Islamlehrer wehren sich gegen „Gesinnungstests“ durch muslimische Verbände

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DÜSSELDORF. Der islamische Religionsunterricht in NRW muss neu organisiert werden. Eine Übergangsregelung läuft in wenigen Wochen aus. Es gibt viele kritische Stimmen. Auch der Islamlehrer-Verband mahnt Reformen an. Dessen Vorsitzender gab Erstaunliches zu Protokoll.

Der Islam-Unterricht ist – wie der katholische oder evangelische Religionsunterricht – bekenntnisorientiert. Heißt: die Religionsgemeinschaften reden bei der Gestaltung mit. Foto: Shutterstock

In der Debatte um eine Neuordnung des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) an Schulen in NRW haben Islamlehrer weitgehende Reformen verlangt. Bei Erteilung der Lehrerlaubnis für die islamischen Religionslehrer und bei der Genehmigung von Lehrbüchern habe es Fehler und Missstände geben, die korrigiert werden müssten, betonte der Verband der Islamlehrer/innen (VdI) in einer Stellungnahme für eine Anhörung am Dienstag im Landtag. Es seien zahlreiche Beschwerden von Lehrern eingegangen. Dem Unterricht drohe qualitativer Schaden.

Das 2012 in NRW eingeführte reguläre Schulfach muss neu gestaltet werden, weil eine Übergangslösung Ende Juli ausläuft. Das Schulministerium hatte klargestellt, dass der bekenntnisorientierte Unterricht fortgesetzt werden soll. Zahlreiche Sachverständige legten nun dem Düsseldorfer Landesparlament ihre Empfehlungen vor. Auch von Religionswissenschaftler Volker Beck (Uni Bochum) und der Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft kamen Mahnungen und skeptische Äußerungen.

Der Vorsitzende des Islamlehrer-Fachverbands, Musa Bagrac, betonte, besonders bei der Lehrerlaubnis – der sogenannten Idschaza – brauche es ein Umsteuern. Die IRU-Lehrkräfte – in Deutschland ausgebildete Pädagogen – brauchen neben der staatlichen Unterrichtserlaubnis noch eine religiöse Bevollmächtigung. Diese Idschaza wird bisher von einem Beirat erteilt, in dem vier – allesamt konservative – Islamverbände vertreten sind.

Islamlehrer werden gesucht

Das dürfe so nicht bleiben, sagte Musa Bagrac im Gespräch, denn: «Die Idschaza-Vergabe gleicht mehr einem Gesinnungstest als einem religionspädagogischen Gespräch.» Es könne nicht sein, dass man zu Lebensweisen befragt werde oder eine Idschaza mit dem Hinweis verweigert werde, die Lehrkraft solle ihre Ansicht überdenken, dass eine muslimische Lehrerin einen Nichtmuslim heiraten dürfe. Unhaltbar sei auch, dass man eine Tätigkeit in einer Moscheegemeinde nachweisen solle. Lehramtsstudierende sollten ihre Idschaza künftig zusammen mit ihrem Studienabschluss von den theologischen Zentren an den Universitäten erhalten.

Der Verband will erreichen, dass die Genehmigung von Lehrbüchern für den IRU auf eine breitere Basis gestellt und transparenter gestaltet wird. Auch hier habe der bisherige Beirat nicht unabhängig agiert, meinte Bagrac. IRU sei ein Mangelfach. Islamlehrer würden gesucht, es gebe für das noch neue Fach erst 240 Lehrkräfte. Die einst positive Stimmung unter muslimischen Lehrkräften habe sich ins Gegenteil verkehrt. Islamlehrer müssten bei der Gestaltung des Unterrichts eingebunden werden. Verbände, die sich «herkunftspolitisch oder islamistisch» betätigten, dürften beim IRU nichts zu sagen haben.

