Fährt Gebauer die Inklusion vor die Wand? Bündnis (samt GEW) wirft der Schulministerin Versagen, sogar Täuschung vor

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DÜSSELDORF. Ein „Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen“, dem insgesamt 40 Organisationen (darunter auch die GEW) angehören, wirft Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) Versagen, sogar Täuschung bei der Inklusion vor. Angekündigte Qualitätsverbesserungen entpuppten sich absehbar als substanzlos. Auch der VBE – der dem Bündnis nicht angehört – beklagt ein gravierendes Defizit.

Hat einen "Masterplan Grundschule´" angekündigt - und der sorgt für Ärger. Foto: Martin Kraft (photo.martinkraft.com) CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
Interesse an der Inklusion? NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer. Foto: Martin Kraft (photo.martinkraft.com) CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Vier Monate vor Beginn des neuen Schuljahres zeichne sich ab, so heißt es auf Seiten des Bündnisses, dass keiner der angekündigten sogenannten Qualitätsstandards erfüllt werde.  „Die Ministerin schafft es nicht, die versprochenen Qualitätsverbesserungen im Rahmen ihrer ‚Neuausrichtung‘ in die Tat umzusetzen“, kritisierte die Landesvorsitzende der GEW, Dorothea Schäfer, auf der Landespressekonferenz am Freitag. „Das Einzige, das die ‚Neuausrichtung‘ der Inklusion bisher bewirkt, ist große Verunsicherung und eine Reduzierung der inklusiven Schulen.“

Bernd Kochanek., Vorsitzender des Inklusionsfachverbandes „Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.“, warf der Ministerin sogar „eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit“ vor. Den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern sei eine qualitative Verbesserung des inklusiven Unterrichts in Schulen versprochen worden. Genau diese die Qualität betreffenden Teile des Erlasses würden jetzt aber gar nicht vollzogen. Fragen der Qualitätsentwicklung würden einfach auf die Schulaufsichten und Schulen delegiert, es fehle an Steuerung auf allen Ebenen: „Die Ministerin redet von Qualität, aber sie tut nichts dafür.“

Die Landesschüler*innenvertretung (LSV) sieht in der Politik von Schwarz-Gelb ein „blamables Desinteresse an der schulischen Inklusion“, so LSV-Vertreter Nikolaj Grünwald. Gebauer verstoße gegen die menschenrechtlichen Vereinbarungen der UN-Behindertenrechtskonvention, „weil sie weiß, dass junge Menschen mit Behinderung keine einflussreiche Lobby haben, anders als investitionshungrige Digitalkonzerne.“

Vier Qualitätskriterien – vergessen?

Bei ihrem Antritt 2017 hatte Gebauer angekündigt, Förderschulen zu erhalten und die vielfach kritisierte Inklusion in den Schulen zu verbessern. Mit den im Sommer 2018 beschlossenen Eckpunkten des Ministeriums zur Neuausrichtung der Inklusion (News4teachers berichtete) wollte die Ministerin den Einsatz von zusätzlichem Personal an einigen weiterführenden Schulen ab Sommer 2019 „bündeln“ und an diesen Schulen vier Qualitätskriterien garantieren, so erinnert das Bündnis:

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  1. Alle diese Schulen sollten ein Inklusionskonzept vorweisen.
  2. An allen Schulen sollte der Einsatz von Sonderpädagogen und Soderpädagoginnen für die pädagogische Kontinuität gewährleistet sein.
  3. Das Kollegium sollte systematisch in Sachen Inklusion fortgebildet sein.
  4. Die Ausstattung der Schule sollte Gemeinsames Lernen ermöglichen.

