Grundschullehrer verklagen das Land, weil sie weniger verdienen als ihre Kollegen am Gymnasium

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DÜSSELDORF. Mit bundesweiten Aktionen kämpft die GEW seit Jahren für eine gleiche Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte. „Gleichwertige Arbeit muss gleich entlohnt werden. Immer noch werden in den meisten Bundesländern Grundschullehrkräfte und in einigen Lehrkräfte in der Sekundarstufe I schlechter bezahlt als Lehrerinnen und Lehrer etwa am Gymnasium. Deshalb müssen alle Lehrkräfte nach A13 (Beamtinnen und Beamte) und E13 (Angestellte) bezahlt werden“, sagt Vorstandsmitglied Frauke Gützkow. In Nordrhein-Westfalen belässt es die Gewerkschaft jetzt nicht mehr bei politischem Druck: Weil Lehrer an Grundschulen weniger Gehalt bekommen als Lehrer an Gymnasien, gehen zwei Lehrer vor Gericht. Die GEW unterstützt die Musterklage.

Trotz sich angleichender Ausbildungsdauer ungleiche Gehaltstufen? Das ist kaum mehr vermittelbar. Foto: Shutterstock

Um eine gleiche Bezahlung aller verbeamteten Lehrer zu erreichen, haben Lehrkräfte Klage vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Zwei Pädagogen hätten das bereits kurz vor Weihnachten gemacht, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Nordrhein-Westfalen, Maike Finnern.

Die GEW unterstütze die Musterklagen und wolle auf diesem Weg den Druck auf die Landesregierung erhöhen. Wann es zu einer Verhandlung kommt, sei noch offen. Bisher werden Lehrer in Nordrhein-Westfalen etwa an Grundschulen nach A12 bezahlt – das sind rund 500 Euro brutto im Monat weniger als bei der Gehaltsstufe A13, die für gymnasiale Oberstufenlehrer gilt. Seit 2009 ist die Ausbildung für angehende Lehrer aller Schulformen gleich lang.

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«Das Besoldungsgesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung, weil Lehrkräfte beim Berufseinstieg unterschiedlich eingruppiert werden, obwohl sie den gleichen Hochschulabschluss haben», sagte die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer den Aachener Nachrichten.  Auch NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hält eine Anhebung der Bezüge laut dem Bericht für sinnvoll. „Die Landesregierung hat mehrfach betont, dass die notwendigen besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der geänderten Lehrerausbildung zu ziehen sind“, hieß es aus dem Schulministerium. Ein konkreter Beschluss steht allerdings aus.

Das hat einen Grund: Eine Anhebung der Stellen aller Lehrkräfte (Grund-, Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen sowie Sonderpädagogen) von der Tarifgruppe A12 bzw. A13 auf die Besoldungsgruppe A13 mit Strukturzulage würde das Land zusätzlich 600 Millionen Euro pro Jahr kosten, so hat das Finanzministerium ausgerechnet. Dem Landesamt für Besoldung und Versorgung lägen 563 Widersprüche von Lehrkräften vor, die ihre Ausbildung nach neuem Recht absolviert haben. Erst wenn ein Widerspruch abschlägig beschieden wird, kann Klage eingereicht werden. News4teachers / mit Material der dpa

Der  Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Philologen: A14 für Gymnasiallehrer „dringend erforderlich“ (die anderen sollen dann gerne auch A13 bekommen)

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Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Der Kultusminister des benachbarten Bundeslandes Niedersachsen vertritt zum Thema „Arbeitsbedingungen der Grundschullehrkräfte im Vergleich zu denen der Gymnasiallehrkräfte“ die folgende Position.

Zitat: „Im Januar treffen sich Niedersachsens Philologenverband und das Kultusministerium vor Gericht, wenn es um die Arbeitszeit für Oberstudienräte mit Funktionsaufgaben geht.

Mittwoch sammelte Minister Grant Hendrik Tonne (SPD) bei den 300 Delegierten der mehr als 8000 Mitglieder starken Lehrer-Organisation etliche Sympathiepunkte und erntete sogar mehrfach Applaus, als er bei seinem Premieren-Aufritt vor der Verbandsversammlung im Hotel ‚Der Achtermann‘ auf eine Grundsatzrede verzichtete, für Pragmatismus warb und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Gymnasien in kleinen Schritten anbot.

Tonne hatte sogar konkrete Soforthilfen im Gepäck: So kündigte er eine stärkere Entlastung durch ein Staffel-Modell für Lehrkräfte an, die zur Korrektur der Abitur-Klausuren eingesetzt sind. Der sogenannte Abitur-Austausch unter den Schulen soll ausgesetzt werden.

Alle Referate seines Ministeriums seien zudem angehalten, eine Streichliste für Dokumentationspflichten vorzulegen, die ‚über Schmerzgrenzen hinausgehen‘. Ob etwa Vergleichsarbeiten einen Mehrwert erzeugten, zweifelte Tonne an.

Für besonders beanspruchte Funktionsträger, zumal in Kombination mit dem Lebensalter, müssten Absenkungen der Stundendeputate noch gefunden werden. Ihre vordringliche Notwendigkeit erkannte der Kultusminister an.

Er will auf der anderen Seite aber nicht der Arbeitszeitkommission folgen und die Unterrichtsverpflichtung für Grundschullehrer um eine Wochenstunde senken. Diese Empfehlung sei für ihn nicht nachvollziehbar, zumal der Endbericht des Gremiums eine weit höhere Belastung der Gymnasiallehrer ausgewiesen hatte. […]“
https://www.goslarsche.de/lokales/goslar_artikel,-Kultusminister-gewinnt-Sympathien-mit-Politik-der-kleinen-Schritte-_arid,1407186.html?fbclid=IwAR3n54gOcIx1hUP2PT-9QUmDf9E7qWGoOk7y7_PJI3qKOWGngGFHsoI66sY

Palim
5 Jahre zuvor

Eine Äußerung von Herrn Tonne auf dem PHILOLOGENtag in Goslar Ende November.
Im Landtag hat er im Dezember ähnliches geäußert
… und nahm dazu im Vorwort des Schulverwaltungsblattes Niedersachsen im Januar 2019 Stellung.

Dafür bekam er vom Zusammenschluss 6 weiterer Lehrerverbände einen gemeinsamen Brief
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bildung390.pdf

Angesichts des Lehrkräftemangels spielt Herr Tonne auf Zeit, statt auf Entlastung zu setzen.
Alternative Entlastungsmöglichkeiten über Verwaltungskräfte, 1-Fach-Lehrer, Therapeutinnen, pädagogische Assistenzen o.a. scheinen gar nicht in den Blick genommen zu werden.

Ebenso sollte es einen Plan geben, wie die Rückkehr zu G9, die für den 13. Jahrgang zusätzliche Lehrkräfte benötigt, umgesetzt werden soll. Die derzeit per Abordnung in den Grund- und SekI-Schulen geparkten Lehrkräften, die schon mit dem Verweis auf diese 2jährige Abordnung eingestellt wurden, werden dann im Gymnasium eingesetzt, sodass sich die Unterrichtsversorgung an den anderen Schulen weiter verschärfen wird.

Und die Streichliste kann er mit den Dokumenten und Aufgaben beginnen, die in diesem Schuljahr zusätzlich in die Schulen gegeben wurden.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Und, was ändert Ihr Lamento an Tonnes richtiger Feststellung, dass „der Endbericht des Gremiums (Arbeitszeitkommission, in der die GEW im Unterschied zum PHVN fleißig mitgewirkt hat) eine weit höhere Belastung der Gymnasiallehrer ausgewiesen hatte“?

Genau! Absolut garnichts.

Palim
5 Jahre zuvor

Mein „Lamento“ (soviel zu Ihrer Sachlichkeit) legt dar, dass Tonne den Philologen Honig ums Maul schmiert, wenn er persönlich vor ihnen spricht, um hinterher zurückzurudern.

Zudem wird an benanntem Brief deutlich, dass die anderen Verbände durchaus eine Zusammenarbeit erbringen, während der Philologenverband für seine eigene Vorteile eintritt, auch zum Nachteil der anderen.

Ebenso schlägt der Philologenverband die Aufforderung zur Mitwirkung in Gremien aus, wie die Zusammenarbeit mit der Arbeitszeitkommission, und kritisiert hinterher, nicht gehört worden zu sein und untergräbt durch seine Alleingänge die angemessenen Forderungen der anderen Verbände zum Nachteil aller.

Im übrigen ist die Feststellung Tonnes, dass die _Belastung_ der Gymnasiallehrkräfte höher sei, falsch, wie ein Blick in die Belastungsstudie der GEW zeigt, die die Arbeitszeitkommission durchaus anerkannt und berücksichtigt hat.

Was das ändert?
Die Sicht auf die Dinge, die durch stets einseitig ausgewählte Textschnipsel oder Zitate durch Sie erfolgt, wird durch andere Äußerungen ergänzt.
Sie betonen doch immer, dass es in Ihrem Interesse liegt, dass sich jeder selbst ein Bild machen kann. Auf diese Weise wird das Bild farbiger!

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Bezeichnend, dass es mittlerweile mehrere (Grundschul-) Lehrerverbände braucht, die gemeinsam einen Brief aufsetzen, damit sie überhaupt noch Gehör bei jenem Minister findet, mit dem sie doch angeblich so erfolgreich in derselben Kommission saßen. Da scheint wohl einiges im Argen zu liegen, wenn es der relativ kleine PHVN schafft, so schlagkräftig zu sein, „dass Tonne den Philologen Honig ums Maul“ schmieren muss und sich mit den (Grundschullehrer-)Verbänden anlegt.

