Einigung im Tarifstreit der Länder – GEW zeigt sich zufrieden: „8 Prozent mehr in drei Schritten“

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POTSDAM. Als „ordentlichen Abschluss“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das Ergebnis der Verhandlungen für die im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigten bezeichnet. Die Gehälter steigen in drei Schritten um 8 Prozent, darin enthalten ist eine soziale Komponente von 240 Euro über die Vertragslaufzeit von 33 Monaten.

Die Gewerkschaften haben ursprünglich sechs Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr gefordert. Illustration: Shutterstock

Der Verdienst von Berufsanfängern wird überproportional erhöht. „Mit der Einigung in mehreren komplexen Themenbereichen auf ein Gesamtpaket haben Gewerkschaften und Arbeitgeber gezeigt, dass sie ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht geworden sind. Das Ergebnis stärkt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Samstag in Potsdam nach Abschluss der Tarifverhandlungen. „Die Gewerkschaften haben durchgesetzt, dass die Beschäftigten ihren Anteil an der positiven Gesamtentwicklung bekommen, für die sie mit ihrer Arbeit die Voraussetzungen geschaffen haben. Mit den steigenden Gehältern wird ein Beitrag zur Stabilisierung der Binnenkonjunktur geleistet.“

Als Teil des Pakets gebe es über die Gehaltssteigerungen hinaus zusätzliche Verbesserungen für viele Lehrkräfte und die Länderbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). „Die Zulage der angestellten Lehrkräfte erhöht sich um 75 auf 105 Euro. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Paralleltabelle getan – auch wenn sich die GEW noch mehr gewünscht hätte. Aber jetzt gibt es eine verbindliche Vereinbarung über den Weg, wie die Paralleltabelle endgültig erreicht wird“, unterstrich Tepe. Sie stellte fest, dass die SuE-Beschäftigten in den Ländern künftig auf dem Niveau bezahlt werden wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen. „Das ist ein deutliches Zeichen der Anerkennung der gesellschaftlich wichtigen Arbeit, die Erzieherinnen sowie Sozialarbeiter und  Sozialpädagogen leisten“, betonte Tepe.

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  • Die Gehälter der Beschäftigten steigen in drei Schritten: rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, enthalten ist ein Mindestbetrag von 100 Euro, zum 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent, enthalten sind 90 Euro Mindestbetrag, und zum 1. Januar 2021 nochmals um 1,4 Prozent, enthalten sind 50 Euro Mindestbetrag. Die Stufe 1 in den Entgeltgruppen des Tarifvertrages des Länder (TV-L) steigt überall mit gut 11 Prozent in diesem Zeitraum überproportional.
  • Der Vertrag hat eine Laufzeit von 33 Monaten und endet am 30. September 2021.
  • Die Zulage, die rund 50.000 angestellte Lehrkräfte erhalten, steigt von derzeit 30 Euro um 75 auf 105 Euro.
  • Zum 1. Januar 2020 werden für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder die Eingruppierungsvorschriften und die Entgelttabelle (S-Tabelle des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)), die für den Bund und die Kommunen gelten, übernommen.

Die GEW fordert die wirkungs- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.

„Bei einigen Wermutstropfen, allen voran die sehr lange Laufzeit von 33 Monaten und die magere Erhöhung im dritten Schritt, können wir mit diesem Verhandlungsergebnis zufrieden sein“, erklärte Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW Berlin, in der Nacht von Samstag auf Sonntag. „Das geschnürte Paket ist äußerst komplex. Die vielen Detailregelungen werden aber überragt von der so dringend nötigen Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes. Diesen großen Erfolg haben wir uns selbst erkämpft! Ohne die beeindruckenden Streiks zehntausender Berliner Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen“, sagte Siebernik. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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xxx
5 Jahre zuvor

Besser als nichts, aber warum ist es ein Erfolg, wenn aus 6% für 12 Monate ein umgerechnet 2,13% für 12 Monate wird?

Cr
5 Jahre zuvor

Wie kommen Sie auf 2.13?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

Sorry, Rechenfehler. Es sollte die mittlere Einkommenserhöhung pro Jahr während der Laufzeit sein.

Korrektur: 1,08^(12/33) = 1,028, also 2,8% Lohnerhöhung pro Jahr. Das ist noch immer weniger als die Hälfte von dem, was die Gewerkschaft gefordert hat.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Der Witz an der Sache ist ja mal wieder, dass die angestellten Lehrer, die den Abschluss erkämpft haben, wiederum keinen Ausgleich (oder fast keinen) im Netto-Gehalt zu ihren verbeamteten Kollegen erhalten, die an den Streiks nicht teilnahmen.

