Personalagentur vermittelt keine AfD-Mitglieder an Schulen – Diskriminierung?

25

HAMBURG. Weil sie die AfD für fremdenfeindlich hält, will eine Personalservice-Agentur keine Parteimitglieder an Hamburger Schulen vermitteln. Die AfD sieht Grundrechte verletzt und fordert Konsequenzen.

„Schule muss vermitteln, dass einfache Botschaften nicht tragen", sagt Philologen-Chef Meidinger. Foto: Oxfordian Kissuth / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Verträgt sich eine AfD-Mitgliedschaft mit der Arbeit an einer Schule? AfD-Wahlplakat zur Bundestagswahl Foto: Oxfordian Kissuth / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Weil eine für Hamburger Schulen und Kitas tätige Personalservice-Agentur keine AfD-Mitglieder vermittelt, droht die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft mit rechtlichen Schritten. «Die Diskriminierung von AfD-Mitgliedern bei der Einstellung von pädagogischen Fachkräften im Hamburger Ganztagsbereich ist rechtlich und politisch ein Skandal», sagte AfD-Fraktionschef Alexander Wolf. Er sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz verletzt. «Sollte die Personalagentur die Anti-AfD-Klausel nicht unverzüglich entfernen und die Hamburger Schulen weiter mit dieser Personalagentur zusammenarbeiten, werden wir als AfD rechtliche Schritte einleiten.»

Die AfD hatte die Hinweise auf die Vertragsmodalitäten über ihr umstrittenes Schul-Meldeportal erhalten. Der Geschäftsführer der Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH, Wolfhard Westphal, wies die Vorwürfe zurück. Für ihn sei die AfD eine im Kern fremdenfeindliche Partei. «Nahezu die Hälfte der Schüler in Hamburg hat einen Migrationshintergrund. Deshalb wollen wir als Personalagentur AfD-Mitglieder nicht auf die Hamburger Schülerschaft loslassen.» Gleiches gelte für NPD- oder Sekten-Mitglieder.

Dienstleistungsverträge mit 54 Schulen

In den Verträgen seiner Agentur mit den Honorarkräften heiße es deshalb unter dem Punkt «Krankheiten, Vorstrafen, Mitgliedschaften»: «Der KL erklärt, dass er keiner anti-demokratischen Organisation (NPD, AfD, AKP u.ä.) oder einer Sekte (Scientology u.ä.) angehört.» KL steht dabei für Kursleiter. Die von der Agentur vermittelten Fachkräfte werden vor allem in der Ganztagsbetreuung eingesetzt.

Anzeige

Wie der Senat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD mitteilte, haben im laufenden Schuljahr 54 Schulen Dienstleistungsverträge mit der Agentur geschlossen. Auch die Elbkinder-Kitas setzen demnach seit vielen Jahren von der Agentur gestellte Kräfte zur Schulkindbetreuung ein. Die Schulbehörde habe erst durch die Anfrage Kenntnis von dem Sachverhalt erlangt und wolle die Agentur um Stellungnahme bitten. «Soweit solche Verträge rechtswidrig sind und der Auftragnehmer sie nicht anpasst, wird die für Bildung zuständige Behörde die Zusammenarbeit einstellen», heißt es in der Senatsantwort.

Bislang habe er von der Schulbehörde noch nichts gehört, sagte Westphal. Sollte sie den Passus in den Honorarverträgen für rechtswidrig erachten, wäre er bereit, ihn zu streichen – allerdings erst nach eigener rechtlicher Überprüfung. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Lehrer wehren sich gegen AfD-Meldeportal – Schulbehörde rüffelt das als “Verstoß gegen das Neutralitätsgebot”. Die AfD frohlockt

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

25 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Ich mag ja nicht gerne für die AfD Partei ergreifen, aber ich finde unglaublich, wie Recht in unserem Land gebeugt wird, wenn es dem eigenen Gutdünken passt. Erstens frage ich mich, wie man herausfinden will, ob jemand AfD-Mitglied ist, der sich bewirbt, denn das braucht man doch aus guten Gründen nicht anzugeben und zweitens frage ich mich, wen es denn dann als Nächstes trifft? Vielleicht ein CDU-Arbeitgeber, der keine Linke-Mitglieder bei sich beschäftigen will oder ein FDP-Arbeitgeber, der keine Gewerkschaftsmitglieder anstellen möchte (schön war’s wohl?).

