Bullenhitze bringt Schulleiter in die Zwickmühle – Ergebnis: Hitzefrei gibt’s immer seltener

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STUTTGART. Rekordverdächtige Temperaturen bringen Schulleiter nach Meinung des Lehrerverbandes Bildung und Erziehung (VBE) in ein Dilemma. «Es ist keine beneidenswerte Situation, in der sich Schulleiter an heißen Sommertagen befinden», sagte der VBE-Sprecher Michael Gomolzig am Mittwoch in Stuttgart. Denn in vielen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin oder Hessen entscheiden sie, ob der Unterricht ausfällt oder nicht. Doch was sie auch machen: Ärger gibt’s in jedem Fall. 

Die Sonne treibt die Temperaturen akuell vielerorts auf deutlich über 30 Grad. Foto: pxhere

Während in anderen Bundesländern bereits die Sommerferien angefangen haben, sollten die Rektoren in Baden-Württemberg bei Freibad-Temperaturen entscheiden, ob die Schüler weiter im Klassenzimmer schmoren oder wegen hitzefrei früher heimgeschickt werden. In jedem Fall gebe es Protest von Eltern, entweder über Unterrichtsausfall oder über mangelndes Mitgefühl mit den schwitzenden Kindern, sagte Gomolzig, selbst Rektor einer Grundschule im Rems-Murr-Kreis.

Bis in die 80er Jahre konnten sich nach VBE-Angaben Rektoren an den Verwaltungsvorschriften orientieren, die vorsahen, bei einer um 10.00 Uhr gemessenen Temperatur von über 25 Grad im Schatten den Schülern nach der vierten Stunde hitzefrei zu geben. Heute liegt die Entscheidung ganz im Ermessen des Rektors, der damit – so der VBE – auch in der Schusslinie stehe. Auch bei Schülern: „In der Tat kommen jetzt nach den Pfingstferien Kinder und Jugendliche verstärkt in den Verwaltungstrakt der Schulen, um – je nach Schülerpersönlichkeit – lautstark Hitze­frei regelrecht einzufordern oder um mit einem gewinnenden Lächeln dem Schulleiter die Temperatur bedingte Befreiung vom Unterricht vorzuschlagen.“

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Nach Empfehlung des Kultusministeriums sind bei dem Beschluss das körperliche Wohl der Schüler sowie deren Fahrtwege und die baulichen Verhältnisse der Schulen zu berücksichtigen. Weitere Kriterien des Ministeriums für die Schulleiter sind: Benachbarte Schulen stimmen sich ab und Fahrschülern müssen auch bis zur Heimfahrt Aufenthaltsräume und Aufsicht bereit gestellt werden. Hitzefrei gibt es weder für die beruflichen Schulen noch für die gymnasiale Oberstufe.

Auch in Grundschulen fällt allerdings laut VBE immer seltener temperaturbedingt der Unterricht aus. Gomolzig: „Da viele Eltern darauf vertrauen, dass ihre Kinder in der Schule verlässlich ‚gut aufgehoben‘ sind, und immer mehr Schüler eine Ganz­tagesschule besuchen, wird Hitzefrei immer seltener – und schon gar nicht schon nach der vierten Stunde – gegeben.“ Heißt also für die meisten Schüler und Lehrer: weiter schwitzen im Schulgebäude. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Hitzewelle rollt an: Grünen-Politikerin fordert Hitzefrei für alle Schulen

 

 

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emil
4 Jahre zuvor

Das wäre ja alles kein Problem, wenn die Schulen entsprechend gebaut, bzw ausgestattet werden.
Fenster ohne Rollläden, dafür aber 5 Stochwerke in der prallen Sonne und einen Hausmeister, der lieber am Handy spielt als zu lüften, das ist doch die Realität. Und das ist tatsächlich kaum zumutbar, den kleinen Dröppen (Kinder) schon gar nicht. Ab 35 Grad besteht arbeitsschutzrechtlich Handlungsbedarf des Arbeitgebers wg. Gesundheitsschutz und die haben wir ab dem 2. Geschoss locker. Dazu Sauerstoffmangel, weil man kaum lüften kann. Würden die Lehrer das mal einklagen, würde bei uns nur noch im Erdgeschoss und im 1. Stock unterrichtet werden. Alle anderen Räume incl. OGS geschlossen.

P.S. Was die Schulleiter betrifft habe ich keinerlei Mitleid. Sie wollen Führungspositionen haben, dann sollen sie diese auch ausfüllen. Da ist keinerlei Grund, wegen der Hitzefreientscheidung in Mitleid auszubrechen ….

emil
4 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Stimmt! In NRW ist das genauso!