Aber wie bekannt, mir ist eh anderes wichtiger: Arbeitsbedingungen. Wurde denn da irgendetwas erreicht???

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nee, der Witz liegt an anderer Stelle. Die unteren und mittleren Einkommen sind überproportional erhöht worden. Das betrifft angestellte Arbeiter, Pfleger und Erzieherinnen. Die LEGO wurde wie immer ausgeklammert. d.h. für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte tut sich unabhängig von der Schulform nichts.

DAs einzige, was berichtenswert ist, ist, dass Mitglieder der Tarifkommissionen nicht rechnen können. 3,2% für 2019 und 3,1% für 2020 sowie weitere 1,4& bis September 2021 sind keine 8-prozentige Gehalts-/Einkommenssteigerung. Hier sollten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertrter sowie Lournalisten doch noch einmal Nachhilfe in Zinseszinsrechnung geben lassen.

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wieso sollen das eine 8% sein? Ich komme mit den Angaben oben im Artikel 3,2%; 3,2% und 1,4% genau auf insgesamt 7,99%. Ich finde, da kann man schon auf 8% aufrunden in einem Artikel.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Die Tagesschau berichtet so.

Zitat: „Das Ergebnis soll auch auf rund 2,3 Millionen Beamte und Pensionäre übertragen werden. Die Gewerkschaften hatten eine Lohnerhöhung um sechs Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr gefordert, mindestens aber 200 Euro.

Der Verhandlungsführer des Beamtenbundes dbb, Ulrich Silberbach, hob hervor, dass in manchen Bereichen eine Wettbewerbsfähigkeit erreicht worden sei, mit der man auf Augenhöhe mit der Privatwirtschaft konkurrieren könne.

Allerdings sei das Ziel für Lehrkräfte nicht ganz erreicht worden. Hier gebe es eine Zusage der Arbeitgeber, über eine Besserstellung weiter verhandeln zu wollen. Bei den IT-Fachkräften sieht Silberbach noch erheblichen Nachholbedarf und beklagte, dass die Arbeitgeber hier inzwischen außertariflich bezahlten.“
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-105.html

dickebank
5 Jahre zuvor

Die Gehälter im mittleren Dienst steiegn überproportional im Vergleich zum gehobenen Dienst. Der höhere Dienst kann vernachlässigt werden, da es hier kaum Tarifbeschäftigte gibt.
Die Überlegung der Länderseite ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.
Die Tätigkeit einer Krnkenschwester an einer Uni-Klinik und an einem Kreiskrankenhaus sind definitiv vergleichbar. DA die Tarifentwicklung zwischen TvÖD und TV-L signifikant unterschiedlich ist, dürfen sich die Krankenhäuser, die vom LAnd betrieben werden, nicht wundern, wenn das Personal zum Bund oder zu den Kommunen wechselt. Bei den Straßenwärtern sieht es ebenfalls nicht anders aus. Wenn der Bauhof in Kleinkleckersdorf besser zahlt als Straßen-NRW, dann wird eben gewechselt.

Für Lehrkräfte bedeutet das, Pech gehabt. – Es gibt keine kommunale Konkurrenz unter den Arbeitgebern. Mit der Nichtumsetzung der „A13/E13 für alle“ hat man die mindestens 240 Ruro mehr für die Beschäftigten der unteren Lohngruppen finanziert. Deutlich merken werden es diejenigen, die einen Aufstieg von E8 nach E9 erreichen. Die werden nämlich trotz Höhergruppierung durch die Wegnahme einer Erfahrungsstufe und einzelnen Zulagen nach der Beförderung Netto weniger in der Tasche haben, da die Progression ja auch noch greift.

Gut an dem Abschluss ist, dass in 33 Monaten der Chef von ver.di nicht mehr dabei ist.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Aus dem Kommentat der HAZ zum Thema.

