Nach ergebnisloser Tarifrunde: Ab nächster Woche wird in Schulen und Kitas gestreikt – GEW: „Wir erhöhen den Druck!“

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POTSDAM. Die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ist am Donnerstagabend nach zwei Tagen ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kündigte an, mit Warnstreiks auf die „Blockadehaltung“ der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu reagieren. „Die Arbeitgeber haben es in der Hand, am Verhandlungstisch zu einer Lösung zu kommen“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe in Potsdam. „Aber auf die Weigerung der TdL, den Gewerkschaften ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, kann es nur eine Antwort geben: Wir werden jetzt den Druck erhöhen und unsere Mitglieder in den Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen zu Arbeitsniederlegungen aufrufen.“

Die GEW - hier Mitglieder bei einer Aktion im Tarifstreit - macht für höhrere Lehrergehälter mobil - jetzt auch für die Beamten. Foto: Archiv/GEW
Die Tarifauseinandersetzungen mit den Ländern sind immer wieder ein hartes Ringen, hier ein Foto von 2016. Foto: GEW

Im Vorfeld hatte die Berliner GEW bereits angekündigt, dass für kommenden Mittwoch (13. Februar) rund 17.000 angestellte Lehrer in Berlin zum Warnstreik aufgerufen würden, sollten die Länderarbeitgeber in der zweiten Tarifrunde – wie nun geschehen – kein Angebot vorlegen. Auch Erzieher sollen sich an dem Ausstand beteiligen. In Nordrhein-Westfalen mobilisiert die Bildungsgewerkschaft zeitlich gestaffelt von Dienstag bis Donnerstag zu regionalen Streikkundgebungen. Sie finden statt: am Dienstag, 12. Februar, in Köln, Bonn und Aachen, am Mittwoch, 13. Februar, in Dortmund, Münster und Gelsenkirchen, sowie
am Donnerstag, 14. Februar, in Bielefeld, Düsseldorf, Wuppertal und Duisburg.

„Wir setzen darauf, dass sich die angestellten Lehrkräfte in großer Zahl an den Warnstreiks beteiligen werden und auf diese Weise ihre demokratischen Grundrechte wahrnehmen“, so erklärte die GEW-Landesvorsitzende Dorothee Schäfer. „Das wird zu Beeinträchtigungen des Schulbetriebes führen. Ebenso sind die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder, hier u.a. die Schulsozialarbeiter*innen und die pädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase, sowie die Hochschulbeschäftigten aufgerufen. Eine andere Möglichkeit, unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen, gibt es offenbar leider nicht. Das haben die Arbeitgeber zu verantworten“, meint sie.

In Sachsen, so kündigte der Sächsische Lehrerverband (slv) an, finden Warnstreikaktionen am 12. Februar in Leipzig, am 13. Februar in Chemnitz und am 14. in Dresden statt. Der slv stellt Busse bereit, die aus allen Teilen Sachsens die Kundgebungen ansteuern.

Die GEW und die in der dbb tarifunion zusammengeschlossenen Verbände bekräftigten aktuell ihre Forderung nach einer allgemeinen Gehaltssteigerung von sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro. Überdies fordert die GEW eine Angleichung der Einkommen im Sozial- und Erziehungsdienst an den Verdienst der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen. Dazu kommt die Forderung nach der Eindämmung der ausufernden Befristungspraxis im öffentlichen Dienst und die Einführung der sogenannten Paralleltabelle. Mit der Paralleltabelle soll sichergestellt werden, dass beispielsweise angestellte Lehrkräfte, die jetzt in der Entgeltgruppe E11 eingruppiert sind, während vergleichbare verbeamtete Lehrkräfte A12 erhalten, künftig nach E12 bezahlt werden.