In NRW wird die Zahl der muslimischen Schüler auf rund 415.000 geschätzt, nur gut 20.000 Schüler an 250 Schulen nehmen aktuell am IRU teil. Der Bedarf ist größer und wächst. Bisher hatten der Zentralrat der Muslime (ZMD), der Islamrat, der Verband VIKZ und die umstrittene türkisch-islamische Union Ditib über den Beirat an der Gestaltung des IRU mitgewirkt. Die Ditib musste wegen ihrer großen Nähe zur türkischen Regierung vor gut zwei Jahren ihren Beiratssitz allerdings ruhen lassen.

Religionsexperte Volker Beck warnte, der jüngst vorgelegte Gesetzentwurf von CDU und FDP könne zum «Eigentor» werden. Es sei zwar richtig, den Kreis der mitwirkenden Islam-Organisationen in der angestrebten Kommission zu erweitern. Das Land solle den Verbänden aber nicht zu weit entgegenzukommen, empfahl er im «Kölner Stadt-Anzeiger» mit Blick auf einen Streit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Dort klagen ZMD und Islamrat gegen das Land, weil sie als Religionsgemeinschaften anerkannt werden und mehr Einfluss auf die IRU-Gestaltung haben wollen.

Auch die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft zeigte sich in der «Rheinischen Post» skeptisch. Die angedachte Kommission sei keine «wirkliche Lösung». Zwar wäre das Land damit nicht mehr so an die vier großen Islamverbände gebunden, man dürfe die Kommission aber nicht als Instrument verstehen, «mit dem eine politisch gewünschte Liberalisierung des Islams forciert wird». Laut CDU-FDP-Entwurf soll «jede islamische Organisation, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt» und einen Vertrag mit dem Land abschließt, künftig eine qualifizierte Person entsenden. dpa

Haben Islamverbände Anspruch auf Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen? BVerwG hebt Urteil auf, das dies verneint hatte

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2 Kommentare
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Alex Kant
4 Jahre zuvor

Was der VdI fordert ist unrealistisch und spiegelt nicht die Tatsache wider, das es hier um einen bekenntnisorientierten Unterricht geht. Wenn man katholische Religionslehrerin werden will, darf man wohl auch nicht fordern, einen Muslim zu heiraten.

Bei der Diözese Fulda ist z.B. zu lesen: „das schriftliche Versprechen, den Religionsunterricht glaubwürdig in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten;“

Wenn man nun nicht nach der katholische Lehre lebt, dann ist die Missio Canonica auch schnell wieder weg. Wobei es hier vermutlich noch strenger gehandhabt wird.

Carsten60
3 Jahre zuvor
Antwortet  Alex Kant

Das zeigt nur, dass der Fehler im System steckt: Wenn nach Art. 7 GG Religion ordentliches Lehrfach an staatlichen Schulen ist (was allein schon irgendwie antiquiert erscheint), dann müsste eben der Staat die Lehrerlaubnis erteilen, aber nicht irgendwelche nicht weiter legitimierten Religionsfunktionäre. Andernfalls könnten die Religionsgemeinschaften ihren Religionsunterricht außerhalb der offiziellen Schule erteilen, und nur auf freiwilliger Basis. Der Trick: Die Religionslehrer sollen vom Staat besoldet werden, aber sie bekommen ihre Vorschriften von anderen. Das passt nicht zusammen. Die Väter (und Mütter) des Grundgesetzes waren hier etwas blauäugig und orientierten sich an ganz alten Zeiten. Aber schon 1919 hatte die damalige SPD gefordert, den Religionsunterricht an staatlichen Schulen abzuschaffen. Heute will niemand mehr daran erinnert werden. Die damalige Begründung: die Kirchen hätten zu viel mit den korrupten Eliten im wilhelminischen Staat kooperiert, sie hätten den Obrigkeitsstaat aktiv unterstützt und somit einen negativen Einfluss auf die Jugend gehabt. Pikanterweise haben wir heute wieder Ditib als Ableger der türkischen Regierung, und dort ist das ganz ähnlich mit der Obrigkeit und dem Einfluss auf die Jugend (Erdogan und Kaiser Wilhelm, die könnte man durchaus mal vergleichen. Beide waren überheblich, liebten nationalistische Sprüche und beriefen sich dabei auf ihren Gott.). Der alte Vorwurf könnte also sehr wohl mit Recht erneuert werden.