Föderalismus in Deutschland: Die Kleinstaaterei nervt! Gut, dass wir sie haben!

18

BERLIN. 16 Schulsysteme, 16 Polizeien, 16 Verfassungsgerichte: Der deutsche Föderalismus wirkt häufig ineffizient und gestrig, zuletzt beim Digitalpakt. Dabei zeigt der Blick in die Geschichte, was die Kleinstaaterei so wertvoll macht – zumindest dann, wenn sie nicht ausartet.

Schon König Ludwig II. war stets auf die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit Bayerns bedacht (ohne nachhaltigen Erfolg allerdings). Foto: Wikimedia Commons

Es wirkt schon bizarr: Da will der Bund den Ländern fünf Milliarden Euro geben, um Schulen zu digitalisieren – und dann soll erst das Grundgesetz geändert werden. Der Vermittlungsausschuss wird angerufen, eine Koalition liegt im Streit – und das alles nur, weil Deutschland ein föderaler Staat ist.

Die verfassungsrechtlich verankerte Gliederung Deutschlands in Länder ist aus der geschichtlichen Erfahrung geboren, lange gewachsen und hat auch so manche Gebrauchsspuren, fast 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes.

In Diktaturen gibt es keine Länder mit autonomer Macht, keinen Föderalismus, denn Diktaturen geben ungern Macht ab. Auch die Nationalsozialisten wollten nach 1933 ihre Allmacht nicht teilen. «Ein Volk, ein Reich, ein Führer», lautete die Parole – der Zusatz «und viele Länder» hätte da nur gestört. Aus Sicht der Nazis galt Föderalismus als überkommen, gewissermaßen als «undeutsch». Die Gleichschaltung der Länder nach 1933 bedeutete auch ihre Ausschaltung.

Dabei war es, beginnend mit dem Deutschen Bund 1815, eine urdeutsche Tradition, die Interessen von Königen, Fürsten und freien Städten mit denen einer Zentralgewalt auszutarieren. Nach 1945 forderten dann auch die Alliierten, dass Deutschland seine Zentralmacht aufgliedert.

Nach der Erfahrung von zwölf Jahren Diktatur herrschte deshalb 1948 unter den Verfassungsvätern und -müttern kein Zweifel: Deutschland sollte wieder ein föderaler Staat werden, eben eine «Bundesrepublik» (von lateinisch foedus für Bund, Vertrag). Aus der Sicht des Parlamentarischen Rates bot diese Staatsform den besten Schutz davor, dass Deutschland erneut zur Diktatur wird. Die Macht im Staat sollte nicht nur zwischen den drei Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative aufgeteilt werden, sondern auch vertikal, zwischen dem Bund und den Ländern.

„Näher bei de Leut'“

Ganz praktisch bedeutet Föderalismus: Die Länder gelten als eigene Staaten. Sie sind für alle Gesetze zuständig, sofern der Bund den Bereich nicht für sich reklamiert, wie etwa Außenpolitik, die Verteidigung und Währungsangelegenheiten. Was das Land regeln kann, soll es auch regeln, schließlich sind Landespolitiker «näher bei de Leut’», wie es der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) einst formulierte. Und falls ein Bundesgesetz die Länder betrifft, muss der Bundesrat ihm zustimmen.

Anzeige

Die Länder wussten ihre Eigenständigkeit zu nutzen. Koalitionen zwischen Parteien wurden erst auf Länderebene ausprobiert, bevor sie für den Bund infrage kamen. Auch bei der Bildung gingen die Länder eigene Wege – zum Leidwesen von Lehrern in Ausbildung oder Eltern, die umziehen wollen. Zum Segen aber von Schülern in Ländern wie Sachsen oder Bayern, die in Bildungsstudien glänzen.

Doch im Laufe der Jahrzehnte wurde aus einer – nie vollständigen – Trennung der Sphären ein kompliziertes Geflecht. Der Bund versuchte, Einfluss auf die Kommunen zu nehmen, dabei unterstehen diese den Ländern. Immer mehr Gesetze mussten nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat abgesegnet werden, was zu immer mehr Konsenspolitik führte. Was als Ausnahme gedacht war, wurde zur Regel.

Diese Verflechtung von Bundes- und Länderkompetenzen, das komplizierte Ineinandergreifen von Bund, Ländern und Kommunen galt lange als größtes Hindernis für Reformen in Deutschland. Aus dem «demokratischen Bundesstaat» des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1) war in den Worten des Politikwissenschaftlers Werner Reutter ein «undemokratischer Bundesstaat» geworden.

