CDU-Abgeordnete lassen bundesweites Kopftuchverbot an Schulen rechtlich prüfen

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BERLIN. Schulpolitik ist Ländersache. Aber geht es bei der Frage, ob Kinder in der Schule Kopftuch tragen dürfen, nicht eher um Kinderrechte, Religionsfreiheit und darum, wie weit das Erziehungsrecht der Eltern reicht?

Bei dem Gutachten wird es auch um die Frage gehen, was ein „Kopftuch“ überhaupt ist – dieses Bandana auch? Foto: Shutterstock

Einige Unionsabgeordnete wollen herausfinden, ob ein bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen rechtlich möglich wäre. Sie haben deshalb den Juristen Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg um eine Prüfung gebeten. Und zwar auf Bundesebene – obwohl Schulpolitik eigentlich Sache der Länder ist. Nach Informationen der «Welt» soll der Staatsrechtler bis zum Herbst ein Gutachten erstellen.

«Wir respektieren die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und das elterliche Erziehungsrecht, nehmen aber auch das staatliche Wächteramt ernst, wenn es darum geht, für das Wohl junger muslimischer Mädchen und ein gleichberechtigtes Aufwachsen einzutreten», sagte der zuständige Berichterstatter für Religionsgemeinschaften, Christoph de Vries (CDU), der Zeitung. Wie er auf seiner Facebookseite schrieb, soll «die Möglichkeit eines Kopftuchverbots in Bildungseinrichtungen für unter 14-jährige Mädchen» juristisch geprüft werden.

Gemeinsam mit den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann und Thorsten Frei hatte De Vries nach Angaben der «Welt» Mitglieder der Unionsfraktion zu einer Diskussion zu dem Thema eingeladen.

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Die Debatte über ein Kopftuchverbot an Schulen war entbrannt, nachdem Österreichs Parlament Mitte Mai ein solches Verbot an Grundschulen beschlossen hatte. In Deutschland setzt sich unter anderem die Frauenrechte-Organisation Terre des Femmes für ein Verbot des «Kinderkopftuchs» ein.

Skeptisch äußerte sich der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU). «Wir sollten zunächst prüfen, ob es ein milderes Mittel als ein allgemeines Kopftuchverbot gibt», sagte Grübel der «Welt». Das Grundgesetz gewähre Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern.

Nur wenige Mädchen mit Kopftuch in den Schulen?

Der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange der Religionsgemeinschaften, Lars Castellucci, sagte im Gespräch: «In Schulen muss ein Kopftuch, eine Kippa oder ein Kreuz getragen werden können wie im Leben draußen auch, denn darauf bereitet Schule vor.» Religiöse Symbole sollten allerdings freiwillig getragen und nicht aufgezwungen werden. Bei einem Verbot könne «ein Keil in die Familie hineingetrieben» werden. Ohnehin gebe es in Deutschland nur wenige Kinder mit Kopftuch.

Anders sei es bei Berufsgruppen, die die Unparteilichkeit des Staates symbolisierten, wie beispielsweise Richter, sagte Castellucci. Hier hätten religiöse Symbole keinen Platz. dpa

Macht es Sinn, über ein Kopftuchverbot an Schulen zu diskutieren, das nicht umsetzbar ist? Kramp-Karrenbauer findet: schon

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1 Kommentar
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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Zur Not kann man das Grundgesetz ja auch ändern. Machte man doch bei der Digitalisierung auch.