Ministerium ändert Regeln für Zeugnisnoten – eine Woche vor den Zeugnissen

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POTSDAM. Vor gut einem Jahr ist nach Elternprotesten der Versuch des Brandenburger Bildungsministeriums gescheitert, Zeugnisse für Dritt- und Viertklässler abzuschaffen. Nun bringt eine neue Notenvorschrift Unruhe an Grundschulen.

Löst mit ihren Vorschriften für das Fach Deutsch in der Grundschule keine Begeisterung aus: Bildungsministerin Britta Ernst. Foto: SPD Schleswig-Holstein / flickr (CC BY 2.0)

In den dritten und vierten Grundschulklassen Brandenburgs gibt es erneut Ärger um die Zeugnisse. Wenige Tage vor Halbjahresende an diesem Freitag hat das Bildungsministerium eine neue Vorschrift für die Noten im Unterrichtsfach Deutsch für das laufende Schuljahr erlassen. Eine am 17. Januar geänderte Verwaltungsvorschrift wurde sechs Tage später für verbindlich erklärt – gut eine Woche vor der Zeugnisausgabe. Der Brandenburgische Pädagogen-Verband (BPV) kritisierte die Regelung als rechtlich unzulässig. Der Landeschef der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Günther Fuchs, nannte sie «Unfug».

Viele Lehrer sind nach Angaben beider Verbände verunsichert. BPV-Präsident Hartmut Stäker rechnet gar mit Klagen von Eltern gegen die Zensuren. Vor knapp einem Jahr war das Bildungsministerium nach Protesten der Eltern davon abgerückt, die Halbjahreszeugnisse der Dritt- und Viertklässler generell abzuschaffen.

Bisher setzte sich die Deutschnote aus drei Teilen zusammen. Nun sollen die Lehrer die Deutschnote für die Zeugnisse in fünf Kategorien rückwirkend neu bewerten: Sprechen und Zuhören, Schreiben und Rechtschreibung, Lesen und Lesefertigkeiten nutzen, mit Texten und Medien umgehen sowie Sprachwissen und Sprachbewusstheit entwickeln.

Änderungen gab es auch bei der Gewichtung der einzelnen Teilnoten sowie den mündlichen und schriftlichen Bewertungen. Viele Lehrer fragen sich, wie sie die Leistungen für das abgelaufene Schulhalbjahr nachträglich neu bewerten sollen. Haben sie Deutsch nach den alten drei Teilnoten beurteilt, droht ihnen Ärger mit jenen Eltern, die eine Bewertung nach den neuen Kriterien verlangen.

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Ärger hier – Ärger da

Auch den Pädagogen, die die Gesamtnote für Deutsch nach der neuen Verwaltungsvorschrift ausfertigten, droht Ungemach. Eltern könnten gegen die als ungerecht empfundene Note ihres Kindes mit dem Argument vorgehen, die Neuregelung gelte erst seit wenigen Tagen. Nach Ansicht beider Lehrerverbände wäre es sinnvoller gewesen, die neue Notenvorschrift vor Beginn eines neuen Schuljahres zu erlassen.

Zwar hatte das Bildungsministerium den Schulen nach einer neuen Grundschulverordnung im Vorjahr empfohlen, elektronische Notenbücher zu führen. In diesem Zusammenhang sei auch eine bevorstehende Änderung der Deutsch-Leistungsbewertung erwähnt worden, sagte Stäker. «Dass diese Regelung nun wenige Tage vor der Zeugnisausgabe als verbindlich erklärt wurde, hat niemand voraussehen können.» Nach Ansicht seines Verbands kann keine Schule «rechtskonforme Zeugnisse» für die Klassen drei und vier ausgeben. «Kein Schiedsrichter käme auf die Idee, während eines Fußballspiels die Regeln zu ändern.»

Auch GEW-Landeschef Fuchs kritisiert: «Durch eine stärkere Differenzierung der Note werden die Leistungen der Schüler nicht besser.» Die Umstellung führe zu weiteren Belastungen und zu neuer Unruhe an den Grundschulen. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Britta Ernst zwingt Grundschullehrer zum Unterricht mit der Fibel – Andere Methoden werden verboten!

