Wie ausgewogen sind Lehrerbezüge? Experten uneins, ob Differenzen zwischen Grundschule und Gymnasium gerechtfertigt sind

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DÜSSELDORF. Vor der anstehenden Anhörung im Haushaltsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zur Lehrerbesoldung sorgt die Frage nach gleicher Bezahlung für alle Lehrer für Streit unter Experten. Noch immer verdienen Grundschullehrer weniger Geld als Gymnasiallehrer, obwohl die Ausbildung inzwischen vereinheitlicht wurde.

Sind die Gehaltsdifferenzen zwischen Lehrkräften ausgewogen? Illustration: Shutterstock

Das Dauerstreitthema der ungleichen Besoldung verbeamteter Lehrer von der Grundschule bis zum Gymnasium geht in NRW in eine neue Runde. Einige Juristen bewerten die schlechtere Bezahlung von Grund-, Haupt- und Realschullehrern im Verhältnis zu Gymnasiallehrern als Verstoß gegen die Verfassung. Andere Experten sehen die Landesregierung verfassungsrechtlich nicht zur Angleichung der Lehrergehälter verpflichtet. Das geht aus Stellungnahmen für eine am Dienstag anstehende Anhörung zur Lehrerbesoldung im Haushaltsausschuss des Landtags hervor.

Bisher werden Lehrer etwa an Grundschulen nach A12 bezahlt – das sind rund 500 Euro brutto im Monat weniger als bei Stufe A13, die für gymnasiale Oberstufenlehrer gilt. Auslöser der Besoldungsdebatte ist ein Gesetzentwurf der SPD-Opposition, der ein höheres Gehalt für Lehrer jeder Schulform in der Besoldungsstufe A13 vorsieht. Das Argument für eine Angleichung: Seit 2009 ist die Ausbildung für angehende Lehrer aller Schulformen gleich lang. Inzwischen haben zwei Grundschullehrer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klagen auf gleiches Gehalt eingereicht.

Grundschullehrer verklagen das Land, weil sie weniger verdienen als ihre Kollegen am Gymnasium

Unterschiedliche Lehrergehälter seien «verfassungsrechtlich bedenklich und auch nicht (mehr) geboten», erklärt der Bochumer Rechtsanwalt Sven Ollmann. Er sieht hier eine «willkürliche Ungleichbehandlung». Denn es gebe inzwischen keine Unterschiede mehr in Aus- und Fortbildung und auch nicht in den Aufgaben der jeweiligen Lehrämter. Eine unterschiedliche Bezahlung verstoße gegen das Grundgesetz, «wonach wesentlich Gleiches gleich behandelt werden muss».

Ob die Aufgaben von Grundschul- und Gymnasiallehrern wirklich die gleichen sind, stellt Professor Heinrich Amadeus Wolff vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth in Frage. Wie ein Amt zu bewerten sei und damit auch die Besoldungseinstufung, sei Sache des Gesetzgebers. Besonders im verzweigten Schulwesen gebe es da einen «Gestaltungsraum». Eine allgemeine Pflicht, alle Ämter mit einheitlicher Ausbildung gleich einzustufen, gebe es jedenfalls nicht. Entscheidend seien die Aufgaben, nicht die Ausbildung. Fazit des Rechtsexperten: Das Land dürfe zwar einen «Einheitslehrer» schaffen, es sei aber verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet.

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Der Grundschulverband ist für eine höhere Eingruppierung seiner Lehrer. Grundschullehrer würden auch dadurch benachteiligt, dass sie die meisten Stunden pro Woche geben müssten, aber die niedrigste Besoldung hätten. Das Missverhältnis habe sich in einem «deutlichen Rückgang» der Lehramtsanwärter im Primarbereich und dem Mangel an Bewerbungen für Grundschulen niedergeschlagen. «Die Anpassung von Besoldung und Arbeitszeit ist sicherlich die geeignete und längst überfällige Maßnahme, das Grundschullehramt wieder attraktiv zu machen.»

Der Landesverband Bildung und Erziehung (VBE) fordert seit langem gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. «Der Personalmangel in den Schulen ist das Ergebnis jahrelanger verfehlter Sparpolitik und fehlerhafter Personalplanungen seitens der jeweiligen Landesregierungen.» Auch die Lehrergewerkschaft GEW sieht die gleiche Besoldung verfassungsrechtlich geboten. Mittlerweile hätten fast alle Bundesländer zumindest für den Sekundarstufenbereich die Bezahlung nach A 13 vorgesehen. Für eine bessere Bezahlung der Grundschullehrer seien zudem Berlin, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein die Vorreiter. Diese Länder könnten umzugswillige Lehrkräfte aus anderen Ländern zu besseren Bedingungen einstellen und damit den Lehrermangel etwa in NRW noch verschärfen.

„A13 für alle Lehrkräfte“: VBE sammelt in zehn Tagen schon fast 12.000 Unterschriften

Die SPD will auch die Lehrer mit mehrjähriger Berufserfahrung in die höhere Besoldung einbeziehen. Insgesamt mehr als 50.000 Lehrer würden dann höher gruppiert. Die jährlichen Zusatzkosten werden auf rund 436 Millionen Euro beziffert. Der Bund der Steuerzahler NRW warnt vor den Belastungen künftiger Haushalte. «Auffällig» sei, dass die Forderung nach gleichem Lohn «erst seit relativ kurzer Zeit intensiv diskutiert wird». Dabei sei das Gesetz zur einheitlichen Lehrerausbildung schon seit 2009 in Kraft. Unter der rot-grünen Vorgängerregierung sei das Problem nicht aufgegriffen worden. Es dränge sich der Eindruck auf, «dass der Vorstoß zur Besoldungserhöhung aufgrund der guten Kassenlage eingebracht wurde.» (Dorothea Hülsmeier, dpa)

• Gesetzentwurf der SPD-Fraktion

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

“A13 für alle”: GEW kämpft mit Hochdruck (und zunehmendem Erfolg) für eine finanzielle Gleichstellung aller Lehrkräfte

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

ZITAT 1: „Denn es gebe inzwischen keine Unterschiede mehr in Aus- und Fortbildung und auch nicht in den Aufgaben der jeweiligen Lehrämter. Eine unterschiedliche Bezahlung verstoße gegen das Grundgesetz, «wonach wesentlich Gleiches gleich behandelt werden muss».“

Dann dürfte es doch auch keine Unterschiede in der Bezahlung je nach

– Anstellungsart (angestellt oder verbeamtet)
– Anstellungsort (Bundesland)
– Dienstherr/Arbeitgeber (privat oder ÖD)

… geben! Zumal nur der Name des Abschlusses und die Länge der Ausbildung gleich (geworden) sind, aber doch nicht die Inhalte.

Ich bin auf das Urteil gespannt.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

ZITAT 2: „Ob die Aufgaben von Grundschul- und Gymnasiallehrern wirklich die gleichen sind, stellt Professor Heinrich Amadeus Wolff vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth in Frage. Wie ein Amt zu bewerten sei und damit auch die Besoldungseinstufung, sei Sache des Gesetzgebers. Besonders im verzweigten Schulwesen gebe es da einen «Gestaltungsraum». Eine allgemeine Pflicht, alle Ämter mit einheitlicher Ausbildung gleich einzustufen, gebe es jedenfalls nicht. Entscheidend seien die Aufgaben, nicht die Ausbildung. Fazit des Rechtsexperten: Das Land dürfe zwar einen «Einheitslehrer» schaffen, es sei aber verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet.“

So sehe ich das auch. Das Land kann das tun, muss es aber nicht. Auf die Verfassung kann man sich nicht berufen dabei, allerdings kann es dem „politischen Willen“ der Entscheidungsträger entsprechen.

