Kretschmann: Kopftuchverbot an Grundschulen kaum durchsetzbar

7

STUTTGART. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält ein Kopftuchverbot an Grundschulen für schwer durchsetzbar. Zwar sei es nicht sinnvoll, dass Grundschülerinnen Kopftücher trügen, sagte er am Dienstag in Stuttgart. Mit Blick auf ein mögliches Verbot sagte er aber: «Ich wüsste nicht, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage wir das überhaupt machen könnten.» Der Regierungschef verwies auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit. Damit werde der individuelle Glaube geschützt.

Will seine bildungspolitischen Kompetenzen behalten: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Foto: BÜNDNIS 90/Die Grünen/Flickr CC BY 2.0
Mahnt zum Pragmatismus in Sachen Kopftuch: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Foto: BÜNDNIS 90/Die Grünen/Flickr CC BY 2.0

Zudem gebe es offensichtlich nur wenige Schülerinnen, die bereits im Grundschulalter Kopftuch trügen. Und die deutsche Rechtsordnung kenne keine Kleidervorschriften, außer bei Dienstkleidungen. Kretschmann führte noch ein weiteres Argument gegen ein Verbot an: «Schließlich hielte ich es persönlich für höchst problematisch aus pädagogischen Gründen, wenn wir Grundschulmädchen in einen Konflikt zwischen Eltern und Lehrern bringen.»

Das Parlament in Österreich hatte ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen beschlossen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), forderte daraufhin die Prüfung eines solchen Verbotes für Kinder an deutschen Schulen. dpa

Macht es Sinn, über ein Kopftuchverbot an Schulen zu diskutieren, das nicht umsetzbar ist? Kramp-Karrenbauer findet: schon

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

7 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor

Wo findet denn in den Grundschulen während des Unterrichts eine Ausübung der Religion statt, außer die Kinder gehen zur Einschulung gezielt in eine Kirche oder in eine Moschee.
Niemand wird in der Ausübung seiner Religion eingeschränkt, wenn man einem üblichen Unterricht nachgeht.
Die Religionsausübung ist eine sehr private Angelegenheit, die man außerhalb der Schule ausübt.
Was ist das überhaupt für eine Fragestellung, die ein Ministerpräsident dort aufstellt.
Wie kann man denn seiner beruflichen Arbeit und der Schulpflicht nachgehen, wenn man gleichzeitig seinen Religionspflichten nachgeht, das passt doch gar nicht zusammen, wenn man nachhaltig diesen primären Verpflichtungen nachgehen muss. Beten oder Suren ablesen während man dem Unterricht oder der Arbeit folgt. Wenn da mal was nicht schief geht, an der Drehbank, während der Narkose, während einer Klassenarbeit. Deshalb ist es sehr wenig durchdacht, was da ein Ministerpräsident in seinem Opportunismus da unreflektiert von sich gibt.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Geht es zusammen, dass ein für eine Narkose verantwortlicher Arzt während einer Narkose seitenlang Suren vom Handy oder von ausgedruckten Suren sich leise vorliest, um sich auf sein Freitagsgebet vorzubereiten ?

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

ZITAT: „«Ich wüsste nicht, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage wir das überhaupt machen könnten.» “

Na, vielleicht die gleiche verfassungsrechtliche Grundlage, auf derer Kruzifixe in bayrischen Schulen verboten wurden?

Ansonsten einfach mit entsprechender Mehrheit die Verfassung ändern. Macht man doch sonst auch, wenn man’s braucht (Kooperationsverbot Bund-Länder u.dgl.).

Bernd
4 Jahre zuvor

Die Grundrechte (Religionsfreiheit) lassen sich nicht abschaffen- auch mit „entsprechender“ Mehrheit nicht.

Es gibt auch kein allgemeines Kruzifix-Verbot in Schulen. Niemand kann Schülern verbieten, ein Kruzifix um den Hals oder sonstwo zu tragen. Lehrern schon. Die sind im Dienst schließlich Repräsentanten des weltanschaulich neutralen Staates und keine Privatpersonen. Auch Schulgebäude sind staatlich und müssen deshalb weltanschaulich neutral sein.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Und aus dem Grund müssen aus religiösen Gründen deutlich sichtbar getragene Symbole jeder Art — einschließlich Kopftücher — verboten werden. Wir leben ja nicht in einem Wünsch-Dir-Was-Wunderland.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Man verübt während der Arbeit oder als Schüler allgemein gesehen keine religiösen Handlungen bewusst und nachhaltig aus, und deshalb entspricht es auch keiner religiösen Einschränkung, wenn man an der öffentlichen Zurschaustellung an Schulen nicht religiöser Symbole Einhalt gebietet.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Durch ein Kopftuchverbot an Schulen wird nicht das Recht der freien Religionsausübung eingeschränkt, denn die Schüler sind alleine zum Zwecke der Aneignung von kulturellen Fähigkeiten dort und nicht zum Beten !
Außerdem werden die Mädchen bewusst und provokativ dem Risiko der Ausgrenzung in den Schulen durch Mitschüler ausgesetzt, weil ihre patriarchalen Väter diese Erziehung zur unterwürfigen Frau wollen, denn sie wollen eine Erziehung zur selbständig denkenden Frau verhindern.
Und so wird durch dieses Symbol einer archischen Auslegung des Islam eine unabhängige Entwicklung verhindert, und diese Mädchen werden in deren Bahnen gelenkt, damit sich die Mädchen schon früh an ihre unterwürfige Rolle innerhalb der Gesellschaft gewöhnen.