Gebauer stellt Pflicht zur Mittagspause an Gymnasien auf den Prüfstand

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DÜSSELDORF. Mit der Rückkehr zur neunjährigen Regelschulzeit an Gymnasien (G9) könnte in Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Mittagspause an den Schulen entfallen. «Das prüfen wir», sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) der «Rheinischen Post». «Viele Schulen haben den Wunsch an mich herangetragen, ob es ermöglicht werden könnte, die Mittagspause zu streichen, wenn es nur noch eine siebte Stunde am Nachmittag gibt.»

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Die FDP-Politikerin Yvonne Gebauer ist neue Schulministerin von NRW. Foto: Raimond Spekking / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Die FDP-Politikerin Yvonne Gebauer ist seit Juni Schulministerin von NRW. Foto: Raimond Spekking / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

In der Regel würden künftig am G9 nicht mehr als sechs Stunden Unterricht am Tag erteilt, sagte die FDP-Politikerin der in Düsseldorf erscheinenden Zeitung. «Ich möchte verhindern, dass der Schultag unnötig in die Länge gezogen wird.» Den Schulen gehe es nicht darum, sich von einer lästigen Pflicht zu befreien, betonte sie. «Richtig und wichtig ist, dass Kinder Pausen brauchen.» Wenn es weniger Nachmittagsunterricht gebe – vor allem für besondere Wahlprofile in höheren Klassen – seien aber flexiblere Lösungen erforderlich. dpa

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Pälzer
5 Jahre zuvor

7. Stunde direkt anschließen? wird seit Jahrzehnten gemacht! in NRW vielleicht noch nicht …

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

nicht mehr, weil im Zuge mit der flächendeckenden Einführung des Ganztagsbetriebs verboten worden.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

heißt „flächendeckende Einführung des Ganztagsbetriebs“ etwa, dass in NRW alle Schulen Ganztag machen müssen?? Das wäre brutal.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Ich sach ma so :

Die Gesamtschulen sowie die Sekundarschulen sind Schulen im gebundenen Ganztag,
die Gymnasien unter den Bedingungen des G8 sind per Definition zu Ganztagsschulen geworden, weshalb das G8 ja auch mehrheitlich abgelehnt worden ist,
die Haupt- und Realschulen sowie die Gemeinschaftsschulen sind die einzigen Schulformen, die in NRW im Halbtag geführt werden können. Ein erheblicher Teil dieser Schulformen wird aber auf Wunsch der Elternschaft mit einem Ganztagsangebot geführt.

Lediglich bei den Grundschulen gibt es die Variante des „offenen Ganztages“, das ein betreuungsangebot des Schulträgers ist

Unter dem Strich belibt festzustellen, dass ein erheblicher Teil der Schullandschaft in NRW dem Ganztag unterliegt. Allerdings sind die Gesamt- und die sekundarschulen, die einzigen Schulangebote, die verpflichtend im gebunden Ganztag geführt werden müsse.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Zitat: „«Viele Schulen haben den Wunsch an mich herangetragen, ob es ermöglicht werden könnte, die Mittagspause zu streichen, wenn es nur noch eine siebte Stunde am Nachmittag gibt.»“

In diesem Falle macht das Sinn.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

In Berlin werden im 6. Schuljahr (Grundschule) bereits 31 Wochenstunden unterrichtet, und zwar ohne Religion:
http://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/grundschulverordnung/anlagen/anlage-1-wochenstundentafel-fuer-die-grundschule.php
Damit sind 7. Stunden unvermeidlich.

dickebank
5 Jahre zuvor

Die Gymnasien wollen aus dem Ganztag heraus. Frau Gebauer entspricht dem Wunsch der entsprechenden Landeselternschaft, das war im Wahlprogramm doch bereits angekündigt.

Nicht betroffen davon sind alle Schulen, die im gebundenen Ganztag verpflichtend unterrichten. – Oder wie sollen 188 Pflichtwochenstunden für die SekI sonst in sechs Schuljahren untergebracht werden. Die Stunden aus dem Ganztag (Ags, Förder- und Forderunterricht, Ergänzungsstunden, z.B. Lateinisch) sind da noch nicht eingepreist.