Vor den Folgen wurde hier schon oft gewarnt:

a) Gymnasiallehrer wollen A 14
b) Gymnasiallehrer werden Mangelware.

Mit (a) geht es ja schon los verständlicherweise.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich finde den Beitrag und auch ihren Kommentar äußert gelungen. Es geht eben genau um diese beiden Sichtweisen. Sowohl Zitat 1 als auch Zitat 2 sind nachvollziehbar.

Interessant finde ich noch folgendes:
„Grundschullehrer würden auch dadurch benachteiligt, dass sie die meisten Stunden pro Woche geben müssten, aber die niedrigste Besoldung hätten. Das Missverhältnis habe sich in einem «deutlichen Rückgang» der Lehramtsanwärter im Primarbereich und dem Mangel an Bewerbungen für Grundschulen niedergeschlagen.“

Das Stundendeputat hat erstmal nichts mit der Arbeitszeit zu tun. Wir sprechen hier von 25,5 vs. 28 Unterrichtsstunden in NRW. Es wäre ja durchaus möglich, dass Lehrkräfte an Grundschulen weniger Aufgaben neben dem Unterricht übernehmen müssen und so die Differenz von 2,5 Unterrichtsstunden ausgeglichen oder sogar unterboten werden. Es ist nun mal einfacher aus Prinzip weniger Arbeitsstunden zu fordern, anstatt da mit Sachgrundlagen zu argumentieren oder hat der Grundschulverband die genauen Arbeitszeiten der unterschiedlichen Schulformen in NRW feststellen lassen? Nein, aber es gäbe zumindest aus Niedersachsen ja eine Grundlage. Da wurde davon gesprochen bei Grundschullehrkräften das Stundendeputat von 28 auf 27 zu senken und eben nicht auf die 25,5 Stunden anzugleichen. Siehe hier:

https://www.news4teachers.de/2018/10/sieben-tage-woche-in-der-schulzeit-ist-obligatorisch-studie-zur-arbeitszeit-attestiert-lehrern-im-schnitt-anderthalb-stunden-mehrarbeit-pro-woche/

Aber: das gilt nur für Niedersachsen, also kann man dies im Grunde nicht 1:1 auf NRW übertragen!

Ich persönlich, und das ist wie gesagt nur meine Meinung, finde noch einen weiteren Aspekt interessant: in NRW (natürlich auch in anderen Bundesländern) werden Gymnasiallehrkräfte zu Grund-, Haupt- und Realschulen abgeordnet. Tenor: Gymnasiallehrkräfte sind in der Lage an anderen Schulformen zu unterrichten. Macht ja auch Sinn, denn nach Zitat 1 ist die Arbeit ja auch vergleichbar. Wie sähe es aber andersrum aus? Könnte z.B. eine Grundschullehrkraft in der Sek I an einem Gymnasium unterrichten? Wie sähe es in der Sek II aus? Da kann sich jetzt jeder seinen Teil denken bezüglich Vergleichbarkeit.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@ felixa
der wunschtenor, „Gymnasiallehrkräfte sind in der Lage an anderen Schulformen zu unterrichten“ beschreibt nach meinen erfahrungen ein wunschdenken, welches vor ort primär aufgrund der sehr unterschiedlichen didaktisch-methodischen anforderungen, zielgruppen und nicht zuletzt kollegien leider oftmals zum scheitern verurteilt ist.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Die Didaktik ist meiner Meinung nach das kleinere Übel. Da gibt es keine großen Unterschiede, wenn wir von der allgemeinen Schuldidaktik sprechen. Da bauen eben die Didaktiken für alle Schulformen auf. Sicherlich gibt es keine klassische Fachdidaktik an Grundschulen, so wie es auf den weiterführenden Schulen diese gibt. Inwiefern das eine Hürde für Gymnasiallehrkräfte ist, stelle ich persönlich mal in Frage. Vielleicht tun sich andere Lehrkräfte jedoch damit schwerer, das mag durchaus sein.

Bei den Zielgruppen kann ich Sie auch nicht so ganz verstehen. Natürlich ist es nochmal eine Besonderheit eine 1. Klasse zu unterrichten, aber gerade in der 3. und 4. Klasse nähert man sich schon den weiterführenden Schulen an. Lehrkräfte auf weiterführenden Schulen arbeiten ja gerade in der 5. Klasse mit SuS, die von der Grundschule kommen. Inwiefern sind das andere Zielgruppen? Lernziele unterscheiden sich, Lerngruppen sind jedoch dieselben. Meist ist es ja so, dass man den SuS in der 5. Klasse erstmal beibringen muss, wie man Sachen sauber und vernünftig aufschreibt. Von Grammatik und Rechtschreibung möchte ich erst gar nicht anfangen. Es ist in der 5. Klasse im Grunde so, dass man, z.B. bei mir in Mathe, immer bei 0 anfangen muss. Die meisten SuS haben schon mit dem 1×1 Probleme. Da mache ich den Grundschullehrkräften aber auch keinen Vorwurf, aber da fragt man sich schon manchmal was die SuS denn vorher gemacht haben.

Was meinen Sie denn mit den Kollegien?

Was ich damit meine lässt sich mit einem Vergleich gut aufzeigen: immer mehr Lehrkräfte auf den weiterführenden Schulen sind Seiten- und Quereinsteiger. Das finde ich persönlich nicht optimal gelöst, aber es ist grundlegend möglich. Entsprechend verhält es sich mit den Gymnasiallehrkräften an anderen Schulformen. Es ist nicht optimal, aber grundlegend möglich. Andersrum ist der Einsatz von Grundschullehrkräften auf diese Schulform nun mal beschränkt. Das sollte einem zu denken geben, wenn man von vergleichbarer Arbeit spricht.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

FElixa schrieb:

1) „Meist ist es ja so, dass man den SuS in der 5. Klasse erstmal beibringen muss, wie man Sachen sauber und vernünftig aufschreibt. Von Grammatik und Rechtschreibung möchte ich erst gar nicht anfangen. Es ist in der 5. Klasse im Grunde so, dass man, z.B. bei mir in Mathe, immer bei 0 anfangen muss. Die meisten SuS haben schon mit dem 1×1 Probleme. Da mache ich den Grundschullehrkräften aber auch keinen Vorwurf, aber da fragt man sich schon manchmal was die SuS denn vorher gemacht haben.“

2) „[…] immer mehr Lehrkräfte auf den weiterführenden Schulen sind Seiten- und Quereinsteiger. Das finde ich persönlich nicht optimal gelöst, aber es ist grundlegend möglich. Entsprechend verhält es sich mit den Gymnasiallehrkräften an anderen Schulformen. Es ist nicht optimal, aber grundlegend möglich. Andersrum ist der Einsatz von Grundschullehrkräften auf diese Schulform nun mal beschränkt. Das sollte einem zu denken geben, wenn man von vergleichbarer Arbeit spricht.“

Ein sehr guter Kommentar, FElixa! Beiden Aussagen möchte ich ausdrücklich zustimmen.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Die Empfindungen mögen so sein. Allerdings sind die Schlüsse, die daraus gezogen werden, falsch.

