Lehrer sollen nur noch dann an Schulkonferenzen teilnehmen müssen, wenn ein Schüler von ihnen betroffen ist

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HANNOVER. Die niedersächsische Landesregierung hat eine Reihe von Änderungen im landeseigenen Schulgesetz gebilligt. Eine davon betrifft Lehrer aller Schulformen – und dürfte sie erfreuen.

Lehrerkonferenzen können zeitraubend sein. Foto: Shutterstock

Lehrer sollen entlastet werden und nur noch an Schulkonferenzen teilnehmen, wenn sie den betroffenen Schüler auch unterrichten. Dies sieht eine Änderung des Schulgesetzes vor, die das Kabinett nun gebilligt hat. Weiter Änderungen: Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen sollen künftig zusammengeführt und dem Schulgesetz unterstellt sein, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am Dienstag bekannt gab. Bundesweit wird die Ausbildung in den Berufsfeldern Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege von 2020 an enger vernetzt.

Niedersächsische Berufsschulen sollen darüber hinaus personenbezogene Daten an Ausbildungsbetriebe und berufsständische Kammern künftig ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen übermitteln dürfen. Dies gelte etwa, wenn ein Azubi sonderpädagogische Unterstützung benötigt. «Für Betrieb und Schule ist es zwingend erforderlich, dass sie die Daten austauschen können», sagte Tonne. Zurzeit sei das zu umständlich. Die geplanten Regelungen stimmten mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung überein.

Das rot-schwarze Kabinett will den Gesetzesentwurf nun zur Verbandsbeteiligung freigeben und den Landtag unterrichten. Die Anhörungsfrist läuft nach Angaben des Kultusministeriums bis zum 6. Juli. Ziel sei, dass das neue Schulgesetz am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. dpa

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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

ZITAT: „Lehrer sollen entlastet werden und nur noch an Schulkonferenzen teilnehmen, wenn sie den betroffenen Schüler auch unterrichten.“

Ich verstehe das inhaltlich, aber ich verstehe nicht den Sinn. Was für Konferenzen sind das denn?