Ende der 90er Jahre, als Bundespräsident Roman Herzog einen Ruck durch Deutschland forderte, begannen die Vorbereitungen für eine Föderalismusreform. Im Jahr 2006 verabschiedet, gilt sie als eine der umfangreichsten Änderungen des Grundgesetzes in der deutschen Geschichte. 25 Artikel wurden modifiziert oder ergänzt. Kompetenzen wurden klarer getrennt, die Zustimmungspflicht für Gesetze im Bundesrat verringert.

Dass Bildung «Ländersache» ist, wird seither oft als Mantra wiederholt. Seit 2006 durfte der Bund nur in Ausnahmefällen Fördergelder bereitstellen, etwa für Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft. Zweimal wurde dieses sogenannte Kooperationsverbot seither schon gelockert. Der Bund konnte nun auch langfristig Hochschulen unterstützen und Kommunen dabei helfen, marode Schulen zu sanieren.

Durch den Digitalpakt sollen nun wieder ein paar Ausnahmen mehr möglich werden. Länderfürsten wie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sehen aber den Grundgedanken des Föderalismus bedroht: die Eigenständigkeit der Länder. Gerade auf entscheidenden Gebieten wie dem der Bildung. Der Zwist zwischen den Ministerpräsidenten und dem Bund ist also nicht neu; er ist nur die Fortsetzung eines alten Streits um die Frage, wie die Macht zum Wohle aller am besten verteilt wird. Von Jan Ludwig, dpa

IQB-Studie: Eine Klatsche für den Bildungsföderalismus – jetzt muss Schluss sein mit dem Klein-Klein!

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

18 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Naja, das ist ja ganz einfach:

Die Kleinstaaterei nervt, wenn die anderen nicht so wollen, wie man selber will. Sie ist aber ein Glücksfall, wenn man dadurch nicht so machen muss wie die anderen, wenn man nicht will.

Welches „Einheitsschulsystem“ sollte es denn sein? Das wie in Berlin oder das wie in Bayern?

dickebank
5 Jahre zuvor

… und warum sollten jetzt Bayern, Baden-Württemberg Kleinstaaten sein?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Bremen hat weniger Einwohner als Dortmund, Brandenburg weniger Einwohner als Berlin, das Saarland weniger Einwohner als Köln, Mecklenburg-Vorpommern weniger Einwohner als Hamburg. Wenn wir nur einige wenige große Länder hätten, sähe das vielleicht alles anders aus.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das halte ich für Korinthenkackerei. Man spricht in der deutschen Geschichte von Kleinstaaterei, wenn man die „staatliche Zersplitterung“ meint. Dazu gehörte dann auch Preußen und auch Österreich.

Aber vielleicht wussten Sie das ja wirklich nicht …..

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich dachte an die wirklichen Kleinstaaten hier (Wikipedia):
„Für die teilweise extrem kleinen Fürstentümer der deutschen Geschichte werden die Bezeichnungen Kleinstaaten und Zwergstaaten auch heute noch als Synonyme verwendet (vgl. Kleinstaaterei). Ab dem 18. Jahrhundert wurden sie ironisch auch als Duodezfürstentümer, bzw. Duodezstaaten bezeichnet.“
Das Königreich Preußen war in der späteren Zeit kein Kleinstaat mehr, sondern teilweise größer als das heutige Deutschland, Österreich-Ungarn auch nicht. Föderalismus hat m.E. auch was mit einer sinnvollen Größe der Einheiten zu tun. Im übrigen wollte man im 19. jahrhundert die Kleinstaaterei ja gerade durch einen deutschen Nationalstaat überwinden bei gleichzeitiger Einführung der Demokratie. Das war doch grundsätzlich richtig. Heute haben wir auch in der EU zu viel Kleinstaaterei (Luxemburg, Liechtenstein, Malta, …). Meist wirkt as bremsend auf alles und jedes.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@ Cava., wie gesagt, wenn man in der Geschichten von der deutschen Kleinstaaterei spricht, dann meint man vor allem die staatliche Zersplitterung. Man spricht nie von Klein- und teilweise Großstaaterei, wenn man die Zersplitterung in alle möglichen Einzelstaaten unterschiedlichster Größe meint.