Bei 0 anfangen?
Zahlenraum bis 10, 20, 100, 1000, 100000, 1000000 einführen am besten mit Hilfsmitteln?

Ich habe im 3. Schuljahr im Oktober, November und Dezember (ca. 8-10 Wochen lang) mich nur mit dem kleinen 1×1 in meiner Klasse beschäftigt. Fast alle können es, bis auf die Schwachen. Es wird jetzt auch immer wieder aufgegriffen, bei den Erweiterungen der Zahlenräume und im 4. Schuljahr bei den schriftlichen Rechenverfahren. Und ich könnte wetten, dass manche das dann nach der Grundschule teilweise wieder „vergessen“ haben. So ist das nunmal.

Ordentliche Schreibweise? Ehrlich gesagt, reiße ich mir den H… auf, dass die SuS ordentlich schreiben. Was glauben Sie, wie oft ich die Kids schon aufgefordert habe, das Lineal zu benutzen, das Datum zu schreiben, Arbeitsanweisungen zu beachten, Abstände einzuhalten? Wie oft mussten sie etwas nacharbeiten? Ich sitze fast täglich 2 Stunden über der Kontrolle von Hausaufgaben und Schularbeiten. Gerade jetzt habe ich bei einer Aufgabe extra nochmals ein Nachspurblatt erstellt für die Schüler, die erst einmal nicht mitgedacht haben beim Schreiben und deren HA deswegen fehlerhaft war und zweitens oberflächlich geschrieben haben.
Und auch hier könnte ich wetten, dass in der Sekundarstufe die Schlampigkeiten dieser Schüler auch wieder auffallen.

In unseren Zeugnisberichten beschreiben wir das Arbeitsverhalten. Das zieht sich bei vielen Schülern wie ein roter Faden – leider – durch. Es gibt Schüler, die lässt man x- mal etwas verbessern oder neu schreiben. Aber es ändert sich nicht viel.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

@ysnp Ich mache da doch niemanden einen Vorwurf. Es ist nur mal so. Genauso wie z.B. Mathematik-Professoren kritisieren, dass die SuS immer weniger in Mathe können, wenn sie an die Uni kommen. Da fühle ich mich auch nicht persönlich angegriffen, muss dem aber trotzdem zustimmen.

ysnp
5 Jahre zuvor

Bei den Aussagen über die Grundschule, die ich hier lese, kann ich nur sagen: Die gegenseitigen Hospitationen sollten zur Pflicht gemacht werden.
Wir haben gegenseitigen Austausch und Hospitation mit den Mittelschulen, Realschulen und dem Gymnasium und man würdigt die Arbeit der jeweiligen anderen Schulart, weil man eben sieht, was gemacht wird.
Der Eindruck, der hier entsteht, der ist bei uns in der Wirklichkeit nicht vorhanden. Gerade die Gymnasialkollegen, mit denen wir den intensivsten Austausch pflegen, sitzen überhaupt nicht auf einem hohen Ross und meinen, dass sie die höherwertigere Arbeit leisten, was hier immer wieder durch die Beiträge suggeriert wird.
Das kommt eben davon, ob man einen wirklichen Einblick in die andere Schulart hat oder nicht.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Wo lesen Sie das denn heraus? Unter diesem Beitrag hat niemand behauptet, dass bestimmte Lehrkräfte eine höherwertigere Arbeit leisten. Im Gegenteil, auf dieser Plattform fühlen sich scheinbar gerade die Grundschullehrkräfte, warum auch immer, direkt angegriffen. Scheinbar mangelt es da vielen daran mit Feedback vernünftig umgehen zu können. Unter jedem Beitrag, der die Grundschule betrifft, kommen Grundschullehrkräfte und meinen sich wieder verteidigen zu müssen. Wofür auch immer. So wie Sie gerade @ysnp. Gerne können Sie ja erläutern, was sie stört.

Man darf aber doch feststellen, dass man bestimmte Lehrkräfte flexibler und breitgefächerter einsetzen kann. Mal als Beispiel:

Gymnasiallehrkräfte haben ja für die Schulformen Gymnasium UND Gesamtschule studiert. Insofern können diese in 2 Schulformen in den Klassen 5 bis 12/13 eingesetzt werden. Nun gibt es vielleicht Bedarf an anderen Schulformen, wie z.B. der Grundschule. Dann kann man diese Lehrkräfte zusätzlich auch an diesen Schulformen einsetzen. Jetzt denken wir uns mal die umgekehrte Situation. Könnte man also Grundschullehrkräfte an die Gymnasien oder Gesamtschulen abordnen? Nein. Das ist eine Feststellung. Keine Beleidigung, keine Höherstellung und nichts anderes.

Was mich aber tatsächlich interessieren würde ist, wie bei ihnen die Hospitationen umgesetzt werden. Mit welchem Ziel werden diese verfolgt und was ist der Schwerpunkt bei einem Austausch mit Gymnasien oder Gesamtschulen?

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Bei uns werden schon seit Jahren Grundschullehrer an Mittelschulen abgeordnet oder versetzt oder sind dort als mobile Reserve eingesetzt. Sie unterrichten u.U. dann bis zur 10. Klasse. Natürlich könnte man rein theroretisch Grundschullehrer ans Gymnasium abordnen. Bei uns gibt es Grundschullehrer als Gelenkkräfte (die Klassen gelten als Verbindungsklassen) in den 5. und 6. Klassen an Realschule und Gymnasien. Da wird auf das studierte Hauptfach geachtet. Vom reinen Fachwissen her kann auch ein Grundschullehrer sein studiertes Fach in höheren Klassen unterrichten, wenn Sie das meinen.

Ich glaube aber, dass man den Schwerpunkt anders sehen muss. Z.B. werden Sonderpädagogen auch höher bezahlt, nicht, weil sie so vertieft die Fachwissenschaft studiert haben, sondern weil sie Sonderpädagogik studiert haben. Außerdem ist ihr Einsatz herausfordernd. Beim der Sek 2 hingegen ist es die Fachwissenschaft, in den Gesamtschulen die Heterorgenität, in den Hauptschulen, die schwächere und auffälligere Schülerschaft. So muss man die verschiedenen Schularten betrachten. Jeder hat auf seine Schulart spezifisch studiert. Bei der Grundschule ist die Grundschuldidaktik und Pädagogik schon ein extra spezielles Feld und hat erstmal nicht viel mit dem Fach zu tun. Bei Grundschülern braucht man einen ganz anderen vertieften Blick auf den gesamten Schüler, denn schließlich geht es darum, die Potentiale der Schüler zu finden und zu fördern. Zudem ist der erzieherische Aspekt groß. Das gilt natürlich auch für weiterführende Schulen, wo es vor allem das Klassenlehrersystem nicht ohne Grund gibt.
Zu behaupten, Gymnasiallehrer müssten nur ein didaktisches Fachwissen haben und schon könnten sie in der Grundschule eingesetzt werden, stimmt eben nicht. Nicht umsonst müssen bei uns ausgebidlete Gymnasiallehrer ein umfangreiches Umschulungsprogramm von 2 Jahren durchmachen, wenn sie an der Grundschule unterrichten wollen. Ihnen fehlt dann dennoch das Grundwissen des Studiums. In anderen Schularten auszuhelfen wird immer ein Notprogramm sein und es ist nicht erstrebenswert. Durch die gleiche Bezahlung signalisiert und zeigt man, dass alle Schularten ihren Wert haben, der auf seine Art wichtig ist. Wobei man da der Grundschule als Grundlagenschule und den Schulen, die schwach begabten Schülern trotzdem einen Abschluss vermitteln, sogar einen höheren Wert beimessen könnte, da sie diese vor der Arbeitslosigkeit bewahren. Aber das ist Ansichtssache und in Deutschland nicht in den Köpfen.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ich kenne die Anforderungen für Mittelschulen nicht. Das gibt es so in NRW nicht, worum es in diesem Beitrag geht. Ich nehme aus einer kurzen Recherche an, dass diese Vergleichbar mit einer Realschule ist und so in Bayern existiert?

