Haben Islamverbände Anspruch auf Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen? BVerwG hebt Urteil auf, das dies verneint hatte

8

DÜSSELDORF. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) könnte Bewegung in die überaus zähe und langwierige Entwicklung hin zu einem flächendeckenden Islamunterricht in Deutschland bringen – möglicherweise haben Islamverbände doch einen Anspruch darauf. Das wurde in früheren Urteilen stets verneint.

Das heilige Buch der Muslime: der Koran. Foto: crystalina/Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)
Das heilige Buch der Muslime: der Koran. Foto: crystalina/Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)

Der Streit um islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen, der bereits seit mehr als 20 Jahren die Gerichte beschäftigt, geht in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht Münster muss erneut prüfen, ob der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der Islamrat Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind und Anspruch auf Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen haben. Bislang hat das OVG dies verneint. Ein entsprechendes Urteil von 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht aber jetzt aufgehoben und den Fall zurück nach Münster geschickt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits seit 2012 islamischen Religionsunterricht als reguläres Schulfach. Allerdings nur durch eine Übergangsregelung, die Ende dieses Schuljahres ausläuft. Die Landesregierung arbeite «bereits intensiv an der Zukunft des islamischen Religionsunterrichts», teilte eine Sprecherin des Schulministeriums am Donnerstag mit. Bis zum Ende des Schuljahres solle geklärt werden, «auf welcher Grundlage zukünftig islamischer Religionsunterricht angeboten werden kann», fügte sie hinzu. Für die Landesregierung sei es entscheidend, «den islamischen Religionsunterricht weiter auszubauen».

Islamischer Religionsunterricht wird derzeit an rund 250 Schulen in Nordrhein-Westfalen erteilt. Daran nehmen etwa 20.000 Schüler teil. Das ist aber nur ein kleiner Teil der islamischen Schüler in NRW. Ihre Zahl hatte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) Anfang des Schuljahres mit etwa 400.000 angegeben. An der Auswahl der Lehrpläne und Lehrbücher sowie an der Erteilung der Lehrerlaubnis an die Lehrer ist ein vom Schulministerium berufener Beirat beteiligt. In ihm sind auch der Zentralrat und der Islamrat vertreten. Diese Regelung läuft am 31. Juli 2019 aus.

Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat wollen erreichen, dass Islamverbände beim Religionsunterricht die gleichen Rechte erhalten wie etwa die katholische und die evangelische Kirche. In dem Streit vor Gericht geht es unter anderem um die Frage, ob die Dachverbände über Kompetenz und Autorität in Fragen der religiösen Lehre verfügen. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht verneint.

Anzeige

Das Bundesverwaltungsgericht hielt den Münsteraner Richtern in seiner kurz vor Weihnachten getroffenen Entscheidung vor, Vorgaben des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts aus einem früheren Urteil nicht hinreichend beachtet zu haben. Die Eigenschaft als Religionsgemeinschaft sei nicht von einem verbindlichen Lehramt in religiösen Fragen abhängig, betonte das Bundesverwaltungsgericht. Das OVG müsse deshalb genauer klären, ob es sich bei Zentralrat und Islamrat um Religionsgemeinschaften handele.

Gebauer: „Treiber für Weltoffenheit“

Gebauer hatte im September im Schulausschuss des Landtags gesagt, die Einführung des Religionsunterrichts sei «ein richtiger und wichtiger Schritt gewesen». Die Schüler könnten sich in dem Unterricht «kritisch mit der Geschichte und der Tradition ihres eigenen Glaubens auseinandersetzen». Der Religionsunterricht könne «Treiber für eine weltoffene Interpretation des Islams sein».

ZMD und Islamrat begrüßten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Hierzu sagte der Vorsitzende des ZMD, Aiman Mazyek: „Die Entscheidung zeigt die Mängel des Urteils des OVG auf und natürlich begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Allerdings ist es Aufgabe der Politik, zu gestalten und Entscheidungen zu treffen. Unser Antrag auf Erteilung des islamischen Religionsunterrichts in NRW ist schon 1994 gestellt worden und seit 1994 kämpfen wir für einen islamischen Religionsunterricht, der gemäß den Vorgaben unserer Verfassung von uns als Religionsgemeinschaft unter staatlicher Aufsicht verantwortet und in deutscher Sprache sowie von an deutschen Universitäten ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern gelehrt wird. Nochmals: Das fordern wir seit 1994, also lange bevor dies politisch gedacht wurde.“

Der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, betonte: «Muslimischen Eltern und ihre Kindern ist es wichtig, dass der Religionsunterricht von islamischen Religionsgemeinschaften verantwortet wird.» dpa

Angebot und Nachfrage

BERLIN. Knapp 55.000 Schülerinnen und Schüler besuchen in Deutschland an mehr als 800 Schulen islamischen Religionsunterricht. Das ergab eine Umfrage des Mediendienstes Integration bei den Kultusministerien der 16 Bundesländer vom April 2018. Damit erhalten inzwischen mehr Jungen und Mädchen islamischen Religionsunterricht als noch vor zwei Jahren. Damals besuchten nach einer Auswertung der Kultusministerkonferenz rund 42.000 Kinder und Jugendliche solchen Unterricht.