Ihr scheinbarer Beleg mit Wikipedia ist irreführend, denn dort steht unter Kleinstaaterei: „Kleinstaaterei ist ein in der Regel abwertendes, deutschsprachiges Schlagwort für eine als besonders ausgeprägt wahrgenommene föderale Struktur, insbesondere in Bezug auf die Territorialisierung und den Föderalismus in Deutschland.“ (Wikipedia)

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Herr Mückenfuß 22. Dezember 2018 at 16:58

Das ging aber an dicke bank.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Tatsache ist, dass es im 19. Jahrhundert diese Kleinststaaten gab, die alle auch noch eigene Währungen, eigene Briefmarken, z.T. eigene metrische Maße usw. haben mussten. Das war kein Föderalismus, weil es ja gar keinen Zentralstaat gab. Das verstehe ich unter der klassischen Kleinstaaterei. Es gab nur das übermächtige Preußen und dann Bayern als weiteres „großes“ Land.
Ich bleibe dabei: 16 Länder sind auch heute zu viele. Vier große Länder (nord, süd, ost, west) würden vollkommen genügen. Was haben wir denn von dem Bildungschaos mit unzähligen Schulformen, mit zu vielen Bürokraten, die sich gegenseitig behindern usw.? Auch die vielen Landtagswahlen sind kein Positivum, weil sie eine Atmosphäre ständigen Wahlkampfes erzeugen. Und dann der ständige Zank um die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Wir haben bei der Verbrecherverfolgung gesehen, dass das nicht gut funktioniert, wenn jedes Land seinen eigenen Verfassungsschutz hat.
Am Beispiel Bremen sehen Sie, was da schiefläuft: Bremen hat viele Schulen, deren Lehrer selbstverständlich etwas außerhalb im umliegenden NIedersachsen wohnen, wo sie dann auch Steuern zahlen. Deren Kinder gehen dann in Niederschsen zur Schule mit anderen Ferienzeiten, anderen Schulformen, anderen Lehrbüchern etc. Mir kann niemand erzählen, dass solche täglichen Wechsel zwischen Bundesländern gerade am Rande von Großstädten gut sind. Auch das ist Kleinstaaterei, fast schon eine Karikatur von wohlverstandenem Föderalismus.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Irrtum, die Auflösung des Bundes und eine „Verselbständigung“ wären die deutlich bessere Lösung als die verunstaltete Föderalismusreform.
Da die Rekonstitution Preußens de jure untersagt ist fällt ein großes Bundesland schon einmal weg. Bayern und Württemberg könnten sich in napoleonischer Form rekonstruieren.
Dem Hauptübel – den Beschlüssen des Wiener Kongresses – ist damit aber auch nicht beizukommen.

Btw wenn es möglich war dem Geltungsbereich des GG beizutreten, dann muss es auch möglich sein, diesen zu verlassen. NRW mit dem Königreich NL zu vereinigen, wäre schon einmal eine Lösung. Die Niederländer kämen so zum Ausbau der Betuwe-Linie und zum „Stählernen Rhein“ und müssten keine Gülle mehr exportieren.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Worin soll jetzt der Irrtum liegen? Was sollen abenteuerliche Spekulationen über den Austritt von Bundesländern aus dem Bundesgebiet? Haben wir nicht genug Probleme mit dem Brexit?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Der Irrglaube liegt in der Annahme, dass eine Fusion von Bundesländern gelingen könnte. Diese kann nämlich nicht dekretiert werden, Fusionen wären Folgen von direkter Demokratie. Die Einwohner der fusionswilligen Länder müssten nämlich mit Mehrheit der Vereinigung der Fusionskandidaten zustimmen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

In Berlin hat man aus ursprünglich 20 Bezirken vor einigen Jahren 12 gemacht. Das scheint zu funktionieren. Berlin und Brandenburg haben schon über eine Fusion verhandelt. Es ist wie bei der Fusion von Schulen: Die Zentralregierung bräuchte nur eine gewisse Mindestgröße (nach Einwohnern) festzulegen, so wie man Mindestgrößen für Schulen festlegt. Begründet wird das dann mit rein finanziellen Erwägungen und mit moderner Verwaltung. Das ist dann „alternativlos“, und Widerstand der Bevölkerung wird ausgehebelt („Change Management“).
Nebenbei: Hatten Sie nicht von einer Fusion der Niederlande mit dem (etwa gleich großen) NRW geredet?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Nein, die zentralregierung hat damit nicht die Bohne zu tun. Die Länder bzw. deren Einwohner müssen aus freien Stücken fusionieren wollen. Mit einer Verwaltungsreform wie in Berlin oder den Kommunalreformen der 70er in NRW oder zuletzt in MV hat das nicht zu tun.

Wenn auf der Grundlage eines Mehrheitsbeschlusses der Nordrhein-Westfalen NRW die BRD verlässt, kann der Bund eben so viel tun wie die EU beim Brexit.

Die Fusion mit dem benachbarten Königreich der Niederlande ist dann nicht mehr vom Mehrheitswillen der Bevölkerung abhängig sondern Regierungshandeln, muss also nur mit qualifizierter Mehrheit – wg. Verfassungsänderung – durch das Landesparlament.