„Vom reinen Fachwissen her kann auch ein Grundschullehrer sein studiertes Fach in höheren Klassen unterrichten, wenn Sie das meinen.“

Genau das meinte ich. Das sehe ich jedoch nur bedingt als richtig an, wenn man sich die Studienverlaufspläne (in NRW) ansieht. Nehmen wir mal das Fach Mathematik. Es stimmt, dass Grundschullehrkräfte in ihrem Studium mehr lernen, als nötig (gilt natürlich für alle Schulformen und Fächer), aber gerade das Verständnis für die Mathematik ist nicht gegeben, da Inhalte nur oberflächlich behandelt werden. Macht ja auch Sinn, nur dann kann man eben nicht den Vorgaben des Kernlehrplans entsprechend die Inhalte vermitteln. Insofern wäre es aus fachlicher Sicht, sehr fragwürdig Grundschullehrkräfte in der Sek I eines Gymnasiums einzusetzen. Aus fachdidaktischer und didaktischer Sicht habe ich keine Bedenken, aber das reicht nun mal nicht. Sie sagen aber selbst ja, dass der Einsatz in den Gelenkstellen stattfindet, also in Klasse 5 und 6. Das kann man noch machen, aber gerade danach fängt eine mathematische Tiefe an, die eine Grundschullehrkraft in ihrem Studium nicht gelernt hat. Schließlich geht es nicht darum, dass SuS „Kochrezepte“ lernen.

„Ich glaube aber, dass man den Schwerpunkt anders sehen muss. Z.B. werden Sonderpädagogen auch höher bezahlt, nicht, weil sie so vertieft die Fachwissenschaft studiert haben, sondern weil sie Sonderpädagogik studiert haben.“

Es geht mir nicht um die Fachwissenschaft, sondern, wie bereits erwähnt, um die Einsatzmöglichkeiten.

„Zu behaupten, Gymnasiallehrer müssten nur ein didaktisches Fachwissen haben und schon könnten sie in der Grundschule eingesetzt werden, stimmt eben nicht.“

Das habe ich nicht behauptet.

„Nicht umsonst müssen bei uns ausgebidlete Gymnasiallehrer ein umfangreiches Umschulungsprogramm von 2 Jahren durchmachen, wenn sie an der Grundschule unterrichten wollen. “

Das gilt nicht für NRW.

„In anderen Schularten auszuhelfen wird immer ein Notprogramm sein und es ist nicht erstrebenswert.“

Sehe ich auch so.

„Durch die gleiche Bezahlung signalisiert und zeigt man, dass alle Schularten ihren Wert haben, der auf seine Art wichtig ist.“

Das sehe ich zwar auch so, halte ich aber für den falschen Weg, obwohl es mir in den Kommentaren nicht darum ging. Es ist nun mal einfacher bei gleicher Bezahlung Leute für ein Grundschullehramt zu überzeugen, als für ein Sek-II-Studium, da, und bitte nicht falsch verstehen, die Anforderungen einfach niedriger sind.

„Wobei man da der Grundschule als Grundlagenschule und den Schulen, die schwach begabten Schülern trotzdem einen Abschluss vermitteln, sogar einen höheren Wert beimessen könnte, da sie diese vor der Arbeitslosigkeit bewahren.“

Sie kritisieren, dass man bestimmte Lehrkräfte höher stellt, aber machen dies gerade selbst. Das müssen Sie mir mal erklären…

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Ganz einfach: Durch die Bezahlung stellt man sie höher (im Wert). Außerdem gab es hier schon öfter diesbezügliche Äußerungen.

Gibt es nicht inzwischen Bachelor und Masterabschluss für Grundschullehrer in NRW? Dann ist die zeitliche Länge des Studiums ja gleich. Ist eine unterschiedliche Bezahlung aufgrund der Intensität des fachwissenschaftlichen Fachs gerechtfertigt? Man kann das Studium doch nicht nur an der Fachwissenschaft festmachen. Dafür studieren die Grundschullehrer z.B. noch andere Fächer dazu. Man sollte sich den Beruf angucken. Die Herausforderungen sind je nach Schulart unterschiedlich, aber ähnlich „hart“. Wie viele Brandbriefe aus welchen Schularten gab es schon? Die kamen hauptsächlich von Grund- und Hauptschulen. Auf dem ganzen beruflichen Aufgabenbereich und den Herausforderungen sollte das Augenmerk liegen. Das Studium dauert nur ein paar Jahre, der Beruf fast „lebens“lang. Lehrer sind Lehrer, es gibt keine „höherwertigen“ und „niedrigwertigen“ im Sinne der Bezahlung.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

FElixa schrieb: „[…] auf dieser Plattform fühlen sich scheinbar gerade die Grundschullehrkräfte, warum auch immer, direkt angegriffen. Scheinbar mangelt es da vielen daran mit Feedback vernünftig umgehen zu können. Unter jedem Beitrag, der die Grundschule betrifft, kommen Grundschullehrkräfte und meinen sich wieder verteidigen zu müssen. Wofür auch immer. […]

Könnte man also Grundschullehrkräfte an die Gymnasien oder Gesamtschulen abordnen? Nein. Das ist eine Feststellung. Keine Beleidigung, keine Höherstellung und nichts anderes.“

Auch hier: Nochmals meine ausdrückliche Zustimmung.

Hermine
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Meine Erfahrungen sind anders. Im Land Brandenburg wurden ab 1990 Grundschullehrer (damals Lehrer unterer Klassen oder auch Unterstufenlehrer/ ausgebildet bis Klasse 4) im Zuge des Umbaus des Bildungssystems bis Klasse 10 eingesetzt in Deutsch, Mathe, Musik, Kunst, Sport… Es wurde niemand gefragt, ob er das kann geschweige denn, ob er es will. Und alle haben’s geschafft. Diejenigen mit der Ausbildung für Klasse 5 bis 12 wurden genauso verheizt. Von Klasse 3 bis 13 hat man alles mal etliche Jahre unterrichtet. Selbstverständlich ohne die schulformbezogene Bezahlung. Wir mussten’s einfach machen- und fertig. Dass hier jetzt alle A13 bekommen so nach und nach bis 2020 ist nur gerecht! Arbeit ohne entsprechende Entlohnung ist nämlich auch nicht gerecht.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Auch ich kenne es, dass Grundschullehrkräfte ebenso an die weiterführenden Schulen abgeordnet werden.
Zudem ist es in vielen Bundesländern so, dass es ohnehin kombinierte Studiengänge sind – GHR-Lehrkräfte, die man munter zwischen Grund- und SekI-Schulen hin- und herschieben kann,
zum Teil wurde dies auch während der Ausbildung gefordert, sodass Referendare an 2 Schulen eingesetzt wurden oder einen Teil der Zeit an eine andere Schulform wechseln mussten.
Müssen/ Mussten Gymnasiallehrkräfte das auch?