Palim
4 Jahre zuvor

Lehrer haben nicht frei, wenn SuS hitzefrei erhalten, sie erteilen dann zu dieser Zeit keinen Unterricht. Außerunterrichtliche Aufgaben gibt es mehr als genug und auch die Zeugniskonferenzen finden am Nachmittag statt, wie anderes auch.

Ansonsten kann man es in Grundschulen durchaus regeln, dass man nach einer Abfrage die Kinder nach Hause gehen lässt, die gehen können/dürfen,
die anderen auf dem Schulgelände betreut.

Wenn man der Meinung ist, Eltern würden so oder so protestieren, muss man sich davon ja nicht beeinflussen lassen: wie man es macht, es ist immer auch für viele „richtig“.

ysnp
4 Jahre zuvor

Bei uns gibt es wegen der verlässlichen Grundschule kein hitzefrei, während die örtlichen Schulen der Sekundarstufen hitzefrei machen. Bei mir hatte es trotz heruntergelassener Rollos die letzten beiden Stunden zwischen 30.6 und 31 Grad im Klassenzimmer.

omg
4 Jahre zuvor

Grundsätzlich hat jeder Schulträger die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) für Schulgebäude einzuhalten. Das ist eine Bringpflicht der Schulträger den Kindern gegenüber.
Allerdings: Da das niemand einfordert (bisher nur einmal erfolgreich in Dresden vor einigen Jahren), wird sich auch nichts ändern.
Die Hitzefreiregelungen, sofern es diese explizit noch gibt, bauendarauf auf, dass die Gebäude in einem solchen Zustand sind, das eigentlich die Rauminnentemperatur nicht über 25 Grad (ASR) oder 24 Grad (Empfehlung der Unfallkasse) steigen.
Aber es ist halt wie das Recht auf Kitaplätze. Steht irgendwo, sollte man sich aber nicht darauf verlassen.

Pälzer
4 Jahre zuvor

Das übliche Verfahren in unserer Gegend ist, die Stunden zu verkürzen, z.B. auf 30 min. Das ist weniger ungleichheit gegenüber den einzelnen Lehrern. Dann ist auch der Nachmittagsunterricht zu akzeptabler Zeit zuende.

Carsten60
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Ab wann wird denn verkürzt? Schon ab der 1. Stunde? Wenn erst ab der dritten Stunde gekürzt wird, wieviel spart man denn so? Und die Mittagspause wird auch gekürzt? Generell ist wohl die Frage, wie gut die sommerliche Hitze zur überall gepriesenen Ganztagsschuls passt. Man könnte übrigens auch die Sommerferien verlängern, das ist in vielen Ländern so.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Ja, hitzefrei darf ka erst erteilt werden, wenn im Vorfeld die Eltern informiert worden sind.. Wenn also erkennbar ist, dass das Wetter der kommenden Tage dauerhaft zu höheren Temperaturen führen wird, muss den Eltern schriftlich mitgeteilt werden, dass in dieser Zeit der Unterricht nach der verkürzten Stundentafel erfolgen soll. Gleichzeitig muss erfasst werden, ob die Eltern ggf. Betreuung für ihre Kinder bis zum regulären Unterrichtsende benötigen (verlässliche Schule) und eine Betreuung eingerichtet werden. die zuhause nicht betreut werden können.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Bei uns darf Hitzefrei nicht vorab gewährt werden, sondern immer erst am betreffenden Tag.
Eltern müssten an dem Tag informiert werden.
Von verkürzten Stunden hätte ich bisher noch nichts gehört, das ist hier nicht üblich.
Wenn die SL sich dafür entscheidet, endet der Unterricht nach der 4. Stunde, für Klasse 1 und 3x in der Woche auch für Klasse 2 ist das ohnehin der tägliche Unterrichtsschluss, es folgt die Betreuung (1 Stunde), sofern von den Eltern gewählt.

Klasse 3+4 haben 5 oder 6 Stunden, könnten dann aber nach Hause gehen oder in die Betreuung.

Da man vorab nicht informieren kann, ist es schwierig, den Kindern die eine Stunde frei zu geben, viele Kinder in Klasse 1 und 2 dürfen trotz ländlicher Wohnlage nicht allein nach Hause fahren.
Also bleibt es eher dabei, Betreuung anzubieten oder den Unterricht nach draußen oder in kühlere Räume zu verlagern, sofern dies möglich ist.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich habe meine Erfahrungen aus dem Bereich der SekI in NRW dargelegt. Die Vorgehensweise an GS weicht davon ab, da diese bezgl. der Stundentafel und des Lehrkräfteeinsatzes – zumeist KL-Unterricht – flexibler sind. Des Weiteren endet der Unterrichtstag an GS in der Regel spätestens nach der 5. Stunde.