Was im Verwaltungsrecht möglich ist, ist eben im Statsrecht nicht so einfach möglich – so viel zum CM.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Naja, ganz einfach ist das alles nicht, man pflegt heute aber auch im staatlichen Bereich moderne Methoden des „Change Management“ einzusetzen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verä4nderungsmanagement
Das ist eine neue Art von Propaganda, die den erwarteten Widerstand der Bevölkerung bzw. der Betroffenen systematisch und raffiniert brechen soll. Es gibt schon Studiengänge, die so heißen. Man kann eben der Freiwilligkeit immer auch etwas nachhelfen. Wenn lange genug gesagt würde, die Stadtstaaten seien ein Anachronismus und sollen mit der Umgebung zusammengelegt werden, schon wegen eines Synergie-Effekts mit Einsparungen in Milliiardenhöhe, dann werden es auch hinreichend viele Leute glauben. Sie glauben jetzt ja auch, der UN-Migrationspakt sei in unserem Interesse.
Die geplante Fusion Berlin-Brandenburg ist letztlich nur am Volksentscheid in Brandenburg gescheitert, also mehr oder weniger an psychologischen Faktoren beim Volke. Man hat das Volk halt falsch behandelt. Daraus kann man ja lernen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Immerhin heißt es in Art. 29 GG:
„Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.“ Nur bei den neuen Ländern ist das wohl etwas anders.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Was wurde denn hier einmal wieder für ein propagandistischer Misthaufen von der AfD-Propagandaabteilung hinterlassen ?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Das „Change Management“ gab’s als Begriff zumindest schon im Schulbereich:
https://www.ph-ludwigsburg.de/html/1f-bima-s-01/symposium2006/download/F06_ruep_changemanagement.pdf
Die Autorin war später Ministerialdirektorin unter einer SPD-Kultusministerin in BW.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@Cavalieri – Wenn wir uns NRW ansehen, dann ist der von den Briten in der „Aktion Marriage“ dekretierte Zusammenschluss des nördlichen Teiles der vormals preußischen Rheinprovinz mit der ebenfalls vormals preußischen Provinz Westfalen noch heute nicht abschließend gelungen. Und auch die Lipper können nur durch bis in alle Ewigkeit zu leistende Zahlungen (Lippische Punktationen) im Land NRW gehalten werden. In diesem Zusammenhang sei nur daran erinnert, wie lange die CDU in NRW gebraucht hat, einen gemeinsamen Landesverband zu bilden.

Dass die Vereinigung Schwabens und Badens zu Baden-Württemberg eine gelungene Liebesheirat war, lässt sich auch nicht mit letzter Klarheit behaupten.

Selbst in Bayern ist die Vereinigung von Franken, Oberpfälzern und niederen und oberen Baiern nicht wirklich von Harmonie geprägt, auch wenn der jetzige MinPrä Söder als franke in der Vergangenheit als Heimatminister viel für die dezetrale Verteilung von Landesbehörden auf die Regionen getan hat.

Nur anders als die Alliierten hat der Bund überhaupt keine Mittel, um die Länder zu einer Neuordnung zu bewegen. Die Initiativen hierzu müssen aus den Ländern selbst erwachsen. Und siehe Berlin und Brandenburg, sobald die Mehrheit der Bevölkerung eines der Fusionspartner nicht mitspielt, ist es Essig mit der Fusion. Der Knackpunkt sind wie auch im privaten Bereich die Finanzen, die Angst vor Bedeutungslosigkeit innerhalb der neuen Verwaltungseinheit, die Angst vor Veränderung. Hinzu kommt dass die kleinen Bundesländer im Bundesrat aufgrund der Stimmenverteilung deutlich überrepräsentiert sind. Das werden die nicht freiwillig aufgeben wollen. Würde man das Saarland und Rheinland-Pfalz zu einem neuen Südweststaat vereinigen und das Stimmgewicht des neuen Bundeslandes durch Addition der bisherigen Stimmen festsetzen, werden die großen Bundesländer dieses mit Hilfe des BVerfG zu verhindern wissen.

Eine Föderalismusreform, die auf die Halbierung der Anzahl der Bundesländer abzielte, wäre eine realistische Herangehensweise. Diese kann aber nur zum Erfolg führen, wenn die Stadtstaaaten ihre „Sonderrechte“ freiwillig aufgeben würden, was nicht zu erwarten ist. Folglich ist die Fusion von HH, HB, SH und Nds. nicht realisierbar. Ebensowenig wird eine Reunion der FNBL mit Berlin stattfinden werden.

Also – vergesseb Sie die Hirngespinste.