Seit ca. 15 Jahren ist es regional so, dass wir laufend Lehrkräfte aus den weiterführenden Schulen an die Grundschulen bekommen, als Abordnung oder als Versetzung, weil der Bedarf an den Grundschulen groß ist und offenbar nicht genügend neue Lehrkräfte eingestellt wurden. Das rächt sich jetzt deutlich.

Alle tun sich selbst in Klasse 3+4 schwer, klar, die Erfahrung fehlt.
Die wenigsten werden im Erstunterricht eingesetzt und arbeiten sich dort ein.
Alle bemerken die Intensität und den Aufwand der Vorbereitung, der auch in Klasse 3+4 notwendig ist, selbst als die Inklusion noch nicht umgesetzt war.
Alle beschreiben höhere außerunterrichtlichen Aufgaben, da man am kleinen System viele Aufgaben auf wenige Schultern verteilen muss, und weit weniger an andere abgeben kann.
Mal sehen, was unsere neue Abordnung ab kommender Woche feststellt.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Mein Mathematikstudium war dasselbe wie der Sek1-Lehrer. Warum also nicht in der Sek1 unterrichten? Der ein oder andere Gymnasiallehrer hier überschätzt seine Qualifikation!

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

@emil Diese Aussage ist einfach nur dämlich. Sie meinen also, dass das was Sie gelernt haben vergleichbar ist mit dem was ein Gymnasiallehrer gelernt hat? Schauen Sie sich bitte mal die Studienverlaufspläne und die dazugehörigen Modulhandbücher an. Dann wüssten Sie, dass das nichts miteinander zu tun hat. Das kann man nur sagen, wenn man nicht weiß was Mathematik ist.

@Hermine Was hat denn jetzt Brandenburg aus den 90er hiermit zu tun? Es nervt mich ungemein, dass sich in diese Diskussionen Leute einmischen, bei denen es sich dann herausstellt, dass man über ein anderes Bundesland spricht oder gar über eine anderen Zeit. Es geht hier um NRW und entsprechend muss man sich an die Gegebenheiten halten.

@Palim

„Zudem ist es in vielen Bundesländern so, dass es ohnehin kombinierte Studiengänge sind – GHR-Lehrkräfte, die man munter zwischen Grund- und SekI-Schulen hin- und herschieben kann“

Bitte versuchen Sie sich an die Ausbildungssituation in NRW zu halten. Mir ist nicht bekannt, dass dies zur aktuellen Ausbildung in NRW gehört.

„Müssen/ Mussten Gymnasiallehrkräfte das auch?“

Gymnasiallehrkräfte wurden in NRW schon immer für zwei Schulformen ausgebildet: Gymnasium und Gesamtschule. Nichts neues.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Ich rede von der SEK 1 .
Ihre „dämlichen“ Komplimente Gebühren daher wohl eher Ihnen selbst….

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Lieber emil, genau darauf bezog ich mich. Die Anforderungen sind zunächst einmal nicht 1:1 mit denen von Sek-1-Lehrern. Die mir bekannten Unis in NRW machen da eben Unterschiede. Schließlich studiert man in der Sek I zwei Fächer, wohingegen für die Grundschule breiter aufgestellt wird. Auf die schnelle mal exemplarisch von der Uni Duisburg-Essen die Studienverlaufspläne:

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-25-24-ws16df.pdf

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/didmath/lehre/studienplan_ba_mathe_gr.pdf

Die gemeinsamen Vorlesungen sind Arithmetik und elementare Geometrie. So viel zu dazu, dass man 1:1 das gleiche macht. Ich nehme mal an, das die Studierenden da auch zusammen sitzen und die gleichen Anforderungen haben. Das muss jedoch nicht sein. Es könnten auch unterschiedliche Vorlesungen sein, unterschiedliche Klausuren oder generell andere Leistungsanforderungen gestellt werden. Das ist für mich dann keine Vergleichbarkeit mehr.

Vielleicht haben Sie aber an einer Uni studiert, bei denen das Mathematikstudium wirklich 1:1 mit denen von Sek-1-Lehrern gleich ist und keine Unterschiede gemacht werden. Ich weiß zwar nicht wie das gehen soll und warum sie dann nicht einen entsprechenden Abschluss für die anderen Schulformen haben, aber interessant wäre das.

Dann haben Sie suggeriert, dass das was Gymnasiallehrkräfte für die Sek I gelernt haben, sich nicht von denen der Sek-I-Lehrkräfte und erst recht nicht von ihrer Ausbildung unterscheidet. Da kann ich auch, wie bereits geschehen, nur auf die Studieninhalte verweisen.

Ehrlich gesagt finde ich es schade, wie man hier immer, gerade von Grundschullehrkräften, angegriffen wird. Was ist daran so schlimm, wenn man fachlich nicht so gut aufgestellt ist, wie Lehrkräfte von anderen Schulformen? Braucht es ja auch gar nicht. Ich habe ja auch kein Problem damit, wenn Mathematikprofessoren mir meine Defizite in der Mathematik aufzeigen. Ich brauche eben nur das was für meinen Job relevant ist. Das ist nun mal so. Genauso maße ich mir nicht an, andere Fächer zu unterrichten, für die ich nicht studiert habe. Das haben aber hier ja schon einige betont, besonders Grundschullehrkräfte scheinen davon ja überzeugt zu sein. Es ist ja scheinbar gar kein Problem selbst im Abitur Mathematik, Französisch, o.ä zu unterrichten.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Wer mit „dämlichen“ Worten um sich schmeißt, braucht sich nicht anschließend beschweren. Das ist schlicht Doppelmoral. Lassen Sie das doch einfach sein.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

@ FElixa:

„Was ist daran so schlimm, wenn man fachlich nicht so gut aufgestellt ist, wie Lehrkräfte von anderen Schulformen? Braucht es ja auch gar nicht. Ich habe ja auch kein Problem damit, wenn Mathematikprofessoren mir meine Defizite in der Mathematik aufzeigen. Ich brauche eben nur das was für meinen Job relevant ist. Das ist nun mal so.“

Genau. Die Grundschullehrer hier sind permanent beleidigt, wenn man ihnen sagt, dass sie Grundschullehrer sind (und keine Gymnasiallehrer). Ich wäre nicht beleidigt, wenn man mir sagt, dass ich kein Uni-Professor bin. Bin ich ja auch nicht und ich gehe wirklich davon aus, dass der unser gemeinsames Fachgebiet 10x tiefgründiger studiert hat und kennt.

Es ist so, als wenn Beamte des niederen Dienstes (oder wie sagt man?) sich darüber beschweren, dass es auch Beamte des gehobenen Dienstes gäbe und alleine diese Tatsache als Geringschätzung betrachten. Forderung dann also, alle Beamten (aller Berufe) in den gehobenen Dienst befördern und den „niederen Dienst“ abschaffen. „Von wegen die Wertschätzung“.

(Nein, letztlich geht es ja nur und ausschließlich ums Geld, denn aus der „Gleichheit“ leitet man ja den Anspruch auf gleichen Lohn ab. Das ginge ja sonst nicht.)

