Dschungelcamp-Affäre: Lehrerin droht jetzt noch die Entlassung als Beamtin

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LÜNEBURG. Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk (21) muss sich ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Dabei geht es um die berufliche Zukunft der Lehrerin, die ihre Tochter im Januar 2016 zum RTL-Dreh nach Australien begleitet hatte. Ein Termin für die Verhandlung am Lüneburger Verwaltungsgericht stehe noch nicht fest, sagte ein Gerichtssprecher.

erlin droht eine Niederlage - denn die Vorschriften sind eindeutig. Foto: Carlo Schrodt / pixelio
Die Lehrerin muss sich erneut vor Gericht verantworten. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Im Strafverfahren hatte das Oberlandesgericht Celle Ende August die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe bestätigt und eine Revision verworfen. Die Lehrerin hatte sich nach Überzeugung der Richter eine Krankschreibung erschlichen, um ihre Tochter im Januar 2016 zu den Dreharbeiten in Australien begleiten zu können. Zuvor hatte die 49 Jahre alte Beamtin einen Antrag auf Sonderurlaub gestellt, der aber abgelehnt wurde. Sie sei wirklich erkrankt gewesen, hatte die Frau wiederholt erklärt.

Der Pädagogin droht bei einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wie von der Landesschulbehörde angestrebt. Auch eine Zurückstufung, eine Kürzung der Bezüge, eine Geldbuße oder ein Verweis sind mögliche Sanktionen. Derzeit ist die Beamtin bei halben Bezügen vom Dienst suspendiert. Das Gericht hatte die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Strafverfahren abwarten wollen. dpa

Lieber mit der Tochter zum Dschungelcamp als Abiturvorbereitungen mit ihren Schülern – jetzt gibt’s ein Urteil gegen die Lehrerin

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7 Kommentare
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Pälzer
5 Jahre zuvor

Ich kann nicht entschieden genug auf die Reissäcke hinweisen, die in Nordchina schon wieder umgefallen sind.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

oh ja. das ganze Verfahren wäre wohl aus einem anderen Grund als die RTL-Sendung wohl gar nicht eröffnet worden. Dann gäbe es einen Verweis, eine Geldstrafe und ggf. eine Rückstufung, aber keine Suspendierung und erst recht keine Entlassung.

Biene
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Jupp. Dem kann ich nur zustimmen.
Sie hätte doch stattdessen, zähneknirschend die Ablehung hinnehmen können und fertig. Selbst wenn sie, wie behauptet krank war, hätte sie sich über die Beförderungsbedigungen mal schlau machen sollen. Eine Airline hätte, die doch bestimmt nicht mit weiteren 100ten Personen in eine „Büchse“ gesteckt, wo sie andere hätte anstecken können.
Selbst die DB ist nicht verpflichtet Kranke (im sinne von Infektiöse) Personen zu befördern!

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Wäre sie keine Beamtin, wäre sie ohne mit der Wimper zu zucken rausgeflogen. Und für den gesamten Lehrerstand ist ihr Verhalten in der Außenwirkung fatal.
Ich finde die Entscheidung gut und richtig.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Zustimmung!

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wer weiß – das Arbeitsrecht hat sich in den vergangenen Jahren in erstaunliche Richtungen entwickelt. „rausfliegen“ war gestern, ist meine Erfahrung in Schule und Kindergarten.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Meiner Meinung nach (s.o.) wäre sie ohne RTL mit einer Abmahnung davon gekommen.