Außerdem habe sie versprochen, die Schülerzahl in inklusiven Klassen der Sekundarstufe auf 25 zu begrenzen und jede dieser Klassen mit einer halben Stelle für Sonderpädagogen zu versorgen. Kurz vor Beginn der „Neuausrichtung“ zeige sich aber, so moniert das Bündnis, dass nichts davon eintrete. Konkret:

  1. „Die meisten weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens haben kein Konzept für die Umsetzung der Inklusion. Das Schulministerium ist in den Erlassen zurückgerudert und verlangt statt Konzepten lediglich eine Absichtserklärung, in Zukunft ein Konzept zu erstellen. Inhaltliche Leitlinien für gute Inklusionskonzepte stellt das Ministerium nicht zur Verfügung. Ein „Orientierungsrahmen“ beschreibt nur, zu welchen Themenbereichen Ausarbeitungen erwartet werden. Bei der Frage, wie Inklusion gut gestaltet werden kann, bleiben die Schulen auf sich gestellt.“
  2. „Die Versorgung der Schulen des Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe mit Sonderpädagog*innen und Lehrpersonal ist nicht gesichert. Die angekündigten Personalstellen fürs kommende Schuljahr sind bisher nicht ausgeschrieben. Obwohl Schulministerin Yvonne Gebauer ein ganzes Jahr „Übergangszeit“ genommen hat, liegen die Vorschriften und Erlasse nicht rechtzeitig vor. Eine Vorbereitung der Kollegien mit neu eingestellten Lehrkräften für das nächste Schuljahr ist schon nicht mehr möglich. Ob die Stellen überhaupt besetzt werden können – ob mit Sonderpädagog*innen oder wenigstens mit Lehrer*innen – ist angesichts des Lehrkräftemangels mehr als fraglich. Die Anweisung an die Schulaufsichten lautet inzwischen, es sei sicher zu stellen, dass jede Schule des Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe wenigstens eine*n einzige*n Sonderpädagog*in habe.“
  3. „Von systematischer Fortbildung der Kollegien in den Schulen des Gemeinsamen Lernens kann bis heute keine Rede sein. Verstärkte Fortbildungsanstrengungen seitens der Schulen und des Ministeriums im ablaufenden Schuljahr sind nicht bekannt. Auch hier wird kein Nachweis über Frotbildung mehr verlangt.“
  4. „Viele Schulen des Gemeinsamen Lernens sind entgegen der Qualitätskriterien nicht ausreichend räumlich ausgestattet. Offenbar werden eine Reihe dieser Schulen deshalb auch Schüler*innen bestimmter Förderschwerpunkte nicht aufnehmen. Es sind bereits Fälle bekannt, in denen Schüler*innen mit Behinderung nur noch inklusive weiterführende Schulen in erheblicher Entfernung vorgeschlagen worden sind.“

Darüber hinaus stehe fest: Es werde flächendeckend keine kleineren Klassen für die Inklusion geben. Die im Sommer 2018 von Gebauer angekündigte Formel von maximal 25 Schülern sei intern längst zu einer „Rechengröße“ relativiert worden, erklärt das Bündnis. In der Realität würden es in den meisten Fällen unverändert 27 bis 30 Schüler pro inklusiver Klasse sein.

VBE: Grundschulen zu ignorieren, ist nicht zielführend

Zur Kritik des Bündnisses legt der VBE (der der Initiative nicht angehört) noch einen Punkt hinzu: Die Rolle der Grundschulen werde von Gebauer nicht ausreichend berücksichtigt. „Alle Grundschulen arbeiten inklusiv, dennoch sind sie in der Neuausrichtung nicht berücksichtigt. Die Grundschulen zu stärken, würde die Qualität der schulischen Inklusion stärken“, meint VBE-Landesvorsitzender und betont: „Wir benötigen einen Blick auf das gesamte Schulsystem, nur einzelne Schulstufen scheinbar unabhängig voneinander zu betrachten oder sogar ganze Schulformen auf die eine oder andere Art und Weise aus der Gesamtstrategie herauszulassen, ist nicht zielführend.“

Ziel müsse es sein, langfristig alle Schulen ausreichend auszustatten. Behlau: „Es braucht wesentlich mehr Personal und dann auch eine Anpassung der Qualitätsstandards an die Forderungen aus der Praxis. Inklusive Klassen benötigen eine feste Doppelbesetzung aus Lehrkraft und Sonderpädagoge. Eine zusätzliche halbe Stelle für eine inklusive Klasse reicht nicht. Alles steht und fällt mit der aus reichenden Lehrerversorgung.“

Hintergrund: Das Bündnis

Das Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen hat sich am 17. Juni 2018 gegründet. Es vertritt derzeit 40 Organisationen, darunter neben Vereinen und Gremien der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung auch die Sozialverbände, zahlreiche Elternvereine sowie die Bildungsgewerkschaft GEW und die Landesschüler*innenvertretung.

Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V. – Der Inklusionsfachverband, mittendrin e.V., Autismus Landesverband NRW e.V., Landesschüler*innenvertretung NRW, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW NRW, SoVD NRW e.V., VdK NRW e.V., Landesbehindertenrat NRW, LAG Selbsthilfe NRW e.V., Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben ISL NRW e.V., Landeselternschaft der Förderschulen Schwerpunkt Geistige Entwicklung, NRW-Bündnis Eine Schule für alle, Grundschulverband Landesgruppe NRW, Landesverband der Gehörlosen und Gebärdensprachgemeinschaft NRW e.V., Kinderschutzbund KV Warendorf e.V., Progressiver Eltern- und Erzieherverband PEV e.V., Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Bonn e.V., Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten, Initiativkreis Gemeinsame Schule Wuppertal, Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.V., Elterninitiative Inklusion Bornheim, Gemeinsam Leben lernen e.V. Hilden, INVEMA e.V. Kreuztal, Schule für alle e.V. Hennef, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Kreis Borken, Bielefelder Familien für Inklusion e.V., die Inklusiven e.V. Bielefeld, Gemeinsam leben gemeinsam lernen Pulheim, Elterninitiative INKLUSION -HIER & JETZT! e.V. Leverkusen, Gemeinsam leben und lernen e.V. Düsseldorf, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Aachen e.V., Initiative gemeinsam leben und lernen e.V. Neuss, VIBRA e.V. Ratingen, Gemeinsam leben und lernen Mönchengladbach, Prima Arbeiten und Leben PAUL e.V. Kaarst, Freizeitgemeinschaft Behinderter und Nichtbehinderter e.V. Hilden, MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. Dortmund, Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“, Dunkelcafé Siegen – außerschulischer Lernort für Inklusion, Aktion Menschenstadt: Evangelischer Kirchenkreis Essen

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Aktueller Dokumentarfilm zur Inklusion – Lehrerverbände zeigen sich „tief betroffen“  

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PeterPan314
4 Jahre zuvor

Um es mit den Worten der Überschrift zu halten:
„Rot-Grün hat die Inklusion mit Vollgas vor die Wand gesteuert und fünf Meter vor Aufprall das Steuer übergeben.“
Es ist dabei wirklich komisch, wie argumentiert wird.
Als es um die Einführung von G8 ging, wurde stets gesagt, dass CDU/FDP für den Misserfolg verantwortlich waren und Frau Löhrmann da nur reingerutscht ist – Verbesserungen gab es nie wirklich trotz Ankündigung.
Jetzt sollte man über die Inklusion von SPD/Grüne sprechen, aber Frau Gebauer wird vor den Karren gespannt.
Die zunächst ohne Mittel und Planung eingeführte Inklusion wird zum Ende von Frau Löhmann von der GEW noch gerügt, aber das war es dann. Jetzt ist von Versagen und Täuschung die Rede.
Was wird denn erwartet? Lehrkräfte wachsen seit Jahren nicht auf Bäumen und gleiches gilt für Sonderpädagogen. Da kann man in zwei Jahren keine Wunder bewirken.
Räumliche Ausstattung? Zuvor wurde von unsauberen Toiletten, baufälligen Gebäuden und Problemen bei der Finanzierung gesprochen, aber man glaubt, dass innerhalb von zwei Jahren Mainzelmännchen erscheinen und das richten.
Wie möchte man bei diesen Voraussetzungen denn die Inklusion durchführen? Welche Konzepte sind da zu erwarten, wenn es sich um mehr als sinnleeres Papier handeln soll?
Frau Kraft hat schon darauf hingewiesen, dass eine Doppelbesetzung illusorisch ist (N4T berichtete), aber jetzt darf man nach Herzenslust meckern und pöbeln. Der letzte Absatz zeigt einen Anspruch, der nach einer halben Legislaturperiode nur enttäuscht werden kann.
Vielleicht sollte Frau Gebauer einen runden Tisch einführen und einfach die Abiturquote noch weiter steigern, damit die Kritiker sich zufrieden zeigen.

dickebank
4 Jahre zuvor

Wie soll es auch klappen, bei der chaotischen Mischfinanzierung des staatlichen Schulwesens in NRW. Die Trennung zwischen Sachaufwandsträger und Personalaufwandsträger ist das eigentliche Problem.

