Landtagsanhörung zu „A13 für alle“: Druck auf Landesregierung steigt, Lehrergehälter anzugleichen

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DÜSSELDORF. Die GEW unterstützt den von der oppositionellen SPD-Landtagsfraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Angleichung der Lehrergehälter in Nordrhein-Westfalen – und fordert die schwarz-gelbe Landesregierung auf, „die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Besoldung endlich umzusetzen“. Anlass: Im nordrhein-westfälischen Landtag hatte es gestern eine Expertenanhörung zum Thema gegeben. Strittig war dabei, ob das Land gesetzlich gezwungen ist, Grundschullehrer gleich zu besolden wie ihre Kollegen am Gymnasium. Dass juristisch nichts dagegen spricht, wenn die Politik die gleiche Bezahlung für alle Lehrer im Eingangsamt bei gleichwertiger Ausbildung einführt, war hingegen unter den Fachleuten Konsens.

Die unterschiedlichen Lehrergehälter wurden im NRW-Landtag von Experten begutachtet. Foto: Shutterstock

Seit zehn Jahren werden in Nordrhein-Westfalen die Studiengänge für die unterschiedlichen Lehrämter mit dem Master abgeschlossen. Sie sind gleich lang. „In der Konsequenz des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009 müssen alle Lehrkräfte unabhängig vom Lehramt besoldungsrechtlich gleichgestellt werden. Die derzeitige Ungleichbehandlung ist sachlich nicht zu rechtfertigen und stellt einen Verstoß des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach dem Grundgesetz dar“, sagte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer bei der Anhörung vor dem Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtages in Düsseldorf. Die im Lehrerausbildungsgesetz (LABG) geforderte gleichlange, wissenschaftliche und schulpraktische Ausbildung, unabhängig vom Lehramt, gebiete eine gleichrangige laufbahnmäßige Einstellung.

„Das bedeutet nicht nur“, so Schäfer, „dass die neuen Master-Absolventinnen und  -Absolventen nach dem aktuellen LABG hier einzugruppieren sind, sondern dass alle, die auch bereits vor 2009 mit einem 2. Staatsexamen und einer zehnsemestrigen Hochschulausbildung ihr Lehramt bestanden haben, wie zum Beispiel die Lehrkräfte der Sekundarstufe I, nun  gleichbehandelt werden.“ Schäfer hält es darüber hinaus für erforderlich, dass weitere Verbesserungen im Landesbesoldungsgesetz insbesondere bei den Funktions- und Beförderungsämtern, wie für Fachleiterinnen und Fachleiter in der Lehrkräfteausbildung, für die Primar- und Sekundarstufe I erfolgen müssen.

Die GEW-Landesvorsitzende verwies auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Ralf Brinktrine von der Uni Würzburg, der vor drei Jahren dargelegt hatte, dass die unterschiedliche Bezahlung der Lehrkräfte nicht mit den Vorgaben des beamtenrechtlichen Alimentationsprinzips in Einklang stehe (News4teachers berichtete). Die Praxis ungleicher Bezahlung der Lehrkräfte könne demnach weder durch unterschiedliche Aus- und Fortbildung, noch wegen verschiedener  Aufgaben und Anforderungen bei der Ausübung des Lehramtes begründet werden, da hier möglicherweise  früher bestehende Unterschiede nicht mehr gegeben seien.

Zwei Klagen sind anhängig

Mit Blick auf zwei anhängige Klageverfahren, die aktuell mit Hilfe des Rechtsschutzes der Gewerkschaft von zwei Grundschullehrkräften geführt werden (News4teachers berichtete), forderte die GEW-Landesvorsitzende Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf, endlich politisch zu handeln, anstatt auf Gerichtsurteile zu warten: „Andere Bundesländer wie Brandenburg und Sachsen sind da schon weiter. NRW sollte endlich diesem Beispiel folgen, damit sich der Lehrkräftemangel vor allem an den Grundschulen nicht noch weiter verschärft.“ Der VBE verwies auf eine entsprechende Petition, die mittlerweile von rund 30.000 Menschen unterstützt wird.

