Inklusion: Tonne kündigt Sonderpädagogen für alle Schulen an – und ein spezielles Konzept für „ESE-Schüler“

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HANNOVER. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen, das gilt auch in der Bildung. Doch muss sich beim gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Handicap noch einiges verbessern, räumt Niedersachsens Kultusminister ein. Vor allem Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Schwächen, sogenannte „ESE-Schüler“, rücken ins Blickfeld.

Kinder mit emotionalen und sozialen Schwächen können den Unterricht sprengen. Symbolfoto: Shutterstock

Sonderpädagogen für alle Schulen, mehr Beratung und ein spezielles Konzept für Kinder mit emotionalen und sozialen Schwächen: Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne will die Probleme beim gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung anpacken. Die inklusive Schule sei nicht gescheitert, betonte der SPD-Politiker am Dienstag in Hannover. «Es ist vieles auf den Weg gebracht worden und gelungen, aber es liegt auch noch sehr viel harte Arbeit vor uns», sagte der Minister mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie trat in Deutschland am 26. März 2009, also vor zehn Jahren, in Kraft.

Eltern von Kindern mit Unterstützungsbedarf – etwa im Bereich Lernen oder Geistige Entwicklung – haben das Recht darauf, dass ihr Nachwuchs auf eine Regelschule geht. 2017 besuchten 63,3 Prozent aller niedersächsischen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf eine reguläre Schule, vier Jahre zuvor waren es erst 44,9 Prozent.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) forderte am Dienstag ein neues Konzept der Schulbegleitung sowie einen Kostenausgleich. «Die Voraussetzungen für ein Gelingen der Inklusion sind in der Schule offenbar derzeit nicht gegeben», kritisierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. «Deswegen muss die Jugend- und Sozialhilfe als Ausfallbürge eintreten und individuelle Schulbegleiter bezahlen.» Die Hilfskräfte sitzen im Unterricht neben dem Kind, erklären den Stoff noch einmal, helfen auf die Toilette zu gehen oder vermitteln bei Wutanfällen. Eltern müssen die Schulassistenzen für ihr Kind beim Sozial- oder Jugendamt beantragen.

Zu wenige Förderschullehrer auf dem Markt

Allein bei den 36 Landkreisen und der Region Hannover waren im Schuljahr 6870 Schulassistenzen tätig, fast 3900 mehr als fünf Jahre zuvor. Auch Tonne sieht das aktuelle Konzept der Schulbegleitung kritisch, hier sei allerdings der Bund am Zug, sagte der Kultusminister. Er kündigte an, dass vom kommenden Schuljahr an Förderschullehrer an allen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen fest eingestellt werden können. Zudem sollen Sonderpädagogen auch Lehrkräfte beraten dürfen, bei denen sie nicht planmäßig im Unterricht eingesetzt sind.

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Der Verband Verband Niedersächsischer Lehrkräfte befürchtet, dass die vom Kultusministerium angekündigten Verbesserungen erst in Jahren flächendeckend spürbar wirken. «Die richtige und überfällige Entscheidung, Förderschullehrkräfte endlich auch an Regelschulen einstellen beziehungsweise versetzen zu können, wird an den knappen Lehrerressourcen scheitern», sagte Landeschef Torsten Neumann. «Es gibt einfach zu wenige Förderschullehrkräfte auf dem Markt.»

Wie genau das Konzept für Schüler mit Unterstützungsbedarf emotionale und soziale Entwicklung aussehen soll, konnte das Ministerium noch nicht sagen. Grenzüberschreitungen oder Regelverletzungen dieser Gruppe beschrieben Lehrer und Mitschüler als hohe Belastung, hieß es. In den Jahrgängen 1 bis 9 wurden im Jahr 2017 landesweit insgesamt
27.933 Schüler mit Förderbedarf inklusiv unterrichtet, die meisten – nämlich 14.077 – hatten Lernschwierigkeiten. 5377 Jungen und Mädchen hatten einen Förderbedarf im emotionalen und sozialen Bereich.

Eine vom VBE in Auftrag gegebene Expertise von Bernd Ahrbeck, Professor für Psychoanalytische Pädagogik der IPU Berlin, zeigte 29ß017 auf , dass der Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ bundesweit hohe Zuwachsraten hat (News4teachers berichtete). In den letzten 15 Jahren habe sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt verdoppelt.