Wenn eine Geminde die notwendigen, baulichen Voraussetzungen nicht schafft, braucht es auch kein zusätzliches Personal. Wenn es keine zusätzlichen Differenzierungsräume gibt, ist auch die Doppelbesetzung rausgeworfenes Geld.

Um die UN-Konvention im ursprünglichen Sinn umzusetzen, hätte es genügt, die diversen Schulformen der Primar- und der Sekundarstufe I organisatorisch und räumlich zusammen zu führen. Die Folge wären Schulzentren geworden, die einen Grundschul-, einen Förderschul und einen SekI-Zweig gehabt hätten. Die Grundschulen hätten als Zeigstandorte des Schulzentrums, das eben eine kooperative und keine integrative Schulform gewesen wäre, erhalten bleiben können. Die Zusammenführung von FöS und Regelschule hätte bei kognitiv eingeschränkten (L) oder stark auffälligen SuS (ESE) in Fächern der Fächergruppe II (Nebenfächer) wahlweise stattfinden können.

ABC
4 Jahre zuvor

Ihr erster Satz legt nahe, alles sei nur eine Frage des Geldes und seiner „chaotischen Mischfinanzierung“.
Das ist nur die halbe Wahrheit, denn der naive Inklusionsgedanke mit seiner verkürzten Auffassung von Gerechtigkeit und Menschenrecht trägt ebenfalls zum weitgehenden Versagen der Inklusion in der Realität bei.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  ABC

Eine Nicht-Betroffene erklärt Betroffenen, dass es einer „erweiterten Auffassung von Gerechtigkeit und Menschenrecht“ entspricht, wenn man ihnen ein Teil ihrer Menschenrechte verweigert. Aha.

Christian
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

O je, jetzt startet wieder die ideologische Grundsatzdiskussion.
Thema ist ja eigentlich die angebliche Schuld von Frau Gebauer am Desaster, aber wenn es schon um die alte Grundsatzfrage gehen muss, dann sollte dies mit klaren Begriffen geschehen:
Gilt als Menschenrecht, dass alle Menschen das gleiche Recht auf angemessene Beschulung haben, oder dass alle Menschen das Recht auf die gleiche Schule haben?
Ich vergleiche das mit der Demokratie-Grundfrage: Haben alle Menschen das gleiche Recht, eine Partei zu wählen, ober haben alle das Recht, die gleiche Partei zu wählen. Und daher gebe ich der angeblich „unbetroffenen“ ABC gerne recht. Übrigens: Vom Schulwesen sind alle Bewohner des Landes irgendwie betroffen, denn eine schlechte Schulpolitik schädigtt das gesamte Gemeinwesen.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  Christian

Ihr Vergleich ist so schief, dass er quietscht – führt aber ungewollt in die richtige Richtung: Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Januar entschieden, dass auch Behinderten das Wahlrecht nicht vorenthalten werden darf. Von wegen „ideologische Grundsatzdiskussion“ …

Christian
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Vielen Dank für Ihre sachliche Replik. Was genau wollen Sie damit widerlegen? Oder wollen Sie mir unterstellen, ich wäre gegen ein Wahlrecht für Behinderte? Übrigens sind Behinderte schon immer wahlberechtigt gewesen, meine eigene schwerbehinderte Schwester wählt regelmäßig seit ihrem 18. Lebensjahr und ist sogar Mitglied einer demokratischen Partei. Betroffen von der Neuregelung ist die sehr kleine Minderheit von Geistig Behinderte, die wegen Geschäftsunfähigkeit eine Vollbetreuung brauchten. Leider sind viele Medien auch bei diesem Thema wieder sehr unpräzise gewesen. Da bliebe dann die Frage, warum diesen Bürgern nicht auch das Menschenrecht zugesprochen wird, Geschäfte zu machen und Ämter auszuüben, aber das kann ja noch kommen. Ich persönlich begrüße die neue Regelung für die geistig Behinderten und begrüße es auch, dass Familien für Ihre Kinder eine Wahl bezüglich der Schulform behalten. Und wenn es noch so quietscht…

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Gegen ein Wahlrecht der Schulform ist nichts einzuwenden, auch die Behindertenrechtskonvention nicht – gegen einen Förderschulzwang, wie er vor der Inklusion für behinderte Kinder in Deutschland galt, schon.

