Kurz vor der Einigung: Wankas Digitalpakt ist auf der Zielgeraden – Schulen dürfen sich auf Milliardensegen aus Berlin freuen

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BERLIN. Lange wurde gestritten – doch nun wird der Weg frei geräumt für eine Änderung des Grundgesetzes. Das Ziel: Der Bund soll in zentralen Zuständigkeitsbereichen der Länder Milliardenhilfe leisten können. Das  bringt den Digitalpakt auf die Zielgerade – endlich. Den hatte bereits die Vorgängerin der heutigen Bundesbildungsministerin angekündigt.

Freut sich: Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Foto: EnseignementSup-Recherche-Innovation / flickr (CC BY-SA 2.0)
Endlich wird ihr Versprechen wohl umgesetzt: Die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hatte den Digitalpakt vor zweieinhalb Jahren angekündigt. Foto: EnseignementSup-Recherche-Innovation / flickr (CC BY-SA 2.0)

WLAN, Whiteboards, Laptops, digitale Lernprogramme und Plattformen – viele Schulen in Deutschland stehen in den Startlöchern für die geplante Digitalisierung. Schließlich kündigte die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) schon im Oktober 2016 ein Milliardenprogramm für die Ausstattung der Schulen mit Computern und WLAN an.

Längst liegen die Pläne von Bund und Ländern hierfür auf dem Tisch – zusammengefasst im Digitalpakt. Der Bund hat auch fünf Milliarden Euro fest eingeplant. Nach erfolgreicher Vermittlung zwischen Bundesrat und Bundestag soll es nun bald losgehen mit dem ehrgeizigen Projekt. Für die jetzige Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eine Erlösung, galt das zwischenzeitliche Aus für den Digitalpakt für sie als Blamage.

Bislang haperte es schlicht an der Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Digitalpakts. Bis heute muss der Bund sich zurückhalten, wenn es um die Förderung der Schulen geht. Bildung ist Ländersache. Zwar schrieben SPD und Union in ihren Koalitionsvertrag, dafür das Grundgesetz ändern zu wollen. Aber das Gesetz dafür, auf das sich die Koalition mit FDP und Grünen im November einigte, ging den Ländern viel zu weit. Vor Weihnachten sagten sie im Bundesrat geschlossen nein – Ende Januar startete daraufhin das erste Vermittlungsverfahren beider Kammern in dieser Wahlperiode.

An einigen Vorzeigeschulen kann man schon besichtigen, wie digitaler Unterricht aussieht: Sprachlehrer stellen zum Beispiel auf Englisch eine Frage an die Klasse – und lassen per Klick Antwortvorgaben auf den Bildschirmen vor den Schülern erscheinen. Diese können schnell Formulierungen wählen, darüber abstimmen, diskutieren. Rasch entwickelt sich ein dynamischer Unterricht, der für die Schülerinnen und Schüler fesselnd sein kann. Und bei einer Kurvendiskussion in Mathe geht es mit digitalen Mitteln vielleicht weniger um den Rechenweg – sondern um die Interpretation der Ergebnisse.

So sind sich eigentlich alle einig, dass die Schuldigitalisierung kommen soll. Woran haperte es dann? Im Kern verhandelten FDP und Grüne Details in die geplante Grundgesetzänderung, die die Länder um ihre Bildungskompetenz fürchten ließen. Gebraucht wurden die zwei Oppositionsfraktionen, weil Union und SPD auch im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigten. Nach dem Kompromiss im Bundestag sollte es in der Verfassung künftig heißen, dass der Bund Finanzhilfen auch für die «Qualität» der Bildungsinfrastruktur bereitstellen darf. Das klang so, als könnte der Bund künftig Bildungsstandards und Inhalte mitbestimmen.

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Wut ins Gesicht

Haushälter der Koalition brachten einen weiteren Passus im Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung unter, der den Ländervertretern die Wut ins Gesicht trieb. Bei sämtlichen künftigen Bundesprogrammen zugunsten der Länder jenseits des schon ausgehandelten Digitalpakts sollten diese jeweils 50 Prozent aus dem eigenen Haushalt zuschießen. Das könnten vor allem ärmere Länder niemals stemmen, hieß es – Bundeshilfe würde so sogar blockiert.

Die Bundespolitiker hatten allerdings ihrerseits gute Gründe für eine harte Haltung: So waren über Jahre Milliarden für den sozialen Wohnungsbau geflossen – viele Länder bauten mit dem Geld aber keine Wohnungen, sondern steckten es unter anderem in den Kita-Ausbau. Zudem sollten die Länder frei werdende Mittel für Bafög-Kosten in die Bildung stecken, nachdem der Bund diese Kosten 2015 voll übernommen hatten. Daraus wurde auch vielfach nichts.

Die Kompromisse des Vermittlungsverfahrens sehen nun so aus: Bei der Bildung soll der Bund kräftig mitfinanzieren können, zwar nicht für die «Qualität» des Bildungswesens, wohl aber für die «Steigerung der Leistungsfähigkeit» der Bildungsinfrastruktur. Die Bildung soll damit Länderkompetenz bleiben. Aber der Bund soll Geld geben dürfen, auch für Systemadministratoren oder die digitale Fortbildung von Lehrern.

Und die Länder sollen die Bundesprogramme künftig auf jeden Fall kofinanzieren – aber nicht zwingend zur Hälfte. Und sie sollen nicht eigene Mittel im Gegenzug zu Bundeshilfen kürzen dürfen.

Zum Schluss blieben die Rechte des Bundes zur Kontrolle der Verwendung seiner Mittel durch die Länder ein Knackpunkt. Hierfür sollen die Ländern entsprechende Berichte vorlegen. Bei Mitteln für den Wohnungsbau und die Schienenwege soll der Bund auch Akten anfordern und eigene Erhebungen vor Ort durchführen können – nicht aber bei der Bildung. Der Bundestag soll die Grundgesetzänderung bereits an diesem Donnerstag beschließen, der Bundesrat am 15. März. Von Basil Wegener, dpa

Der Digitalpakt kommt – doch die Technik allein wird wenig bringen. Jetzt benötigen Lehrer auch die Freiheit, sie sinnvoll einzusetzen

 

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