Viele Grauzonen bei dienstlicher WhatsApp-Nutzung – Lehrer wünschen sich klarere Regeln

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BERLIN. Ein klares Jein – so lässt sich die Linie der Bundesländer im Umgang mit WhatsApp in der Schule zusammenfassen. Dabei gibt es nicht nur Datenschutz-Bedenken. Auch Dauer-Erreichbarkeit macht Lehrern Sorgen.

Die Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern über WhatsApp fällt in Deutschland offensichtlich häufig in eine Grauzone. Wie eine dpa-Umfrage ergab, haben manche Bundesländer den Lehrkräften untersagt, dienstliche Nachrichten über den Messengerdienst auszutauschen. Es gibt jedoch keine einheitliche Linie. Unterdessen lotet zum Beispiel Niedersachsen die Möglichkeiten aus, eine Kommunikation über einen alternativen Kurznachrichtendienst zu ermöglichen, der den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.

Jederzeit mal eben über WhatsApp mit den Eltern kommunizieren? Das ist in den Bundesländern erstaunlich unterschiedlich geregelt. Foto: alberthbq / Pixabay (CC0 1.0)
Jederzeit mal eben über WhatsApp mit den Eltern kommunizieren? Das ist in den Bundesländern erstaunlich unterschiedlich geregelt. Foto: alberthbq / Pixabay (CC0 1.0)

Was den Datenschutz angeht, ist WhatsApp unter Fachleuten umstritten. Der Messengerdienst, der zum Facebook-Konzern gehört, steht vor allem wegen der Übertragung der Adressbuchdaten aus dem Smartphone auf Server in den USA in der Kritik. Etliche Datenschützer sind der Meinung, dass dafür jede Person aus dem Adressbuch des WhatsApp-Nutzers aktiv seine Zustimmung geben müsste. Experten sehen aber auch positive Datenschutz-Aspekte: Die Chats bei WhatsApp seien geradezu vorbildlich Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Die Hamburger Schulbehörde hat bisher keine Vorschriften zum Thema Eltern-Chats erlassen. «Im Unterschied zur Kommunikation Lehrer-Schüler, die via WhatsApp untersagt ist, gibt es keine Regelungen bei der Kommunikation Eltern-Lehrer», sagte ein Behördensprecher. «Wir empfehlen insbesondere bei sensiblen Umständen und Informationen das direkte Gespräch oder verschlüsselte Mails.»

Auch in Bayern sind WhatsApp-Chats zwischen Eltern und Lehrern nicht verboten. Es handele sich um eine «Grauzone», sagte eine Sprecherin des bayerischen Kultusministeriums. «Die Nutzung von WhatsApp ist als dienstlicher Informationskanal von Schulen nicht vorgesehen. Privat ist Lehrkräften die Nutzung von Messengerdiensten selbstverständlich erlaubt; es liegt in ihrer Verantwortung, Privates und Dienstliches entsprechend zu trennen.» Ein offizielles Verbot bestehe nicht.

In Nordrhein-Westfalen gibt es grundsätzlich keine rechtliche Regelung, die Schulen und Lehrkräften ausdrücklich die Verwendung von modernen Kommunikationsmedien wie WhatsApp verbietet – immer vorausgesetzt, dass keine Daten mit Personenbezug verarbeitet werden.

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In Thüringen dürfen Lehrer personenbezogene Daten nur verschlüsselt übermitteln, berichtete das Bildungsministerium. Welche Mail- und Messengerkonten dafür verwendet werden sollen, ist nicht vorgeschrieben. WhatsApp werde aber nicht empfohlen, «da dieser Messenger auf das Telefonbuch des Nutzers zugreift und damit auf eine große Menge von Daten», so das Ministerium. «Ein weiterer Nachteil von WhatsApp ist, dass dort in den Verteilern alle Handynummern für alle sichtbar sind.» Seien Lehrer und Eltern aber einverstanden, über WhatsApp zu kommunizieren, sei dies auch erlaubt.

Lehrkräfte in Hessen dürfen über WhatsApp und andere Messenger überhaupt keine personenbezogenen Daten und Dokumente teilen. «WhatsApp und andere Messenger-Dienste sind datenschutzrechtlich kritisch zu sehen», heißt es aus dem hessischen Kultusministerium. Noten, Krankmeldungen, Adress- und Telefondaten, Hinweise auf Hausaufgaben sowie Feedback zur Lernleistung dürften somit nicht über Messenger-Dienste oder Soziale Netzwerke ausgetauscht werden. Das Ministerium empfiehlt Eltern und Lehrern, wenn überhaupt, diese nur sehr eingeschränkt zu nutzen. Es wird dazu geraten, alternativ über eine Lernplattform oder via E-Mail mit den Eltern der Schüler zu kommunizieren. Ob Lehrkräfte darüber hinaus mit Eltern und Schülern über WhatsApp kommunizieren, liege in ihrem persönlichen Ermessen.

Die GEW Hessen wünscht sich klarere Anweisungen. Die Handreichung des Landes sei zu vage. «Wir raten den Kollegen deutlich von der Nutzung des Mediums ab. Nicht nur aus Datenschutz-, sondern auch aus Arbeitsschutzgründen», hieß es von der Gewerkschaft. Lehrkräfte müssten vor der permanenten Erreichbarkeit sowie dem zeitlichem Druck geschützt werden. Das betreffe aber nicht nur WhatsApp, sondern auch andere Messenger wie Threema, Signal oder Telegram.