Zitat: „Doch es darf stark bezweifelt werden, dass junge Menschen, die sich auf Mathematik und Physik verstehen, nun massenhaft Jobangebote bei Daimler oder Google ausschlagen und in den Schuldienst gehen, weil Lehrer etwas mehr verdienen.
Dabei macht die Bildung die wichtigste Aufgabe der Landesregierungen aus, und sie wird in den nächsten Jahren noch deutlich an Relevanz gewinnen.“
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Tarifabschluss-im-oeffentlichen-Dienst-Ein-fauler-Kompromiss

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich gebe ehrlich zu, dass ich da nicht so richtig durchsehe – liegt aber auch daran, dass mich das Finanzielle eher nebenbei interessiert, wie ja alle wissen. 🙂

Ich las woanders, dass eine Ausgleichszulage, die Angestellte gegenüber Beamten bekommen, um 75 (?) Euro erhöht wurde (auf 105 Euro???), dass allerdings nur untere Gehaltsgruppen diese bekommen. Andererseits – um mal bei unserem „Paradebeispiel Berlin“ mit den höchsten Gehältern im Lehrerbereich zu bleiben – bekommen Lehrer in Berlin in A 13/E 13 bei Neueinstellung derzeit:

a) A 13 (+ Stufe 5): rund 4500,- Euro
b) E 13 (+ Stufe 5): rund 5300,- Euro

Da gibt es doch schon einen ziemlichen Unterschied?!?

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Brutto bekommen Angestellte natürlich mehr, als Beamte, es geht aber glaube ich in der Diskussion um die Nettobeträge.
Wenn ich den Gehaltsrechner des öffentlichen Dienstes für Berlin benutze, dann komme ich zwar Brutto tatsächlich ungefähr auf die Werte, die Sie ausgerechnet haben, netto verbleiben dem Angestellten aber ca. 450€ weniger. Zieht man dann die Krankenversicherung bei dem Beamten ab, die nicht direkt abgezogen wird, dann sind immernoch ca. 200€ Unterschied vorhanden.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Den Unterschied zwischen Brutto- und Nettoentgelten unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsabgaben @Mückenfuß begreiflich zu machen, ist schwierig. Da sind schon viele hier gescheitert.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Der Unterschied zwischen netto und brutto ist mir immer schon bewusst gewesen, dicke bank. Den Giftpfeil hätten Sie sich also sparen können. 🙂

Was jedoch genau das vergleichbare Netto ausmacht, ist mir weniger klar. Dazu liest man ja auch sehr viel Unterschiedliches. Gerade die Krankenkassenbeiträge; den Anteil, den der Arbeitgeber übernimmt oder nicht übernimmt (je nach Bundesland); die sogenannten Beihilfen … das durchschaue ich tatsächlich nicht.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Weshalb ich ja auch schrieb „unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsabgaben“.

Das sozialabgabenpflichtige Brutto bei Angestellten ist höher als deren einkommensteuerpflichtiges Bruttoentgelt.

Wie ungerecht das Entgeltsystem für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ist, lässt sich am ehesten mit den Vergütungssätzen für geleistete und anrechenbare Mehrarbeit demonstrieren. Die Vergütungssätze für Mehrarbeit hängen nämlich nicht vom Beschäftigungsstatus sondern von der Zuordnung zu den Laufbahngruppen ab. Folglich erhalten für Vertretungsstunden Beamte und Tarifbeschäftigte in der selben Laufbahngruppe den gleichen Vergütungssatz. Unabhängig von den steuerlichen Abzügen müssen Tarifbeschäftigte noch die Sozialabgaben auf das zusätzliche Entgelt entrichten. Für Tarifbeschäftigte lohnt sich folglich das Ausfüllen des Antragsformulares schon nicht.

Was ebenfalls grundsätzlich bergangen wird, ist die tatsache, dass das Brutto-Entgelt der Tarifbeschäftigten aufgrund des Progressionsvorbehaltes deutlich höher versteuert wird als die niedrigeren Brutto-Besoldungen.

Daneben dann noch die lediglich im Bereich Schule – anders als in anderen Bereichen des ÖD – gleiche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte und Beamte. Die 75 EUR als Angleichungszulage sind da nur ein Tropfen auf den „heißen Stein“.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nachtrag

Auch Tarifbeschäftigte im ÖD haben neben den Abgaben für ihre gestzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung noch weitere private Versicherungsaufwendungen für Zusatzversicherungen in den genannten Bereichen – zumindest wenn sie schlau sind.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

dickebank, grundsätzlich haben Sie recht und ich teile Ihre Meinung.
Allerdings ist der Vergleich Angestellte-verbeamtete Lehrer im Einzelfall tatsächlich schwierig. So sinken bei Teilzeitkräften die Sozialabgaben der Angestellten, die Private Krankenversicherung bleibt immer gleich, ob das Gehalt sinkt oder nicht. Auch wenn ein Beamter Kinder mitversicheren muss und für jede einzelne Person Krankenversicherung bezahlt, relativiert sich der finanzielle Vorteil sehr schnell. Eine Familienversichrung gibt es bei der Privaten nämlich nicht. Letztendlich gibt es auf beiden Seiten Gewinner und Verlierer, je nach persönlicher Lebenssituation.
Am besten wäre eine einheitliche Bezahlung für alle !! Lehrer, wie in allen anderen Bereichen des öD auch.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dicke bank, danke für Ihre (sachlichen!) Ausführungen.