Könnte daran liegen, dass die juristischen Fakten eine klare Sprache zugunsten der Gymnasiallehrer sprechen und dem Land Niedersachsen die nächste Niederlage vor Gericht droht. Diesmal beim Thema „Verweigerung von Anrechnungsstunden für Lehrkräfte in A 14“.

P.S. Sollte das Urteil in dieser Sache so ausfallen, wie es sich momentan abzeichnet, hat das Land ein weiteres massives Problem. Was ist dann nämlich mit den vielen Kolleginnen und Kollegen in den Gymnasien, die seit Jahren A14-Aufgaben „kommissarisch“ übernehmen, aber nach A13 vergütet werden?

P.P.S. Mit Vorwürfen in Bezug auf die Sachlichkeit meiner Beiträge wäre ich an Ihrer Stelle lieber sehr zurückhaltend. Oder wer von uns beiden ist allein heute in diesem Thread von mehreren Mitdiskutanten für seinen „Diskussionsstil“ kritisiert worden?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

“ Da scheint wohl einiges im Argen zu liegen, wenn es der relativ kleine PHVN schafft, so schlagkräftig zu sein,“

Ja.
Dem stimme ich zu.

ABC
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@Aufmerksamer Beobachter
Ich möchte zu bedenken geben, dass dieser Jemand der, wie Sie schreiben, „allein heute von mehreren Mitdiskutanten für seinen ‚Diskussionsstil‘ kritisiert worden“ ist, vor Kurzem erst von „Bernd“ ein Lob erhalten hat, wie es kaum höher sein kann. Sinngemäß hieß es in einem anderen Thread: ‚Allein Ihre Kommentare lohnen das Mitlesen der Diskussionsbeiträge.‘

emil
5 Jahre zuvor

Das ändert nichts. Genausowenig wie es etwas ändert, dass mittlerweile fast jeder Grundschullehrer den Job von Sonderpädagogischen macht, die ja bekanntlich A13 verdienen.
Werte Leugner von A13 /E13 für alle, beschäftigt euch mal mit den Grundlagen der Besoldung anstatt darüber zu jammern, dass es euch in eurem Job sooo schlecht geht.
Dann hat sich diese Diskussion allerdings unmittelbar erledigt.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Na, das wird ja dann mal interessant. Ich bin wirklich neugierig auf das Urteil.

Entweder müssen dann alle anderen Bundesländer nachziehen, die Grundschullehrer noch nicht nach A 13 / E 13 bezahlen und dann frage ich mich, worin dann noch der Wettbewerbsvorteil für einige Bundesländer bestehen soll, um Lehrer anderswo abzuwerben. Oder es die Unterschiede werden legitimiert. Was machen dann die, die bereits alle Lehrer nach A 13 / E 13 bezahlen? Sie zahlen ja dann zu Unrecht A 13 / E 13 für alle.

Warum klagt(e) eigentlich niemand dagegen, dass nicht alle Lehrer verbeamtet werden, mindestens aber gegen die Gehaltsunterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern, wenn es doch um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit geht ?!? Sollte man da vielleicht auch mal klagen?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

„Warum klagt(e) eigentlich niemand dagegen, dass nicht alle Lehrer verbeamtet werden, mindestens aber gegen die Gehaltsunterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern, wenn es doch um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit geht ?!? Sollte man da vielleicht auch mal klagen?“

Fragen Sie doch mal eine Gewerkschaft in einem Bundesland, in dem das so ist… oder stellen sich selbst zur Verfügung.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Es klagt eher keiner dagegen, weil man dagegen nicht (sinnvoll) klagen kann. Woraus leiten Sie denn ein Recht auf Verbeamtung her?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Zitat: „«Das Besoldungsgesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung, weil Lehrkräfte beim Berufseinstieg unterschiedlich eingruppiert werden, obwohl sie den gleichen Hochschulabschluss haben», sagte die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer den Aachener Nachrichten.“

Warum soll es im ÖD gegen die Verfassung verstoßen, wenn man bei gleicher Ausbildung unterschiedlich verdient, wenn es doch aber in der Privatwirtschaft gang und gäbe ist, dass man trotz gleicher Ausbildung unterschiedlich verdient? Gilt denn die Verfassung nur für die ÖD-Beschäftigten?

Warum darf dieses verfassungsmäßige Recht an anderer Stelle so vielfach „verletzt“ werden, wenn man – je nach Bundesland unterschiedlich verdient oder
– je nach Anstellungsart (verbeamtet, angestellt) oder
– je nach Erfahrungsstufe?

Wo in der Verfassung steht denn, dass alle mit gleichem Abschluss auch das gleiche Gehalt / den gleichen Lohn bekommen müssen?

Das frage ich jetzt einfach bzgl. dieser obigen Argumentation der GEW.

FElixa
5 Jahre zuvor

Mit den 600 Mio. schießen wir uns nur in das eigene Bein. Mittelfristig wird das Geld an anderer Stelle gespart. Dadurch werden die Arbeitsbedingungen insgesamt einfach nur schlechter und die Sorgen in Mangelfächern noch größer. Lieber mal darüber nachdenken die Ausbildungsanforderungen zu senken. Wir brauchen keine Grundschullehrer oder Sek-I-Lehrer, die erst noch eine 7-jährige Ausbildung absolvieren müssen. Andere Beamtengruppen machen es bereits vor, dass man mit einem dualen Studium und einem Einstieg in den gehobenen Dienst viel mehr Menschen erreichen kann. Darüber hinaus kann man in Zeiten des Mangels an Lehrkräften für bestimmte Schulformen oder Fächer eben eine Zulage zahlen. Es wäre so einfach, aber dann kommt der eigene Stolz und Egoismus und man denkt man sei mehr Wert, als man es eigentlich ist.

Wenn ich wieder lese, dass man von gleichwertiger Arbeit spricht. Unterschiedliche Schulformen, unterschiedliche Fächer, unterschiedliche Ausbildungen, unterschiedliche Anzahl an Nachwuchs. Was ist daran gleichwertig? Diese Gleichmacherei gibt es nirgends. Juristen, BWL’er, Informatiker, Maschinenbauer, etc. verdienen doch auch nicht all gleich, obwohl ihre studentische Laufbahn noch deutlich vergleichbarer ist, als die zwischen Lehramtsstudierenden.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Zitat:
„Es wäre so einfach, aber dann kommt der eigene Stolz und Egoismus und man denkt man sei mehr Wert, als man es eigentlich ist.“
Würden Sie so auch kommentieren, wenn Sie Grund oder Hauptschullehrer wären?
Der Gedanke der „unterschiedlichen Wertigkeit“ scheint doch in bestimmten Lehrergruppen noch vorhanden, wenn ich diese Aussage verallgemeinere. Oder habe ich das falsch verstanden?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Was Sie nie beantworten, ysnp, welche Berufe sind denn weniger wert als der Lehrerberuf und verdienen dementsprechend Ihrer Meinung nach zurecht weniger als ein Lehrer? (Wir sprechen von rund 4000,- Euro brutto aufwärts, deutlich aufwärts!)

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Das ist gar nicht das Thema. Das Thema ist die unterschiedliche Bezahlung von Lehrern und jetzt wurde es noch – wenn ich das richtig verstanden habe – damit begründet, dass es da auch unterschiedliche Wertigkeiten gibt. Ist ein Deutschlehrer mehr wert als ein Sportlehrer? Ist die Arbeit eines Gymnasiallehrers in Deutsch mehr wert als die eines Realschullehrers oder Hauptschullehrers, Grundschullehrers oder Sonderschullehrers in Deutsch? Ist die Arbeit eines Fachllehrers mehr wert als die eines Allroundlehrers, der mehrere Fächer in einer Klasse gibt, weil er das Sozialgefüge besser im Blick haben muss? Die werden ja alle unterschiedlich bezahlt. Das ist der Blickwinkel, der in meinen Augen damit eröffnet wird.

Die Bezahlung unterschiedlicher Berufsgruppen kann ich nicht beantworten. Wenn ich sozialistisch denke, müssten alle gleich bezahlt werden. Wenn ich marktpolitisch denke, gibt es Unterschiede. Es ist, wie es ist. Der ethische Idealfall wäre für mich, dass alle bei gleichem Engagement für den Beruf, den sie ausüben, gleich bezahlt werden, aber das ist Utopie. Dennoch kann man feststellen, dass alle Berufe im sozialen angestellten Bereich und die Polizisten deutlich unterbezahlt sind.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Sie drücken sich um eine Antwort herum. Wieder. Doch, das ist auch das Thema. Sie tun ja so, als ob Gehaltsunterschiede eine Diskriminierung seien. Gehaltsunterschiede gibt es aber nicht nur zwischen Lehrern (nach Schulart u.v.m.), sondern zwischen allen Beschäftigten.

Alles Verstöße gegen die Verfassung? Die Beispiele nannte ich schon.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

In keinem (oder kaum einem) sozialistischen Land wurden alle gleich bezahlt.

Von Kuba hörte ich es mal. Weiß aber nicht, ob das stimmt.
Für den Sozialismus galt immer als Maxime: Jeder nach seinen Fähigkeiten; jedem nach seinen Leistungen.

(Für den Kommunismus übrigens: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen.)

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ich habe das in der Schule mit der sozialistischen Gesellschaft aber anders gelernt. Das war, glaube ich, nicht der ursprüngliche Gedanke von Marx und Co., der doch als Utopie ganz human klang. Das ist das, was die sogenannten sozialistischen Länder daraus gemacht haben.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Was genau meinen Sie jetzt, ysnp, dass in der DDR alle gleich viel verdient haben? Da gibt es ja noch genügend Zeitzeugen, die ihnen bestätigen können, dass das nicht so war.