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„Die Arbeitgeber mauern“

„Besonders bei den beiden für die GEW zentralen Erwartungen zur Paralleltabelle sowie zur Angleichung der Gehälter im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder an die Verdienste im kommunalen Dienst mauern die Arbeitgeber weiter“, sagte Tepe. „Jetzt sind die Kolleginnen und Kollegen gefordert, mit bundesweiten Warnstreiks zu zeigen, dass sie mit ihren Gewerkschaften kämpfen.“

Nach Jahren des Sparens und des Personalabbaus mache sich die GEW für deutliche Verbesserungen für den öffentlichen Dienst stark, heißt es. Tepe: „Die Arbeit im öffentlichen Dienst muss wieder attraktiver werden. Schon jetzt sind viele Einrichtungen nicht mehr in der Lage, freie Stellen zu besetzen, weil sich zu wenige junge Menschen für eine Arbeit im Landesdienst entscheiden.“ Eine spürbare Verbesserung der Einkommen könne hier die nötige Abhilfe schaffen.

Eine weitere Erwartung der GEW ist die „stufengleiche Höhergruppierung“: Wenn Beschäftigte bei veränderten oder anspruchsvoller werdenden Tätigkeiten in eine höhere Entgeltgruppe kommen, sollen sie in die gleiche Erfahrungsstufe erhalten, in der sie in ihrer bisherigen Einkommensgruppe sind. Im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ist das bereits tarifvertraglich geregelt, auch bei den Beamtinnen und Beamten verfahren die Länder so. Für die Tarifbeschäftigten weigern sich die Arbeitgeber aber bislang, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Dadurch kann für Beschäftigte die paradoxe Situation entstehen, dass sie nach einem Tätigkeitswechsel zwar höher eingruppiert werden, aber trotzdem weniger verdienen als vorher.

Die dritte und voraussichtlich letzte Verhandlungsrunde findet vom 28. Februar bis 2. März in Potsdam statt. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Jetzt kommen Warnstreiks (auch in Schulen?): Tarifrunde endet ergebnislos

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Zitat: „Im Vorfeld hatte die Berliner GEW bereits angekündigt, dass für kommenden Mittwoch (13. Februar) rund 17.000 angestellte Lehrer in Berlin zum Warnstreik aufgerufen würden…“

Die Arbeitgeber sind schlau. Womöglich verbeamten sie jetzt wieder in fast allen (ost-)deutschen Bundesländern, damit sie endlich diese leidigen Lehrerstreiks los werden. Verbeamtung ist zwar ohne Zweifel attraktiv für den einzelnen Lehrer, aber schlecht für die Lehrerschaft als Ganzes, um Forderungen durchzusetzen. Haben VBE und GEW daran auch schon mal gedacht?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Und warum sollen angestellte Lehrer jetzt für verbeamtete Lehrer streiken (künftig wohl nur noch in Berlin)? Ein Ausgleich der unterschiedlichen Netto-Verdienste steht nicht auf der Agenda und interessiert die verbeamteten Kollegen auch nicht sonderlich, oder?

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

„Ein Ausgleich der unterschiedlichen Netto-Verdienste steht nicht auf der Agenda“
Bitte mal den Artikel lesen, so Wort für Wort, vielleicht auch ein zweites Mal; versuchen, die Worte zu begreifen, und danach nicht so ein dummes Zeug schreiben.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Dazu müsste Mücke aber wissen, was eine Paralleltabelle ist bzw. Kenntnis haben über die fehlende L-EGO.

Die strukturelle Benachteiligung von Lehrkräften in Tarifbeschäftigung ist innerhalb der Tarifunion kein Knackpunkt bei Tarifverhandlungen mit der TdL. Die anderen Spartengewerkschaften innerhalb der Tarifunion haben dieses Thema nicht auf der Agenda, da sie nicht betroffen sind.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, das müsste man wissen. Wenn man es aber nicht weiß, sollte man mit Behauptungen einfach mal vorsichtiger sein.

Sowohl die GEW als auch die Verbände im dbb sehen in der Weiterentwickung der Paralleltabelle eine Kernforderung.

Wenn es so schwierig ist, diese auch durchzusetzen, dann liegt das natürlich daran, dass es die anderen Spartengewerkschaften nicht sonderlich interessiert.

Man könnte aber auch wissen, dass die GEW innerhalb von verdi als auch z.B. der Philologenverband innerhalb des dbb bei den letzten beiden Tarifrunden bei der gewerkschaftsinternen Abstimmung dem ausgehandelten Ergebnis nicht zugestimmt haben.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die GEW ist eine Mitgliedsorganisation des DGB nicht aber Teil von ver.di.

