„A13 für alle“: GEW protestiert für Angleichung der Lehrergehälter – und zwar sofort

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Mit einem mehr als 200 Meter langen Kalender hat die GEW vor dem Landeshaus in Kiel für eine schnellere Erhöhung der Grundschullehrergehälter demonstriert. Unter dem Motto «A13 – Jetzt! Und nicht erst in 2241 Tagen» machten in der Bildungsgewerkschaft organisierte Lehrkräfte am Donnerstag ihrem Unmut Luft. Die Landesregierung plant, die Besoldung für Grundschullehrer von 2020 bis 2025 in Stufen von A12 auf A13 anzuheben. Anlass für die Aktion war die Anhörung des Bildungsausschusses zum Gesetzentwurf zur «Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen».

Der GEW dauert die angekündigte Angleichung der Lehrergehälter in Schleswig-Holstein zu lang. Foto: Shutterstock

Die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke sagte, es werde höchste Zeit, die Grundschullehrkräfte nach A 13 zu besolden und nicht erst in sechs Jahren. «Berlin, Brandenburg, Sachsen und Bremen haben bereits Nägel mit Köpfen gemacht. Wenn die Landesregierung bei ihrem Zeitplan bis 2025 bleibt, dann werden auch andere Bundesländer vorbeiziehen und der erhoffte Effekt verpufft.» Schleswig-Holstein will im Wettbewerb um Lehrer besser konkurrieren können.

Der lange Kalender bestand aus 2241 Blättern – für jeden Tag bis zur Einführung der Gehaltsgruppe A13 ein Kalenderblatt. Henke: «Die Grundschullehrerinnen und -lehrer bringen tagtäglich die volle Leistung – selbstverständlich. Da ist es auch selbstverständlich, dass die Politik auch endlich die volle Besoldung zahlen muss!»

Vielen Grundschullehrern fehlt die Perspektive auf eine Angleichung

Allerdings haben die Grundschullehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein wenigstens eine klare Perspektive. In anderen Bundesländern fehlt selbst die. Eine Weile sah es so aus, als könnte die vor allem von der GEW und vom VBE getragene Kampagne „A13 für alle Lehrkräfte“ bundesweit erfolgreich sein. Doch jetzt ruckelt der Zug. Nordrhein-Westfalen zögert. Und in Niedersachsen bremst plötzlich der Finanzminister, nachdem er die jüngste Steuerschätzung gesehen hat (News4teachers berichtete).

In Baden-Württemberg hat Kultusminsterin Eisenmann eine Angleichung der Lehrergehälter sogar kategorisch ausgeschlossen: Eine Höhergruppierung von Grundschullehrkräften auf das Niveau der Sek-II-Kollegen sei „nicht gerechtfertigt“, so erklärte sie im September 2018 (News4teachers berichtete). Die Höhe der Gehälter orientiere sich an der Ausbildung – und Lehrkräfte an der Grundschule hätten eine andere Ausbildung als die am Gymnasium.

Tatsächlich beträgt in Baden-Württemberg die Regelstudienzeit für das Lehramt Grundschule acht Semester, die für das Lehramt Gymnasium zehn. Andere Bundesländer haben die Studiendauer mittlerweile angeglichen. Allerdings verlangt auch das Bundesland Sachsen nur acht Semester Studium von angehenden Grundschullehrern, während für das Lehramt Gymnasium zehn angesetzt sind – und trotzdem bekommen Grundschullehrer im Freistaat seit Kurzem A13/E13. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers kommentiert.

Streit um “A13 für alle” – Philologenverband legt nach: “Endlich” A14 für Gymnasiallehrer

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3 Kommentare
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Donner
4 Jahre zuvor

A13 / TVL 13 für alle???

TVL13 = Potemkinsche Dörfer…, die ihren Zustand verbergen: Sie wirken ausgearbeitet und beeindruckend, doch fehlt es ihnen an Substanz!

Beispiel: Höherstufung von TVL 11/ Stufe 4 in TVL 13 = Ergebnis TVL 13 / Stufe 3! – Ergo: keine Gehaltsverbesserung auf Jahre.
Geltendmachung wegen Absenkung der Erfahrungsstufe? = Ein Witz. – Ergo: Realpolitik = Potemkinsche Dörfer. Gruß an die GEW Brandenburg!

Lehrer dritter (bald zweiter) Klasse
4 Jahre zuvor

Die GEW und bis auf eine alle anderen Lehrergewerkschaften /-interessenverbände auch, brauchen doch die doofen Angestellten beim TVL-Steikzirkus 2 (bzw. nun in Zukunft 2 3/4) -jährlich. Jetzt mal ehrlich, was wäre sie ohne die 15-20% dröge Masse, die ihr Schicksal offensichtlich klaglos trägt. Ohne sie kein Streik, ohne Streikrecht keine Übertragung der Tarifergebnisse (1:1) auf die Beamten in einem schönen, widerkehrenden immer gleichen Zyklus. Halt… 1:1 stimmt ja nicht, denn die TVL Erhöhungen gelten auch für Familienzuschläge, Funktionszuschläge usw. und angeblich sogar die Pension der Beamten, Leistungen also, die der doofe Angestellte gar nicht bekommt, de facto ist das Verhältnis als 1:1,x Tja dafür kann man als meist verbeamteter „Schulvermeider“ (ein schöner Ausdruck eines ehemaligen Kollegen für die quasi Berufsfunktionäre) schon mal Wasser predigten („wir fordern LEGO“ usw.) und Wein saufen.

Was ist in Bremen passiert mit der Forderung A13 für alle? Stand groß in allen Medin „A13 nun auch in Bremen“, dass aber Angestellt davon ausgenommen wurden – ganz still, ganz leise, kaum jemand schreibt es!

Es wird Zeit, dass die angestellten Lehrer eine bundesweit eigene Interessenvertretung gründen, um sich gegen die feudalen Verhältnisse effektiv und im ureigenen Interesse zu wehren.

Was die Praxis anbelangt bei Höhergruppierung wieder zurückzustufen und in Erfahrungsstufe 3 anzufangen, so widerspricht diese gängige Praxis der höheren Rechtsprechung, einfach mal googlen und dann das Kreuz stark machen (Klares „Nein, zu diesen Bedingungen nicht…“ und ggf. Kündigen… oder klagen (und jahrelang leiden)).

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Immer war es bestritten worden hier und nun kann man es im Werbebanner auf der Startseite lesen (oder auf den Seiten des Berliner Senates): Neueinstellung mindestes 5300,- in Berlin. Für bestimmte Schulen, Lehrämter und natürlich je nach Erfahrungsstufe noch mehr!

Leider kein Geld für kleinere Klassen, geringeres Stundensoll, mehr Sozialarbeiter, Verwaltungspersonal, Sekretärinnen, Lehrerassistenten usw.

Was wird also besser durch diese tollen Gehälter – außer dass man sich selbst mittels Teilzeit entlastet und somit den Lehrermangel noch erhöht.?