Diese beiden Maximen, die ich nannte, in denen sich Sozialismus und Kommunismus unterscheiden sollten, können Sie googeln. So habe ich es in der „Schule im Sozialismus“ gelernt. 🙂 Sie sprachen doch vom Sozialismus und nicht vom Kommunismus. Die (meisten) sozialistischen Ländern betrachteten sich in der Phase des Sozialismus.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistisches_Leistungsprinzip

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Das weiß ich, dass man in der der DDR unterschiedlich verdient hat.
Bei Marx gab es doch die Idee – so verstehe ich auch Ihren Link – dass alle ihre Fähigkeiten einbringen ohne dass Unterschiede im Wert für die Gesellschaft gemacht werden? Stimmt, das war die utopische Idee des Kommunismus – habe ich jetzt auch nochmals nachgelesen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

In anderen Bereichen des ÖD wird der Masterabschluss – egal ob an einer Hochschule/Universität oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (vormals FH) erworben – sowie der bestandene Vorbereitungsdienst als Grundlage zur Berufung in den höheren Dienst bzw das zweite Einstigsamt der Laufbahngruppe II gesehen.
Um in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe II berufen zu werden, ist ein Bachelor-Degree sowie der bestandene Anwärterdienst Voraussetzung.

Es geht also lediglich um die besoldungsrechtliche Gleichstellungen mit anderen Bereichen der öffentliche Verwaltung (Gleichheitsgrundsatz). Ob die Tätigkeit einer Grundschullehrkraft und einer Lehrkraft der Sekundarstufe I gleichwertig zur Tätigkeit eines Studienrates ist, kann nicht Grundlage der Entscheidung sein.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Natürlich gibt es eine unterschiedliche Wertigkeit. Die gibt es in jedem Beruf, wie ich bereits oben, erwähnte. Bei Lehrern soll das anders sein? Das müssen sie mir mal erklären.

„Würden Sie so auch kommentieren, wenn Sie Grund oder Hauptschullehrer wären?“

Natürlich. Es ist ja auch meine freie Entscheidung diesen Beruf auszuüben. Aus anderen Kommentaren geht hervor, dass ich Mathematik und Informatik unterrichte. Ich hätte damit auch in die freie Wirtschaft gehen und somit mehr verdienen können. Ich beschwere mich deswegen jedoch nicht.

Wie gesagt: ich verstehe das Problem, dass es unfair erscheint genauso lange zu studieren zu müssen und dann weniger zu verdienen.

1. Das ist in der freien Wirtschaft genauso.
2. Bei Beamten funktioniert das natürlich anders. Deswegen ist nicht die Lösung A13 für alle, sondern die Ausbildungszeit zu reduzieren.

Mal eine ernste Frage: muss ein Grundschullehrer wirklich 5 Jahre studieren?

Ich glaube, dass man selbst für die Sek-II in Fächern wie Mathe, Physik, Informatik die Grundlagen nach 3 Jahren kann. Vielleicht klappt es in diesen Fächer nicht mit einem Dualstudium in 3 Jahren, wie es sicherlich für andere Fächer und Schulformen möglich wäre, aber auch hier sind die 6-7 Jahre Ausbildung zu lange und teilweise unnötig. Es wäre besser eben alle Lehrkräfte in 3-4 Jahren dual auszubilden und dann mit A9/A10 einsteigen zu lassen. Zulagen gibt es dann für Personalmangel in bestimmten Fächern oder Schulformen. Man könnte somit viel Geld sparen, den Beruf für viele Abiturienten attraktiver machen, die vielleicht nicht erst 5-6 Jahre studieren wollen, und durch eingespartes Geld dieses in bessere Arbeitsbedingungen fließen lassen. Wem dann A9 zu wenig ist, kann ja gerne etwas anderes machen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Meine Meinung kennen Sie sicherlich? Ich meine, die Ausbildungszeit aller Lehrer kann reduziert werden (- 1 Jahr Theorie mindestens, vielleicht auch – 1 Jahr Praxis).

Grundschullehrer sollten wieder ohne Hochschulabschluss ausgebildet werden können, weil es für mehr Interessenten das Berufsfeld eröffnet. Noch heute beweist eine entsprechende Lehrerausbildung in BaWü, dass das geht. Das wäre ein wirklicher Beitrag, um den Lehrermangel zu beseitigen.

Ich wäre allerdings für die Beibehaltung der jetzigen Bezahlung (also A 12 oder A 11).

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Auch in BaWü werden die Grundschullehrkräfte grundständig an Universitäten ausgebildet und müssen dafür einen Hochschulabschluss vorweisen.

Sie beziehen sich auf Fachlehrer, die es nur in BaWü mit diesem Modell an Fachschulen gibt (für Werken/Textiles Gestalten/Technik, Sport, Kunst, Musik) und die im Anschluss an ihre Ausbildung an GS, HS und RS eingesetzt werden können – in genau diese Fächern.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ba-Wü nimmt eine Sonderstellung ein. Lehrämter, bei denen pädagogische Fächer wichtig sind, werden an PHs ausgebildet, einem Unistudium gleichzusetzen, was die Qualität betrifft. Der Vorteil der PHs ist, dass sie sich auf die Pädagogik spezialisiert haben. (Grundschule, Sek 1 = Hauptschule, Realschule, Sonderpädagogik) Das sind also A12 und A13 Lehrämter dabei.
https://www.ph-heidelberg.de/hochschule/ueber-uns.html
https://www.ph-ludwigsburg.de/profil.html

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Diese Spezialisierung der PHs auf erziehungswissenschaftliche und bildungswissenschaftliche Themen, in denen sie auch Forschung betreiben, finde ich wirklich gut. Da haben die PHs den Unis, die eher Sammelsurium bilden, einiges voraus.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ja, Palim, darauf beziehe ich mich.

Ja, ysnp, das finde ich sehr gut. Wenn es bedeutet, das ist mir jetzt nicht klar, dass man kein Hochschulstudium benötigt, ginge es in meine Denkrichtung. -studieren- nennt man es sicherlich auch an einer PH. Es geht mir also in erster Linie um die Voraussetzung. Da heutzutage 30-40 % ans Gymnasium gehen, müsste es wohl trotzdem ein Gymnasialabschluss sein – oder etwas Gleichwertiges.

Jedenfalls bin ich nicht für eine Schlechterbezahlung als heute. Zu A 13 für alle kennt ja jeder meine Meinung. Ich bin insgesamt eher für mehr Differenzierung statt für weniger, auch nach Fächern und Funktionen !

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Die PHs in Ba-Wü sind pädagogische Hochschulen. Dort studiert man und übt nach dem Staatsexamen einen akademischen Beruf aus. Eingangsvoraussetzung: Abitur. In Bayern sind die gleichen Studiengänge in die Uni integriert. Dennoch ist das Lehramtsstudium in Baden- Württemberg an der PH im Gesamten genauso anspruchsvoll wie in Bayern an der Uni. Man kann sagen, dass Ba-Wü aufgrund der Spezialisierung des Lehrerberufs darauf verzichtet hat, die PHs wie vor vielen Jahren in Bayern geschehen – in die Unis zu integrieren. Das Studium an der PH war in Ba-Wü immer angesehen. Ich habe in Ba-Wü studiert und habe – schon im Schuldienst – nach Bayern gewechselt. Das ging seinerzeit problemlos. Ich konnte in Bayern dort weitermachen, wo ich in Ba-Wü aufgehört hatte.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Wenn alle gleich anfangen, habe ich keinen Schmerz damit. Es geht mir nicht um eine hohe Bezahlung für alle, sondern um eine gleiche Bezahlung für alle.
Ich bin übrigens nach der alten Lehrerausbildung Grund- und Hauptschullehrer, habe 4 Jahre studiert und 2 Jahre Referendariat hinter mir.
1. und 2. Staatsexamen. Bei mir ist das alles gelaufen. Was ich im Studium nicht (mehr) mitbekommen habe, habe ich durch ständige Fortbildungen dazugelernt, was für einen Lehrer zwingend notwendig ist.
Es geht um die zukünftige Sichtweise und die muss bei der heutigen Schulsituation, die hier schon zigfach diskutiert wurde, auf eine gleiche Bezahlung hinauslaufen.
Ich bezweifle allerdings, ob von der Didaktik, Pädagogik, Psychologie, Inklusion etc. ein so kurzes Studium, wie Sie das vorschlagen, wirklich ausreicht, um der ganzen Schulsituation mit den unterschiedlichsten Kindern vom inklusiven Kind über den Migrationsanteil bis zum Hochbegabten, die wir im bunten Mix an Grund- und Gesamtschulen vorfinden, zu bewältigen. Vom Fachwissenschaftlichen her vielleicht schon – aber die Herausforderungen sind bei diesen Schularten schwerpunktmäßig anders.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Das war eine Antwort auf FElixa.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Gleiches Grundgehalt ja, zuzüglich Zulagen. Wie sollte man sonst Anreize setzen können, wenn es an bestimmten Stellen Bedarf gibt?

Was lernen Sie denn diesbezüglich an der Uni? Sie sind doch noch lange kein Experte für Psychologie oder Inklusion, nur weil sie dazu 2 Seminare im Studium belegt haben. Es geht da gerade doch um die Praxiserfahrung. Kann man nicht viel mehr von der erfahrenen Lehrkraft lernen, als aus der Theorie an der Uni? Zudem geht es doch darum möglichst Sinnvoll mit dem Geld umzugehen, sodass entsprechende Experten in der Schule eingesetzt werden können. Vielleicht sollte das nicht immer nur der Lehrer, mit seiner einmaligen Fortbildung, übernehmen müssen. Geld einsparen bedeutet eben auch, dass man das Lehrpersonal eben an Stellen wie z.B. Inklusion mit weiteren Personal unterstützen kann.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Von einer erfahrenen Lehrkraft kann man nur lernen, wenn diese sich nicht selbst in eine seltsame Richtung entwickelt hat. Eine erfahrene Lehrkraft braucht ebenso ständig neue Impulse und den Austausch.

Ohne Grundlagen keine Erfahrung, das ist das andere. Erst aufgrund von Grundlagenwissen kann ich Erfahrungen besser einordnen und interpretieren. Grundlagenwissen sollte man in einem ordentlichen Studium lernen, wo man genug Zeit dazu hat.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Mein Studium war anders als heute. Ich hatte aber, soweit ich mich erinnere, 6 Semenster päd. Psychologie mit als Studienfach zu anderen erziehungswissenschaftlichen Fächern neben den studierten Unterrichtsfächern. Päd. Psychologie war auch ein Bestandteil meines 1. und 2. Examens. Das hat eine gute Grundlage gebracht. Natürlich musste ich michim Lauf der Jahre weiterbilden, gerade diese Disziplinen bleiben ja nicht auf einem Stand stehen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Gleiche Einstiegsbesoldung, das ist ja die Forderung der lehrkräfte der Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt.
Selbst wenn diese Gruppe A13 erhält, ist sie ja nicht zwangsläufig in der laufbahngruppe Ii, zweites Einstiegsamt sondern im Übergangsamt. Die ratszulage für Studienräte wird sie ebenfalls nicht erhalten. Ferner wird sie bei der Umgruppierung die allgemeine Zulage verlieren und bei der Höhergruppierung um eine Erfahrungsstufe zurück gestuft.

Leute, seht Euch einmal das Dienst- und Besoldungsrecht sowie die Tarifbestimmungen des TV-L genauer an, damit Ihr wisst worüber geredet wird.

Auch wenn hier und in anderen Foren immer wieder über ein Duales Studium für „Nicht-gymnasial-Lehrkräfte“ nachgedacht wird. Natürlich kann man das machen, man erhält dafür nach 3 Jahren Lehrkräfte mit Bachelor-Abschluss, die anschließend ihren Anwärterdienst versehen.

Nur wer das will, der muss auch die Möglichkeit einräumen, dass diese Lehrkräfte anschließend ihren Masterabschluss machen, um so die Voraussetungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe zu erwerben. Hier müssen die gleichen Voraussetzungen geschaffen werden, wie im Polizeidienst. Hier ist ja auch der Aufstieg innerhalb der Laufbahngruppen vom ersten zum zweiten Einstiegsamt möglich, wenn nachträglich ein Master-Abschluss an der Akademie in Münster erlangt worden ist.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

„Mal eine ernste Frage: muss ein Grundschullehrer wirklich 5 Jahre studieren?“
Das nennen Sie eine „ernsthafte Frage“? Das ist vielleicht zynisch, überheblich, unsachlich, lächerlich oder was auch immer. Aber mit Ernsthaftigkeit hat diese Frage nun wirklich nichts zu tun.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

An Flexia weiter oben ….

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Zitat: „Mit den 600 Mio. schießen wir uns nur in das eigene Bein. Mittelfristig wird das Geld an anderer Stelle gespart. “

Das war und ist auch meine Argumentation. Andere hier (dicke bank, Sie fragten ja, wann und wo) verwiesen dann immer auf die sprudelnden Steuereinnahmen.

Abgesehen davon, dass das Geld an anderer Stelle eingespart werden wird (innerhalb und außerhalb des Bildungswesens), wird es auch eher dazu führen, dass – bei ausbleibenden Entlastungen – die Kollegen sich verständlicherweise selbst entlasten, also in Teilzeit gehen, wo es möglich ist. Das heißt, gegenwärtig wird der Lehrermangel nur noch verstärkt.

Das interessiert leider den Einzelnen bzw. viele Einzelne nicht. Sie sehr nur das „Mehr-Geld“ für sich und eben nicht die Zusammenhänge darüber hinaus. Über zu hohe Steuern wird ja auch reflexartig gejammert.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Jammern über zu hohe Steuern? Wirklich? Bitte nicht verallgemeinern. Ich habe noch keine Lehrerkollegen oder irgendwelche Lehrervertretungen über zu hohe Steuern jammern hören. Schließlich werden wir von Steuergeldern bezahlt.
Was ab und zu einmal Thema ist, dass man den Solibeitrag abschafft oder in andere Gebiete pumpt wie z.B. das Ruhrgebiet.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Es gibt immer solche und solche. Das ist müßig zu diskutieren. dickebank kann nie genug kriegen; Herr Mückenfuß ist sehr zufrieden.

Nur weil bei Ihnen (angeblich) niemand über eine zu hohe Steuerlast jammert, heißt das nicht, dass kein Lehrer über zu hohe Steuern jammert.

Richtig ist, dass wir davon bezahlt werden. Das sollte man nicht vergessen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ja und? Bei der Änderung der Eingruppierungsgrundlagen für die Beamten der Polizei in NRW wurden doch auch Übergangsbestimmungen für diejenigen Beamten getroffen, die zum Zeitpunkt der Änderung noch im mittleren Dienst waren. Unter Anrechnung ihrer Dienstzwit im mittleren Dienst und bestandener Prüfung nach einer behördeninternen Fortbildung wurden sie in die Kommissarslaufbahn (erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe II) übernommen.

Komisch, bei der Polizei gind das, die konnten innerhalb weniger Jahre den mittleren Dienst (Polizeimeister-Laufbahn) komplett auflösen. Und das soll im Schuldienst nicht gehen? Das kann mir keiner erklären.

Übrigens, die Altfälle der Lehrkräfte an Grundschulen und Sekundarschulen werden nach einer Eingruppierung in A13 ja nicht gleichzetig Beamte des höheren Dienstes, ihnen würde ja allenfalls die Eingruppierung in des Übergangsamt zwischen gehobenem und höherem Dienst zuteil – ähnlich dem Beförderungsaufstieg eines Polizeihauptkommissares mit drei silbernen Sternchen zu einem mit vieren.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

„Es wäre so einfach, aber dann kommt der eigene Stolz und Egoismus und man denkt man sei mehr Wert, als man es eigentlich ist.“

Ja, ganz einfach:
Alle LuL absolvieren ein Studium, die Anwärterzeit, legen 2 Examen ab und sind damit befähigt, den Beruf der Lehrkraft auszuüben.
Deshalb können alle Lehrkräfte auf dieser Grundlage die gleiche Eingangsbesoldung erhalten.
Diese richtet sich, dickebank erklärt es immer wieder, nach der Besoldung anderer Beamtenlaufbahnen mit ebensolcher Ausbildung: Studium, Anwärterzeit, 2. Examen.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Diese Aussage enthält keinerlei Inhalt. Mir ist bewusst, wie sich die Besoldung ergibt. Ich kann es auch nur hier wiederholen: dann darf man sich über schlechte Arbeitsbedingungen, Überlastung und Personalmangel nicht beschweren.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Genau!

Es sei denn, man glaubt nach wie vor, alles Geld im Staate Deutschland wird nur erarbeitet, um die Lehrer zufriedenzustellen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

„Diese Aussage enthält keinerlei Inhalt.“
Aha.

„dann darf man sich über schlechte Arbeitsbedingungen, Überlastung und Personalmangel nicht beschweren.“
Doch. Darf man.
Man darf sogar dafür eintreten, streiten, demonstrieren, dass man für einen Beruf, für den man eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, angemessen bezahlt wird UND angemessene Arbeitsbedingungen vom Arbeitgeber erhält.
Genau das nimmt nämlich Einfluss darauf, wie viele Menschen diesen Beruf ergreifen möchten und damit direkt auf den Personalmangel.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Man darf alles, man muss nur mit den Konsequenzen leben.

Erklären Sie mir mal was passiert, wenn das Land NRW jedes Jahr 600 Mio. € zusätzlich aufbringen muss. Sie bekommen mehr Geld. Toll! Wie soll sich dadurch etwas an den Arbeitsbedingungen verbessern können?

„Genau das nimmt nämlich Einfluss darauf, wie viele Menschen diesen Beruf ergreifen möchten und damit direkt auf den Personalmangel.“

Es gibt nicht DIESEN Beruf. Sie müssen zwischen Schulformen und Fächern differenzieren! Ist das so schwer nachzuvollziehen?

Sie verschieben das Problem des Personalmangels nur an eine andere Stelle. Super, jetzt sehen viele, dass man mit einem Grundschullehramt A13 erhält, warum also noch für eine andere Schulform und besonders für Sek-II studieren? Ach und die Mangelfächer waren ja schon immer Mangelfächer. Ist halt so.

Statt eine Gesamtlösung zu finden, versucht man eine Teilgruppe zufriedenzustellen, um sich mit den neuen Problemen dann in ein paar Jahren wieder zu beschäftigen. In der Zeit spart man dann die 600 Mio. € halt woanders ein. Kriegt schon niemand mit.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Sie regen sich ganz schön auf, dafür, dass ich keine Inhalte verbreite.

Für mich ist der Beruf der des Lehrers, es geht um die Beschulung von Kindern und Jugendlichen.
Hierfür braucht es eine fundierte Ausbildung. Die Verkürzung der Studienzeit der Lehrämter finde ich fahrlässig. Plädieren Sie bei Ärztemangel auch dafür, dass Ärzte ihr Studium kürzen, um schneller im Beruf anzukommen?

Das, was wir zurzeit an Lehrermangel haben, wird sich weiter verschärfen. Dann werden die Lehrkräfte der Gymnasien weiter an die anderen Schulen abgeordnet oder gar versetzt und müssen damit leben, dass sie dort weniger Gehalt bei mehr Unterrichtsstunden erhalten.
Da sieht man dann deutlich, wohin sich das Problem verschiebt!