Hermine
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich glaube allerdings, dass es hier doch etwas anders ist. Sorry. Aber wann immer ich mich mal hier einlogge und mitlese, kann ich mir noch mit dem Kopf schütteln. Eure Probleme hätten wir gern…

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor

Man sollte alle Lehramtsstudiengänge in ein duales Studium umwandeln und die fertigen Lehrer dann nach E9 entlohnen. Dann ist einheitliche Entlohnung garantiert.

mississippi
5 Jahre zuvor

Felixa: Woher wollen Sie das wissen? Ich traue mir Deutsch und Kunst bis zum Abitur sofort zu. Ich weiß, was meine eigenen Kinder lernen bis zum Abi. Französisch bis Mittelstufe. Geschichte auch. Musik ebenso. Ist bestimmt auch nicht schlechtere Arbeit als ein Gymnasiallehrer im Anfangsunterricht. Dass Sie davon ausgehen, dass der Unterricht in Klasse 3 und 4 so ähnlich ist wie im Gymnasium zeigt, dass sie davon eben doch nicht so viel Ahnung haben. Sie schreiben oben, dass Grundschullehrkräfte weniger Aufgaben neben dem Unterricht wahrnehmen müssen. Das Gegenteil ist der Fall. Bitte hospitieren Sie mal 4 Wochen. Sie wissen nicht, wie viele Stunden im Schuljahr wir nachmittags in der Schule sind. Mein Arbeitstag am Freitag dauerte von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Ohne Pause, d.h. da hatte ich 2mal Aufsicht. Und am Samstag war ich auch 4 Stunden in der Schule.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

„Ich weiß, was meine eigenen Kinder lernen bis zum Abi.“

Wenn es danach geht, könnte ja jeder alles unterrichten.

„Dass Sie davon ausgehen, dass der Unterricht in Klasse 3 und 4 so ähnlich ist wie im Gymnasium zeigt, dass sie davon eben doch nicht so viel Ahnung haben.“

Das habe ich so nicht gesagt. Es ist schon erstaunlich, wie oft hier Lehrkräfte nicht in der Lage sind einen kurzen Text zu lesen und diesen nicht misszuverstehen.

„Sie schreiben oben, dass Grundschullehrkräfte weniger Aufgaben neben dem Unterricht wahrnehmen müssen.“

Das habe ich nicht gesagt, sondern:

„Das Stundendeputat hat erstmal nichts mit der Arbeitszeit zu tun. Wir sprechen hier von 25,5 vs. 28 Unterrichtsstunden in NRW. Es wäre ja durchaus möglich, dass Lehrkräfte an Grundschulen weniger Aufgaben neben dem Unterricht übernehmen müssen und so die Differenz von 2,5 Unterrichtsstunden ausgeglichen oder sogar unterboten werden.“

Das war eine Hypothese und ich habe dafür appelliert, dass man diese untersuchen sollte, bevor man für mehr oder weniger Unterrichtsstunden bei Grundschullehrkräften einsteht. Gleichzeitig habe ich die Ergebnisse aus Niedersachsen erwähnt, die eben zu dem Ergebnis kamen, dass man bei Grundschullehrkräfte, basierend auf deren Ergebnissen, 1 Wochenstunde kürzen sollte.

„Das Gegenteil ist der Fall.“

Haben Sie dafür auch Belege? Ich weiß, dass nicht jeder in der Lage ist wissenschaftlich und faktenbasiert zu arbeiten, aber ohne dies geht es in diesem Aspekt nicht. Ihre persönliche Meinung hat keine Bedeutung, wenn diese nicht belegbar ist und insbesondere, wenn sich dazu Studien finden lassen, die gegenteiliges Behaupten.

„Sie wissen nicht, wie viele Stunden im Schuljahr wir nachmittags in der Schule sind. Mein Arbeitstag am Freitag dauerte von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Ohne Pause, d.h. da hatte ich 2mal Aufsicht. Und am Samstag war ich auch 4 Stunden in der Schule.“

Ich könnte auch sagen, dass ich persönlich 100h pro Woche arbeite. Das bedeutet jedoch nicht, dass Lehrkräfte im Schnitt 100h pro Woche arbeiten. Sie verstehen was das Problem dabei ist und was ich meine?

mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@Felixa: Deutsch ist mein Hauptfach. Ich habe es an der Uni studiert, die gleichen Scheine wie die Germanisten und Realschullehrer. Ich traue es mir zu. Leider wissen Sie auch wenig über die Ausbildung von Grundschullehrern. Bereits zu meiner Zeit war sie an der Uni.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Ich habe auch an einer Uni studiert. Nach dem Grundstudium, meine ich, mussten wir uns für das Lehramt entscheiden. Die Grundschullehrer, die eine ganz andere Methodik und Didaktik und Pädagogik hatten, studierten spätestens danach nicht mehr mit uns zusammen.

Ach, ich sage jetzt auch einfach „beweiskräftig“: Natürlich kann ich ab Klasse 1 unterrichten so wie die Missis. bis Klasse 13.

w.z.b.w.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Herzliche Einladung … nur zu!
Die Grundschulen suchen ja händeringend.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ Palim, das war, wie Sie als „Studierte“ mit Sicherheit erkannt haben, eine Replik auf die Missis., die mit ihrem eigenen Beispiel meint, dass Grundschullehrer locker auch bis Klasse 13 unterrichten könnten.

Dass sie es wohl eher nicht können, darum ging es (um die Missis. ging es hingegen nicht. Wir kennen sie nicht und können ihre Fähigkeiten daher weder bestätigen noch bestreiten.)

Noch in meiner Studienzeit sagte man, dass die höheren Lehrämter an den „niederen“ eingesetzt werden können/dürfen, aber nicht umgekehrt (und wer jetzt gleich wieder beleidigt ist, denke bitte auch an den gehobenen Dienst, der durch seine Bezeichnung allein keine Geringschätzung der anderen Laufbahngruppen bedeutet).

https://de.wikipedia.org/wiki/Gehobener_Dienst

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Felixa, Sie schreiben weiter oben:
„Natürlich ist es nochmal eine Besonderheit eine 1. Klasse zu unterrichten, aber gerade in der 3. und 4. Klasse nähert man sich schon den weiterführenden Schulen an. Lehrkräfte auf weiterführenden Schulen arbeiten ja gerade in der 5. Klasse mit SuS, die von der Grundschule kommen. Inwiefern sind das andere Zielgruppen? “

Die SuS in Klasse 3 kommen gerade aus Klasse 2, es dauert noch 2 Jahre, bis sie auf die weiterführende Schule gehen, 2 wichtige Jahre in der Entwicklung, in den meisten Bundesländern auch die Jahre, in denen der Fachunterricht beginnt, in denen die Notengebung beginnt, in denen der Unterricht in der Fremdsprache beginnt.
Besonders aufgefallen ist mir an Ihren Äußerungen, dass sie meinen, sie würden in Klasse 5 von Null anfangen: „Es ist in der 5. Klasse im Grunde so, dass man, z.B. bei mir in Mathe, immer bei 0 anfangen muss.“
DAS schätzen Grundschullehrkräfte ganz anders ein. Wenn sie als Beispiel vom 1×1 schreiben, dann sagen Ihnen Grundschullehrkräfte, dass dies Inhalt von Klasse 2 und 3 ist, nicht aber von Klasse 1. „Bei Null anfangen“ hat für eine Grundschullehrkraft offenbar eine komplett andere Bedeutung.
Kinder, die Sie als „klein“ und „ungebildet“ einstufen, sind an den Grundschulen die, die das meiste können und wissen, selbstständig arbeiten und genau deshalb die Schule auf die nächst höhere Form wechseln. Sollte dem nicht so sein, wird es im Zeugnis ausdrücklich erwähnt und zumeist auch zusätzlich erläutert. In unserem BL gehen zudem die Dokumentationen mit auf die nächste Schule, das soll in NRW anders sein.

