Vor der Tarifrunde machen angestellte Lehrer mobil: Sie fordern Gleichstellung mit Beamten („1000 Euro brutto monatlich mehr“)

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BERLIN. Am Montag startet in Berlin die Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder – mit hohen Erwartungen. „Die lineare Erhöhung um 6 Prozent mit einer Laufzeit von 12 Monaten und die Realisierung der Paralleltabelle sind die wesentlichen Forderungen für den Lehrerbereich“, erklärt Jutta Endrusch, stellvertretende Landesvorsitzende des VBE Nordrhein-Westfalen und Vertreterin des VBE in der Verhandlungs- und Bundestarifkommission des „dbb beamtenbund und tarifunion“. Unzufrieden mit den Gewerkschaftsforderungen zeigt sich allerdings die „Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer“ (SchaLL): Sie fordert einen Tarifvertrag, der angestellte Lehrer finanziell mit verbeamteten gleichstellen soll.

Sehr Prozent mehr? Die „SchaLL“ hätte lieber ein Plus von 100´0 Euro im Monat brutto – nur für die angestellten Lehrer. Foto: Shutterstock

Anlässlich des Beginns der Tarifverhandlungen, die mehr als drei Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes betreffen, hat der VBE seine Forderungen bekräftigt. „Eine Attraktivität des Berufs und der Berufszufriedenheit sind nicht ohne gerechten Lohn denkbar. Das müssen die Arbeitgeber endlich in ihre Köpfe bekommen. Und was uns Lehrerinnen und Lehrer stärkt, kommt der Bildungsarbeit zugute, denn ohne Lohngerechtigkeit wird sich der Lehrkräftemangel noch weiter verschärfen“, sagt Jutta Endrusch. Dabei gelte es insbesondere, den Einkommensrückstand auf Bund und Kommunen aufzuholen.

Die Forderungen der Beschäftigten gingen aber über die Anhebung der Tabellenentgelte hinaus, erklärt Jens Weichelt, stellvertretender Vorsitzender der dbb-Bundestarifkommission und Vorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes. Die Lehrerinnen und Lehrer erwarteten die „stufengleiche Höhergruppierung“ als Ergebnis dieser Tarifrunde. Nach dem derzeit geltenden Tarifrecht benachteilige „eine absurde Konstellation“ eine Vielzahl von Beschäftigten bestimmter Erfahrungsstufen, weil sie bei einer Höhergruppierung zwar eine Entgeltgruppe nach oben stiegen, dort aber eine Erfahrungsstufe nach unten fielen. Im Tarifrecht bei Bund und Kommunen sei die stufengleiche Höhergruppierung bereits realisiert worden.

„Das Behalten der Erfahrungsstufe bei der Höhergruppierung würde auch für Lehrkräfte eine gerechte Belohnung der geleisteten Arbeit bedeuten. In Sachsen werden allein im Zuge der Umsetzung des Handlungsprogramms über 10.000 Lehrerinnen und Lehrer höhergruppiert und die meisten würden eine Erfahrungsstufe zurückfallen“, erklärt Weichelt.

Bei der Forderungsfindung und auf den Branchentagen hätten die Erwartungen an die Weiterentwicklung der Entgeltordnung des TV-L sowie des Tarifvertrages zur Eingruppierung von Lehrkräften (Entgeltordnung-Lehrkräfte) einen hohen Stellenwert gehabt. Bereits seit Monaten führe der dbb dazu Gespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Bei der Weiterentwicklung der Entgeltordnung-Lehrkräfte geht es laut Weichelt insbesondere um die Realisierung der sogenannten „Paralleltabelle“. Praktisch bedeute diese angestrebte Zuordnungstabelle (von Entgeltgruppen zu Besoldungsgruppen) einen Aufstieg von Lehrkräften, die unterhalb der Gehaltsgruppe EG 13 eingruppiert sind.

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„275.000 Euro netto Unterschied“

Für SchaLL gehen diese Forderungen aber nicht weit genug – zumal das Ergebnis der Tarifauseinandersetzung auch den Beamten zugutekommen soll, wie dbb-Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach unlängst noch in der „Wirtschaftswoche“ erklärte („Wir fordern eine Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten“).

