Gesetz soll Besuche von Organisationen wie der Bundeswehr an Schulen neu regeln

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ERFURT. Die einen sehen darin Bildung, die anderen befürchten Werbung: Schulbesuche von Bundeswehr-Offizieren werden kontrovers diskutiert. Dabei ist nicht genau geregelt, wer wie Zugang zu Schulen hat. Eine geplante Gesetzesänderung in Thüringen könnte Lehrern mehr Mitsprache bringen.

Das geplante Schulgesetz könnte den Zugang von Organisationen zu Schulen in Thüringen verändern. So könnten künftig Schulen interne Grundsätze für Besuche festlegen, statt die Entscheidung im Einzelfall der Schulleitung zu überlassen. Es gebe Überlegungen, das im neuen Schulgesetz festzuschreiben, sagte eine Sprecherin des Thüringer Bildungsministeriums. Derzeit existieren keine genauen Richtlinien.

Wer soll in Schulen werben dürfen? In Thüringen könnten Schulen bald interne Grundsätze für Besuche von Organisationen festlegen. Foto: Jugendpresse Deutschland / flickr (CC BY 2.0)
Wer soll in Schulen werben dürfen? In Thüringen könnten Schulen bald interne Grundsätze für Besuche von Organisationen festlegen. Foto: Jugendpresse Deutschland / flickr (CC BY 2.0)

Bislang entscheidet laut Gesetz der jeweilige Schulleiter darüber, welche außerschulischen Veranstaltungen in einer Schule stattfinden und welche Personen sich zu Informationsbesuchen dort aufhalten dürfen. In den geplanten schulinternen Grundsätzen könnten Schulen zum Beispiel festgelegen, «dass bei Besuchen der Bundeswehr in Schulen auch Friedensdienste einzuladen sind», sagte die Sprecherin.

Der Zugang zu Schulen ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Vor allem die Besuche von Bundeswehr-Offizieren, bei denen die Soldaten mit Schülern unter anderem über die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik sprechen, ziehen oft Kritik nach sich.

Tatsächlich werbe die Bundeswehr aus seiner Sicht mit solchen Veranstaltungen in Schulen um Nachwuchs, sagte der Linke-Landtagsabgeordnete Christian Schaft. «Auch wenn Informationsveranstaltung drauf steht, bleibt das für uns eine Frage von Rekrutierung», sagte er. Nur volljährige Menschen könnten eine Entscheidung darüber treffen, ob sie zur Bundeswehr gehen und mit Waffen hantieren wollten. Da an Schulen aber vorwiegend Minderjährige lernten, verböten sich solche Auftritte dort, sagte Schaft.

Stattdessen müssten zivilgesellschaftliche Vereine viel präsenter an Schulen sein, um den Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, wie vielfältig das Leben in Deutschland sei, forderte der Linke-Politiker. Auch Feuerwehren oder das Technische Hilfswerk könnten nach seiner Einschätzung noch häufiger dort zu Gast sein.

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, verteidigte die Besuche von Bundeswehrsoldaten in Thüringen. «Die Kritik der Linken an der Präsenz der Bundeswehr in Schulen teilen wir ausdrücklich nicht», sagte er. Die Bundeswehr solle sich an Schulen genauso präsentieren dürfen wie Polizei, Feuerwehr oder das Deutsche Rote Kreuz. Die Lehrer gingen in der Regel sehr reflektiert mit den eingeladenen Organisationen um, die Themen würden im Unterricht vorbereitet und eingeordnet.

Auch aus Sicht von Tischner sollen Schulen darauf achten, mit ihren Einladungen die gesamte Vielfalt des Lebens in Deutschland abzubilden. Besuche von Politikern an Schulen beispielsweise sollten nur gemeinsam mit Vertretern anderer Parteien erfolgen, um ein vielfältiges Meinungsbild zu präsentieren. «Ausgewogene politische Information ja, Wahlkampf nein», sagte er. In Thüringen wird im Herbst ein neuer Landtag gewählt. Ende Mai finden im Land zeitgleich mit den Europawahlen auch Kommunalwahlen statt.

Die Bildungsgewerkschaft GEW ist gegen die Präsenz der Bundeswehr in Schulen. Im Entwurf des neuen Thüringer Schulgesetzes werde der Auftrag an die Schulen formuliert, sich für ein gewaltfreies und friedliches Zusammenleben einzusetzen. Bereits dieser Auftrag steht aus Sicht der Gewerkschaft dem Besuch von Vertetern der Streitkräfte entgegen.

Dass Schulleiter nicht mehr allein entscheiden sollen, wer in eine Schule eingeladen wird, begrüßte die GEW grundsätzlich. Zwar müssten sich die Schulleiter in dieser Frage auch heute schon an Grundsatzbeschlüsse der Schulkonferenz halten, sagte der Sprecher. Aber Lehrer und Schüler benötigten dabei mehr Mitsprache. «Wenn der neue Entwurf so im Landtag beschlossen werden sollte, werden die Mitbestimmungsrechte von Lehrern, Schülern und Eltern hier deutlich gestärkt und die unsinnige Alleinherrschaft von Schulleitungen in dieser Frage merkbar eingeschränkt», sagte der Sprecher. (dpa)

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