Das grundlegende Problem der Eingruppierung von Lehrkräften, ist ein Randproblem, von dem die anderen Gewerkschaften im DGB und im DBB nicht betroffen sind. Deshalb können die Forderungen nach der L-EGO auch nicht durchgestzt werden, da sie keine Unterstützung durch die anderen Mitglieder der Tarifunion finden.

Gäbe es breitere Unterstützung, wäre die wöchentliche Arbeitszeit von tarifbeschäftigten und verbeamteten lehrkräften ebenfalls unterschiedlich wie in anderen bereichen des ÖD auch. Diese unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen für Beamte und Tarifbeschäftigte sollen ja dazu dienen, den Nettolohnunterschied zu kompensieren.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dicker, ich gebe zu, dass ich das womöglich nicht ganz richtig verstanden habe (und daher vielleicht auch mal so dummes Zeug geschrieben habe, wie wir es vom Küstenfuchs ständig lesen müssen / kleine Retourkutsche 🙂 ). Aber im Artikel steht:

„Mit der Paralleltabelle soll sichergestellt werden, dass beispielsweise angestellte Lehrkräfte, die jetzt in der Entgeltgruppe E11 eingruppiert sind, während vergleichbare verbeamtete Lehrkräfte A12 erhalten, künftig nach E12 bezahlt werden.“

So dachte ich, es bezieht sich nur auf diese angestellten Lehrkräfte, die in E11 eingruppiert sind. Ist das also falsch?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dicker + Küstenfuchs, ps: Heißt also, dass gefordert wird (anderes Beispiel), dass Lehrkräfte, die jetzt in der Entgeldgruppe E 13 (!) sind, während vergleichbare verbeamtete Lehrkräfte A 13 bekommen, künftig nach E 14 bezahlt werden sollen?

Nee, ne? DAS soll die Paralleltabelle sicherstellen??? Da hätte ich gerne mal einen Beleg.

Reisinger850
5 Jahre zuvor

Verstehen sie das nicht? Wenn jemand angestellt ist in NRW zB an einer Hauptschule, erhält dieser Lehrer ungerechtfertigterweise E11 statt E12. Das entspricht nicht seiner Ausbildung mit 2 Staatsexamen.

Auf dem Gymnasium ist alles bereits insofern im Lot, als dass dort angestellte Lehrer zumindest mit E13
eingestuft sind.

Reisinger850
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Bald hat dieser Mist hoffentlich eh ein Ende und jeder Lehrer hat dann A13, E13.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

@ Reisinger, (dicker und Küstenfuchs zur Kenntnis): Na dann hatte ich ja doch Recht, dass sich die Aussage mit der Paralleltabelle nur auf den dort genannten Personenkreis bezieht und nicht auf einen Ausgleich für ALLE angestellten Lehrer im Vergleich zu den verbeamteten. Natürlich verdient man mit E 13 mehr als mit E 12 oder gar E 11; aber offensichtlich hat man auch mit A 13 netto mehr raus als mit E 13. Der Unterschied soll einige hundert Euro betragen.

Diese Ungerechtigkeit ist dann egal? Warum? Ich weiß, weil SIE vermutlich verbeamtet sind und diesen Nachteil nicht haben. Sagte ich doch immer, dass es nie wirklich um Gerechtigkeit geht, sondern immer nur um „mehr Geld für mich“.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Warum sollen also die angestellten Lehrer für die verbeamteten Lehrer streiken und somit wirksamen Druck auf die Arbeitgeber/Dienstherren machen, wenn doch den verbeamteten Lehrern die Nachteile, die die Angestellten haben, egal sind?

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Um es einfach zu erklären: Die Paralleltabelle soll eine Angleichung der Nettobezüge von verbeamteten und beschäftigten Lehrkräften leisten. Schon heute sind z.B. die Bruttobezüge der Beschäftigten erheblich höher als die der Beamten.
Beispiel für mich (A14, Stufe 11):
Als Beschäftiger hätte ich im Jahr ca. 5000€ brutto mehr, aber eben ca. 7200€ netto weniger.