Heinz-Jürgen
5 Jahre zuvor

Ich hatte auf 3% gesetzt, aber schon vorher gewusst, dass die Gewerkschaft dieses mickrige Ergebnis als Erfolg wegen würde. Nun wurden es 2,8%, und selbst das soll ein Erfolg sein….

Ralf
5 Jahre zuvor

Was ist eignetlich aus der großen Forderung zur stufengleichen Höhergruppierung geworden? Findet dazu irgendwer irgendwo Infos?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ralf

Dazu las ich, dass das nicht durchgesetzt wurde.

Angeblich kann das dazu führen, dass man sogar weniger verdient als vorher? Stimmt das?

DM
5 Jahre zuvor

Wiso sind 2.7 Prozent mehr pro Jahr ein Erfolg?

Der Abstand zum TVöD wird immer grösser und alle klatschen in die Hände… .

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Von 8% in 3 Schritten zu sprechen, ist schon irgendwie Schönfärberei, oder?

Es sind erstmal 2, … %; dann wieder 2, … % und dann noch einmal 1,… %.

Es erinnert mich an die Planerfüllungsmeldungen im Osten, die erst erfüllt werden konnten, nachdem die Pläne geändert wurden, als man merkte, man würde sie sonst nicht erfüllen können. 🙂

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Verstehe Sie nicht, im Artikel steht doch 3,2%, dann nochmal 3,2% und dann 1,4%, was tatsächlich 7,99% macht.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Ich habe das aus der Erinnerung der Fernsehnachrichten heraus geschrieben. Wenn ich mich also geirrt habe, danke ich für die Korrektur.

D. Orie
5 Jahre zuvor

Bei den ganzen Berechnungen sollte man aber auch den RIESIGEN Unterschied bei den Renten/Pensionen im Blick behalten. Da geht es um größere Differenzen als 450,- Euro monatlich.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  D. Orie

Beamte beteiligen sich schon seit Jahrzehnten an den eigenen Pensionen, zumindest was die Abzüge bei ihrem Gehalt angeht. Nur weiß dies kaum jemand mehr, da die Politiker seit Jahrzehnten die Pensionszahlungen der Beamten veruntreuen, da diese nicht zweckgebunden sind.

Bereits im Bundesbeamtengesetz von 1951 ist festgelegt, dass die Beamten 7% weniger brutto bekommen sollen, damit diese 7% für Pensionsrückstellungen genutzt werden können. Im Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7% gekürzt, als Rückstellung für die spätere Pension.

Das heißt: Bereits seit 1957 behält der Staat bei Beamten 14% von ihrem Gehalt für die Pension ein! Im Gegensatz zum Rentenbeitrag, der gesetzlich für Renten ausgegeben werden muss, wandern diese 14% einfach so in den Staatshaushalt und wurden in den letzten 40 Jahren für alles, aber nicht für Pensionsrückstellungen ausgegeben.

Zusätzlich wurde 1998 eine Versorgungsrücklage eingeführt. Das heißt: Bei jeder Gehaltserhöhung werden 0,2% einbehalten, die diesmal zweckgebunden als Altersrückstellung in die Pensionen gehen.

Das heißt: Beamte zahlten schon quasi immer 14%, inzwischen ca. 16-18% ihres Gehalts für ihre Pension! Nur hatten und haben sie von ihren Rückstellungen nichts, da die Politiker das Geld für andere Projekte ausgegeben haben.

AvL
5 Jahre zuvor

Dieses Prinzip der eigenen Finanzierung des Rentensystems gilt im gleichen Maße für die berufsständischen Versorgungswerke.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

@ A.B., danke für die Erläuterungen. Ich schätze, das wissen viele nicht!

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Das schätze ich auch!
Wer sich noch weiter zum Thema informieren möchte, kann ja mal mit den „sieben Irrtümern zur Beamtenpension“ anfangen.

https://www.t-online.de/finanzen/altersvorsorge/id_42431150/si_0/die-sieben-irrtuemer-zur-beamtenpension.html

dickebank
5 Jahre zuvor

Ebenso wie die Wenigsten wissen, dass die 71% der letzten Besoldungsstufe nur nach 40-jähriger Vollzeitbeschäftigung im ÖD als Beamter erreicht werden können.
Wer weiß schon, was der Eckmann-Vergleich ist.