Und hat dann derjenige Pech, der auf irgendeine Art und Weise als AfD-Mitglied bekannt wurde, während derjenige, der es auch ist, aber verheimlicht, hat Glück gehabt?

Kann es mal aufhören, Recht immer nur denen zuzugestehen, die man mag und jenen zu verwehren, die man nicht mag?

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Kann ein Vegetarier Metzger sein? Kann jemand, der die Existenz eines christlichen Gottes öffentlich leugnet, als Pfarrer arbeiten? Und als Kommunist kann man schlecht eine Bank leiten. Mit Kindern zu arbeiten, setzt eine besondere Integrität voraus, die das Vertrauen der Eltern begründet. Wie sollen Migranten einem Menschen vertrauen, der tagsüber ihr Kind betreut und sich abends dafür einsetzt, sie mitsamt ihrem Kind aus dem Land zu schmeißen? Einen verantwortlichen Beruf zu haben, setzt schon Verantwortungsbewusstsein voraus. Sonst muss man eben Buletten braten – dann ist das alles egal.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Sie wissen alles Schlechte zu rechtfertigen, das Ihnen gefällt und alles Schlechte zu geißeln, das Ihnen missfällt.

In einem Land nach Ihrem Gustos möchte ich nicht leben. Ich hätte Angst, ich würde auf dem Schafott landen, wenn ich es wagte, nicht Ihrer Meinung zu sein.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Es gilt aber auch für jeden eine gewisse Bringschuld in den gesellschaftlichen Konsens des Zusammenlebens einzubringen, auf dass ein gesellschaftliches Zusammenleben erst möglich wird, und so müssen wir uns nicht ständig verbiegen und in unserem Verhalten derart anderen anpassen, dass wir diesen Mitmenschen uns anbiedernd deren Gefallen erwerben müssen.
Es stößt einem jedes mal von Neuem auf, sich derart zu verhalten, dass man sich deren Wohlwollen erkaufend, verhalten soll.
Wer ist hier denn dann noch Herr in seinem Haus ?
Die Kopftücher sind nur der Anfang der Unterordnung unter dieses neue Gefüge der falsch verstandenen Toleranz gegenüber Minderheiten, die sich in ihrer affektiven Erregung uns als ein Zeichen der Unverständnis für anderes Denken zu erkennen geben.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ehrlich gesagt verstehe ich gerade nicht, gegen wen sich das richtet und wen das unterstützen soll.

Einstellungen sollen nicht nach Parteizugehörigkeit erfolgen, solange es sich um eine legale Partei handelt. Ist sie verfassungsfeindlich, soll man sie verbieten; ist sie es nicht, darf man ihre Mitglieder nicht wegen ihrer Mitgliedschaft benachteiligen.

Allein die Forderung der Unterschrift unter der Aussage, dieser oder jener legalen Partei anzugehören oder nicht, finde ich inakzeptabel. Natürlich würde ich das am liebsten auch wissen wollen und noch vieles mehr … Wo fängt das an, wo hört das auf? Geht es weiter mit Religion, Sexualität, Erbkrankheiten?

Ich glaube, sogar ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben ein Recht auf Einzelfallprüfung. Die meisten von ihnen (im ÖD) wurden nicht gekündigt, weil sie bei der Stasi gewesen waren, sondern weil sie in ihren Bewerbungsunterlagen gelogen und dies verneint hatten.

Hm, naja, sowas darf dann anscheinend aber doch nachgefragt werden???

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Uns, die wir mit anderen in Eintracht miteinander zusammen leben wollen, denn sonst hätten wir uns für ein anderes Land entschieden. Und so nehmen wir den Mitmenschen so an, so er sich nicht gegen uns richtet oder unsere Freiheiten einzuschränken versucht, wie auch wir ihn nicht in seinen Freiheiten einschränken, sofern unsere Verhaltensweisen nicht anderen Schaden zufügen.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Sollte man gesehen haben.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nein, ich bin es nur leid, dass immer mehr Menschen in diesem Staat nicht die Verantwortung dafür übernehmen wollen, was sie tun. Es geht halt nicht alles mit allem zusammen. Alle reden über ihre angeblichen Rechte – was ist mit den Pflichten diesem Staat, dieset Gesellschaft und der Menschen gegenüber, für die man arbeitet? Wer sich wie ein Arsch benimmt, wird auch so behandelt. Wo ist das Problem?