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Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Frau Ernst war schon in Schleswig-Holstein eine Fehlbesetzung auf dem Posten. Warum sollte es in Brandenburg anders sein?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Es wirkt wie Rache: Die wollten die Abschaffung der Noten nicht, dann sollen sie noch mehr geben müssen. Sozusagen „selber schuld“.

ysnp
5 Jahre zuvor

Der Zeitpunkt ist äußerst seltsam.
Allerdings: Wir haben in Deutsch auch eine ähnliche Notenverteilung, wie sie jetzt in Brandenburg sein soll. Sie entspricht unserem Lehrplan. Wenn die neue Zusammensetzung auf dem dortigen Lehrplan basiert und eben die ganzen beschriebenen Bereiche berücksichtigt, finde ich das okay. Allerdings ist – wie gesagt – der Zeitpunkt der Änderung inakzeptabel. So etwas geht nur zum Schuljahresanfang mit genügend Vorlauf zum neuen Schuljahr, dass man entsprechend planen kann.

Palim
5 Jahre zuvor

Niedersachsen schafft es auch, im laufenden Schuljahr die Notengebung auf den Kopf zu stellen und veröffentlicht Erlasse, die rückwirkend gelten, statt Vorlauf zu gewähren und Einarbeitungszeit zu bedenken.
Der Artikel legt ja deutlich dar, dass jede Lehrkraft damit angreifbar wird und Eltern gegen die Noten klagen können, da die Bewertung intrasparent ist.
Mir ist unverständlich, wie Kultusminsiterien ihre Lehrkräfte derart in den Regen stellen können.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Da sieht man einmal, dass die, die das „verbrechen“, keine Ahnung von der Schulpraxis haben und wahrscheinlich beratungsresitent sind bzw. gar nicht auf die Ratschläge von denen hören, die mitten drin im Geschäft sind.

In meinem Bundesland gibt es in der Regel Änderungen zum neuen Schuljahr, die einen gewissen Vorlauf haben.
Allerdings haben wir in Bezug auf die Notengebung nicht so viele zentral gesteuerte Vorschriften. Das ist auch nicht nötig, denn wir haben einen ziemlich klar formulierten Lehrplan mit Kompetenzen, die dann in der Notengebung eine Rolle spielen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Mein Bundesland kann so wie in dem Artikel die Notengebung zunächst auf den Kopf stellen, um sie mit dem nächsten Lehrplan wieder völlig anders zu gestalten – ohne Vorankündigung oder anderes … und in der Regel bin ich informiert genug, dass so etwas nicht an mir vorbei gehen würde.
Die Erlass-Entwürfe sind zum Teil vorher im Internet, häufig fehlen aber Teile, in diesem Fall genau der, der die Notengebung festlegen sollte. Wenn dann nach mehreren Wochen Unterricht neue Curricula herauskommen, die ab sofort gelten sollen, müsste man die komplette Jahresplanung wieder über den Haufen werfen. Ebenso die Notengebung, auf die man ja Unterricht und Leistungserhebungen abstimmen muss, zumal dann in der neuen Verordnung ganz andere Testformen angesetzt wurden.

mississippi
5 Jahre zuvor

Diese 5 Bereiche der Deutschnote gibt es in BY und BaWü seit Jahrzehnten. Die rückwirkende Bewertung wie in Brandenburg verlangt ist allerdings sinnfrei.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Ja, eine Woche vor den Ferien alles zu ändern, ist eine Zumutung, allerdings liest es sich ja so, dass es angeblich seit Langem bekannt war (bekannt gemacht worden war), aber die Schulleitungen (?) es nicht weitergemeldet haben.

Nur weil es anderswo auch so kompliziert ist (5 Teilbereiche), muss man das ja nicht übernehmen. Vor allem wundert mich, dass man das anscheinend nur in Deutsch so macht. Zu jedem Bereich des Lehrplans gibt es eine Teilnote auf dem Zeugnis. Wozu? Macht man das in Mathematik auch so? Wenn nicht (da mir nicht bekannt), warum nicht?

Wäre es in Mathe dann nicht auch wichtig, zwischen Geometrie und Algebra, zwischen Bruchrechnung und Prozentrechnung, zwischen Sachaufgaben und Kopfrechnen zu unterscheiden – wie es im Unterricht ja geschieht – und auf dem Zeugnis abzubilden, wer was in welchem Bereich kann?

Ich kann nur hoffen, dass sich mein Bundesland das nicht auch noch abschaut!!!

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Weiß jemand, wie die Sache ausgegangen ist?