Wichtig zu wissen: Studierende können Kosten des Auslandssemesters teilweise absetzen

BERLIN. Erfahrungen sammeln, Sprachen lernen, sich international vernetzen: Vieles spricht für ein Auslandssemester – abgesehen von den anfallenden Kosten. Doch häufig können Studierende einen Teil der Ausgaben beim Finanzamt angeben und so ihre Steuerlast senken. Ausgaben für ein Auslandssemester können Studierende beim Finanzamt angeben – etwa für Semestergebühren oder Reisekosten. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine … Wichtig zu wissen: Studierende können Kosten des Auslandssemesters teilweise absetzen weiterlesen