Schüler verbreitet Gewaltvideos – Ausschluss vom Unterricht rechtens

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AACHEN. Eine Schulleitung darf einen Schüler, der Gewalt- und Pornovideos in einer Klasse verbreitet hat, vorübergehend vom Unterricht ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und einen Eilantrag eines Schülers der 7. Klasse und seiner Eltern gegen diese Ordnungsmaßnahme der Schulleitung abgelehnt. Der Schüler darf zwei Wochen lang nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Grenzen zwischen Sexting und Cybermobbing sind fließend. Foto: ©Pro Juventute / flickr (CC BY 2.0)
Schüler, die Gewaltvideos verbreiten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Foto: ©Pro Juventute / flickr (CC BY 2.0)

Der Inhalt der Videos sei derart verstörend, dass die Mitschüler davor geschützt werden müssten, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Verbreitung der Videos stehe auch der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule diametral entgegen. Um welche Schule und um welche Schulform es sich handelt, wurde nicht mitgeteilt.

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Es sei davon auszugehen, dass der bestrafte Schüler derartige Videos im Klassenchat seiner Klasse verbreitet habe. Im Eilverfahren habe der Schüler erklärt, er habe andere Videos geteilt, die aber relativ harmlos gewesen seien. Im Protokoll über ein Gespräch zwischen Lehrern und dem Schüler sei aber festgehalten, dass er zugegeben habe, mehrere gewaltverherrlichende und gewaltpornografische Videos im Klassenchat geteilt zu haben.

Der zweiwöchige Ausschluss vom Unterricht sei auch verhältnismäßig, stellte das Gericht fest. Der Schüler und seine Eltern können gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW einlegen. dpa

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Heinz
5 Jahre zuvor

Der Moment, wenn sich Eltern endlich mal um ihre Kinder kümmern, leider zu spät und leider kontraproduktiv.