KARLSRUHE. Ein Schüler kollabiert im Sportunterricht und erleidet irreversible Hirnschäden. Hätte das verhindert werden können? Der BGH betont die Pflicht eines (Sport-)Lehrers zur rechtzeitigen Ersten Hilfe – und schafft damit neue Verantwortlichkeiten. Der VBE sieht nach dem Urteil die Länder in der Pflicht. Sören Z. stand kurz vor dem Abitur und hatte große Pläne. Bis … BGH urteilt: Wenn ein Schüler kollabiert, hat ein (Sport-)Lehrer die Pflicht zur Ersten Hilfe – Notarzt rufen, reicht nicht! weiterlesen
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