Wie weit darf eine beamtete Lehrerin gehen? Verwaltungsrichter zur Dschungelcamp-Affäre: „Irgendwann sollte das Nachdenken einsetzen“

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LÜNEBURG. Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk ist Lehrerin. Um ihre Tochter zum RTL-Dreh nach Australien begleiten zu können, soll sich die Beamtin eine Krankschreibung erschlichen haben. Dafür wird sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun geht es um ihre berufliche Zukunft.

Das Gericht sah Anzeichen für ein längeres Fehlverhalten. Foto: pxhere

Um die berufliche Zukunft der Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk (22) geht es seit Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Die Lehrerin hatte ihre Tochter im Januar 2016 zum RTL-Dreh nach Australien begleitet, der Fall beschäftigte schon eine ganze Reihe von Gerichten. Im Strafverfahren wurde die Beamtin rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie sich nach Überzeugung der Richter für die Reise eine Krankschreibung erschlichen hatte.

Ein Urteil zur beruflichen Zukunft wurde am Mittwoch nicht verkündet. Die Entscheidung solle schriftlich zugestellt werden, kündigte die Kammer an. Damit wird das Ergebnis erst publik, wenn es bei der Landesschulbehörde und der Lehrerin eingegangen ist. Möglicherweise werde auch noch ein Arzt gehört, dann würde ein weiterer Verhandlungstag angesetzt werden. Der Pädagogin droht die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wie von der niedersächsischen Landesschulbehörde angestrebt. Sie sei für den Schuldienst nicht mehr tragbar, sagte der Behördenvertreter.

„Auch Lehrer müssen Fehler begehen können“

«Auch Lehrer müssen Fehler begehen können», meinte dagegen der Rechtsvertreter der Pädagogin. Er sprach von einem «episodenhaften Verstoß» und trat für eine mildere Sanktion ein. Sollte die Klage nicht abgewiesen werden, so kommen auch eine Zurückstufung, eine Kürzung der Bezüge, eine Geldbuße oder ein Verweis in Frage.

Der Vorsitzende Richter Frank Hüsing sah Anzeichen für ein längeres Fehlverhalten. So habe die Beschuldigte trotz ausdrücklicher Belehrung noch im April 2017 und Januar 2018 Interviews gegeben. «Irgendwann sollte das Nachdenken auch einsetzen», sagte er.

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Zeugen waren am Mittwoch nicht geladen, auch die beklagte Pädagogin blieb der Verhandlung fern. Sie habe bewusst die Öffentlichkeit meiden wollen, um zu zeigen, dass sie aus ihren Fehlern gelernt habe, sagte ihr Anwalt. In einem Schreiben hatte sich die 49-Jährige entschuldigt. Doch auch wenn der Befund im Attest nicht gestimmt habe, so sei sie doch krank gewesen, hieß es darin.

Das Verwaltungsgericht hatte zunächst die Entscheidung im Strafverfahren abgewartet. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte im vergangenen August die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe und verwarf eine Revision. Das Landgericht hatte die Beamtin im März 2018 wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt. Es reduzierte die vom Amtsgericht Soltau verhängte Strafe auf 90 Tagessätze von je 60 Euro.

Sollte die Schulbehörde vor dem Verwaltungsgericht scheitern, will sie nach Angaben einer Sprecherin eine Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) prüfen. Der Anwalt der Lehrerin wollte keine Auskunft zum weiteren Vorgehen geben.

Die Sache hatte schon im Februar 2018 das OVG beschäftigt. Die Frau sei zu Recht vorläufig vom Dienst suspendiert worden, entschieden da die Richter. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bekommt die Lehrerin nur die halben Bezüge, immerhin noch rund 2100 Euro netto. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

 

Lieber mit der Tochter zum Dschungelcamp als Abiturvorbereitungen mit ihren Schülern – jetzt gibt’s ein Urteil gegen die Lehrerin

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2 Kommentare
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Heinz
4 Jahre zuvor

2100€ netto sind die halben Bezüge? Wie viele Kinder hat die Frau denn, dass man Netto auf 4200€ kommt als Lehrerin?

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Sie bekommt die halben Bruttobezüge! Da sie dadurch prozentual erheblich weniger Steuern zahlt, bedeutet die Halbierung des Bruttogehalts nicht die Halbierung des Nettogehalts.

Beispiel A13, Niedersachsen, Erfahrungsstufe 9, keine Kirchenstéuer:
Volles Gehalt: Brutto 4952 Euro –> netto 3638 Euro
Halbes Bruttogehalt: 2476 Euro –> netto 2097 Euro
Netto ist da nicht ganz richtig, da noch Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind.