Waldorfschule lehnt Kind von AfD-Abgeordneten ab – mit Recht, sagt ein Staatsrechtler

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BERLIN. Der Berliner AfD-Abgeordnete, dessen Kind wegen seiner politischen Tätigkeit von einer Waldorfschule abgelehnt wurde, hat die Einrichtung zu einem neuen Gespräch aufgefordert. «Wir würden uns freuen, wenn die Schule ihre Entscheidung angesichts der Debatten der letzten Tage noch einmal überdenkt und auf uns zukommt», sagte der Politiker, am Mittwoch auf Anfrage. Aus Rücksicht auf sein fünfjähriges Kind will er nicht namentlich genannt werden. Ein Staatsrechtler erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die Schule durchaus im Recht sei, das Kind abzulehnen.

Waldorf bietet eine besondere Pädagogik - ist diese kompatibel mit der AfD-Bildungspolitik? Foto: www.sommer-in-hamburg.de / flickr (CC BY-SA 2.0)
Waldorf bietet eine besondere Pädagogik – ist diese kompatibel mit der AfD-Bildungspolitik? Foto: www.sommer-in-hamburg.de / flickr (CC BY-SA 2.0)

Für seine Familie sei der Vorgang ein «schwerer Schlag», den es erst einmal zu verarbeiten gelte, bemerkte der Abgeordnete. Er bedauere auch, dass die fragliche Schule nun im Brennpunkt stehe. Die Schule will das Kind, das derzeit eine Waldorf-Kita besucht, im neuen Schuljahr nicht aufnehmen, weil sein Vater AfD-Politiker ist und Lehrer sowie Eltern deshalb Bedenken hätten.

Der am Wochenende bekannt gewordene Fall löste eine kontroverse Debatte über Toleranz, Kindeswohl und Diskriminierung aus. Eine Sprecherin von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) äußerte sich kritisch zum Vorgehen der Schule. Der Bund der Freien Waldorfschulen erklärte, er wünsche sich, dass die Einrichtung ihre Entscheidung noch einmal überdenkt.

Der AfD-Abgeordnete führte aus, er und seine Frau hätten sich in der Waldorf-Kita seines Kindes engagiert und seien dort anerkannt. Er könne nicht nachvollziehen, aufgrund welcher Kriterien nun sein Kind an der Schule nicht aufgenommen werde. Mit ihm und seiner Frau habe es seitens der Schule nie einen richtigen Dialog über die Gründe gegeben. Dies wünsche er sich dies nun. «Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben.»

Gefährdeter Schulfrieden?

Verantwortliche der Waldorfschule waren am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die Privatschule hatte die Ablehnung des Kindes mit dem Schulfrieden begründet: Der Politiker könne den Schulalltag beeinflussen und Unruhe stiften, hieß es. Angesichts dieses Konflikts sehe die Waldorfschule keine Möglichkeit, das Kind mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen.

Rechtlich sei die Sache eindeutig, erklärte der kürzlich emeritierte Professor für Staatsrecht, Christoph Degenhart, gegenüber der „Rheinischen Post“: „Ich sehe hier keine Handhabe, die Aufnahme des Schülers zu erzwingen.“ Privatschulen genössen grundsätzlich Vertragsfreiheit in der Frage, welche Bewerber sie auswählten. „Dafür sind Privatschulen ja gedacht, dass sie ihre Kandidaten gemäß einem spezifischen Profil auswählen.“

Auch das Antidiskriminierungsgesetz greife dem renommierten Staatsrechtler zufolge höchstwahrscheinlich nicht, so heißt es in dem Bericht – weil sich dieses in erster Linie auf Arbeitsverhältnisse sowie auf bestimmte zivilrechtliche Verträge beziehe, nicht auf einen Schulvertrag, wie er hier vorliege. „Auch geht es dort  vor allem Fragen der  Diskriminierung wegen Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion“, so zitiert das Blatt Degenhart. News4teachers / mit Material der dpa

Wie tolerant muss eine (Privat-)Schule sein? Waldorfschule lehnt Kind von AfD-Politiker ab und sieht sich Empörungswelle gegenüber

 

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xxx
5 Jahre zuvor

Ich stimme der Begründung des Staatsrechtlers (Vertragsfreiheit) zu, wirklichen, aber aus gutem Grund inoffiziellen, Begründung nicht, weil der Vater in der KiTa gezeigt hat, dass er seine politische Arbeit und sein Privatleben trennen kann.

Wolfgang Bergmann
5 Jahre zuvor

Für einen Staatsrechtler ist aber der materielle Kern seiner Begründung recht dünn. Man könnte auch darauf verweisen, dass die 80-prozentige finanzielle Förderung des Staates trotz Vertragsfreiheit einer privaten Schule nicht das schrankenlose Recht gibt, sich über das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes in dieser Weise hinwegzusetzen.
Schließlich ist das Kind nicht wegen individuell zuschreibbarer negativer Aktivitäten des Vaters, sondern allein wegen dessen Parteizugehörigkeit nicht aufgenommen worden.
Zudem verstößt die Waldorfschule gegen die 2007 von allen Waldorfschulen unterzeichnete „Stuttgarter Erklärung“, wonach Waldorfschulen niemanden aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, sozialer Herkunft und religiöser oder politischer Überzeugungen diskriminieren.
Damit wollte sich der Bund der Waldorfschulen auch von manchen rassistischen und antisemitischen Äußerungen seines Gründungsvaters, Rudolf Steiner absetzen.
Im Übrigen hat die Ablehnung von Kindern, deren Eltern missliebige politische Ansichten haben, bei den Waldis Tradition. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie die Waldorfschule in Wuppertal die Aufnahme des Kinds von Joseph Beuys, Gründungsmitglied der Grünen ,abgelehnt hat.
Jetzt trifft die Ausgrenzung halt andere Zielgruppen.

Und da wir uns hier auf einer Seite befinden, die sich an Pädagoginnen und Pädagogen wendet.
Was ist denn das für ein pädagogisches Ethos, dass man Kinder von vorneherein ausgrenzt, nur wegen der politischen Ausrichtung seiner Eltern. Hier hat die Schule letztendlich nicht nur eine pädagogische Chance verpasst, sie hat die Waldorfpädagogik generell diskreditiert. Pädagogik heißt zuwenden und einschließen und nicht abwenden und ausschließen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Jetzt heißt es plötzlich, das „AfD-Kind“ ist bereits in einer Waldorf-Kita. Und mit schlechten Erfahrungen dort wird ja nichts begründet. Das soll nun einer verstehen. Offenbar dürfen Privatschulen eben doch nach allen möglichen Kriterien „sortieren“ und die Aufnahme von Kindern ablehnen, nur nicht nach dem Geld (Art. 7 GG). Ich vermute mal als Kriterium hier die politische Ausrichtung der anderen Eltern (und ggfs. Lehrer).
Das wäre natürlich auch eine Perspektive: Eine CDU-Kita, eine SPD-Kita, eine Grünen-Kita, eine AfD-Kita, analog bei Privatschulen. Die Kirchen leben die Aufteilung ja auch schon vor.

Pälzer
5 Jahre zuvor

Der Staatsrechtler betrachtet die Sache mit einem gewissen Recht rein juristisch. Aber wenn die Beteiligten nicht jenseits aller Paragraphen von selber merken, dass eine solche Diskriminierung unrecht ist, ist ihnen kaum zu helfen.
Ist es nicht seltsam, dass Angehörige der Partei, die man wegen Diskriminierens und Ausgrenzens von allen Seiten angreift, nun selber diskriminiert und ausgegrenzt werden? Nein, nicht sie selber, sondern deren Kinder! Tja, sagen sich die hochanständigen Leute, wir entscheiden selber, für wen die allgemeinen Regeln gelten und für wen nicht.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Erstens geht es um die Kinder und nicht um die politische Ausrichtung der Eltern und zweitens ,gehören zum Glück nur Teile der AfD dem völkisch-nationalen Flügel an, was auch insgesamt weniger bedeutsam ist.
Man fällt wieder in alte Verhaltensschemata zurück und somit scheint wieder die altdeutsche Sippenhaft zu gelten.

Luk
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Bei „Sippenhaft“ fällt mir nicht in erster Linie „altdeutsch“ ein.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  Luk

Wie alt sind Sie und gab es wohl die Sippenhaft?
Antwort : Im Nationalsozialismus und in Nordkorea der Jetztzeit.

Luk
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Na ja, da tun Sie sich aus politischer Korrektheit wohl etwas schwer mit den Tatsachen. Wenn von „Familienehre“ die Rede ist, was der Sippenhaftung gleichkommt, denke ich nun mal nicht ständig an die Nazi-Vergangenheit, sondern an das, was HEUTE unsere tolerante Gesellschaft durch „Familienehre“ bedroht.
Sie springen hin und her, mal in 80 Jahre früher, mal in die Jetztzeit mit „Nationalsozialismus und Nordkorea“. Hauptsache, Sie sind politisch korrekt und treten keinem auf die Füße, der in unserer Gesellschaft eine erhebliche Rolle spielt.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

@LuK: Wenn man eine Begriff (hier Sippenhaft) nicht kennt, sollte man einfach still sein und nicht seine eigene Dummheit rausposaunen, nur um rechtsnationale Phrasen dreschen zu können.

Hier ist ein Bildungsforum und nicht ein Tummelplatz für ungebildete Rassisten.

U. B.
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Dass Sippenhaft und Familienehre auch in heutigen Gesellschaften noch eng zusammengehören, dürfte jedem halbwegs intelligenten und informierten Menschen als Tatsache klar sein, Küstenfuchs.
Warum also so überheblich und gereizt reagieren und sich selbst damit einen beschränkten (dümmlichen) Blick auf manche Dinge attestieren?

