Macht es Sinn, über ein Kopftuchverbot an Schulen zu diskutieren, das nicht umsetzbar ist? Kramp-Karrenbauer findet: schon

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BERLIN. Sollen Kopftücher für Mädchen an Schulen und in Kitas verboten werden? Darüber wird in der Politik heftig diskutiert. Aber selbst in der Union sind manche skeptisch. Ein Verbot hätte rechtlich kaum Chancen auf Bestand.

Kopftücher im Kindergarten oder in der Grundschule haben mit Religion oder Religionsfreiheit nichts zu tun: die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer.Foto: Claude Truong-Ngoc / Wikimedia Commons – cc-by-sa-3.0

Nach dem Kopftuchverbot an Schulen in Österreich wird die Debatte auch in Deutschland mit Verve geführt. Mehrere Unionspolitiker lassen bereits die Chancen prüfen, doch selbst in der CDU halten manche das für aussichtslos. Die Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer unterstützt zumindest die Debatte. «Kopftücher im Kindergarten oder in der Grundschule haben mit Religion oder Religionsfreiheit nichts zu tun, das sehen auch viele Muslime so», sagte die Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie halte deswegen die Debatte, ob man Kopftücher dort zulasse, für absolut berechtigt.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Alexander Lorz, hingegen ist skeptisch. «Wenn sich Eltern auf die Freiheit der Religionsausübung berufen, hat unser Rechtsstaat wenig Handlungsmöglichkeiten», sagte der hessische CDU-Kultusminister den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. «Ein gesetzliches Verbot dürfte vor dem Verfassungsgericht daher kaum bestehen.» Grundsätzlich sieht er das Kopftuch im Unterricht allerdings kritisch: «Aus pädagogischen und integrativen Gesichtspunkten muss man das Tragen eines Kopftuches im Grundschulalter, zumal es der Islam auch nicht vorsieht, ablehnen.»

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung»: «Wir müssen alle Mädchen darin stärken, zu selbstbewussten und unabhängigen Frauen heranzuwachsen. Ich habe Zweifel, ob eine Verbotsdebatte da hilft».

Mehrere Unionspolitiker lassen ein Kopftuchverbot – konkret für Mädchen unter 14 – bereits juristisch prüfen, um ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Beteiligt ist unter anderem der stellvertretende Unionsfraktionschef Carsten Linnemann (CDU).

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Grundschulverband: „nicht angemessen, nicht durchsetzbar“

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier verweist trotz der rechtlichen Bedenken darauf, dass das ein Thema sei, das die Bevölkerung bewege. «Und wir sind gut beraten, solche Themen aufzunehmen», sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Die Vorsitzende des Grundschulverbandes, Maresi Lassek hält ein Kopftuchverbot für «nicht angemessen und auch nicht für durchsetzbar». Dem RND sagte sie, sie rate eher
dazu, mit Eltern und Kindern im Gespräch zu sein. Kopftücher an Grundschulen kommen Lassek zufolge insgesamt eher selten vor. In Ballungsräumen mit vielen muslimischen Kindern gebe es sie aber häufiger. Genaue Zahlen gibt es dazu nicht.

Der Vorsitzende des Islamrats – einer der islamischen Dachverbände in Deutschland – bezeichnet die Diskussion als diskriminierend und unnötig. Die Verbotsbefürworter müssten selbst immer wieder einräumen, dass es keinerlei Fakten über kopftuchtragende Kinder an Schulen gebe, sagte Burhan Kesici. «Eine überflüssige Phantomdebatte wird immer wieder aufgerührt.»