Gebundener Ganztag bedeutet auch weiterhin verlässliche Betreuung vor allem der SuS bis Klasse 7 von etwa 8:00 bis etwa 16:00 Uhr. Hierin ist eine einstündige Mittagspause eingeschlossen.

Spannend wird ja die Frage, ob die Kommunen, die vor Jahren wg. der Umstellung auf G8 – übrigens vom Rüttgers Club initiiert – Mensen in den GY einrichten und betreiben mussten, die Investitionsmittel, die ja nun eine Fehlinvestition darstellen, vom Land zurück erhalten können.

Heinz
5 Jahre zuvor

Spannend ist vor allen Dingen die Frage, warum eigentlich an Schulen ohne Ganztag Nachmittags kein Unterricht in Hauptfächern stattfinden soll, das aber an Ganztagsschulen erlaubt und vollkommen normal ist.

Das Erste sagt das, was jeder Lehrer unterstreichen würde: Im Nachmittagsbereich lernt man nicht so viel und effektiv, wie im Vormittagsbereich. Mal ganz davon abgesehen, dass zwei Stunden im Nachmittagsbereich mich als Lehrer mindestens so viel belasten wie 4 Stunden im Vormittagsbereich.

Das Zweite besagt dann eher: „Wir wollen die Ganztagsschule um jeden Preis, vollkommen egal, ob man da etwas lernt, hauptsache wir haben viele Ganztagsschulen auf dem Papier.“

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

An Schulen im gebundenen Ganztag darf die Zahl der im Nachmittagsbereich erteilten Unterrichtsstunden in Fächern der Fächergruppe I (vulgo Hauptfach) – also D, M, erster Fremdsprache und Wahlpflichtfach (WP-Fach) – nur weniger als die Hälfte der in dem entsprecehnden Fach erteilten Wochenstunden ausmachen.
D.h. z.B. für das Fach Deutsch mit 4 WS, es darf max. eine WS im Nachmittagsbereich angesiedelt sein. Dasselbe gilt für dreistündige Fächer im WP-Bereich; weniger als die Hälfte (1,5 WS) also eine WS.

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist in meinem Bundesland definitiv anders. 2 Stunden Hauptfach im Nachmittagsbereich, wenn das Fach insgesamt nur 4 Wochenstunden unterrichtet wird, haben wir hier ständig.

Häufig wird dann noch der Wunsch herangetragen, dass man seine Klassenarbeiten als Vergleichsarbeiten mit den Kollegen schreiben solle, was unter diesen Voraussetzungen schlicht unmöglich ist.

Invictus
5 Jahre zuvor

Das stimmt auch so nicht. An Tagen, an denen der Unterricht bis zur neunte Stunde für alle Klassen gehen kann, muss die MiPa eingehalten werden. Ich meine, da fehlt mir auch die Fantasie, wie das anders gehen sollte; wie sollten die Aufsichten beispielsweise geregelt werden, wenn ein Teil des Kollegiums gar nicht zur Verfügung steht, da entsprechend des Vorschlags bereits wieder unterrichtet wird? An allen anderen Tagen, an denen die Schüler max. 7 Stunden haben, gibt es zwischen der sechsten und siebten Stunde auch jetzt nur eine Pause von 20 Minuten.
Und wenn man das als einen Angriff auf den Ganztag sieht, dann ist das auch nur zu begrüßen. Die meisten Schüler sind doch froh, wenn sie früher nach Hause gehen können und es sollte doch von jedem 13-Jährigen zu erwarten sein, dass er sich nicht sofort in den häuslichen Backofen sperrt, wenn die Eltern vielleicht erst zwei Stunden später kommen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Ganztag und gebundener Ganztag – wie er für Gesamtschulen verbindlich ist – sind ohnehin zwei Paar Stiefel.
Nicht überall, wo Ganztag draufsteht, ist de facto auch gebundener Ganztag drin. Und die GY in NRW haben sich ohnehin nicht vollumfänglich an den Ganztagerlass im Wortsinne gehalten. Das wurde in der vergangenheit auch so toleriert, da häufig durch den Schulträger die Voraussetzungen für den Ganztag nicht in ausreichendem Maße getroffen worden waren.