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Noch so ein ganz „Schlauer“! Nein, „Familienehre“ und „Sippenhaft“ sind grundverschieden. Für die einfach gestrickten Leser wie LuK oder U.B. hier mal der Unterschied, den AvL offenbar verstanden hat:

Sippenhaft bedeutet, dass der Staat Verwandte für die (vermeintlichen) Verbrechen in Mithaftung nimmt. Beispiel Nordkorea: Wenn ein Mann nach dem dortigen Recht eine Straftat begeht, die mit Arbeitslager (verharmlosender Ausdruck) bestraft wird, dann kommen Frau und Kinder gleich mit ins Lager, teilweise auch die Enkel. Der Staat bestraft hier die ganze Sippe!

„Verbrechen“, die sich gegen die „Familienehre“ richten, werden durch eben diese Familie betraft (z.B. „Ehrenmord“) und nicht durch den Staat. Das ist nicht weniger abstoßend und falsch, aber grundverschieden.

Eigentlich sollte man denken, dass dieser ebenso einfach zu begreifende wie grundlegende Unterschied einem gebildeten Menschen, der Kinder unterrichten soll, bekannt ist.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Im Endeffekt wird in beiden Fällen eine Familie für etwas bestraft, was einzelne Mitglieder begangen haben sollen. Besonders bei der Familienehre kommen lächerliche Dinge wie ein falscher Blick, ein fehlendes Kopftuch u. ä. vor. Letzteres geht in Richtung falsche Gesinnung im Allgemeinen Sinne, die auch bei Sippenhaft in der DDR angeführt wurde.

Der aufgeflogene Reporter beim Spiegel hat im Übrigen die richtige Gesinnung im Sinne der Redaktion geliefert. Geliefert wie bestellt…

Luk
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Aha, dann müssen wir wohl die „Sippenhaft“ im umgangssprachlichen Verständnis, das sehr wohl etwas mit Familienbande und -ehre zu tun hat, abschaffen, auch wenn die Sippenhaft im täglichen Leben (und ohne staatliches Zutun!) eine erhebliche Rolle spielt.
Die Waldorfschule hat dann im konkreten Fall natürlich nicht Sippenhaft praktiziert, was den Vorfall für Sie als glühenden AfD-Gegner appetitlicher macht.
Für mich bedeutet die Sache aber, dass die Waldorfschule ein Kind ganz klar in Sippenhaft genommen hat, egal, mit welch ablenkenden Begriffserklärungen Sie das Vorkommnis weniger schlimm machen wollen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Wkipedia sagt zur Sippenhaft folgendes:
„Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, obwohl es sich nicht notwendigerweise um eine Haft handelt, ist eine Form der Kollektivhaftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrer Angehörigen.“
Noch Fragen?

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Eigentlich sollte eine Schule zwischen dem Vater und dem Kind trennen können. In wie weit es inkonsequent vom Vater ist, sein Kind auf eine Waldorfschule zu schicken und diese politisch abzulehnen, sollte keine Rolle spielen, ist allerdings ein weiterer Beleg dafür, dass sich AfD-Politiker kaum anders verhalten als Politiker etablierter Parteien, auch wenn sie in ihrer Opferrolle dies gerne so darstellen.

In Schleswig-Holstein haben vor einigen Jahren die SPD-Politker auch ihre Kinder auf das Gymnasium gesteckt, politisch aber die Gemeinschaftsschule und „längeres gemeinsames Lernen“ als Allheilsbringer gefeiert (Stegner z.B.).

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich finde auch, dass man hier klar trennen sollte. Waldorfschulen sind schon exklusiv und fördern stark die musische, soziale und individuelle Bildung der Kinder (mit dem Nachteil, dass man für konventionelle Abschlüsse nachlernen muss). Für Kinder sicher ein schönes Schulerleben.
Es ist doch auch gut, wenn Kinder in der Schule noch etwas anders erfahren als evtl. zuhause, was ich in dem Sinn nicht glaube. Ich denke da an die 12 Stämme, die ihre Kinder auch schulisch vollkommen abgeschottet haben.
https://www.waldorfschule.de/waldorfpaedagogik/allgemeiner-ueberblick/was-ist-waldorfpaedagogik/#main-content

Die Kinder des Politikers gehen schon in einen Waldorfkindergarten und sind dadurch entsprechend geprägt. Warum sollte man dann die anschließende schulische Bildung verweigern? Das finde ich absolut unlogisch. Der Vater wollte sich nach eigener Aussage aus den schulischen Dingen heraushalten. Natürlich müssen sich bei einem Schulbesuch des Kindes die Eltern an die dort vorgegebenen Prinzipien halten.
Rein juristisch mögen sie im Recht sein, aber durch diese Aktion haben sich sowohl Schule als auch die dort mitbestimmenden Eltern anderer Schüler in Bezug auf Toleranz unglaubwürdig (in Bezug auf die Waldorfprinzipien) gemacht.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ergänzung:
… was ich in dem Sinn im dargestellten Fall nicht glaube.