„Vergiftetes Geschenk der schlimmsten Art“: Länder stoppen Bundeshilfen für Schulen (und damit den Digitalpakt)

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BERLIN. Die umstrittene Finanz-Unterstützung aus Berlin für mehr Computer in den Schulen liegt erstmal auf Eis. Der Bundesrat macht geschlossen Front gegen die Art der Großoperation – es geht ums Prinzipielle. Jetzt muss der Vermittlungsausschuss ran. Der VBE zeigt sich enttäuscht.

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Endstation für den Digitalpakt, vorerst jedenfalls: der Bundesrat in Berlin. Foto: JohannesDiek / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Eigentlich wollten die Regierung, die sie tragenden Parteien Union und SPD sowie von der Opposition FDP und Grüne im Bundestag mit der Verfassungsänderung Bundesgeld für die Digitalisierung der Schulen locker machen. Doch hier lassen die Länder wie angekündigt ihre Muskeln spielen: Einstimmig rufen sie den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Er dürfte sich in der Woche vom 14. Januar konstituieren. Ob das Grundgesetz tatsächlich geändert wird, damit der Bund unbesorgt mehr Geld in Bildung stecken kann, bleibt im alten Jahr offen.

Nicht weniger als ein Dutzend Länderregierungschefs ergreift im Plenum des Bundesrats dazu das Wort. In ruhigem Tonfall, aber mit harter Botschaft startet Daniel Günther (CDU) aus Schleswig-Holstein: Eine Verfassungsänderung braucht es aus seiner Sicht nicht, damit der Bund wie geplant fünf Milliarden Euro in die Schulen stecken darf, auch wenn er nicht für Schulen zuständig ist. Die Länder argumentieren: Sie könnten doch zum Beispiel einfach einen größeren Anteil der Umsatzsteuer bekommen. Heute sind es 45,5 Prozent, der Bund bekommt rund 52 Prozent, der Rest die Gemeinden. Dafür bräuchte man die Verfassung nicht zu ändern.

Die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) legt eine Schippe drauf. Zwar warteten die Länder auf den Digitalpakt. Doch sie sei wirklich verärgert darüber, «wie durch die Hintertür das Selbstbestimmungsrecht der Länder beschnitten werden soll». Wie alle anderen Länder auch stört sich Rheinland-Pfalz am meisten an dem Plan, dass die Länder bei allen künftigen Bundeshilfen den gleichen Anteil selbst zuzahlen sollen. «Aus meiner Sicht verstärkt das das Problem, was wir ohnehin haben», erläutert Dreyer, «nämlich dass die Länder, die einkommensschwächer sind, keine Chance mehr haben, von Bundesprogrammen zu profitieren.» Denn wenn sie nicht selbst Geld zuschießen könnten, käme auch nichts vom Bund.

Überbietungswettbewerb

Mit zunehmender Debattendauer scheinen die Länderchefs eine Art argumentativen Überbietungswettbewerb auszufechten. Baden-Württembergs Winfried Kretschmann (Grüne), der den Länderaufstand gegen eine Grundgesetzänderung schon vor Monaten angezettelt hatte, knarzt in die Mikrofone vor ihm: «Wir wollen keine Verzwergung der Länder.» Der Gesetzentwurf des Bundes zur Grundgesetzänderung sei «nichts Anderes als ein Frontalangriff auf unsere föderale Ordnung», die Landtage sollten entmachtet werden.

Volker Bouffier (CDU) aus Hessen meint: «Wir sind keine nachgeordnete Bundesbehörde, die man so behandelt wie das Amt für irgendwas.» NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erinnert an Artikel 30 des Grundgesetzes, nach dem die Ausübung staatlicher Befugnisse Ländersache ist, soweit nicht anders geregelt.

Laschet räumt ein, Außenpolitik sollte doch besser der Bund machen – nicht ohne selbst daran Zweifel zu sähen. «Dass das beim Bund besser aufgehoben ist, merkt man, wenn die Flugzeuge nicht mehr fliegen, und manches nicht mehr organisiert ist.» Laschet macht sich damit wohl über den Regierungs-Airbus «Konrad Adenauer» lustig. Wegen einer defekten elektronischen Verteilerbox hatte die Maschine mit Angela Merkel an Bord nicht zum G20-Gipfel nach Argentinien fliegen können.

Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) warnt vor einer dauerhaften Zerstörung des Föderalismus. «Das ist ein vergiftetes Geschenk der schlimmsten Art.» Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Markus Söder (CSU) klingt in seiner ersten Bundesratsrede als Bayerns Regierungschef sogar fast ein bisschen biblisch: «Am Anfang waren die Länder, dann kam der Bund.»