Anhand von Zahlen der Kultusministerkonferenz sei nachzuvollziehen, dass 2005 über 46.000 Schülerinnen und Schüler, 2010 schon 62.500, attestierten Unterstützungsbedarf im Bereich der „Emotionalen und sozialen Entwicklung“ hatten, während es 2015 über 85.500 waren. Das entspricht einer Steigerung von  rund 86 Prozent in zehn Jahren. Die Dunkelziffer liege noch deutlich höher, erklärte Ahrbeck: „Studien zeigen, dass bis zu 17 Prozent eines Jahrgangs psychisch erkrankt sind. Bis zu 10 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind behandlungs- und beratungsbedürftig. Es haben zwar nicht alle dieser Kinder einen Förderbedarf bei der emotional-sozialen Entwicklung, aber es kann von einer hohen Korrelation ausgegangen werden.“ News4teachers / mit Material der dpa

Kritik der Philologen

Der Philologenverband Niedersachsen hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne kritisiert. „Indem der Minister den Eindruck erweckt, dass diejenigen, die sich kritisch zur bisherigen Ausgestaltung der inklusiven Schule äußern, eine ‚Rückabwicklung‘ der Inklusion erwägen, erweist er der gesamten konstruktiven Diskussion um eine bestmögliche Beschulung für alle Kinder einen Bärendienst“, kritisiert Horst Audritz, Vorsitzender des Philologenverbandes.

Stimmen, die die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention ernsthaft zurücknehmen wollen, seien über die Schulformen hinweg schlicht nicht zu finden. Die Kritik an der Abschaffung der Förderschulen und an der unzureichenden Konzeption für die Inklusion an den Regelschulen habe sich in den 10 Jahren nach Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention als  berechtigt erwiesen. Die Umsetzung der Inklusion sei durch fehlende finanzielle, personelle, sächliche und räumliche Ressourcen gefährdet. „Wenn das Kultusministerium zehn Jahre nach Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention jetzt die Arbeitspakete Inklusion 2019/2020 als „entscheidende Weiterentwicklungen und Reformen“ präsentiert, wird bedauerlicherweise wieder nur versucht, durch Einzelmaßnahmen zu flicken, was schief läuft, statt die Inklusion neu auszureichten“, so Audritz.

Die Einstellung und Versetzung von Förderschullehrkräften an Regelschulen könne als eine Entlastungsmaßnahme für die inklusive Beschulung gewertet werden, werfe aber neue Fragen für die Förderschulen auf, die das Ministerium in seinen bisherigen Ausführungen schuldig bliebe. „Wenn die Versetzung von Förderschullehrkräften an Regelschulen zu Ende gedacht wird, bedeutet dies das kalkulierte Ende der Förderschulen“, betont der Verbandsvorsitzende. Zu suggerieren, es gäbe beliebig viele Förderschullehrer, die nur großzügig auf die Regelschulen verteilt werden müssten, erwecke einen völlig falschen Eindruck von der Personalsituation. „Hier muss offen diskutiert werden, unter welchen Voraussetzungen Förderschullehrer an allgemein bildendenden Schulen eingestellt und versetzt werden und was dies für die Förderschulen bedeutet“, fordert Audritz.

Der Philologenverband setze sich weiterhin dezidiert für den Erhalt der Förderschulen in einem gegliederten Schulwesen ein. Zum zehnten Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention weise der Verband darauf hin, dass eine Aussage zur Struktur und zur Ausgestaltung des Bildungswesens oder gar zu bestimmten Schulformen im Konventionstext ausdrücklich nicht gemacht werde. Eine Neuausrichtung hin zu einem echten Miteinander von Förderschulen und Regelschulen sowie eine konsequente personelle und finanzielle Ausstattung inklusiver Maßnahmen an den Schulen – wie es beispielsweise in NRW seit Ende 2018 umgesetzt werde – sei dringend erforderlich. „Unser Maßstab muss das Kindeswohl in Verbindung mit einer echten Wahlfreiheit für die Eltern sein. Wir wollen das Gelingen der Inklusion in Schule und Gesellschaft, aber dafür müssen wir sie breit aufstellen“, so Audritz. Weiterhin so zu tun, als sei das Wohl aller Kinder von dem Besuch einer Regelschule abhängig, stehe der tatsächlichen Zielsetzung der UN, eine bestmögliche Förderung und Unterstützung im Falle einer Behinderung zu leisten, sogar entgegen.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Eine Grundschullehrerin schreibt Klartext: Warum die Inklusion von “W- und E-Kindern” in Regelklassen so nicht gelingen kann

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4 Kommentare
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omg
5 Jahre zuvor