Ab Klasse 5 arbeiten die Lehrkräfte mit den Schülern, die ihre Schule gewählt haben. Für die Gymnasien ist davon auszugehen, dass diese Schüler die besten des Jahrganges sind, andere wählen zumeist andere Schulformen, je nach regionalem Angebot und landestypischer Ausprägung hat man 1-6 andere Möglichkeiten + ggf. Förderschulen.
Während in der Grundschule alle SuS beisammen sind, ist dies in der weiterführenden Schule demnach nicht mehr so. Daraufhin kann man auch nicht von gleicher Schülerschaft ausgehen.

FElixa
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„In unserem BL gehen zudem die Dokumentationen mit auf die nächste Schule, das soll in NRW anders sein.“

Vielen dank und damit hat sich ihr Beitrag erledigt. Wie ich gerade eben oben nochmal betonte: es geht hier um NRW und nicht um irgendein anderes Bundesland. Wie es in anderen Bundesländern aussieht steht mir nicht zu zu urteilen, da ich mich da nicht auskenne. Scheinbar haben hier jedoch rund 90% der Beitragenden jedoch das Gefühl sich in Themen einzumischen, mit denen sie sich nicht auskennen, da sie gerade nicht aus NRW kommen.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

@ Felixa es soll ja nicht schaden ab und zu über den tellerrand bzw. das eigene bundesland hinauszuschauen – im besten fall fernab unnötiger scheuklappen mag eine sog. „einmischung“ ihnen zwar nicht weiterhelfen dennoch aber durchaus den anderen 90%…

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Mein Gott, die missis. fühlt sich mit allem immer persönlich angesprochen und argumentiert persönlich. Weil sich die missis., glauben wir es ihr mal, Kunst und Deutsch bis zum Abitur zutraut (ob es dann auch von der Qualität her passend wäre, sei mal dahingestellt), will sie damit behaupten, alle Grundschullehrer könnten grundsätzlich auch bis zum Abitur unterrichten. Das darf doch wohl ernsthaft bezweifelt werden.

Auch was Sie da sonst schreiben, ist ein Einzelbeispiel und kann nicht verallgemeinert werden. Grundschullehrer sind nicht normalerweise freitags bis 18.00 Uhr in der Schule (auch an den anderen Tagen nicht, wenn sie nicht in einer Ganztagsschule arbeiten) und samstags auch noch mal 4 Stunden.

Das ist einfach keine seriöse Argumentation. Einfach nur „ich, ich, ich“.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Dass Sie von seriöser Argumentation sprechen ist – zumindest interessant. Aber das weiß hier ja eh jeder ….

mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ Mückenfuß: Dass Sie nicht viel arbeiten, sieht man, sobald mein die news 4t oder die lehrerforen aufschlägt. Kein Wunder, dass Sie mit Ihrer Bezahlung so zufrieden sind bei dem „Aufwand“, den Sie für Ihr A13 betreiben. Außerdem habe ICH schon gar keine Lust mehr, hier etwas zu lesen, weil man Ihre Meinung hinreichend kennt. SIE NERVEN. Der Kommentar darf gerne gelöscht werden, dann hat ihn zumindest die Redaktion gelesen. Mit gleichem Recht könnte ich mich aufregen, dass man Gymnasiallehrern die Grundschule zutraut. Da ich 3 Kinder habe, die kürzlich oder gerade Abitur machen kenne ich die Lerninhalte und weiß wie sie vermittelt werden.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Ach, warum löschen. War doch harmlos. Darf ich dann auch einmal sagen, dass ich Sie so furchtbar mimosig-weinerlich finde? Und bitte legen Sie doch mal eine andere Platte auf. Dass ich zuviel Zeit haben muss, weil ich hier oft kommentiere, schreiben Sie nun schon zum 5-ten Male. Muss ich mich rechtfertigen? Wieso? Und warum vor Ihnen? Ich habe gar keine Lust, dazu irgendwelche Erklärungen abzugeben.

Ihre Argumentation zuletzt ist interessanter. Sie bewegt sich wieder auf dem Niveau, dass alle dank Internet ihre (ärztlichen) Diagnosen selber stellen können heutzutage und Eltern schließlich auch mal Schüler waren und deshalb wissen, wie Unterricht abzulaufen habe.

An anderer Stelle finden Sie es dann wieder anmaßend, dass Nicht-Grundschullehrer den Arbeitsaufwand an Grundschulen einschätzen, aber Sie selbst wissen dank Ihrer 3 Kinder: Gymnasiallehrer kann jeder.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Nur mal so nebenbei:

„Unterschiedliche Lehrergehälter seien «verfassungsrechtlich bedenklich und auch nicht (mehr) geboten», erklärt der Bochumer Rechtsanwalt Sven Ollmann. … Ob die Aufgaben von Grundschul- und Gymnasiallehrern wirklich die gleichen sind, stellt Professor Heinrich Amadeus Wolff vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth in Frage.“

Rechtsanwalt, der die Interessen seiner Klienten vertritt – vs – Professor vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht einer Universität !!!

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Letzterer vertritt die Interessen des Freistaates Bayern, der ihn vergütet. Hizu kommt vermutlich, dass er als Universitätsprofessor die Gleichstellung mit Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften fürchtet.

Die Frage, die im Raum steht, ist doch, warum Professor Wolf im Gegensatz zu den anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Spielräume bei der Eingruppierung von Lehrkräften sieht.

Wenn die Vergütung abhängig gemacht wird vom Einsatzort, dann hat das Auswirkungen auf alle Verwaltungsbereiche, die ja grundlegend in kommunale und staatliche Verwaltung getrennt sind, wobei die staatliche Verwaltung zwischen Länder- und Bundeszuständigkeit unterscheidet. Alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung sind grundsätzlich in untere, obere (mittlere) und oberste Verwaltungsebene aufgeteilt. Bei gleicher Eignung ist die Eingruppierung unabhängig vom Instanzenzug sowie der räumlichen und sachlichen Zustädigkeit einer Behörde. Soll das etwa aufgehoben werden? Das wäre nämlich ein Verstoß gegen die Grundsätze des verfassungsmäßig geschützten Berufbeamtentums (siehe dazu auch das Urteil des BVerfG zum Streikrecht von Beamten vor dem Hintergrund des EuGH-Spruchs).

