Keiner zuständig für Rechner im Lehrerzimmer?

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EBERGÖTZEN. Der Unterricht digital, doch die Verwaltung aus dem Zettelkasten? Die Ausstattung vieler niedersächsischer Schulen mit Dienst-PCs scheitert an Zuständigkeitsstreitigkeiten.

Der Digitalpakt wird Niedersachsens Schulen Bundeszuschüsse in Höhe von 470 Millionen Euro bescheren. Das Geld solle für die Vernetzung, WLAN, digitale Tafeln oder Laptops investiert werden, kündigte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) an. An der Wilhelm-Busch-Grundschule Ebergötzen in der südniedersächsischen Samtgemeinde Radolfshausen wäre das Kollegium schon froh, wenn im Lehrerzimmer wenigstens ein funktionierender Computer stünde. Der Privat-PC, der in Ermangelung von Alternativen bisher zur Verfügung stand, hat nämlich seinen Geist aufgegeben. Und Ersatz gibt es nicht. Keine offizielle Stelle sieht sich in der Verantwortung.

Der Anspruch, dass im Lehrerzimmer mindestens ein Dienst-Computer steht ist weitgehend unstrittig. Wer dafür aufkommen soll dagegen schon. Foto: hamonazaryan1 / Pixabay (CC0 1.0)
Der Anspruch, dass im Lehrerzimmer mindestens ein Dienst-Computer steht ist weitgehend unstrittig. Wer dafür aufkommen soll dagegen schon. Foto: hamonazaryan1 / Pixabay (CC0 1.0)

«Ich bin empört», sagt Schulleiterin Hanka Rode. «Überall wird von Medienkonzepten und Digitaloffensive geredet. Und dann sollen die Lehrkräfte hier mit Stift und Papier arbeiten?» In wie vielen anderen niedersächsischen Lehrerzimmern es notgedrungen ähnlich altertümlich zugeht, sei unklar, sagt Christian Hoffmann von der Gewerkschaft GEW. Denn eine landesweite Übersicht gebe es nicht. «Doch Ebergötzen ist kein Einzelfall», sagt Hoffmann. Dabei haben Lehrkräfte nach Ansicht der GEW einen Anspruch darauf, dass im Lehrerzimmer mindestens ein Dienst-Computer steht.

Wer dafür zuständig ist, scheint allerdings unklar. Die niedersächsische Landesschulbehörde sieht die Schulträger in der Pflicht. Für die materielle Ausstattung der gut 3000 allgemein und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen seien schließlich die Schulträger zuständig, sagt Sprecherin Bianca Schöneich. So sieht es auch die GEW. Die Schulträger müssten ihrer Verpflichtung nachkommen, sagt Sprecher Hoffmann.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund stimmt dem zwar im Prinzip zu. «Denn Schulträger sind für die Ausstattung der Schulen grundsätzlich zuständig», räumt Sprecher Thorsten Bullerdiek ein. Doch über den Umfang der Ausstattung gebe es «sehr differenzierte Auffassungen». Lehrkräfte hätten jedenfalls keinen Anspruch darauf, dass die Schulträger Computer ins Lehrerzimmer stellen. «Sie haben Ansprüche nur gegen das Land als ihren Dienstherrn.»

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Radolfshausens Samtgemeindebürgermeister Arne Behre kann den Wunsch des Kollegiums nach einem Rechner im Lehrerzimmer zwar nachvollziehen. «Das ist verständlich», sagt der SPD-Politiker. «Doch das sind nicht unsere Arbeitnehmer.» Als Träger der Schule, in der 58 Jungen und Mädchen in vier Klassen unterrichtet werden, habe die Gemeinde ihre Pflicht getan und für die Verwaltungsarbeiten das Sekretariat und die Schulleitung mit Computern ausgestattet. Um seine Beschäftigten, also die Lehrkräfte, müsse sich das Land aber selber kümmern, meint der Bürgermeister.

«Auf Dauer ist es nicht zu leisten, dass die Kommunen immer mehr Ausstattung anschaffen, warten und dann auch die Ersatzbeschaffung finanzieren müssen», sagt auch Thorsten Bullerdiek vom Städte- und Gemeindebund. Und wenn die Lehrkräfte im Rahmen des Digitalpakts auch noch einheitlich ausgestattet und geschult werden sollen, müsste das Land diese Kosten auf Dauer übernehmen.

Sicher ist immerhin, dass die Grundschullehrerinnen in Ebergötzen nicht selbst für einen Rechner im Lehrerzimmer sorgen müssen. Denn: «Keine Lehrkraft ist dienstlich verpflichtet, einen PC anzuschaffen», sagt Bianca Schöneich von der Landesschulbehörde. «Notfalls müssen Arbeiten – soweit noch möglich – analog verrichtet werden.»

Hanka Rode reagiert auf die nicht geklärten Zuständigkeiten mit Unverständnis. Denn auch an Grundschulen seien Computer im Lehrerzimmer unerlässlich, sagt die Leiterin. Bis das Privat-Gerät den Geist aufgab, seien zum Beispiel Förderpläne, Gutachten, Tests, Unterrichtsvorbereitungen oder Zeugnisse darauf geschrieben worden. Dass ihr Kollegium jetzt stattdessen Papier und Stifte nutzen solle, sei in Zeiten des Digitalpakts nicht hinnehmbar, sagt die Schulleiterin. «Ich möchte die grundsätzliche Frage geklärt wissen, wer für die Ausstattung mit PCs im Lehrerzimmer zuständig ist, damit Lehrkräfte im Jahr 2019 nicht um Spenden betteln müssen.» (Matthias Brunnert, dpa)

Explosives Gutachten: Lehrer haben Anspruch auf einen Dienst-Rechner (oder auf einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz in der Schule)

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OMG
4 Jahre zuvor

Mein Gott. Eindeutig der Schulträger. Es gibt DInge, da fragt man sich, wie man darüber diskutieren kann.