Es müssen auch nicht alle das Recht haben, jede Schulform zu besuchen. Es müssen aber für alle die gleichen Auswahlkriterien gelten. Es ist eben Diskriminierung und verstößt gegen die Menschenrechte, eine Gruppe von Kindern – behinderte – von vorneherein vom Besuch anspruchsvollerer Schulformen auszuschliessen, wie es vor der Inklusion in Deutschland üblich war.

Was ist daran so schwer zu verstehen, dass sich Betroffene heutzutage immer noch Ideologie vorwerfen lassen müssen?

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Was bleibt dann von der Entscheidungsfreiheit übrig, wenn die UN-BRK von den Schulträgern genutzt wurde, die teuren Förderschulen zu schließen?

ABC
4 Jahre zuvor
Antwortet  Christian

@Anna
Wenn das Bundesverfassungsgericht von „Wahlrecht“ spricht, hört sich das doch ganz anders an als die „Schließung der Förderschulen, weil die UN-Konvention besagt, dass alle Kinder (egal ob mit oder ohne Behinderung) gemeinsam unterrichtet werden müssen“.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  ABC

Gleichberechtigung ist keine „Ideologie“, das zeigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  ABC

Die Gleichsetzung von Gleichberechtigung und Gleichstellung hingegen schon. Die Trennung wahrscheinlich auch und beide Positionen sind zugegebenermaßen nicht unter einen Hut zu bringen.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  ABC

Was gemeinsamer Unterricht ist, das ist doch die entscheidende Frage. Mit der UM-Kovention ist gemeint, dass alle SuS an einem Ort beschult werden sollen. Dass sie im gemeinsamen Unterricht in einer Klasse in allen Fächern zeitgleich unterrichtet werden sollen, ist das deutsche Missverständnis. Diese Auslegung der Konvention ist unter den Gesichtspunkten von Einsparmöglichkeiten entwickelt und anschließend vor die Wand gefahren worden.

Motto: Es wird gespart; koste es, was es wolle!
oder nach Dieter Hildebrandt:
„Der Mensch ist Mittel Punkt – ich weiß auch nicht, warum einige die Interpunktion mitsprechen.“

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Wer selbst keine geeigneten Antworten auf die durch eine chaotische Umsetzung erzeugten Probleme kennt, sich auch noch immer wieder anklagend über eine vermeintlich vorher nicht verwirklichte Menschenrechtskonvention im alten System öffentlich beschwert, der sollte sich nicht über andere erheben, die als Lehrer und als direkt Betroffene Opfer dieser neu geschaffenen Situation sind.

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Mein Kommentar bezog sich auf den kommentierenden Kommentar von Anna gegen ABC.

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Ist die Zeit-Sperre meiner Kommentare aufgehoben worden ?

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Das ist bei mir unterschiedlich. Manchmal ja, manchmal nein, manchmal wird nach der Pause freigegeben, manchmal nicht, manchmal wird nachträglich gelöscht.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  ABC

Nee, der Rest ergibt sich – hier in NRW – aus der APO-SI, die die bedingungen festlegt, unter der Schulabschlüsse vergeben werden können. Ob ein Lerner nun am Ende der FöS oder der Regelschule keinen HA erreicht ist doch unter dem Strich vollkommen belanglos.

Mit der Inklusion ist es wie mit der Digitalisierung – sie werdennicht funktionieren, solange die dauerhafte Finanzierung nicht verbindlich geregelt ist.