Doch auch dort, wo feste Regelungen existieren, greifen sie offenbar nicht immer: Obwohl Lehrkräfte in Baden-Württemberg keine sozialen Netzwerke für dienstliche Zwecke benutzen dürfen, halten sich laut der Dienststelle des Landesdatenschutzbeauftragten nur sehr wenige an das Verbot. «Die Handreichung des Kultusministeriums ist vielen Lehrkräften leider nicht bekannt», hieß es von der Datenschutzbehörde. Die GEW widerspricht indes dieser Einschätzung. Das Kultusministerium hatte die Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen im Jahr 2013 verboten.

Auch in Rheinland-Pfalz sollen WhatsApp oder Facebook für den schnellen Austausch von Lehrern, Schülern und Eltern außen vor bleiben. Sofern Lehrer den Einsatz eines Messengers von Lehrkräften für nötig erachten, sollen sie nur Dienste europäischer Anbieter verwenden, die Verschlüsselung über den gesamten Kommunikationsweg gewährleisten – so heißt es im Leitfaden des Bildungsministeriums und des Landesdatenschutzbeauftragten in Mainz. WhatsApp bietet diese geforderte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allerdings auch.

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Das Land Niedersachsen sucht inzwischen nach einem Kompromiss in der Frage. Derzeit werde die datenschutzkonforme Nutzung eines möglichen alternativen Kurznachrichtendienstes geprüft. Denn längerfristig müsse es auch an Schulen entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten geben. Bisher gelte: «Dienstliche Informationen über WhatsApp zu versenden, ist aus Datenschutzgründen unzulässig», sagte ein Sprecher des Kultusministeriums. Lehrer dürften sich auch nicht an WhatsApp-Gruppen von Schülern und Eltern beteiligen. (Christof Bock, dpa-Korrespondenten)

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Whatsapp mit Eltern finde ich unnötig. Einfach auch, um ein wenig Distanz zu wahren. Ich kenne kaum einen Lehrer, der Eltern so einfach seine Telefonnummer mitteilt – warum dann Whatsapp. Wer will schon immer für Eltern erreichbar sein?

Tilheimer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich gebe allen Eltern meine Kontaktdaten inkl. Mobilnummer und habe damit noch nie schlechte Erfahrungen gemacht.
Für mich trägt Offenheit zu einem entspannten Verhältnis zwischen Lehrer und Eltern bei. Und dazu gehört für mich auch, keine Geheimniskrämerei aus solchen banalen Dingen wie einer Telefonnummer zu machen.

Palim
5 Jahre zuvor

„Lehrer wünschen sich klarere Regeln“
In Niedersachsen gab es ein Nein. Das ist eine klare Regel.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

In RP: nicht mit Whatsapp, ja mit Telegram …

Biene
5 Jahre zuvor

Ich möchte meine Freizeitgenießen. Wenn die Eltern etwas von einem Lehrer wollen, sollen sie einen Termin vereinbaren. Ein Anwalt ist ja auch nicht 24/7 erreichbar, oder doch?
Es wäre sinnvoller den lieben Kleinen mal Werte beizubringen und Respekt, beides scheint in unserer Gesellschaft nicht mehr gewünscht zu sein.
(Achtung der Post enthält Ironie und Sarkasmus.)

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Biene

@ Biene: Wenn man auf Ironie und Sarkasmus in seinem Beitrag hinweist, heißt das doch in der Regel, dass man das alles nicht so meine, wie man es gesagt / geschrieben habe. Nun frage ich mich, Biene, was meinen Sie eigentlich ganz anders?

Sollen Lehrer also doch rund um die Uhr für Eltern (telefonisch) erreichbar sein? Oder sind Werte und Respekt – was ja hier kein Thema war, oder? – doch nicht beizubringen erwünscht sein?

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Ich habe eine dienstliche E-Mail-Adresse. Wenn also Eltern oder Schüler etwas von mir wollen, habe ich es in der Hand, entweder sofort zu reagieren oder erst wieder, wenn ich im Dienst bin und dann auch nur, wenn ich Zeit dafür habe.

Ich kann Lehrkräfte nicht verstehen, die sich eine Whatapp-Kommunikation antuen, zumal das in meinem Bundesland sowieso verboten ist.

Tilheimer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wann und wie man auf eine WhatsApp-Nachricht reagiert, kann man sich doch genauso aussuchen wie bei einer E-Mail. Der einzige Unterschied ist doch, dass die Nachricht in aller Regel auf einem privaten Endgerät landet und unter anderem dadurch Probleme mit dem Datenschutz entstehen.

mississippi
5 Jahre zuvor

@Küstenfuchs: Bei mir ist alles ganz genau so.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

In BW sind Whatsapp grundsätzlich verboten. Das finde ich sehr gut. Auch emails sind nicht erlaubt, so lange sie nicht über den Schulserver laufen und verschlüsselt sind. Also Kommunikation per Hausaufgaben- Heft.

Heinz
5 Jahre zuvor

Bezogen auf NRW:

„…immer vorausgesetzt, dass keine Daten mit Personenbezug verarbeitet werden…“ Das ist doch quasi ein Verbot. Wie und über was soll ich mich mit den Eltern denn sonst unterhalten.

Ich stelle mir das ungefähr so vor:
-„Sehr geehrter Herr Heinz, ich wollte mal hören, wie unser Sohn im Moment so steht.“
-Sehr geehrte Mutter eines Kindes, dessen Namen ich nicht nennen darf, ich darf Ihnen leider nicht sagen, wie ihr Kind steht. Ist Ihnen schon aufgefallen, was für ein schönes Wetter wir heute haben?