Die Paralleltabelle soll nicht regeln, welches Nettogehalt z.B. Seiteneinsteiger erhalten. Das ist eine andere (politische) Frage. Auch soll sie zunächst nicht die Eingruppierung in E11/E12/E13 usw. regeln, auch das ist eine andere politische Frage.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nee @Mücke, die Paralleltabelle bedeutet eben nicht, dass die bei gleicher Funktion Beamte A13 und Tarifbeschäftigte E13 erhielten. Um den Nettoentgeltverlust zu kompensieren, müssten Tarifbeschäftigte die E12 erhalten eigentlich nach E14 vergütet werden, um mit A12-besoldeten Beamten finanziell gleichgestellt zu werden.

Der Entgeltunterschied auf Nettobasis beträgt bei einer 40-jährigen Dienstzeit dem Gegenwert eines Einfamilienhauses in mittlerer Lage. Die erheblichen Entgeltdifferenzen im Alter (Rente vs. Pension) nicht einmal eingeschlossen.

Gehen Sie einmal von ca. 500 Euro je Monat aus, bei 480 Monaten sind das ohne Verzinsung über 200.000 Euro.

Im übrigen haben Sie @reisinger nicht verstanden. In der Laufbahngruppe I, erstes Einstiegsamt werden Seiteneinsteiger als „Nichterfüller“ in E11 eingruppiert, während die „grundständigen“, tarifbeschäftigten Lehrkräfte E12 erhalten. In der Laufbahngruppe II, zweitem Einstiegsamt erhalten die Seiteneinsteiger (Nichterfüller) aber die gleiche Eingruppierung wie die „grundständigen“ Lehrkräfte. Beide Gruppen werden als Tarifbeschäftigte zu E13 vergütet.

Des Weiteren unterscheiden sich bei Lehrkräften die Entgelte der Entgeltgruppe E13 ebenso wie die Besoldungsgruppe A13 bei gleicher Erfahrungsstufe entsprechend der Zuordnung zum Einstiegsamt innerhalb der Laufbahngruppe um die „Ratszulage“.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Eben, @ dickerchen, das habe ich doch moniert, dass ein Ausgleich bzw. wohl besser die Angleichung der (Netto-)Gehälter von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in den neuen Tarifverhandlungen keine Rolle spielt, die Beamten aber vom Streik der Angestellten profitieren. Da wurde mir dann die Pralleltabelle vorgehalten.

Reisinger wiederum schrieb: „Wenn jemand angestellt ist in NRW zB an einer Hauptschule, erhält dieser Lehrer ungerechtfertigterweise E11 statt E12. Das entspricht nicht seiner Ausbildung mit 2 Staatsexamen.“

Woraus schließen Sie, dass damit Seiteneinsteiger gemeint seien? Seiteneinsteiger haben kein 2. STX. (Reisinger spricht von angestellten Lehrern mit 2. STX. Hier im Osten waren wir zumindest bis vor Kurzem alle angestellte Lehrer. Mit abgeschlossener Lehrerausbildung, also 2. STX. !)

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

„Die Bezahlung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte muss attraktiver werden“, forderte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach auf einem Lehrkräfte-Branchentag am 24. November 2018 in Königswinter vor mehr als 150 VBE-Mitgliedern. Die Länder, so der dbb Chef weiter, schuldeten allen tarifbeschäftigten Lehrkräften – egal ob Quereinsteiger oder erfahrene Lehrerinnen und Lehrer – einen verbindlichen Zeitplan für die schnellstmögliche Herstellung der Paralleltabelle. Silberbach: „Zum August 2016 ist hier mit 30 Euro lediglich der Einstieg in die Paralleltabelle erfolgt. Weitere 400 Euro stehen am Beispiel der derzeitigen Entgeltgruppe 11 und Stufe 5 für Grundschullehrer jedoch noch aus.“

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nochmal meine Nachfrage: Und was bedeutet das für z.B. Gymnasiallehrer, die E 13 statt A 13 verdienen?