Christian
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie schreiben meistens sehr überzeugend, dickebank, aber meinen Sie wirklich, dass die Inklusion nur eine Frage der Finanzregelung wäre? Mehr Geld finde ich auch gut. Aber ich fürchte, selbst wenn alle Länder für das Schulressort einen Goldesel mit Inflations-Firewall im Keller hätten, würde es nicht funktionieren. Die drei wichtigsten Gründe: 1. Mangel an hochqualifizierten und grenzenlos belastbaren Lehrern, 2.Schwerstbehinderungen, die eine professionelle Intensiv-Betreuung erfordern, 3.Flucht der begüterten Familien in teure Privatschulen oder ins Ausland…

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Christian

Ausreichende Finanzen (und Zeit) sind keine hinreichende, aber eine notwendige Bedingung. Die Schulträger bauen nach wie vor auf die grenzenlose Belastbarkeit der Lehrkräfte, die sie schon über viele Jahrzehnte ausnutzten.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ebent, die Schulträger müssen die lehrkräfte ja auch nicht bezahlen.
Andersherum ist es auch nicht beser, das Land könnte ja kleinere Gruppen genehmigen – ergo die Lehrer-Schüler-Relation (in der SekI etwa 1 : 20) verändern -, nur fehlen dann die Räume, die ja die Schulträger herstellen müssten. Wegen der fehlenden Schulbaurichtlinien – in NRW muss deshalb lt. Gerichtsbeschluss auf die Ersatzschulrichtlinien zurück gegriffen werden -, weiß aber keiner, wie demm gebaut werden soll.
Für integrativ unterrichtende Schulen müsste rein theoretisch für jeweils 2 Klassenräume ein Differenzioerungsraum eingeplant werden. Für einen sechszügigen Jahrgang müssten dann mindestens 8 oder richtlinienkonform 9 Räume zur Verfügung stehen. Bei sechs Jahrgängen in der SekI kommen so mindestens 15 bis 18 zusätzliche Räume dazu. In den leistungsdifferenzierten Fächern muss es eben ausreichenden Platz/Räume geben, um Unterricht auf verschiedenen Kompetenzstufen anbieten zu können. Daneben braucht es dann auch noch Räumlichkeiten, um momentan nicht beschulbahren ESE-Kindern einen beaufsichtigten Rückzugsort zu geben.

Wenn diese Voraussetzungen erst einmal erfüllt sind, dann kann man sich gerne Gecdanken um zusätzliches Personal bzw. multiprofessionelle Teams im Schulbereich machen, einmal ganz abgesehen von zusätzlichem Verwaltungspersonal für Budgetverwaltung, Schulorganisation, Dokumentationspflichten, Lehrmittelausleihe und Sammlungspflege sowie die Administration der Schulnetzwerke.

Da es all das nicht geben wird – egal unter welcher Regierungskonstellation – müssen eben weiterhin Lehrkräfte als eierlegende Wollmilchsäue in vielen Bereich dilettieren und sich für ihr persönliches Scheitern die Schelte von Schulaufsicht einschließlich Schulleitung, Eltern und der Öffentlichkeit sowie den politischen Entscheidungsverhinderern anhören.

Lissi
4 Jahre zuvor

Hallo,
Ich bzw. Mein kind ist selber ein I-Kind und hat arge Probleme mit zu kommen in der Schule. Sie macht in der 3. Klasse die Aufgaben aus der 2. Klasse und muss ihr eigenes Süppchen kochen. Keine Noten…. Klasse darf nicht wiederholt werden…. Förderunterricht 1-2x die Woche für 1 Stunde. Wobei ihr mindestens 4 stubden zustehen. Aber wie ihr schon gesagt habt…. Mangel an sonderpädagogen. Und sie muss da so gut wie alleine durch. Warum? Für eine I-Helferin ist sie nicht Behindert genug. Also sitzt sie da und macht ihr eigenes Ding…. Irgendwie. Einsprüche und neuanträge werden abgelehnt. Das ist so traurig…. Dafür wurde uns so viel versprochen….. Und nix wird umgesetzt. Schade. Also muss ich versuchen mein Kind, welches total motivationslos ist, zu motivieren und zu fördern. In anderen Ländern funktioniert es doch auch mit der Inklusion….
Sonnige Grüße