Ein empirisches Konzept für ESE gibt es nicht, nur viele Bücher darüber und die berühmte „Haltung reicht schon“ – Rhetorik. Da kann man mal gespannt sein, wie ein von der Personalnot diktiertes Konzept ohne theoretisches Fundament aussehen wird.
Das die Jugendhilfeträger Ausfallbürgern für das organisatorische Versagen der Ministerien sind, stimmt. Verschiedene Verwaltungsgerichtsprozesse dazu wurden geführt, die Jugendhilfeträger müssen dann einspringen.
Dass das nicht fair ist, leuchtet ein, dass die Länder hier auf Kosten der Jugendhilfeträger Personal in die Schule holen, die mit einem prof. Inklusionsbegriff nicht wirklich was zu tun haben, ebenso. Ohne hier den Assistenzen, die sich sehr engagieren, etwas vorwerfen zu wollen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

ZITAT: „Er kündigte an, dass vom kommenden Schuljahr an Förderschullehrer an allen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen fest eingestellt werden können. Zudem sollen Sonderpädagogen auch Lehrkräfte beraten dürfen, bei denen sie nicht planmäßig im Unterricht eingesetzt sind.“

Das klingt mir ein wenig zu sehr nach Schönfärberei. Wie viele Sonderpädagogen sollen es denn sein? Einer pro Schule? Der dann wie oft bei welchen Lehrern welche Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf betreut? Ist das dann diese Variante, dass es für das Inklusionskind 8x pro Woche diese sonderpäd. Betreuung gibt – und sonst nicht?

Kann man vielleicht „normalen Unterricht“ auch KOSTENSPAREND so organisieren, dass es einen ausgebildeten Lehrer pro Schule gibt, der die „anderen Lehrkräfte“ (ehem. Bauarbeiter, Frisöre, Kindergärtnerinnen) berät?

Diese Art von Inklusion dient nur der Einsparung und nicht dem Wohl der Kinder!

Palim
5 Jahre zuvor

Förderschullehrkräfte können sich an Grundschulen versetzen lassen, es weiß nur keiner so genau, was das dann bedeutet: Die Grundschule bekommt diese Lehrkraft als Lehrerin für die Klassen oder als Förderschulkollegin? Die Stunden der Grundversorgung macht sie an dieser Schule, ihre anderen Stunden … bleiben wo? Die Kollegin wird von der Grundschule aus abgeordnet an andere Schulen … oder wie ist das gedacht? Sicherlich nicht so, dass die Förderschulkollegin zusätzlich mit all ihren Stunden in der Grundschule eingesetzt wird.

Dass das Ministerium nun ein Konzept für ESE-Schüler erarbeiten will, ist interessant, allerdings ist auch da nicht klar, was denn dieses Konzept beinhalten und bewirken soll. Tatsächlich haben die meisten Schulen ein Konzept zum sozialen Lernen im Rahmen ihrer beschränkten Möglichkeiten, kenne sich mit dem Umgang mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen aus und haben Erfahrung mit der Zusammenarbeit mit Schulpsychologen gesammelt. Was soll in dieser Situation ein Konzept bringen?

Sinnvoller wäre es, sich Gedanken über feste Assistenzen an den Schulen zu machen. Das spart die aufwändigen Berichte, Hilfeplangespräche und Auseinandersetzungen mit den Trägern. Zudem hat man zum Teil hervorragende Kräfte, die in den Schulen hilfreich zusammenarbeiten, zum anderen auch ständigen Wechsel, sodass häufig neue Einarbeitungen erfolgen müssen.
Dass die Träger die Kosten deckeln wollen, ist verständlich, führt aber dazu, dass Anträge ins Leere laufen: Land wie Landkreise fühlen sich offenbar hinsichtlich der Umsetzung der Inklusion immer noch nicht zuständig.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Nachtrag:
Ganz genial ist die Feststellung, dass Sonderpädagogen in Zukunft auch die KollegInnen beraten können, bei denen sie nicht im Unterricht eingeplant sind.
Wie wohl sonst?

In Nds. gibt es pauschal 2 Std. pro Woche pro Klasse Zuwendung an FöS-Stunden für die Grundschulen. Die Beratung erfolgt dann im Kollegium miteinander. Die FöS-KollegInnen sind für alle Schüler in der Schule gleichermaßen zuständig, es ist eben eine Grundversorgung, für Prävention wie auch Förderung oder Forderung.
Wohlgemerkt wird der Schlüssel zur Verteilung nicht verändert, sondern nur noch einmal darauf hingewiesen, dass in diesen 2 Std. auch die Beratung für alle KollegInnen enthalten ist.