Cr
5 Jahre zuvor

Andere Professoren kommen aber zu anderen Ergebnissen.
3 Personen- 4 Meinungen 🙂

Studiert man die Protokolle des Landtags NRW von 2009, so waren den Verantwortlichen damals schon klar, dass das neue LABG wohl auch eine Änderung der Besoldung nach sich zieht.
Die LR jedenfalls sagt dass es diese Legislatur komme.
Mal abwarten- ich bin dieses Themas langsam überdrüssig…

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

In dem Zusammenhang stellt sich doch die Frage, warum Kollegen und Kolleginnen mit Lehramt GY/GE, die derzeit an Grundschulen eingesetzt sind, eine A13-Besoldung erhalten.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dickebank,

ach, das sind Sie ja, der immer wieder behauptete, bei der Besoldung im ÖD gehe es ausschließlich um den Abschluss. Naja, steht ja oben im Artikel noch mehr dazu, aber hier der entscheidende Satz eines Rechtsexperten:

„Entscheidend seien die Aufgaben, nicht die Ausbildung.“

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich bin wirklich gespannt auf das Urteil. Es ist mir persönlich fast egal. Ich wende mich nur gegen diese hier zu lesenden fadenscheinigen Argumentationen (z.B. gleicher Lohn für gleiche Arbeit), ja, und ich fürchte, dass wir das wirklich Wichtige (Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen) nicht bekommen, wenn vorhandene Mittel für höhere Gehälter aufgebraucht werden. Denn unsere Gehälter SIND gut und sehr gut.

Wie warnt der Finanzminister aktuell? Die Steuereinnahmen werden sinken. Es entstehe eine Lücke von rund 25 Milliarden. Verantwortlich seien die höheren Kosten für die Beamten.
https://www.n-tv.de/politik/Scholz-meldet-Riesenluecke-im-Haushalt-article20841007.html

Marie
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Damit meint der Finanzminister aber die Bundesbeamten. Lehrer sind immer noch Landesbedienstete.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Was hat der Finanzminister mit den Eingruppierungsregelungen der Landesbediensteten zu tun?

Btw bei der Bw können Depots von Oberstabsfeldwebeln oder Hauptleuten geleitet werden. Selbst bei gleicher Depotgröße sind die Besoldungsstufen unterschiedlich.

Und warum erhalten OStD als Leiter kleiner, dreizügiger Gymnasien die gleiche Grundbesoldung wie die von siebenzügigen? Der unterschied liegt in der schülerabhängigen Leitungszulage, nicht in der Grundbesoldung (A16)

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Danke, aber das ist doch müßig oder will hier jemand behaupten, nur die Bundesbeamten verdienen mehr und die Landesbeamten nicht, zumal es ja nun durch die Wiederverbeamtung im Osten auch mehr Beamte im Landesdienst geben wird.

Marie
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nein, es ist nicht müßig. Sie bemängeln, dass durch die höheren Beamtenkosten die Steuereinnahmen sinken ( wobei es immer noch einen Unterschied zwischen sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben gibt ). Diese höheren Beamtenkosten des Finanzministers sind jedoch nicht durch die Lehrer verursacht, denn noch mal: Lehrer sind Landesbedienstete und haben mit den Bundesbediensteten nichts zu tun. Und nein, Besoldungserhöhungen für Bundesbedienstete gelten nich für Landesbedienstete.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nee, ich habe nur darauf verwiesen, dass die sprudelnden Steuereinnahmen, auf die man sich hier so gerne beruft, bald nicht mehr so sprudeln. Das ist der Punkt.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

dickebank 4. Februar 2019 at 08:05

In dem Zusammenhang stellt sich doch die Frage, warum Kollegen und Kolleginnen mit Lehramt GY/GE, die derzeit an Grundschulen eingesetzt sind, eine A13-Besoldung erhalten.
——————————————————————

Das hat vermutlich etwas mit der „Abordnung“ (und dem Beamtentum?) zu tun, denn Brandenburg z.B. zahlte Gymnasiallehrern, die sich selbst für Grundschulen bewarben, auch nur ein Grundschullehrergehalt. Siehe: Entscheidend sind die Aufgaben, nicht der Abschluss.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nein. die haben ja keine Planstelle an einem GY und sind deshalb auch nicht abgeordnet.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dann ist das wohl zu werten wie Buschzulage und Brennpunktzulage. Um es den Leuten schmackhaft zu machen, zahlt man ihnen das gleiche Gehalt wie am Gymnasium. Gäbe es dort keinen Lehrermangel, würde man es offensichtlich nicht tun (wie vor Jahren in Brandenburg).

Auch daran sehen Sie, dickebank, dass die Politik (der Dienstherr) da einen Gestaltungsspielraum hat.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nein, ist es nicht. Diejenigen, die sich zunächst – hier in NRW – auf das Angebot von Frau Gebauer einlassen und mit Lehramt GY/GE zunächst für zwei bis drei Jahre an einer Grundschule anfangen, um dem lehrkräftemangel an dieser Schulform zu begegnen, erhalten im gegenzug zu ihrer Einwilligung ab dem ersten Tag der Beschäftigung die Zusage zur Eingruppierung in A13 und zur Versetzung an ein GY ihrer Wahl am Ende des Grundschuleinsatzes.
Diese Zusagen hängen nicht davon ab, ob der zugewiesene Dienstort in einer Ballungsregion oder im ländlichen Raum liegt. Somit sind die genannten Privilegien nicht mit der „Buschzulage“ zu vergleichen.

Die Regelung muss vor allem für die Rektoren und Rektorinnen von Grundschulen ein Quell echter Freude sein, erhalten die gymnasialen Berufseinsteiger doch die gleiche Grundbesoldung wie sie als Schulleitung.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

@ Redaktion, wurde der Titel des Artikels geändert? Warum?

Reisinger850
5 Jahre zuvor

Die Sitzung im Landtag muss jetzt langsam zu Ende sein. Bin gespannt auf die aktuellen Aussagen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Was hat die Sitzung im Landtag mit der Klage und dem zu erwartenden Gerichtsurteil zu tun?

Es wäre doch nicht das erste Mal, dass Politiker etwas beschließen, was dann von den Gerichten kassiert wird (siehe Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch).

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Die Klage der beiden Lehrkräfte ist doch nur in deren Interesse, das VG kann auch nur dahingehend urteilen, ob die Eingruppierung der Kläger aufgrund der bestehenden Rechtslage rechtmäßig ist.
Die vom Landtagsausschuss beschlossenen Regelungen für einen Gesetzentwurf zur Besoldung von Lehrkräften sind doch viel weitreichender. Dieser Gesetzentwurf muss nämlich aufzeigen, wie denn in Zukunft eingruppiert werden soll, ab wann die Regelungen und für welchen Personenkreis diese Regelungen rückwirkend zur Anwendung gebracht werden und ob ggf. als Ausnahmetatbestand „Altlehrkräfte“ bei Bestbeurteilung in die höhere Besoldungsstufe befördert werden können. Es geht übrigens nicht nur um Grundschullehrkräfte. Dieser Gesetzentwurf ist auch für alle Lehrkräfte der Sek I egal welcher Schulform von Interesse, da sie ebenfalls die Grundbesoldung A12 erhalten.

Ferner dürfte dabei von Interesse sein, ob es irgendwann einmal zur Einführung der Paralleltabelle innerhalb des TV-L kommt.

Cr
5 Jahre zuvor

Es hat schon was damit zu tun…
Es ist eine Expertenanhörung in Fachausschüssen (nicht Plenum) im Zuge eines Gesetzesentwurfes.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

Und? Die Ergebnisse? Interessiert sicher viele hier.

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Keine Ahnung. Die Protokolle lassen ewig auf sich warten…ich war nicht da und hab bisher nix gehört. Evtl wer anders?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

Es gibt einen neuen n4t-Artikel dazu.

Das Fazit ist einfach: Die Landesregierung kann das tun (unstrittig), ob sie es tun muss ist weiterhin umstritten.