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Der Jurist Prof. Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth widersprach der Einschätzung, dass eine Gleichbezahlung verfassungsrechtlich zwingend sei – aber: Es spreche verfassungsrechtlich auch nichts dagegen. Die Politik habe in diesem Punkt weiten Spielraum, so führte er einem Bericht der „Rheinischen Post“ zufolge aus. Der Rechtsanwalt Sven Ollmann vertrat hingegen die Position, dass die Besoldung angeglichen werden müsse. „Diese Differenzierung ist verfassungsrechtlich bedenklich und auch nicht mehr geboten“, so sagte er.

Die SPD-Fraktion im Landtag hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein höheres Einstiegsgehalt für Lehrer jeder Schulform in der Besoldungsstufe A13 vorsieht. Bisher werden Lehrer etwa an Grundschulen nach A12 bezahlt – das sind rund 500 Euro brutto im Monat weniger als bei der Gehaltsstufe A13, die für gymnasiale Oberstufenlehrer gilt. Die gleiche Bezahlung für alle Lehrer sei für die SPD eine „zentrale Frage zur Beseitigung des Lehrermangels“, hieß es.  Die rot-grüne Koalition, die bis 2017 in Nordrhein-Westfalen regierte, hatte die Bezüge seinerzeit allerdings nicht angeglichen. Laut NRW-Finanzministerium würde das 600 Millionen Euro kosten – jährlich. Agentur für Bildungsjournalismus

Hier geht es zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

“A13 für alle Lehrer”: VBE-Petition mobilisiert bereits mehr als 30.000 Unterzeichner

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8 Kommentare
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Reisinger850
5 Jahre zuvor

Arbeiten macht vielleicht doch noch Sinn in den nächsten Jahren

Reisinger850
5 Jahre zuvor

Leider nichts neues

Heinz
5 Jahre zuvor

Achja, da ist noch lange nichts entschieden. Es gibt ja viele Kollegen, die mittlerweile der Meinung sind, dass sie bald A13 bekommen würden, ich wage das ja zu bezweifeln, bin mal gespannt, ob dann hinterher nur neue Lehrer nach A13 besoldet werden, wobei man dann mit dem Personalrat mal abklären müsste, ob sich in so einem Fall eine Klage für die anderen Lehrkräfte lohnen würde.
Aber es wird sich zeigen, und vieles kommt häufig anders. Ich erinnere mich noch daran, dass während meinem Studium jeder dachte, dass Lehrer mit Sicherheit bald nicht mehr verbeamtet werden würden, und was ist passiert? Jetzt verbeamten teilweise auch wieder die Länder, die damit aufgehört hatten und die Altersgrenze ist deutlich angehoben worden.

Ich denke also, dass einzig und allein die Rahmenbedingungen entscheiden werden, also z.B. auch wie groß der Lehrermangel wird. Ich hätte lieber weniger Vertretungsunterricht und dafür kein A13 und vll. mal ne Verwaltungskraft, damit ich auch mal mit meiner Stundenzahl im eigentlichen soll bleiben würde.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Der TV-L regelt nur die Tarifgehälter für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Die Lehrerbesoldung wird im Landesbeamtengesetz einheitlich für alle Landesbeamten geregelt. Letzteres „branchenspezifisch“ (nach Verwaltungszweigen) aufzusplitten ist allerdings ein Verstoß gegen die heheren Grundsätze des Berufbeamtentums, das grundgesetzlich geschützt ist.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das Grundgesetz kann mit der erforderlichen Mehrheit übrigens geändert werden.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

… vor allem in Bezug auf die Alimentierung von Beamten bzw. die Grundsätze des berufbeamtentums, welche ja vom BVerfG in Hinblick auf das streikrecht gerade noch einmal bestätigt worden sind.

Wovon träumen sie eigentlich nachts?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ dickebank, warum immer so eindimensional? Ich habe nicht gesagt, dass ich das wolle, ich habe nur auf Ihr Argument reagiert, dass etwas nicht ginge, weil es gegen das Grundgesetz verbiete (siehe auch Digitalpakt).

Ich sagte ja schon mal, Sie haften zu sehr im Bestehenden.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

* … gegen das Grundgesetz verstoße