Auf diese Weise wird überdeutlich, dass die Länder keine Lust haben, sich vom Bund irgendetwas vorschreiben zu lassen, jedenfalls nichts Schulpolitisches. Die Milliarden für Tablets und Wlan an den Schulen hätten aber eigentlich alle, vor allem die ärmeren Länder. Wenn einige Ministerpräsidenten auch betonen, dass die geplanten Bundesmittel nur einen fast verschwindend geringen Prozentsatz ihrer eigenen Bildungsausgaben ausmachen würden.

Von Bundesseite kommen sogleich mahnende Worte. FDP-Fraktionsvize Katja Suding, die an der geplanten Grundgesetzänderung mitverhandelt hatte, zeigt sich mit Blick auf den Vermittlungsausschuss etwa gesprächsbereit – «solange gewährleistet ist, dass sich ein Desaster wie bei den Bafög-Mitteln nicht wiederholt». Ab 2015 übernahm der Bund jährlich 1,2 Milliarden Euro Kosten der Ausbildungsförderung. Die Länder sollten so frei gewordene Mittel in die Hochschulen stecken – und handelten sich den Vorwurf ein, das nicht komplett getan zu haben.

Gute Laune demonstriert an diesem Freitag vor allem eine: Franziska Giffey. Zuerst bringt sie ihr Kita-Gesetz morgens durch den Bundestag. Sofort wird der Gesetzesbeschluss in den Bundesrat gemailt und gefaxt. Dort wird er auf orange-rosa-farbenes Papier gedruckt und von einem Bediensteten in schwarzem Frack in der laufenden Sitzung verteilt. Nach der Grundgesetzänderung debattiert die Länderkammer das quasi druckfrische Kita-Gesetz. Hessen findet zwar, der Bund mache den Ländern zu viele Vorgaben für die Kitas. Und unter anderem Schleswig-Holstein will nicht hinnehmen, dass Geld nur bis 2022 fließen soll. Geplant sind 5,5 Milliarden vom Bund für mehr Kita-Qualität und weniger Gebühren.

Doch das Gesetz findet eine Mehrheit. Und die SPD-Familienministerin strahlt. «Ich bin heute genau neun Monate im Amt», sagt sie nach der Abstimmung im marmornen Foyer der Länderkammer. «Ich freue mich sehr.» Von Basil Wegener, Ruppert Mayr und Sascha Meyer, dpa

Reaktionen

BERLIN. VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann meint zur heutigen Bundesratsentscheidung: „Es war zwar erwartbar und angekündigt, dass der Vermittlungsausschuss tätig wird, trotzdem sind wir enttäuscht. Denn schließlich versprach die erfolgreiche Verhandlung der Eckpunkte des Digitalpakts und der Beschluss im Bundestag eine schnelle Einigung – nachdem zwei Jahre lang nur Sonntagsreden gehalten wurden.“

VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. Foto: VBE

Durch die kurzfristige Änderung des verhandelten Gesamtpakets und die damit verbundene, stärkere finanzielle Inanspruchnahme der Länder bei zukünftigen Projekten seien, so Beckmann, neue Hürden aufgebaut worden. „So verzögert sich die Auszahlung des dringend notwendigen Geldes weiter. Was jetzt notwendig ist? 1) Eine schnelle Einigung von Bund und Ländern, damit 2) schnellstmöglich die Infrastruktur-Projekte beauftragt und parallel dazu 3) Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten sowie 4) modernste Lehr- und Lernmaterialien entwickelt, geprüft und bereitgestellt werden können. Für ein weiteres Taktieren wird niemand mehr Verständnis haben“, so meint er.

In einer gemeinsamen Presseerklärung nehmen der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, der Bundesvorsitzende des Verbandes Deutscher Realschullehrer, Jürgen Böhm, und der Generalsekretär der Bildungsallianz des Mittelstandes, Patrick Meinhardt, zur heutigen Beschlussfassung des Bundesrates Stellung:

Nah an der 100%-Marke: Jürgen Böhm. Foto: VDR
VDR-Bundesvorsitzender Jürgen Böhm. Foto: VDR

„Der Mittelstand und die Bildungsverantwortlichen sind über die rote Karte des Bundesrates gegenüber dem Bundestag und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung sehr erleichtert. Es geht darum, unkompliziert den Schulen Geld für digitale Aufgaben zur Verfügung zu stellen und nicht über die Hinterzimmertür, wie vom Haushaltsausschuss des Bundestages in letzter Minute durchgedrückt, in die Schulen hineinzuregieren. Wir sind über das dilettantische Vorgehen des Bundes entsetzt. So kann Bildung in unserem Land nicht besser werden.

