GEW fordert: Fürs Klima „streikende“ Schüler nicht mit Schulstrafen belegen

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KIEL. Für den Freitag wurden wieder in mehr als 40 deutschen Städten Schülerdemonstrationen unter dem Motto #FridaysForFuture angekündigt – die meisten davon während der Unterrichtszeit. Die GEW hat sich für Gelassenheit im Umgang mit den streikenden Schülerinnen und Schülern ausgesprochen. Engagement für einen besseren Klimaschutz dürfe nicht mit Sanktionen aus dem Katalog der Schulstrafen belegt werden. Das sei unangebracht, meint die Gewerkschaft.

Die Schüler bereiteten sich auf die Aktionen vor. Foto: Fridays for future Deutschland
Die Schüler bereiteten sich auf die Aktionen vor. Foto: Fridays for future Deutschland

„Es ist gut, dass Schülerinnen und Schüler sich für einen besseren Klimaschutz einsetzen. Aus unserer Sicht ist es auch gut nachvollziehbar, dass sie dies während der Unterrichtszeit tun. Denn nur so erreichen sie eine breite öffentliche Aufmerksamkeit mit ihren Protest“, äußerte sich die schleswig-holsteinische GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke in Kiel zu den Protesten.

Kein  Verständnis zeigte die Gewerkschafterin zu der Forderung nach schulischen Sanktionen für die streikenden Schülerinnen und Schüler: „Natürlich ist es etwas anderes, wenn Schülerinnen und Schüler sich öffentlich gegen den Raubbau an unserem Planeten engagieren, als wenn sie eine sechsten Stunde wegen akuter Schulunlust schwänzen.“

„Rollierendes System“

Blieben allerdings Freitag für Freitag immer wieder dieselben Schülerinnen und Schüler Freitag dem Unterricht fern, komme eine Schule in die Zwickmühle zwischen ihrem Bildungsauftrag und der Durchsetzung der Schulpflicht, so Astrid Henke. „Aber das ist ja bisher nicht der Fall und es sieht ja auch so aus, als hätten die Schülerinnen und Schüler so eine Art rollierendes System entwickelt.“

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Den Lehrerinnen und Lehrern legte die GEW-Landesvorsitzende ans Herz, die Demonstrationen positiv aufgreifen. „Das ist ein guter Anlass Themen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit stärker in den Unterricht einzubeziehen. Wie können konkrete Forderungen nach einem besseren Klimaschutz an Politik und Wirtschaft aussehen? Wie kann ich mein eigenes Konsumverhalten nachhaltiger gestalten? Welche Materialien verwenden wir im Unterricht? Sind diese sozial verträglich und nachhaltig produziert? Werden Fairtrade-Prinzipien und Stromsparmaßnahmen ernst genommen?“

In einem Schreiben des Bildungsministeriums an die Schulleiter in Schleswig-Holstein heißt es, dass “die Teilnahme an den Demonstrationen ein unentschuldigtes Fehlen und damit ein konkret schulbezogenenes Fehlverhalten” darstelle. Und weiter: “Stellt die Schule ein solches Fehlverhalten fest, müssen die Schülerinnen und Schüler darüber aufgeklärt werden. Im Falle eines erneuten Fehlverhaltens sind Maßnahmen gemäß Paragraph 25 Abs. 1 Schulgesetz geboten. Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten und es sollte darauf hingewiesen werden, dass das gesellschaftliche Engagement – aber eben außerhalb der Unterrichtszeiten – zu begrüßen ist.” News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Die Reaktion des Kultusministeriums von SH finde ich richtig und korrekt. Die Reaktion der GEW nicht. Ich werfe ihr Parteilichkeit vor.

Es läuft darauf hinaus, dass Demonstrationen, also die Verletzung der Schulpflicht, die der GEW gefällt / sympathisch ist, nicht sanktioniert werden soll. Wie ist das dann aber bei Demonstrationen während der Schulzeit, die der GEW nicht gefallen würden? Z.B. wenn Schüler und Studenten für die Trennung nach der 4. Klasse oder für Ziffernnoten oder für Verhaltensnoten demonstrieren würden?

„Bestrafen“ sollte man meiner Meinung nach die Jugendlichen aber auch nicht. Der versäumte Unterrichtsstoff sollte einfach in geeigneter, vielleicht fantasievoller Form nachgearbeitet werden müssen.

Vielleicht zeigen Lehrer Engagement und machen mal Unterricht am Samstag?