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Zitat: „Statt eine Gesamtlösung zu finden, versucht man eine Teilgruppe zufriedenzustellen, um sich mit den neuen Problemen dann in ein paar Jahren wieder zu beschäftigen. In der Zeit spart man dann die 600 Mio. € halt woanders ein. Kriegt schon niemand mit.“

Ja, das ist auch meine Kritik. Es wird viel zu wenig die Gesamtheit in den Blick genommen. Man ändert immer an einer Stelle etwas, dadurch gerät an einer anderen Stelle aber etwas ins „Ungleichgewicht“, was man dann ändern will, wodurch wieder an einer anderen Stelle etwas ins Ungleichgewicht gerät … und das endet alles nie, sondern geht nach ein paar Jahren von vorne los.

(Siehe auch die Diskussion um den sogenannten „Mittelstandsbauch“ bei der Steuer. Oder wie das heißt.)

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Siehe auch die Gehaltszulage für Lehrer an Brennpunktschulen, die kein Problem der Brennpunktschule für die betroffenen Lehrer löst, aber die Debatte des gleichen Lohns für gleiche Arbeit ad absurdum führt. Plötzlich ist das doch nicht mehr wichtig und nötig (laut Verfassung?).

Es bringt gar nichts und verschlingt Millionen, die in die Privatschatulle fließen statt etwas an den allgemeinen Bedingungen zu ändern (geringeres Stundensoll, mehr Sozialarbeiter …).

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@Palim Ich bin kein Mediziner und deswegen steht es mir auch nicht zu etwas zu der dortigen Ausbildungssituation zu machen. Ich wusste gar nicht, dass sie auch noch Medizin studiert haben. Bravo.

„Das, was wir zurzeit an Lehrermangel haben, wird sich weiter verschärfen. Dann werden die Lehrkräfte der Gymnasien weiter an die anderen Schulen abgeordnet oder gar versetzt und müssen damit leben, dass sie dort weniger Gehalt bei mehr Unterrichtsstunden erhalten. Da sieht man dann deutlich, wohin sich das Problem verschiebt!“

Sorry, aber Sie wollen oder können es nicht verstehen. Ihre Grundannahme ist, dass das Kernproblem die Besoldung A12 vs. A13 ist. Damit lösen sie an einer Stelle (Grundschule) den Personalmangel (zumindest in der Theorie) und verschärfen das Problem an anderen Schulformen, besonders an Gymnasien, und versperren damit weitere Investitionsmöglichkeiten. Meine Grundannahme ist jedoch, dass das Kernproblem die Ausbildungsdauer ist. Ihre Kritik daran, dass dadurch die Ausbildungsqualität sinken würde, ist nicht bewiesen und unbegründet. Gerne können Sie diese jedoch erläutern und bitte nicht nach ihrem Bauchgefühl argumentieren. Es ist ein leichtes ein Lehramtsstudium durch ein paar Streichungen um 2-4 Semester zu kürzen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@FELixa
Im öffentlichen Dienst werden „Juristen, BWL’er, Informatiker, Maschinenbauer etc.“ – so sie denn einen Hochschulstudienngang mit Master-Abschluss und einen mit Laufbahnprüfung erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst absolviert haben – im Eingangsamt als Räte zur Anstellung gleich besoldet.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Habe ich etwas anderes behauptet? Nein. Genau daran kränkelt es jedoch an diesem System. Jurist ist nicht gleich Jurist. Lehrer nicht gleich Lehrer. Das System funktioniert jedoch so. Ergebnis: man sucht händeringend Personal in bestimmten Bereichen, weil da eben keine Anreize gesetzt werden können.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Wenn Anreize gesetzt würden, müsste man zurzeit Begrüßungsgeld für Grundschullehrkräfte in landschaftlicher Weite aussprechen, auf das sich aber niemand verlassen kann, wenn er nun das Studium ergreift.

Solche „Anreize“ können immer nur zusätzlich zur Besoldung geschaffen werden. Sicherlich wäre da vieles möglich und in verschiedenen Bundesländern gibt es derzeit einige Versuche
– Bustouren mit Pädagogen, die gibt es hier auch für Ärzte, die aufs Land gehen sollen
– Buschzulage
Bei Ärzten gibt es Programme, das Studium per Stipendium zu unterstützen, wenn sich die AbsolventInnen verpflichten, nach erfolgter Ausbildung eine bestimmte Anzahl an Jahren in die benachteiligte Region zurückzukehren.
Bei Lehrkräften gab es vor Jahrzehnten Grundstücke oder Häuser für diejenigen, die bereit waren, aufs Land zu gehen.
In anderen Berufen und sogar an manchen Schulen gibt es Kinderbetreuung bzw. interne Krippen.

Das alles kann zusätzlich unterstützen.
Eine grundlegend angemessene Besoldung ist aber unabhängig davon und unabdingbar.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Und wer entscheidet was angemessen ist? Es spielen eben mehr Faktoren bei der Besoldung eine Rolle als eine vermeintliche Gleichmacherei durch einen Studienabschluss.

Dann nennen sie mir mal wie sie die Probleme angehen? Ich bin gespannt. Sie haben vermutlich keine Ahnung und wollen einfach mehr Geld, ungeachtet der Konsequenzen. Am besten befeuern wir dann auch noch den Philologenverband für A14 für alle Gymnasiallehrer einzutreten, was er bereits ja schon tut, und so drehen wir das Rad weiter. Da kann man nur den Kopf schütteln.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Sie haben, genauso wie sofawolf, einfach das System nicht verstanden. Palim und dickebank haben es doch x-mal erklärt. Jurist ist, wer die Ausbildung und den Abschluss hat. Lehrer dito. Dass Sie meinen, es gäbe Lehrer und Juristen 1. und 2. Klasse ist lediglich ein Problem Ihrer Weltanschauung.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Geht natürlich an Felix …

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Das ist aber schon eine starke Unterstellung, dass ich das System nicht verstehen würde. Wie kommen Sie denn darauf? Palim und dickebank sind nur sehr voreingenommen, weil es sie direkt betrifft. Ich dagegen spreche mich für etwas aus, was meine eigene Besoldung negativ betreffen würde. Ich kritisiere die jetzige Eingruppierung. Ist das nicht erlaubt?

Ich spreche nicht von 1. und 2. Klasse. Besitzen Sie so wenig Lesekompetenz? Ich differenziere zwischen Schulformen und Unterrichtsfächern. Das ist ja wohl keine Einbildung. Genauso ist es keine Einbildung, dass Juristen unterschiedliche Schwerpunkte haben. Verdienen alle Juristen außerhalb des Beamtenapparats etwa gleich? Nein. Genau daran sollte man sich eben orientieren, in Zeiten von schlechten Arbeitsbedingungen und Lehrermangel.

Ihr einziges Argument lautet: „Aber das funktioniert halt so“

Wieso darf man Dinge nicht hinterfragen, gerade in kritischen Zeiten? Nennen Sie mir doch einen besseren Vorschlag, um langfristig bessere Arbeitsbedingungen, Unterstützung in Bereichen, wie z.B. Inklusion, Verwaltung, Digitalisierung, etc. zu sichern und dem Personalmangel entgegen zu wirken. Man muss nicht gerade Grundlagen zu Finanzen und Personalwesen besitzen, um zu erkennen, dass eine Besoldung A13 für Alle nun mal langfristig keinen positiven Effekt haben wird.

Bisher lese ich hier keine konstruktiven Vorschläge die aktuellen Probleme anzugehen, abgesehen von @Herr Mückenfuß. Genauso können Sie mir auch nicht sagen, inwiefern sich die Anhebung eben positiv auslegen wird, wenn man alles so macht wie immer und einfach die Gehälter mal undurchdacht anhebt.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Voreingenommen – ja und?

Ihrer Meinung nach müsste – ganz unvoreingenommen – ein Bergrat an einem Bergamt eine andere Besoldung bekommen als der Bergrat an einem Landesoberbergamt.
Ob ein Bediensteter an einer unteren Behörde, einer Landesoberbehörde, einer Landesmittelbehörde oder der obersten Landesbehörde eingesetzt wird, hat doch keine Auswirkungen auf seine Grundbesoldung.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Also dickebank ihre Vergleiche sind ja schon ein bisschen abstrus und willkürlich. Dann gehen Sie doch einfach mal auf das ein was ich sage oder ist das so schwer? Inwiefern ist A13 für alle eine gute Lösung? Ich höre wirklich gerne etwas dazu aus ihrer Sicht.

PS: Bitte jetzt nicht mit der Standardfloskel der Eingruppierung von Beamten kommen. Einfach mal sachlich argumentieren, inwiefern sich die jetzigen und vielfältigen Probleme damit lösen lassen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Die Merkmale für die eingruppierung von beamten sind aber nun einmal geltendes Recht. Sie entsprechen den Grundsätzen des grundgesetzlich geschützten Berufbeamtentums. Ob diese noch zeitgemäß sind, kann gerne diskutiert werden. Aber innerhalb des bestehenden Rechtrahmens ist die Klage der Grundschullehrkräfte gegen die derzeitige Eingruppierungsregelung gerechtfertigt.

Verwunderlich ist ja nur, dass die gewerkschaften bis jetzt noch keine Klage zur Einführung der Paralleltabelle für tarifbeschäftigte lehrkräfte unterstützt haben.