Unser Vorschlag, für den der Mittelstand schon seit Jahren kämpft, ist einfach: Wir brauchen keine Grundgesetzänderung, sondern so schnell wie möglich einen Bildungsstaatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern. Und den bekommt man unkompliziert, wenn man anders als bei der im Schweinsgalopp im Bundestag verabschiedeten Grundgesetzänderung mit den Ländern redet, die für die Bildung verantwortlich sind.

So ganz nebenbei ist es peinlich, dass in diesem Land seit zwei Jahren über die Finanzierung eines Digitalpaktes in Höhe von 5 Milliarden Euro für 5 Jahre gestritten wird, während zugleich die öffentlichen Bildungsausgaben allein im Jahre 2017 schon um 5 Milliarden gestiegen sind.“

Neues Zieldatum für den Digitalpakt: Sommer 2019 (“Zügig ist das neue Zauberwort”)

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Cavalieri
5 Jahre zuvor

„Zwar warteten die Länder auf den Digitalpakt. Doch sie sei wirklich verärgert darüber, «wie durch die Hintertür das Selbstbestimmungsrecht der Länder beschnitten werden soll». Wie alle anderen Länder auch stört sich Rheinland-Pfalz am meisten an dem Plan, dass die Länder bei allen künftigen Bundeshilfen den gleichen Anteil selbst zuzahlen sollen. «Aus meiner Sicht verstärkt das das Problem, was wir ohnehin haben», erläutert Dreyer, …“
Dieses Zitat von oben scheint anzudeuten, dass Bund und Länder sich gegenseitig misstrauen: Jeder befürchtet, von der anderen Seite ausgetrickst zu werden, und jeder möchte seine Einflussphäre bewahren. Das ist „Föderalismus zum Abgewöhnen“. Worin bestehen eigentlich die nachgewiesenen Vorteile des Bildungsförderalismus? Die Nachteile sehen wir sozusagen jeden Tag.

dickebank
5 Jahre zuvor

Föderalismus heißt zunächst einmal, dass der Bund akzeptiert, dass die Länder eigenständige Staaten sind, die sich in der Föderation zusammengeschlossen haben und dem Bund laut GG Aufgaben zugewiesen haben, die dieser in eigener Verantwortung zu erledigen hat.

Wenn der Bund z.B. die alleinige Zuständigkeit für die Bundeswehr ohne Beanstandungen wahrnehmen würde, wäre ich ja geneigt, ihm zusätzliche Aufgaben im Bereich der Digitalisierung zuzugestehen. Da der Bund aber seine ureigensten Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigt bekommt, braucht er keine neuen Aufgabenfelder.

Und Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter sind ein Fall für die Justiz und sollten nicht auch noch per GG-Änderung legitimiert werden.

Der Bund muss eben immer wieder darauf hingewiesen werden, wer Koch und wer Kellner ist.
Die Länder haben sich föderalistisch zusammen geschlossen. Der Bund hat die Länder nicht als Verwaltungsgebiete eingesetzt. Die Länderverwaltungen sind auch keine Bundesmittelbehörden sondern eigenständige Landesverwaltungen, die im Zuge der Auftragsverwaltung Aufgaben des Bundes erledigen, die im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung angesiedelt sind.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Alles richtig, aber es ändert nichts daran, dass gerade im Bildungsbereich der Föderalismus ein Chaos produziert hat mit unnötig vielen Schulformen, mit überflüssigen Unterschieden bei Stundentafeln, bei der Lehrerbesoldung, bei der Lehrerausbildung, bei allem und jedem.
Mit einer „Kulturhoheit“ hat das doch nichts mehr zu tun. Die kulturellen Eigenheiten mögen Dänisch-Unterricht in Flensburg und Sorbisch im Spreewald einschließen, aber doch nicht ein Auseinanderdriften bei Leitungskursen oder nicht in Kernfächern, bei den Spielregeln (Pflichtprüfungen) im Abitur oder auch bei den Kindergartengebühren. Wozu braucht jedes Bundesland eigene Schulbücher für Mathematik, die dann oft nichts taugen? Ich fände eine Art, bei der sorgfältig Korrektur gelesen wurde und die sich nicht jedes Jahr ändert, viel besser. Auch könnte man sich ja mal auf die Stundenzahlen für Mathematik einigen, bei der Religion geht es doch auch. Und beim Informatikunterricht gilt dasselbe, gerade im Hinblick auf die digitalen Geräte. Stattdessen gibt’s hektischen Aktionismus in Kleinstaaten.