Hintergrund der neu aufgeflammten Debatte in Deutschland ist eine Entscheidung in Österreich. Das Parlament in Wien hatte vor wenigen Tagen ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Kopftuchdebatte kocht hoch – geht aber wohl an der Realität der Grundschulen vorbei

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8 Kommentare
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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

ZITAT: „«Ein gesetzliches Verbot dürfte vor dem Verfassungsgericht daher kaum bestehen.»“

Das Argument muss verblüffen. Wenn ein Kopftuchverbot aufgrund unserer Verfassung (Grundgesetz) nicht durchsetzbar ist, dann könnte man doch das Grundgesetz entsprechend ändern. Das macht doch bei anderen Themen auch oder schlägt es vor (siehe Digitalisierung bzw. Kooperationsverbot Bund-Länder in Sachen Bildung oder siehe FDP-Vorschlag zur Enteignungsfrage).

Die Gerichte können letztlich nur auf Grundlage der Gesetze urteilen. Die Politiker machen die Gesetze.

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ein striktes politisches und religiöses Neutralitätsgebot in staatlichen Schulen und Behörden ermöglicht es sehr wohl unter der Vorbeugung und der Vermeidung einer angeblichen religiösen Benachteiligung verschiedener Gruppen, sich juristisch einwandfrei derartiger Symbole der Unterdrückung der Frau oder auch anderer Gruppen zu entledigen. Da reichen einfache Gesetze, die niemanden bevorzugen und niemanden benachteiligen. Warum sollte man da unser Grundgesetz verändern, wo es doch auch ohne derartige Winkelzüge möglich ist dieses Einheitsgebot durchzusetzen.
Ausgenommen sind natürlich konfessionsgebundene Schulen und Einrichtungen aus dem caritativen Bereich.
Jedes Bundesland hat die Möglichkeit derartige Gesetze rechtsbindend und juristisch klar und einwandfrei zu formulieren.

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Gleichheitsgebot und Einheitsgebot

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

@ AvL, das bin nicht ich, der sagt, ein Kopftuchverbot an Grundschulen verstieße gegen die Verfassung und sei daher nicht durchsetzbar.

Daneben möchte ich bemerken, dass Sie sicherlich auch kein Jurist sind. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass man ja das Grundgesetz notfalls ändern könnte. Macht man ja in anderen Fällen auch. Man braucht nur eben die entsprechenden politischen Mehrheiten.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

ZITAT: „Ein striktes politisches und religiöses Neutralitätsgebot in staatlichen Schulen und Behörden …“

Dann dürfte es auch keine Kreuze in Klassenzimmern und Behörden geben und keinen rein katholischen oder evangelischen Religionsunterricht usw. So einfach ist es eben nicht, AvL, auf die eine oder andere Aussage im GG hinzuweisen.

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Kreuze haben in staatlichen Schulen nichts zu suchen, es sei denn es handelt sich um konfessionelle Schulen.
Evangelischer, katholischer und andere Unterrichtsformen sind bei einem entsprechenden Staatsvertrag auch für alle anderen Konfessionen möglich und zulässig.

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Wer Ohren hat der höre.
Ich habe hier im vergangenen Jahr mehrmals Auszüge aus unserer Verfassung abgedruckt, die dann aber, warum auch immer, mehrfach wieder von der Redaktion gelöscht wurden.
Ein generelles Gesetz zur Neutralitätspflicht in staatlichen Schulen und Ämtern, respektive ein Verbot des öffentlichen Zurschaustellens der politischen und religiösen Meinung und Gesinnung dort , z. B. Nikabs der Salafisten in diesen Räumlichkeiten, verstößt also nicht gegen die Verfassung, weil es eben alle politischen, weltanschaulichen und religiösen Ansichten und Auffassungen betrifft.
Allerdings hätte der Freistaat Bayern in seinen staatlichen Schulen, also nicht in den konfessionsgebundenen Schulen, ein Problem mit seinen Jesus-Kreuzen in den Amtsstuben und in den staatlichen, konfessionslosen Schulen.

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Warum man aber den ersten großen ältesten und wichtigsten Humanisten aus öffentlichen Amtsstuben ausschließen sollte , erklärt sich aber eben aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, obwohl wir IHN weiter in unseren Herzen tragen und in SEINEN Aussagen deutend leben können und dürfen.