Um auf Ihre krude Diskussionsführung einzugehen, warum keine einheitliche Eingruppierung aller lehrkräfte unabhängig von der Schulform zu A9? Alle, die „Übererfüller“ sind können ja freiwillig auf Entgeltbestandteile verzichten oder Kündigen bzw. den Dienst quittieren.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Ihre Bewertung der Beiträge, Felixa, in einer Zusammenfassung:
Sie unterstellen
– Unehrlichkeit – also Lüge –
– Unsachlichkeit
– dass Beiträge keinen Inhalt hätten
– dass Vergleiche abstrus seien
– dass die Kommentierenden voreingenommen seien
– Ahnungslosigkeit
… und natürlich Gier und persönliche Bereicherung.

„Einfach mal sachlich argumentieren, inwiefern sich die jetzigen und vielfältigen Probleme damit lösen lassen.“

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Das ist mein letzter Kommentar dazu, da man mit ihnen @dickebank und @Palim darüber scheinbar nicht diskutieren kann. Sie lesen die Inhalte nicht und bringen keinerlei Argumente hervor. Da kann ich mich gleich mit einem 4-Jährigen unterhalten und mehr daraus schöpfen.

@dickebank

„Die Merkmale für die eingruppierung von beamten sind aber nun einmal geltendes Recht.“

Haben Sie bereits mehrfach erwähnt und stelle ich auch nicht in Frage. Also machen Sie kein Problem aus etwas was keins ist.

„Ob diese noch zeitgemäß sind, kann gerne diskutiert werden.“

Genau darum geht es. Mehr nicht. Darüber diskutieren wollen scheinbar weder Sie noch @Palim.

„Um auf Ihre krude Diskussionsführung einzugehen, warum keine einheitliche Eingruppierung aller lehrkräfte unabhängig von der Schulform zu A9?“

Genau das habe ich gesagt. A9 für alle. Hier meine Aussage von eben:
„Es wäre besser eben alle Lehrkräfte in 3-4 Jahren dual auszubilden und dann mit A9/A10 einsteigen zu lassen.“

„Alle, die “Übererfüller” sind können ja freiwillig auf Entgeltbestandteile verzichten oder Kündigen bzw. den Dienst quittieren.“

Genau das ist das Problem. Fehlende Anreize und Flexibilität. Wenn es einen Lehrermangel an Grundschulen gibt, sollten diese mit Zulagen eben mehr verdienen als Gymnasiallehrer. So einfach ist das. Wenn es in bestimmten Fächern einen gravierenden Mangel gibt, sollten diese eben Zulagen erhalten.
Und ich habe auch gesagt: wer daran kein Interesse hat, soll eben etwas anderes machen. Das sehe ich auch so. Das wäre etwas womit man langfristig Probleme sinnvoll lösen kann und nicht mit willkürlichen, damit schließe ich auch A14 für Gymnasiallehrer ein, Gehaltserhöhungen.

Auch hierzu nochmal meine Aussage von eben:
„Zulagen gibt es dann für Personalmangel in bestimmten Fächern oder Schulformen. Man könnte somit viel Geld sparen, den Beruf für viele Abiturienten attraktiver machen, die vielleicht nicht erst 5-6 Jahre studieren wollen, und durch eingespartes Geld dieses in bessere Arbeitsbedingungen fließen lassen. Wem dann A9 zu wenig ist, kann ja gerne etwas anderes machen.“

Menschenskinder so schwer ist das doch nicht einen kurzen Kommentar zu lesen…

@Palim Sie haben bisher keinerlei Argumentation hervorgebracht. Stattdessen beziehen Sie sich auf ihr persönliches Empfinden.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Die Eingruppierungsgrundsätze für Beamte interessieren mich nicht die Bohne. Ich bin nur als Tarifbeschäftigter von diesen Grundsätzen ebenfalls betroffen. Da ich Seiteneinsteiger bin, werde ich – genauso wie andere Seiteneinsteiger – durch die Nicht-Erfüller-Regelung deutlich benachteiligt.
Dass diese Grundbedingungen für mich nicht mehr gelten, liegt daran, dass ich mittlerweile eine Funktionsstelle inne habe, die mit E13 vergütet wird.

Der gesamte Arbeitsvertrag für angestellte Lehrkräfte (hier in NRW) ist eine „Lachnummer“ – ich kann das Beurteilen, da ich eigene Arbeitsverträge aus der „freien Wirtschaft“ vergleichen kann. Außer dem Punkt, dass man als Angestellter beschäftigt wird, wird im Arbeitsvertrag lediglich auf die entsprechenden Paragraphen verwiesen, die für verbeamtete Lehrkräfte gelten. Möglichkeiten – wie im Vertragsrecht üblich – einzelne Punkte individuell zu regeln, sind überhaupt nicht vorgesehen.

Ein weiterer Erfahrungshintergrund, der mir aufgrund meines beruflichen Werdeganges offen steht, ist die „Arbeitswelt“ in anderen Teilen der öffentlichen Verwaltung. Daher kann ich sagen, „Schule“ passt nicht das Organisationsschema der Verwaltungsbehörden. Zu diesen Veränderungen gehört aus meiner Sicht aber auch, dass der Sonderstatus der Gymnasien abgeschafft wird. – Also gemeinsmer Unterricht bis Jahrgang 10 – der ja nicht unbedingt auf Binnendifferenzierung beruhen muss – an einer Schulform, die von Klasse 1 bis 10 führt, und im Anschluss ein Oberstufenkolleg, das alle Zweige der beruflichen und gymnasialen Schulformen vereint. Ab Beginn der sechsten Klasse sollte eine äußere Differenzierung einsetzen, die die Schülerschaft in bis zu fünf unterschiedliche Kompetenzstufen aufgliedert – wobei mir anstelle der Kompetenzen die vormaligen „Fähigkeiten und Fertigkeiten“ deutlich lieber wären.

In Hinblick auf die Entgeltproblematik wünschte ich mir einheitliche Bedingungen bezüglich des Deputats, der Arbeitsbedingungen und der höhe des tariflichen Entgeltes sowie der Abschaffung des Beamtenstatus unterhalb der Schulleitungsebene. der Eingangtarif für Junglehrkräfte mit Masterabschluss und zweitem Staatsexamen sollte aber oberhalb von 4300 Euro (brutto) angesiedelt sein, um im Wettbewerb mit anderen Unternehmen Personal gewinnen zu können. Einen Einsatz von Lehrkräften mit Bachelor-Abschluss, die im Rahmen eines Dualen Studiums „ausgebildet“ worden sind, halte ich für keine Schulform für angebracht.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Deshalb unterscheidet der Dienstherr ja auch zwischen Richtern und Staatsanwälten sowie den Verwaltungsjuristen – also ob die Juristen in der Judikative oder der Ecekutive eingesetzt sind. Für alle gilt, dass sie als „Volljuristen“ erstes und zweites Staatsexamen haben. Juristen ohne zweites Staatsexamen gibt es im ÖD nicht.

Da die öffentliche Hand nicht den Status „außertariflich“ kennt, muss sie ihre Bediensteten in die beiden Laufbahngruppen, die jeweils zwei Einstiegsämter haben, eingruppieren. Ist in der „freien Wirtschaft“ bei den tarifgebundenen Firmen im Angestelltenbereich aber nicht anders.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wie schon ebenso oft geschrieben, alle diese Unterschiede in der Bezahlung sind doch auch kein Verstoß gegen die Verfassung oder werden dann wohl auch rasch geändert werden müssen:

Gehaltsunterschiede
– je nach Bundesland
– je nach Erfahrungsstufe
– je nach Anstellungsart (ang. od. verbeam.)
– je nach Arbeitgeber (privat, ÖD)
– ob Brennpunktschule oder nicht
– ob ländliche Gegend oder nicht (Buschzulage)

Die ganze Debatte um gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist eine Lüge. Es geht immer nur um „möglichst viel für mich“.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja welche Verfassung denn? Da Lehrkräfte dem Landesrecht unterliegen, gilt für sie die jeweilige Landesverfassung. Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen sowie die landesbeamtengesetze sind nicht gleich, ihre Bestimmungen dürfen lediglich dem GG nicht entgegenstehen. So sah die hessische Landesverfassung die Todesstrafe vor. Diese durfte aber nicht verhängt werden, da sie den entsprechenden Artikeln des GG zuwider lief. Die Rechtmäßigkeit der hessischen Landesverfassung war aber dennoch gegeben.

Gehaltsunterschiede sind ja kein Widerspruch zu einer einheitlichen Grundvergütung. Unterschiedliche Bedingungen/Arbeitsbelastungen können deshalb ja auch durch Zulagen ausgeglichen werden. Gleiche Eingruppierung heißt deshalb ja auch nicht automatisch gleiches Gehalt/Entgelt.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@Mückenfuß – mag Ihnen nicht bewusst sein, aber im Vertragsrecht, wozu auch das Arbeitsrecht gehört, besteht Vertragsfreiheit. Jeder kann für sich mit seinem Arbeitgeber einen individuellen Vertrag aushandeln.
Der ÖD sieht diese Vertragsfreiheit nicht vor, er gruppiert seine Bediensteten nach Gutsherrenart in die bestehende Tarifordnung ein.

Reisinger850
5 Jahre zuvor

Wenn A13 für mich statt A12 rauskommt, kann gern Mückenfuß im Sinne des Allgemeinwohls von A13 auf A12 springen, das ist ihm ja so wichtig, das Wohl der anderen Steuerzahler…

Also A13 für SEK 1 und Primarstufe wäre das beste was mir in den nächsten 30 Jahren Schuldienst noch passieren kann, alles andere steht hinten an.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Immerhin sind Sie ehrlich, im Gegensatz zu Palim oder dickebank. Es ist völlig legitim an sich zu denken, ungesehen der Konsequenzen. Dann darf man sich jedoch im Nachhinein nicht über steigende Belastungen, höhere Arbeitsstunden, weniger Unterstützung, etc. beschweren.