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Es entspricht eindeutig einer verfassungswidrigen Diskriminierung Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes politisch anders Denkende und Mitglieder einer demokratischen Partei von der Vermittlung in Berufe auszuschließen !

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Eben. Ich sage mal vereinfachend so: Die Grundrechte müssen für alle gleich gelten und wie ernst es jemand damit meint, merkt man immer dann, wenn er sie auch denen einräumen muss, denen er sie eigentlich nicht einräumen möchte.

Mir machen die Leute Angst, die Grundrechte nach Gutsherrenart nur ihren „Vasallen“ gewähren. Das bin ich ja dann vielleicht auch nicht. Auch die andere Seite wird Gründe nennen können, Grundrechte ihren Gegner nicht zuzubilligen. Deshalb müssen wir da ganz klar sein und ohne Ausnahme. Wir wollen ja nicht genauso schlecht sein wie die anderen, sondern besser. Oder?

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Und was ist mit den Rechten der Eltern? Denen greift der Staat massiv ins elterliche Sorgerecht ein (Schulpflicht!). Das lässt sich aber nur dann rechtfertigen, wenn er selbst mit höchster Sorgfalt das Sorgerecht übernimmt – und damit weder Kinderschänder noch Rechtsradikale beauftragt. Ich räume ein: Nicht jedes AfD-Mitglied ist rechtsradikal, genügend AfD-Mitglieder aber sind es – nicht zufällig ist diese Partei Prüffall für den Verfassungsschutz.

Glauben Sie ernsthaft, ich würde es als Vater akzeptieren, wenn der Staat Herrn Höcke zum Geschichtslehrer meiner Kinder machen würde?

PeterPan314
4 Jahre zuvor

@Bernd: Was Sie hier propagieren ist eine Doppelmoral sondergleichen.
Wenn jemand eine Arbeitsstelle nicht erhält und glaubt, diskriminiert worden zu sein, dann sprechen Sie dieser Person je nach Gusto das Recht zur Beschwerde zu oder wieder ab.
Als es um das Tragen eines Kopftuches ging und die abgelehnte Lehrerin geklagt hat, war Ihr Standpunkt, dass unsere Meinungen da zwar geäußert werden dürfen, aber das Gesetz diese Entscheidung zu treffen hat. Sie beriefen sich darauf, dass die Religionsfreiheit von Richtern hier beschützt worden ist und das Neutralitätsgesetz entsprechend abgeschafft oder geändert werden muss.
Wenn es jetzt um Menschen geht, die aufgrund Ihrer Parteimitgliedschaft abgelehnt werden, dürfen diese sich also nicht diskriminiert fühlen und deren Rechte werden von Ihnen auch aberkannt. Da ist es dann ein „Arsch“, der es nicht besser verdient.
Das ist Populismus, aber Sie dürfen Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung weiterhin nutzen. Schließlich entscheiden Richter darüber, was Gesetz ist, und nicht wir.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Danke für den Kommentar. Diese Doppelstandards regen mich am meisten bei solchen Debatten auf.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Doppelmoral? Ich unterscheide zwischen Lehrern und Schülern, klar – Sie nicht?

Natürlich ist an jemanden, der freiwillig (!) in den Staatsdienst tritt und sich damit auch zum Repräsentanten dieses Staates macht, andere Maßstäbe anzulegen als an einen Schüler, der zur Schule verpflichtet ist. Dem lässt sich eben nur dann Kleidung vorschreiben bzw. verbieten, wenn der Schulfriede gestört ist – und nicht, weil sie irgendwem aus irgendwelchen Gründen nicht gefällt. Das ist übrigens gängige Rechtssprechung und nur darauf habe ich hingewiesen – können Sie gerne hier nachlesen: https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/rechte-von-schuelern/persoenlichkeitsrecht-schueler.aspx

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

PS. Ich kann mich nicht erinnern, in Sachen Kopftuch Partei ergriffen zu haben. Allenfalls dazu, dass es durchaus sachliche Gründe für einen Richter geben kann, ein Kopftuchverbot aufzuheben (hat das Bundesverfassungsgericht ja sogar getan) – auch wenn Sie darin den Untergang des Rechtsstaats sehen.