Die „Schutzgemeinschaft“, die nicht an den Tarifverhandlungen beteiligt ist, verlangt für die rund 200.000 tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland, „1.000 Euro brutto monatlich mehr, 10.000 Euro Einmalzahlung sowie die Festschreibung der Gehaltserhöhung in einem Gleichstellungstarifvertrag.“ Begründung: „275.000 Euro netto auf Lebenszeit beträgt der Unterschied zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften.“

Das Versagen der Tarifpartner – der TdL und der großen Gewerkschaften – sei „bodenlos“, so heißt es in einer Pressemitteilung. „Die Forderung der Gewerkschaften nach nur linearen Gehaltserhöhungen vergrößert die Ungleichheit und zementiert die Zweiklassengesellschaft in den Lehrerzimmern. So lässt sich die Gleichstellung aller Beschäftigten (Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!) nicht erreichen“, meint SchaLL. Weiter heißt es: „Die Nettolohn-Diskriminierung schwächt seit Jahrzehnten die Glaubwürdigkeit der großen Gewerkschaften und die Schlagkraft der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Erst wenn gleicher Netto-Lohn für angestellte und beamtete Lehrkräfte gilt, sitzen alle Beschäftigten im gleichen tarifpolitischen Boot.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

“Kräftige Einkommenszuwächse sind zwingend”: Gewerkschaften machen vor der anstehenden Tarifrunde für Lehrer Druck

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dickebank
5 Jahre zuvor

Ich verstehe sowieso nicht, warum sich Lehrkräfte in den von Beamten dominierten Interessenvertretungen als „Streikvieh“ organisieren.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

An dieser Stelle kann ich sogar Ihnen mal zustimmen. Mehr Gehalt (außer Inflationsausgleich) ist für mich zwar nicht primär, aber offensichtlich ist, dass die 200.000 angestellten Lehrer für die 600.000 verbeamteten Lehrer ihren Kopf hinhalten und Verbesserungen erstreiken, aber selbst dann lange nicht so viel davon haben wie die Beamtenkollegen.

Und was tun die für ihre angestellten Kollegen?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich bin tarifbeschäftigt, deshalb fordere ich ja auch eine höhere Nettovergütung im Vergleich zu den Beamten. Nur über eine deutlich höhere tarifliche Vergütung ist eine Angleichung zwischen Pensionen und Renten zu erreichen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dafür müssten Sie die Bruttogehälter der Angestellten auf einen Schlag um mindestens 40% oder so anheben, während gleichzeitig die Besoldung der Beamten gleich bleibt. Beides halte ich für ausgeschlossen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

ich auch.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Und die sprudelnden Steuereinnahmen? Die werden doch sonst auch immer so gerne ins Feld geführt, wenn man nach der Finanzierung gefragt wird. („halbe Ironie“)

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@ xxx, wieso um 40% Anhebung, wenn die Lehrer 1000,- Euro brutto mehr verdienen sollen? Rund 4000 – 5000 Euro beträgt doch derzeit das Brutto-Einstiegsgehalt der angestellten Lehrer.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wo?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Was?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das Einstiegsgehalt für Lehrkräfte als Seiteneinsteiger (E11).

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Weiß nicht, worauf Sie jetzt hinaus wollen …

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wieso nicht? Bei Entgeltfragen sind Sie doch immer der Erste, der sich äußert.
Im zugrunde liegenden Artikel wird die Forderung nach der paralleltabelle für tarifbeschäftigte Lehrkräfte doch deutlich erwähnt.

Was glauben Sie, was mich als Seiteneinsteiger die zwei Jahre Anwärterdienst im Beamtenverhältnis, für die ja nur der AG-Anteil in der GRV nachversichert wird, und die 12 Jahre in E11 bezüglich meiner Rentenpunkte im direkten Vergleich zu einer E12-Eingruppierung gekostet haben. Und das nicht nur, weil in E11 weniger als die von Ihnen genannten Entgelthöhen erreicht werden können – selbst bei einer hohen erfahrungsstufe.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Muckenfuß: Es geht um die Rente und das Nettoeinkommen. Während der Dienstzeit müssen Sie das brutto so weit anheben, dass netto mindestens 20-25% mehr herauskommt. Für die Rente müsste der Zuschlag noch höher werden.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Zitat: „Bei Entgeltfragen sind Sie doch immer der Erste, der sich äußert.“

Bin ich das? Ich nehme wahr, dass Sie nie genug haben können und ich immer sage, wir verdienen eigentlich so gut (genug), dass jetzt mal kräftig in die Arbeits- und Lernbedingungen investiert werden sollte.

Ich weiß, das passt Ihnen nicht. 🙂

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Welcher „wir“?

Sie Ihrer Meinung nach genug. – Ich in jedem Fall mehr.
Es gibt also kein „wir“.

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Was sollen/ können sie denn tun? Demonstrieren außer Dienst oder durch Mitgliedschaft in Gewwrkschaften um die Streikkasse zu füllen und nicht als Streikbrecher fungieren.
Mehr geht halt nicht- und ja, ich stimme zu dass viele das Wohl und Weh der Tarifler nicht interessiert.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

Ja, gute Frage, was könnten verbeamtete Lehrer tun, um ihre angestellten Kollegen zu unterstützen (wenn sie es denn wollten)?