Eine frühere Untersuchung im Auftrag der Deutschen Islam-Konferenz legt nahe, dass die Nachfrage dennoch nicht gedeckt ist. Im Befragungsjahr 2008 wünschten sich demnach 76 Prozent der Muslime ab 16 Jahren islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Etwa 650.000 Schüler zwischen 6 und 18 Jahren hätten damals den islamischen Religionsunterricht besucht, wenn es entsprechende Angebote gegeben hätte.

Der Einfluss der mehrheitlich sunnitischen Islam-Verbände auf die Lehrinhalte ist in den verschiedenen Bundesländern mehr oder weniger stark ausgeprägt. In Bayern und Schleswig-Holstein hält man sie ganz außen vor. In Berlin liegt der Unterricht in der alleinigen Verantwortung der «Islamischen Föderation Berlin», in Hessen und Niedersachsen arbeiten Religionsgemeinschaften und staatliche Stellen zusammen.

In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es Modellversuche mit islamischen Partnern. Hamburg und Bremen setzen auf interkonfessionellen Religionsunterricht für Schüler aller Glaubensrichtungen. In den fünf östlichen Bundesländern gibt es kein Angebot für muslimische Schüler. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

 

Die AfD fordert jetzt “islamfreie Schulen” – Lehrerverband: Die Partei befeuert gefährliche Stimmungen, auch unter Schülern

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

8 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Öffentliche Schulen sind Schulen der „Gesamtheit aller Staatsbürger“ und nicht nur einer bestimmten Religionsgruppe. Deshalb bin ich dafür, dass öffentliche Schulen ein Fach anbieten, in dem alle Religionen und Weltanschauungen „vorkommen“. In etlichen Bundesländern gibt es das doch auch schon, heißt Ethik, LER, Wertekunde oder sonstwie.

Der reine Religionsunterricht einer bestimmten Religionsgemeinschaft gehört in den Privatbereich wie die Religion und Weltanschauung ja selbst auch.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Das kriegen Sie wegen der christlichen Kirchen in Deutschland nicht hin. Inhaltlich gebe ich Ihnen recht.

Hermine
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Genau meine Meinung!

Hermine
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Bezieht sich auf Herrn Mückenfuß.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

„Der reine Religionsunterricht einer bestimmten Religionsgemeinschaft gehört in den Privatbereich …“
Dann würden Sie also eine Änderung in Art. 7 GG vorschlagen? Man könnte etwa einen Satz hinzufügen von der Art: „Ein konfessionsübergreifender Religions- bzw. Ethikunterricht kann ersatzweise an die Stelle des Religionsunterrichts im Sinne von Abs. (3) treten.“
xxx: Ich nehme an, die beiden großen Kirchen würden sich auch mit einem übergreifenden Religionsunterricht zufrieden geben, wenn der Staat ihnen dafür andere Zugeständnisse macht (oder auch mit irgendetwas droht). Aber was werden die Islamverbände sagen?
Ein Kuriosum ist die hohe Erwartungshaltung an die Wirkung eines islamischen Religionsunterrichts, obwohl die Wirkung des christlichen Religionsunterrichts in 70 Jahren Bundesrepublik nun keineswegs eine Erfolgsstory ist.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Wenn die Wirkung des islamischen Religionsunterricht so wäre wie bei den christlichen Religionen, wäre in Sachen Parallelgesellschaften, negatives Frauenbild, Jungfräulichkeitswahn usw. schon vieles besser.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

„Das ist aber nur ein kleiner Teil der islamischen Schüler in NRW. Ihre Zahl hatte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) Anfang des Schuljahres mit etwa 400.000 angegeben.“ So steht es oben.
Die Zahl 400.000 ist bemerkenswert, denn insgesamt gibt es in NRW ca. 2,5 Millionen Schüler. Das ist dann schon ein Anteil von über 15 % und nicht die sonst oft angegebenen 5 % für die Gesamtbevölkerung. Und die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Das kommt dazu. Nicht umsonst gibt es in Berlin und dem Ruhrgebiet Grundschulen und weiterführende Schulen mit Muslimenanteilen weit jenseits der 50%. Leider ist die Verteilung der Bildungsnähe unter ihnen eine ganz andere als bei Menschen ohne Migrationshintergrund oder westlich geprägten Kulturen.