Reisinger850
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Ich arbeite um
Geld zu verdienen in erster Linie.
Und wenn ich nach Beamtenrecht die gleiche Besoldung aufgrund meiner Ausbildung wie SEK II Lehrer verdiene, dann mal schön her mit der Kohle.

Dazu kommt, dass der Mangel an Personal eklatant ist und die Ausstattung an zB meiner Realschule in NRW katastrophal ist. Dazu gebe ich 28 Wochenstunden statt 25,5, habe zu 80 % Kinder mit Migrationshintergrund in der Klasse und 5 Inklusionskinder ohne Förderschullehrerin in der Nähe.

Wo soll es denn noch so viel schwieriger werden von den Bedingungen her? A13 ist die einzige Chance, hier was zu verbessern. Gern auch finanziert aus Mückenfußes Portokasse.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Danke für die Schilderung. Das können sich anscheinend manche, die in ihrem Elfenbeinturm sitzen, gar nicht vorstellen. Es ist einfach ungerecht, dass die einen Lehrer mehr verdienen als die anderen. Darauf läuft es hinaus. Deshalb gilt es Gerechtigkeit zu schaffen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Eben, gerne wird ja auch übersehen, dass in NRW Grundschullehrkräfte und Lehrkräfte der SekI die gleiche Grundbesoldung haben.

Lediglich Lehrkräfte an Gymnasien und Berufsschulen sowie Förderschullehrkräfte erhalten eine Grundbesoldung im Einstiegsamt zu A13.
Bis auf die Sonderpädagogen erhalten die StR an GY und BK A13Z bei geringerem Deputat.

btw, mit Iherm Lehramt (Realschule) müssten Sie an einer GeS oder SekS nur 25,5 WS arbeiten, ohne dass sich die Schülerklientel änderte.

Reisinger850
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja das ist auch nochmal so ein komisches Ding. Deshalb werden die Realschulen hier auch immer weiter erhalten bleiben, damit die Lehrer weiter schön 28 Std. liefern können. Eine Sekundarschule ist zu 99% ähnlich aber wieso hat man dort 25,5 Std? Na ja, wer wundert sich da noch über Dienst nach Vorschrift.

Die einzige Chance für etwas mehr Gerechtigkeit sehe ich in der rechtlich angemessenen Besoldung.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ganz einfach, Schulen „des längeren gemeinsamen Lernes“ müssen Planstellen für Lehrkräfte der SekI+II im Stellenkegel vorhalten. Und an ein und derselben Schulform Lehrkräfte mit unterschiedlichen Wochenstundendeputaten würden vermutlich zur offenen Rebellion führen, da keine SekI_lehrkraft einsehen würde, warum die teilzeibeschäftigten Studienräte auch noch mehr Entgelt erhalten und bei der Besetzung von Funktions-und Leitungsstellen bevorzugt werden.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Es ist immer die Frage, woher das Geld kommt, das man zusätzlich einsetzt.
Ich habe nicht die Meinung von Reisinger, dass die Verteilung des Geldes egal ist, also sozusagen, dass man das Geld, das man in eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen hineinsteckt, ersatzweise in die Lehrerbesoldung steckten sollte.
Auf gleichem Level stehen für mich die Entlastung und die gleiche Bezahlung der Lehrer. Wenn Geld fehlt, kann man andere auch herabstufen bzw. die automatischen Aufstiegsmöglichkeiten kürzen. Aber besser fände ich es noch, wenn man das Geld aus Prestigeobjekten, die jedes Bundesland so hat, abzieht. (siehe Verschwendung der Steuergelder aus dem jährlichen Bericht des Bundes der Steuerzahler).
Durch den Lehrermangel erschweren sich gerade unsere Arbeitsbedingungen – keine Unterstützungen, große Klassen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@ FElixa, genau. Er/Sie ist immerhin ehrlich und bemüht nicht irgendwelche Scheinargumente wie die Verfassungsmäßigkeit oder den gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Es gibt diese Menschen nunmal und schon jede soziale Idee / Utopie scheiterte an ihnen, denen der Rock näher ist als das Hemd. Man könnte sie mit mehr Gehalt ja auch nicht ködern, wenn sie dafür nicht empfänglich wären.

Mich wundert nur, dass selbst Rot-Rot-Grün auf diesen Eigennutz setzt.

Reisinger850
5 Jahre zuvor

Ob dies zB ein Merzedes – Verkäufer aus der Wirtschft auch denkt? „Hmm ich erhalte mehr Provision, aber dann hat der Kunde aber weniger Geld zur Verfügung…oh nein, wie soll ich nur bezahlt werden, damit ich genauso fair behandelt werde wie andere?“

Nur weil ich meinen Sold aus öffentlicher Hand beziehe, muss ich nicht noch besorgt auf das Land schauen, was mit den anderen Ländern übrigens 19 Milliarden Überschuss dieses Jahr gemacht hat. Verrückt.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Wieso erhalten Autoverkäufer überhaupt unterschiedliche Provisionen?
Ist der Verkauf eines SUV von Porsche mit Dieselantrieb strafbar oder provisionsabhängig?
Ist der Verkäufer von hochwertigen Oberklasselimousinen ein besserer Verkäufer als der von Kleinwagen oder Gebrauchtwagen?

Reisinger850
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das geht über sofawolfs Horizont hinaus…

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Ja, Analogien sind schwierig …

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ R., an Ihren Ausfällen merkt man doch letztlich nur, wie sehr Sie sich über Widerspruch ärgern.

Sind Sie als Lehrer auch so?

Reisinger850
5 Jahre zuvor

Ich frage mich jetzt, wie es zeitlich abläuft. Im Haushalt ist es ja nicht eingeplant. Frühestens kann es ja in NRW eh erst 2021 passieren. Es bleibt spannend.

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Warum 2021?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Jedenfalls bin ich sehr gespannt, was es dazu für Gerichtsurteil geben wird, ggf. dann in der höchsten Instanz. Ich habe keine wirkliche Vorstellung, wie es ausgehen könnte. Es gab schon andere Urteile, von denen ich selbst profitiere, die ich aber für grundfalsch halte.

Noch niemand hier – es wird ja immer viel ausgewichen – hat nachgewiesen, dass in irgendeiner Verfassung unseres Landes stünde, dass (nur) ÖD-Beschäftigte mit formal gleichem Abschluss (also gleicher Name des Abschlusses) gleich besoldet werden MÜSSEN (während es ansonsten Vertragsfreiheit und was nicht alles gibt).

Ich wies einmal mit Belegen nach, dass sich die Lehrerbesoldung eben nicht nur nach dem Abschluss richtet. Natürlich hat das keiner gelesen, auch wenn man die Diskutanten direkt anspricht (dickebank). Den Link habe ich leider auch nicht mehr.

Also gespannt bin ich.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nebenbei: Diese Übersicht ist doch auch mal ganz interessant:

https://www.lehrcare.de/blog/entgelte-der-lehrkraefte-im-oeffentlichen-dienst/

Interessant auch die Unterschiede, die dort gemacht werden, die zwar dem Argument Ausbildung geschuldet sind, aber dem Argument vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit widersprechen. Ich höre keinen Aufschrei dagegen von denen, die selbst keinen Nachteil dadurch haben. (Ich sage ja deshalb, es geht immer nur um „mehr Geld für mich“.)

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Wir brauchen kein A13 für Grundschullehrer, sondern kleinere Klasse, vernünftige Arbeitsbedingungen, eventuell eine Deputatsverringerung auf 26 Wo/h und endlich Ruhe vor übergriffigen, zum Teil dumm-arroganten Gymnasiallehrern.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

@ O.S., bis auf das Letzte haben Sie meine volle Unterstützung, bei den Stunden hätte ich eher 24 für alle Lehrämter im Sinn.

PS: Haben Sie es wirklich nötig, so ausfallend zu werden? Machen Sie das in der Schule auch oder nur hinter der Maske der Anonymität?

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Das sagt genau der Richtige! Ich darf nur daran erinnern, dass Sie unter Ihrem früheren Pseudonym ’sofawolf‘ andere hier als Ekel bezeichnet haben! Derart ausfallend wie Sie ist hier sonst keiner geworden ….

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Daran erinnere ich mich auch.
Wer im Glashaus sitzt…

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Dass eine (bessere Arbeitsbedingungen) und das andere (Tarifpolitik) haben aber nichts miteinander zu tun. Die Tarifverhandlungen betreffen ausschließlich die Tarifbeschäftigten. wovon die Beamten als „Trittbrettfahrer“ liebend gerne profitieren. Die Tarifverhandlungen werden zwischen den Tarifpartnern, der TdL und der Tarifunion aus GEW und DBB geführt.
Die von Ihnen – @Olle Schachtel – geforderten Dinge gehören in den Bereich der Politik bzw. in die gesellschaftliche Diskussion über die zukunft des Schulsystems. In erster Linie geht es dabei um die Austarierung der Ziele. Wenn der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Schulsystems mehr in Richtung Erziehung gestärkt werden soll, dann bedarf es veränderter Strukturen im Bereich der reinen Betreuung und der Erziehungsangebote. Folglich müssen Schulen für diese Aufgaben mehr Erzieher und Sozialpädagogen sowie Schulpschologen und Schulkrankenschwestern bereitstellen können. Lehrkräfte könnten sich im Gegenzug wieder stärker um den Bildungsauftrag kümmern. Dass der Bildungserfolg umso höher ist, je kleiner die Lerngruppe ist, wird ja nicht einmal durch die Hattie-Studie widerlegt. Die Lerngruppen dürften nur nicht größer als 16 Schüler und Schülerinen sein. Bei den Jüngeren müsste die Klassenfrequenz vermutlich niedriger sein, da können 12 schon zuviel sein. In diesem veränderten Umfeld, das die Gesellschaft aber wollen muss und finanzieren will, kann dann über die tarifvertraglichen Gegebenheiten wie Wochenstundenarbeitszeit und Entgelthöhen verhandelt werden.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Zitat FElixa 26. Januar 2019 at 14:12

