föderalen System Deutschlands. Nun ist die Versorgung tausender Schulen mit Tablet-Computern und Internet erst einmal auf Eis gelegt worden – wegen drei Zeilen mit Sprengkraft. 

Warum gelingt bei den Kitas, was beim Digitalpakt angeblich nicht zu schaffen ist? Foto: Shutterstock

DER AUSGANGSPUNKT: Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist nach harten Verhandlungen festgelegt worden, dass das Kooperationsverbot von Bund und Ländern zum Teil fallen soll – bisher ist Bildung reine Ländersache. Nun soll der Bund etwas mitregieren dürfen, weil er Milliarden geben will: zwei Milliarden Euro für den Ausbau von Ganzstagsschul- und Betreuungsangeboten und fünf Milliarden für die Digitalisierung von Schulen. Um die Unterstützung für alle Länder zu ermöglichen, wird vereinbart, den Grundgesetz-Artikel 104c zu ändern, der Bundes-Hilfe nur in finanziellen Sonderlagen erlaubt (bisher: «Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.»). Der Artikel sei «durch die Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf die Kommunen anzupassen».

DER STREIT: Der Digitalpakt ist eigentlich unstrittig, der Bund will 90 Prozent finanzieren, die Länder zehn Prozent. Doch in den Verhandlungen im Bundestag wird plötzlich nicht nur Artikel 104c geändert, sondern die Chef-Haushälter Eckhardt Rehberg (CDU) und Johannes Kahrs (SPD) bauen nach Länderangaben in Grundgesetz-Artikel 104b einen Passus für die Finanzierung künftiger Projekte ein, der zunächst unbemerkt bleibt. Und dann zum Sturm der Entrüstung führt und zu einer geschlossenen Blockade seitens aller 16 Länder. Denn in der Neufassung von 104b GG steht auf einmal etwas versteckt: «Die Mittel des Bundes sind in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich zu ergänzen.»

DAS PROBLEM: Das bedeutet, das für alle Bund/Länder-Projekte, die nach dem Digitalpakt kommen, zum Beispiel sozialer Wohnungsbau oder Nothilfen bei Flutkatastrophen, Bundesgeld nur fließt, wenn das Land nochmal mindestens den gleichen Teil dazugibt und es somit eine 50:50-Finanzierung gibt. Aber finanzschwache Länder wie das Saarland oder Mecklenburg-Vorpommern können nicht einfach 500 Millionen Euro des Bundes verdoppeln – da sie auch noch die Schuldenbremse einhalten müssen. Die Haushälter des Bundestags wollen hingegen sicherstellen, dass Steuergeld nicht verschwendet wird und durch den Mitfinanzierungszwang der Länder auch tatsächlich nur die jeweiligen Projekte finanziert werden – und das Geld nicht zum Stopfen anderer Haushaltslöcher verwendet wird. Da reiche Länder die Anforderung eher erfüllen können, würde die Kluft aber weiter wachsen, da sie die Gelder bekommen würden; andere Länder aber womöglich abwinken müssen.

DIE LÖSUNG: Ab Januar soll der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern tagen – die einfachste Lösung wäre die Streichung des neuen Passus in 104b, da das auch nicht Teil der Koalitionsvereinbarung war. Aber die Haushälter als Hüter des Geldes der Steuerzahler verweisen auf Anforderungen des Bundesrechnungshofs, der auf mehr Kontrolle und Strenge bei der Verwendung von Bundesmitteln drängt. Ziel ist dann eine Lösung bis zur nächsten Bundesratssitzung am 15. Februar, damit vor allem der Digitalpakt doch noch zügig, bis spätestens Ostern starten kann – denn er ist Teil des gesamten Pakets der Grundgesetzänderung und hängt erstmal in der Schwebe.

AUSNAHME GUTE-KITA-GESETZ: Angesichts von 13 unterschiedlichen Regierungskonstellationen in 16 Bundesländern werden Einigungen von Bund und Ländern in der «bunten Republik» immer schwieriger. Das am Freitag in Bundestag und Bundesrat ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Gute-Kita-Gesetz mit einer Gebührenfreiheit für Geringverdiener, einem Ausbau der Betreuung, längeren Öffnungszeiten und besserem Essen wird anders finanziert – daher konnte das noch ohne Grundgesetzänderung gemacht werden (News4teachers berichtete). Die Länder bekommen die 5,5 Milliarden Euro bis 2022 einfach über einen höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen – aber das Familienministerium von Ministerin Franziska Giffey (SPD) musste mit den 16 Ländern jeweils Einzelverträge über die Ziele und die Verwendung der Gelder schließen, damit das Geld auch wirklich bei den Kitas landet. Mittlerweile gibt es auch Stimmen, dass man das beim Digitalpakt am besten auch so gemacht hätte. dpa

Der Digitalpakt wird zum Desaster: Die Woche endet mit einer Niederlage für Karliczek – und für Deutschlands Schulen

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