Vielleicht, ich weiß es nicht, dürfen verbeamtete Kollegen gemeinsam mit den angestellten nach Unterrichtsschluss demonstrieren gehen? 800.000 Demonstranten statt „lumpige“ 200.000 ist schon ein Unterschied, vor allem im Hinblick auf Wahlen.

Ja, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften wohl auch ……………… aber vor allem auch „den Mund aufmachen“ und sei es in Foren wie diesen und anderen.

Oder?

Donner
5 Jahre zuvor

„An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“ Erich Kästner

Antizyklisch „Quergedachtes“: Tarifrunde der Länder – ein festgelegtes Ritual (???)

https://www.wsws.org/de/articles/2019/01/23/verd-j23.html

gelbelilie
5 Jahre zuvor

Seit meinem Referendariat höre ich von (verbeamteten) GEW- Vertretern den Spruch: Ja, verbeamtet wirst Du wohl nicht mehr, da wirst Du Dich mit weniger zufrieden geben müssen. Damals war ich gerade über 35 und wollte das eigentlich nicht einsehen.
Mittlerweile habe ich zwei Länderwechsel hinter mir, zugesagte Planstellen wurden gestrichen und am Ende, kurz vor meiner Festanstellung in RLP, nach 7 Jahren der Nicht- Freigabe in NRW, die Altersgrenze dort runtergesetzt.(!). So kam es, dass ich immer noch nur angestellt bin. Als eine von zwei „Erfüllern“ an unserer Gesamtschule. Die andere ist Französin.
Seit dem Ref bin ich GEW- Mitglied- und bin so entsetzlich enttäuscht über den mangelnden Biss der Funktionäre. Deshalb habe ich auch die SchaLL- Mitgliedschaft, die unsere Interessen wesentlich besser vertritt, aber leider zu wenig Einfluss auf die direkten Tarifgespräche hat.
Ich möchte nicht für meine verbeamteten Kollegen mitstreiken, erstens, weil sie wesentlich mehr verdienen und zweitens, weil nur eine Handvoll von denen in der GEW vertreten sind (von 77!). Ich will nicht, das sie noch mehr verdienen, vollkommen ohne eigenes Zutun. Und die Schere öffnet sich nach jedem Tarifergebnis weiter!
Außerdem wurde gerade heute eine 59jährige Kollegin in den (Vor-) Ruhestand verabschiedet, die mich fragte, wann ich denn Schluss machen würde, ich wäre doch auch in den 60er gebohren….(Nun, ich bin ein paar Jahre jünger)…Als ich perplex entgegnete, dass das wohl noch 12 Jahre dauern würde und dann mit viel weniger Angestellten- Rente (trotz drei Rentenbeiträgen, die vom Brutto abgehen), wollte sie mir das nicht glauben. – Es gibt keine Vorruhestands- Regel für angestellte Lehrer… und wenn, dann könnte man nicht davon leben.
Allerdings haben ich z.Zt. eine Quereinsteigerin im Fach Kunst als Referendarin. Ohne erstes Staatsexamen und nur in einem Fach, eben Kunst. Wenn sie irgendwann fertig ist, wird sie natürlich verbeamtet werden, viel weniger Erfahrung haben, vielleicht sogar noch mehr meiner Kurse übernehmen. Ich kann ja dann, als einst schulscharf angestellte Kunst- und Techniklehrerin wieder mein Drittfach Sozialwissenschaften unterrichten, und das bis 67 …..
Nein, so darf das nicht weitergehen.!
Ich will genau das, was alle um mich herum bekommen, netto!!!
Ich will ein anständiges Ruhegehalt und vorzeitig ausscheiden können, mit genau den gleichen geringen Abzügen wie meine Beamten- Kollegen!
Und dafür bin ich in der GEW und weil das nicht viel bringt, v.a. auch in SchaLL. Ich hoffe, da geht nocht mehr…

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  gelbelilie

Aber dafür hast Du doch die gleiche Wochenstundenverpflichtung wie die Beamten und darfst auch erst ab der dritten geleisteten Mehrarbeitsstunde abrechnen. Zusätzlich gilt für Dich die gleiche regelung wie bei den beamten, dass Du erst am Ende des schulhalbjahres in den Ruhestand eintreten darfst, in dem Du die gesetzliche Altersgrenze erreichen wirst. wer also als Angestellter Pech hat, weil er/sie Mitte Februar erst 67 Jahre alt wird, darf sich schon jetzt auf die Zeit bis zu den Sommerferien freuen.