ZITAT vom dickerchen: „die Paralleltabelle bedeutet eben nicht, dass die bei gleicher Funktion Beamte A13 und Tarifbeschäftigte E13 erhielten. Um den Nettoentgeltverlust zu kompensieren, müssten Tarifbeschäftigte die E12 erhalten eigentlich nach E14 vergütet werden, um mit A12-besoldeten Beamten finanziell gleichgestellt zu werden.“

Ist das geplant? Wird das gefordert?

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Schall NRW fordert E15/ A13.

Wird wohl aber nicht (kurz und mittelfristig) kommen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Falsch, ich habe für die L-EGO votiert. Die lehrereingruppierungsordnung bzw. deren Fehlen ist das wesentliche Übel. Seit etwa 10 Jahren wird die L-EGO von den Lehrerverbänden gefordert, die Verhandlung derselben im Rahmen der Tarifgespräche zwischen Tarifunion und TdL ist immer daran gescheitert, dass die anderen Mitglieder der Tarifunion kein Interesse an diesem Punkt hatten und ihn deshalb als verzichtbar erklärt haben, um einen Tarifabschluss nicht zu gefährden.

Die fehlende Eingruppierungsordnung für Tarifbeschäftigte ist der Grund, warum die Länder die Landesbediensteten nach „Gutsherrenart“ einstellen können. Ohne die verbindlich geregelte Eingruppierung, wird sich nämlich weder am Thema Paralleltabelle noch am Thema Höhergruppierung bzw. höhere Eingruppierung im Eingangsamt etwas ändern.

Die Eingruppierungsgruppen des T-VL liegen – wie von mir und @Cr angeführt – grundsätzlich zwei Gruppen unter den vergleichbaren Besoldungsgruppen. Das führt doch zu den Entgeltunterschieden auf Vergleichsbasis – also auf Grundlage des Nettoentgeltes.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@Mücke – in NRW haben alle Lehrenden an öffentlichen Schulen ein erstes und ein zweites Staatsexamen für Lehramt.
Seiteneinsteiger haben lediglich kein erstes Staatsexamen für Lehramt sondern anstelle dessen einen anderen, vergleichbaren Hochschulabschluss – also Magister, Master oder Diplom, der ihnen ersatzweise als erstes Staatsexamen für Lehramt anerkannt wurde.

Reisinger850
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dann gucken Sie lieber noch mal genau nach, als Erfüller bekommt man in NRW das selbe wie ein Nichterfüller. Beide erhalten in der SEK 1 lediglich E11, keiner hat hier E12!

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Ich weiß nicht, was Sie wollen. Drücken Sie sich doch einfach klarer aus. Ich schrieb vom Unterschied zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern. Sie kommen mir jetzt mit Erfüllern und Nicht-Erfüllern. Womöglich ist das auch eine Baustelle, aber mein Thema war das doch gar nicht.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Als ich anfing in 2006 erhielten die Nichterfüller als Tarifbeschäftigte E11 und die Erfüller als grundständige Lehrkräfte E12 in der Ptimarstufe und der Sekundarstufe I.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Sie möchten doch gar nicht mehr Geld, mehr Geld heißt doch bei Ihnen „ich, ich, ich“ und das wollen Sie doch nicht, oder? Jedenfalls lassen Sie das hier täglich mehrmals verlauten. Dann ist doch zumindest für Sie egal, was die Gewerkschaften fordern.

Für alle anderen Angestellten ist die Paralleltabelle tatsächlich nur ein erster, dringend notwendiger Schritt auf dem Weg der Angleichung der Entlohnung.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Hinzukommt ja noch, dass qMücke der meinung zu sein schein, dass lediglich nur im „Osten“ nicht verbeamtet würde. Dass in NRW rund ein Fünftel der Lehrkräfte öffentlicher Schulen tarifbeschäftigt ist, schein ihm nicht bewusst zu sein. In den Schulkapiteln der Bezirksregierung für Schulen der Sekundarstufe I werden rund ein Viertel der Lehrkräfte als tarifbeschäftigt geführt. an GY liegt die Zahl der Tarifbeschäftigten zwischen 10% und max. 15% an weniger attraktiven Schulstandorten.