Rechtseinschätzung des Senats: Privatschule darf Kind von AfD-Politiker ablehnen

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BERLIN. Die Entscheidung einer Berliner Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politikers abzulehnen, ist nach Einschätzung des Berliner Senats rein rechtlich völlig in Ordnung. Das Vorgehen der Schule sei auf der juristischen Ebene «nicht zu beanstanden», teilte die Senatsschulverwaltung am Donnerstag mit. Das habe eine Bewertung des Falls ergeben.

Über dieses „Meldeportal“ können Schüler in Berlin anonym ihre Lehrer wegen parteikritischer Äußerungen melden. Die Waldorfschule hatte einen der Initiatoren der Seite nicht als Elternteil in der Schulgemeinschaft akzeptieren wollen. Screenshot

Privatschulen hätten das Recht auf die Auswahl ihrer Schüler. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei dabei nur «eingeschränkt anwendbar», nämlich «bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft», hieß es weiter. Privatschulen könnten ihren Unterricht im Hinblick auf Erziehungsziele, Weltanschauung, Methoden und Inhalte eigenverantwortlich gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit gelte auch für die Auswahl der Schüler.

Die Waldorfschule hatte nach langen Diskussionen von Lehrern und Eltern die Aufnahme des Kindes des Berliner AfD-Abgeordneten abgelehnt. Zur Begründung hieß es im vergangenen Herbst, die Schule sehe keine Möglichkeit, das Kind, das den zugehörigen Waldorf-Kindergarten besuchte, mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen.

„Ausgrenzung und Sippenhaft“

Der Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski kritisierte: «Ausgrenzung und Sippenhaft verstoßen gegen alle Grundsätze einer freien Gesellschaft und zeigt das schwierige Verhältnis von Teilen des Senats zum Grundgesetz.» Der Senat müsse das fragliche Gutachten herausgeben und überprüfbar machen. Hintergrund: In der Nazi-Zeit wurden Angehörige von Widerstandskämpfern in „Sippenhaft“ genommen, was in der Regel bedeutete: Einweisung in ein Konzentrationslager.

Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte die Entscheidung der Waldorfschule damals als «sehr kritisch» bezeichnet. Auch der Bund der Freien Waldorfschulen hatte erklärt, er wünsche sich, dass die Schule ihre Entscheidung noch einmal überdenke. dpa

Wie tolerant muss eine (Privat-)Schule sein? Waldorfschule lehnt Kind von AfD-Politiker ab und sieht sich Empörungswelle gegenüber

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

ZITAT: „Privatschulen könnten ihren Unterricht im Hinblick auf Erziehungsziele, Weltanschauung, Methoden und Inhalte eigenverantwortlich gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit gelte auch für die Auswahl der Schüler.“

Interessante Einschätzung von Profis, zumindest solchen, die man dafür hält.

Darf eine Privatschule dann auch ein Kind von Linke-Politikern ablehnen mit dem Hinweis auf die Parteizugehörigkeit der Eltern? Oder aus gleichem Grund eine Kind von SPD-, CDU-, FDP-Politikern?

Und wie passt das zusammen mit jüngsten Urteilen gegen (GEGEN!) die katholische Kirche als Arbeitgeber in Deutschland, die jemandem nicht kündigen darf, weil er geschieden ist u.Ä.

AfD hin, AfD her – mein gesamtes Rechtsempfinden sträubt sich gegen diese zitierte Aussage und was daraus abgeleitet wurde für diesen Fall, sodass ich gar nicht umhin komme, mich ungewollt zu solidarisieren!

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

ZITAT: „… nach Einschätzung des Berliner Senats …“

Das heißt ja eigentlich noch nicht viel und klingt auch recht nebulös. Auch da sitzen Menschen, die Fehler machen. Gerichte können das wieder anders sehen. Vor allem glaube ich, dass zwar Privatschulen Schüler ablehnen dürfen (z.B. aus Kapazitätsgründen), aber nicht wegen der Parteienzugehörigkeit der Eltern eines Kindes.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Letzteres stimmt zwar, aber es findet sich stets eine juristisch sichere Alternative.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Mein juristisches Empfinden deckt sich mit dem Urteil. Ihr Vergleich mit der katholischen Kirche hinkt nämlich, weil sich diese Fälle oft auf Ärzte usw. beziehen, die ja nun mal keinen Erziehungsauftrag haben. Ist die Kirche Schulträger, darf sie zumindest drauf bestehen, dass das Lehrpersonal in der Kirche ist.

Hier ist es doch so, dass zwischen Schule und Eltern ein Vertrag geschlossen wird. Und bei einem Vertrag kann jede Vertragspartei entscheiden, ob sie ihn eingehen möchte oder nicht. Das ist die ganz einfache juristische Grundlage und daher halte ich das Urteil für vollkommen richtig und glaube auch nicht, dass ein anderes Gericht es anders sieht.

Die Frage, ob das Verhalten der Schule auch nur ansatzweise schlau ist (weil es Abgründe im pädagogischen und menschlichen Verständnis besonders dem Kind gegenüber aufdeckt), wird vom Gericht eben nicht behandelt.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wie ich oben schrieb, könnte ich mir problemlos vorstellen, dass ein Kind an einer Privatschule nicht aufgenommen wird, weil es dort keine Plätze mehr gibt oder weil die Eltern mit dem Schulkonzept als solchem nicht einverstanden sind u.dgl. mehr. Das betrifft also die „Vertragsfreiheit“, die Sie meinen, nehme ich an.

Hier geht es aber um die Begründung, dass ein Kind nicht aufgenommen werden soll, weil der Schule die politische „Ausrichtung“ der Eltern nicht gefällt. Dann könnte sie auch Kinder von Eltern ablehnen, die sich für die Linke, für die Grünen, für die SPD oder für die CDU engagieren. Darauf sind Sie nicht eingegangen. Hielten Sie das denn da genauso für gerechtfertigt?

Man denke zumindest auch an das Antidiskriminierungsgesetz:
„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Recht unangenehm erinnert das Vorgehen ja auch die berüchtigte „Sippenhaft“ früherer Zeiten. Es geht wie gesagt um das Kind und die Begründung der Ablehnung!

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Soweit ich weiß, gab es dazu noch kein Gerichtsurteil, sondern nur die „Rechtsauffassung irgendeiner Senatsstelle“ in Berlin dazu.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

… und hätte man nicht gewusst, dass ein Elternteil eine AfD-Abgeordneter ist, wäre das Kind womöglich aufgenommen worden.

Dieses Vorgehen führt also dazu, die eigene weltanschauliche Position lieber geheimzuhalten, damit eigene Angehörige (nicht einmal man selbst) deswegen nicht benachteiligt werden.

Ist das nicht Diskriminierung UND Sippenhaft zugleich?

OMG
5 Jahre zuvor

Gerichte sehen es i.d.R. anders als der Berliner Senat 🙂