Gleiches Grundgehalt ja, zuzüglich Zulagen. Wie sollte man sonst Anreize setzen können, wenn es an bestimmten Stellen Bedarf gibt?
——————————————-

Das ist natürlich eine Idee: Wenn ich Politiker wäre, würde ich es also einfach so machen (Variante!): Alle Lehrer bekommen die gleiche Eingangsbesoldung, wie es hier der Streitpunkt und das Argument ist, dass Zulagen trotzdem nicht ungerecht seien, sondern Anreiz, also Z.B. A 12 / E 12. Und dann bekommen alle eine Zulage je nach Schulart: 150,- für die Grundschullehrer; 300,- für die Sek I und 500,- für die Sek II (jeweiliges Maximum einer Zulage, nicht sammelbar, aber vielleicht sogar auch das). Dann hätten wir die gleiche Eingangsbesoldung und trotzdem unterschiedliche Gehälter je nach Schulart. Zufrieden?!? 🙂

Zulagen finden ja alle anscheinend ok und keinen Widerspruch zum gleichen Lohn für gleiche Arbeit (Buschzulage, Erfahrungsstufe, Brennpunktzulage) …

PS: Ich zitiere nur deshalb Sie, FElixa, weil ich es dort eben gefunden habe.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Kann das mal bitte jemand an die verantwortlichen Politiker weiterleiten?

Headmaster
5 Jahre zuvor

Hallo an alle,
ich habe die Diskussion mit Interesse verfolgt. Allerdings scheint es so zu sein, wie es in scheinbar jedem Forum passiert. Zunächst werden Argumente ausgetauscht, danach wird es langsam aber sicher persönlich.

Der Philologenverband hat noch nicht verstanden, worum es geht. Es geht um die Angleichung der Gehälter und nicht um eine Erhöhung für alle unter Beibehaltung der gängigen Praxis.

Meiner Meinung nach sollten alle Lehrkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung (also einem erfolgreich abgeschlossenen Referendariat) das gleiche Eingangsgehalt bekommen. Die Gymnasiallehrer beklagen zu Recht die höhere Fachlichkeit. Dies wird aber aufgewogen durch die Leistungen der Grundschullehrkräfte ( Kooperation mit dem Jugendamt, Inklusion, ESE-Kinder mit oder ohne anerkanntem Förderbedarf; und dies oft ohne sonderpädagogische Unterstützung, etc.) Zusätzlich dazu sollte es Zuschläge für besondere Leistungen an allen Schulformen geben (z.B. Klassenleitung in Grundschulen, Beratungslehrkräfte, EDV-Betreuung der Schulcomputer, etc.)

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Headmaster

Ja, lieber Headmaster (Schulleiter?), das ist meistens so. Wenn jemand hartnäckig bei seiner Meinung bleibt, fangen (manche) andere oft an zu beschimpfen. Als ob sich Meinungen dadurch ändern würden. Eher erstrecht nicht.

Allerdings ist das, was Sie da so generös wie ein Vermittler aussprechen, ja eben umstritten. Angleichung der Gehälter bedeutet hier auch nur und ausschließlich Erhöhung, nämlich die der Grundschullehrer, wobei gegen Erhöhungen von Zeit zu Zeit ja nichts zu sagen ist (Inflationsausgleich), es geht aber um die „gehaltsmäßige Gleichstellung aller Lehrämter“. Da haben die einen Argumente dafür und die anderen dagegen. Der Philologenverband meint, dass der jetzige Abstand gerechtfertigt ist (Gründe wurden oft genannt) und meint also folgerichtig, dass die Gymnasiallehrer A 14 bekommen müssten, wenn die Grundschullehrer A 13 bekommen.

Die Idee gleiche Eingangsbesoldung und dann Zulagen verschiedenster Art ist mir sympathisch. Zulage für ländliche Regionen, für erschwerte Arbeitsbedingungen (Brennpunktschulen), für das Dienstalter, für Funktionen etc. … und Zulagen für die Schulart (höhere Fachlichkeit, höherer Korrekturaufwand …). Ich bin für mehr Differenzierung und gegen Gleichmacherei. So könnte man das natürlich auch lösen. Ich schlug oben was beispielhaft vor. Aber ob die hier nach „gleichem Lohn für gleiche Arbeit“ jammernden Grundschullehrer damit dann zufrieden wären? Gleiche Eingangsbesoldung und unterschiedliche Zulagen, auch je nach Schulart? Die können sich ja mal äußern.

Ich fürchte nur, dann wird wieder bestritten, dass den Gymnasiallehrern eine höhere Zulage zusteht. Es geht eben doch immer nur um „möglichst viel Geld für mich“ (ungerecht, wenn andere mehr bekommen – egal, wenn andere weniger erhalten).

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

„Ich fürchte nur, dann wird wieder bestritten, dass den Gymnasiallehrern eine höhere Zulage zusteht.“
Wofür soll der Gymnasiallehrer denn die _höhere_ Zulage bekommen?

„Und dann bekommen alle eine Zulage je nach Schulart: 150,- für die Grundschullehrer; 300,- für die Sek I und 500,- für die Sek II (jeweiliges Maximum einer Zulage, nicht sammelbar, aber vielleicht sogar auch das). “
Warum soll der Grenzwert für Zulagen nicht für alle LuL gleich sein?
Richtet sich eine Zulage nach der Schulart oder nach einer zusätzlichen Aufgabe?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Hab ich’s doch gesagt. 🙂

Es geht eben doch nicht darum, dass alle „nur“ die gleiche Eingangsbesoldung aufgrund der gleich langen Ausbildung und des gleichen Namens des Abschlusses erhalten sollen und dann „meinetwegen“ gewisse Zulagen. Nein, es geht immer nur darum, dass die Grundschullehrer genauso VIEL verdienen wollen wie die Gymnasiallehrer, vor allem also mehr als bisher.

Für A 12 für alle + Zulagen je nach Schulart würde kein Grundschullehrer auf die Straße gehen. (@ Palim, an der Diskussion um die Begründung des höheren Verdienstes sind Sie seit Jahren beteiligt. Sie kennen die Gründen. Sie akzeptieren sie nur nicht.)

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Stimmt nicht, A12 für alle ist die Alternative! Entscheidend ist das „für alle“!

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Damit könnten dann übrigens jede Menge Arbeitserleichterungen finanziert werden.
Das fordern Sie und die Gymmis doch immer!

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Das „für alle“ gilt dann aber eben auch für Zulagen.
Auf die Frage, wofür es die denn geben soll, gab es ja aber keine Antwort.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

… zudem kommt mir der Gedanke, dass jede Konzepterstellung kosten müsste und manch anderes auch.
Da wäre es vielleicht mal sichtbar, wie viel Arbeit bisher unentgeltlich in die Schulen geschoben wird.

mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Zitat Herr Mückenfuß: „Nein, es geht immer nur darum, dass die Grundschullehrer genauso VIEL verdienen wollen wie die Gymnasiallehrer…..“ Genau darum geht es, bingo!!!!! Warum sollten wir auch weniger verdienen? Weil die Schüler jünger sind? Weil wir mehr Stunden unterrichten? Weil wir immer Klassenlehrer sind mit allen Aufgaben, die das beinhaltet? Weil wir oft keine Sekretärin haben, aber dafür ein Telefon im Klassenzimmer? Weil wir ca. 100-120 Minuten Aufsichten pro Woche haben zusätzlich zu den 28 Wochenstunden Unterricht? Weil wir nachmittags damit beschäftigt sind, runde Tisch-Gespräche, Kooperationsgespräche oder Treffen mit Beratungslehrern zu führen. Nicht zu vergessen die 30minütigen Lehrer-Eltern-Schülergespräche…. Differenzierten Unterricht vorbereiten müssen wegen der heterogenen Schülerschaft….Wenn wir allerdings Erleichterungen finanziert bekommen, weil andere auf ihr A13 und mehr verzichten, dann bin ich dabei und mit allem zufrieden…..

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ missis., das ist doch alles schon etliche Male zwischen uns hin und her gewälzt worden. Sie haben Ihre Gründe für Ihre Meinung, wir andere haben unsere Gründe für unsere Meinung.

Meistens heißt es ja dann, es sei anmaßend von Nicht-Grundschullehrern die Arbeit / den Arbeitsaufwand der Grundschullehrer quantifizieren zu können, gleichzeitig maßen die sich aber an, die Arbeit / den Arbeitsaufwand von Nicht-Grundschullehrern zu quantifizieren (nämlich dass das auch nicht mehr sei).

Studien hingegen werden klein- und schlechtgeredet.

Das hatten wir doch alles schon dutzende Male.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ Palim, doch, gab es.

Lesen Sie noch mal gründlich den Kommentar von „Herr Mückenfuß 28. Januar 2019 at 14:17“.

Erinnern Sie sich ansonsten bitte an die vielen, vielen dazu auch mit Ihnen geführten Diskussionen um A 13 für alle und benutzen Sie ggf. die Suchfunktion (ganz oben rechts die kleine Lupe).

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Hochmut kommt vor dem Fall.

mississippi
5 Jahre zuvor

@Mücke: SIE fangen doch bei jeder Gelegenheit damit an. Ich jedenfalls habe noch zu tun. Guten Abend.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

@ Missti: Ich hatte auch noch zu tun und wie Sie ja bemerkten wenig Lust, mit den immer Gleichen das immer Gleiche auszutauschen. Da genügt dann auch ein Verweis auf die Suchfunktion, @ liebe Missti, meine ich.