Juri Winterberg
4 Jahre zuvor

Hat nicht Bundesinnenminister H. Seehofer jüngst erst erklärt, dass Beamte durchaus Mitglied der AfD sein dürfen? Bei Kommunisten sah es vor Jahrzehnten noch anders aus.

Ist es eigentlich immer noch so, dass das KPD-Verbot nur in Westdeutschland gilt?

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  Juri Winterberg

Das ist keine Frage, ob AfD oder Kommunisten, sondern bei Beamten eine Frage, ob sich Parteizugehörigkeit und das besondere Treueverhältnis eines Beamten zum Staat miteinander vertragen. Bei der AfD ist es NOCH der Fall. Schon wenn die gesamte Partei ein Prüffall für den Verfassungsschutz würde, wäre dies fraglich.

In dem Fall der Agentur ist es so, dass es hier sich aber nur um Honrarkräfte für den Ganztagsbereich handelt, die sicherlich nicht einem besondern Treueverhältnis unterliegen. In dem Bereich dürfen AfD-Mitglieder ohne jeden Zweifel arbeiten. Allerdings darf eine Agentur auch vermitteln, wen sie möchte, sie ist ja keine Behörde. Allerdings kann sie dann kein umfassenden Vertrag mit dem Land eingehen, wie er wohl besteht.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Das bedeutet dann aber auch, dass das Land entweder die Verbindung zu dieser Agentur löst oder auf diese in der Art einwirkt, dass keine verfassungswidrigen Ausschlüsse von politisch anders Denkenden, die sich im Rahmen der FDGO bewegen, mehr erfolgen.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Genau das wollte ich mit meinem letzten Satz ausdrücken.,

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich meine auch, dass das Diskriminierungsverbot nicht nur für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes gilt!

Allerdings durften Kirchen ja zumindest bis vor Kurzem (?) auch noch darauf bestehen, dass ihre Angestellten Kirchenmitglieder sind bzw. sie durften andere ablehnen mit eben dieser Begründung. Oder irre ich mich?

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

So ist es. Der Artikel 3 des GG gilt für alle Bereiche des öffentlichen Lebens.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Juri Winterberg

@ Juri Winterberg

Es wurden übrigens in Westdeutschland die Sozialistische Reichspartei (1952), sozusagen ein NSDAP-Nachfolger, und die Kommunistische Partei Deutschlands (1956) verboten. 1968 gründete sich eine DKP in Westdeutschland. Die gibt es bis heute. 1990 wurde in der DDR eine neue KPD gegründet, die mit der verbotenen namensgleich ist, aber eben nicht ihr Rechtsnachfolger. Die existiert immer noch.

„Aufgrund des Einigungsvertrags fällt sie als politische Partei der ehemaligen DDR nicht unter das KPD-Verbot von 1956 und wurde daher zur Teilnahme an allen Wahlen zum Deutschen Bundestag und zu den Landtagen zugelassen. Die Partei ist in parlamentarischen Vertretungen des Bundes und der Länder nicht vertreten, auf Kommunalebene errang sie Mandate.“

Es gibt also tatsächlich eine KPD in Ostdeutschland, während in Westdeutschland eine KPD verboten ist. 🙂 Weiß nur keiner …

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

… achja, ups, das Zitat stammt aus Wikipedia.

Maren
4 Jahre zuvor

Wenn eine Partei auf dem Wahlzettel steht, kann eine Personalservice-Agentur die Mitglieder doch nicht einfach von der Vermittlung an Hamburger Schulen ausschließen.
Wo kommt ein Rechtsstaat hin, wenn jeder sich selbst zum Richter macht und sein unrechtmäßiges Handeln für berechtigt erklärt?
Für mich steht fest, dass die Agentur anmaßend und übergriffig handelt. Solche selbsternannten Demokratieschützer brauchen wir nicht. Es sei denn, wir stellten unsere Verfassung und ihre rechtmäßigen Schutzorgane in Frage und machten uns selbst zum Herrn und Richter.