E-Zigaretten keineswegs „harmlos“: Kostenlose Präventionsmedien der BZgA auch für die Schule

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KÖLN. Vor dem Hintergrund der Einführung neuer nikotinhaltiger E-Produkte in den deutschen Markt warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Konsums dieser Produkte, insbesondere für Jugendliche. Für Lehrkräfte und Schüler stehen zahlreiche kostenlose Informations- und Präventionsmaterialien zur Verfügung. 

Die Zigarette hat für Jugendliche kaum noch Bedeutung, doch neue Formen des Rauchens könnten an ihre Stelle treten und die gesundheitlichen Folgen sind noch unklar. Foto: 422737 / pixabay (CC0 Creative Commons)
Nur heißer Dampf? Die Risiken von E-Zigaretten und Shishas werden von Jugendlichen oft unterschätzt. Foto: 422737 / pixabay (CC0 Creative Commons)

Die süßen Aromen der nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten in Geschmacksrichtungen wie Mango, Bubble Gum oder Cola können den Eindruck vermitteln, es handle sich dabei um harmlose Lifestyle-Produkte. Doch die Leiterin der BZgA Dr. med. Heidrun Thaiss erklärt: „Die Inhalation des Dampfs nikotinhaltiger E-Produkte birgt einerseits das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit von Nikotin, andererseits belastet Nikotin als Zellgift den Körper nachhaltig und schafft erhebliche gesundheitliche Risiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System. Darüber hinaus steht Nikotin im Verdacht, die Entstehung und das Wachstum von Krebszellen zu fördern. Vom Konsum nikotinhaltiger E-Produkte ist daher unbedingt abzuraten. Diese gehören aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials von Nikotin vor allem nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“

In Deutschland ist Minderjährigen der Konsum von E-Zigaretten zwar gemäß Jugendschutzgesetz (§10 JuschG) grundsätzlich verboten. Dennoch zeigen Studienergebnisse der BZgA aus dem Jahr 2016, dass rund 13 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in ihrem Leben schon einmal E-Zigaretten ausprobiert haben. Von einem Konsum in den vergangenen 30 Tagen berichten 4,2 Prozent der befragten Jugendlichen.

„Eine von der BZgA initiierte Studie konnte belegen, dass Jugendliche, die E-Zigaretten konsumieren, eher dazu neigen, mit dem Rauchen von Tabakzigaretten zu beginnen. Aktuell liegt die Raucherquote bei Jugendlichen bundesweit auf dem historischen Tiefstand von 7,4 Prozent. Diesen Präventionserfolg gilt es vor dem Hintergrund und den Versuchungen der stets neuen Nikotin-Produkte im Markt nicht zu gefährden“, betont Dr. Thaiss.

Die BZgA informiert Jugendliche unter www.rauch-frei.info und Erwachsene unter www.rauchfrei-info.de über die Risiken des Rauchens und des Konsums von E-Produkten. Über die Internetseiten können auch Präventionsmaterialien direkt heruntergeladen oder bestellt werden. Weitere Medien und Unterrichtsmaterialien gibt es zudem auf diesen Seiten des BZgA.

Mehr Informationen der BZgA-rauchfrei-Kampagne zum Thema unter:
https://www.rauchfrei-info.de/informieren/tabak-tabakprodukte/tabakprodukte/elektrische-zigaretten/

Telefonische Beratung der BZgA zur Rauchentwöhnung:
Kostenfreie Rufnummer – auch aus dem Mobilfunknetz – 0 800 8 31 31 31
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 10-22 Uhr, Freitag bis Sonntag von 10-18 Uhr

Informationsmaterialien der BZgA zum Thema Rauchausstieg:

  • „Ja, ich werde rauchfrei!“
  • „Rauchfrei durchs Leben“
  • „Schluss mit Rauchen“

Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://www.bzga.de/infomaterialien/
Fax: 0221 899 225 7, E-Mail: order@bzga.de

Studien der BZgA zum Thema:

Der Tabakkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland.

Ergebnisse der BZgA-Repräsentativbefragung Alkoholsurvey 2016 und Trends:
https://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/rauchen-bei-jugendlichen-und-jungen-erwachsenen-in-deutschland/

Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2015.

Rauchen, Alkoholkonsum und Konsum illegaler Drogen: aktuelle Verbreitung und Trends:
https://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/die-drogenaffinitaet-jugendlicher-in-der-bundesrepublik-deutschland-2015-1/

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Ralph Z.
5 Jahre zuvor

Komisch, die WHO stuft Nikotin nicht als krebserregend ein. Tabakrauch ist als krebserregend eingestuft worden und befindet sich in der selben Kategorie wie Sonnenstrahlen. Von einem hohen Suchtpotenzial kann bei reinem Nikotin wie es in der E-Zigarette und herkömmlichen Tabakersatzprodukten z.B. Pflastern, Spray’s und Kaugummi’s verwendet wird nicht gesprochen werden. Jegliche Studie die sich mit dem Suchtpotenzial von reinem Nikotin befasst, stufft es als gering bis nicht vorhanden ein. Es kommt natürlich auch auf die Art der Applikation an. Trotzdem wird beim Dampfen einer E-Zigarette weniger als 1/3 des Nikotins vom Körper aufgenommen und gelangt auch wesentlich langsamer in den Kreislauf. Damit ein Stoff besonders schnell anfluten kann, ist ein leicht basische PH-Wert von Vorteil und genau diesen besitzt der Tabakrauch. Bei der Verbrennung von Tabak entsteht außerdem MAO-Hemmer, welche die Wirkung des Nikotin’s verlängern. Es deutet viel darauf hin, dass Nikotin nur in Kombination mit MAO-Hemmern ein hohes Suchtpotenzial besitzt.