Inklusion gestärkt: Rot-Rot-Grün beschließt Schulgesetznovelle trotz Widerständen

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ERFURT. Mit einer grundlegenden Überarbeitung des Thüringer Schulgesetzes soll die Inklusion im Land nach dem Willen der Regierungskoalition von Linke, SPD und Grüne gestärkt werden. Die Novelle wurde nun beschlossen. Doch es gibt Kritik.

Bringt sein Schulgesetz durch: Thüringens Bildungsminister Helmut Holter. Foto: Jacob Schröter / Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Thüringer Förderschulen sollen stärker an der Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung beteiligt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete der Thüringer Landtag am Mittwoch in Erfurt mit den Stimmen der Regierungskoalition von Linke, SPD und Grüne. Das neue Thüringer Schulgesetz sieht unter anderem vor, dass Förderschulen Kooperationen etwa mit Grund- oder Regelschulen eingehen und sich auch selbst zum Beispiel zu einer inklusiven Gemeinschaftsschule entwickeln können. Die Novellierung des Thüringer Schulgesetzes wurde monatelang kontrovers diskutiert.

Vor allem bei den Themen Inklusion und bei Vorgaben zu Mindestschülerzahlen an Schulen hatte es massive Kritik gegeben. In einem früheren Entwurf hieß es, dass sich Förderschulen langfristig zu Beratungs- und Unterstützungszentren ohne eigene Schüler entwickeln sollen. Die Textstelle wurde gestrichen. Allerdings sollen Förderschulen in Zukunft andere Schulen bei der Umsetzung der Inklusion beraten. Die bildungspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Wiebke Muhsal, bezeichnete die Änderung bei der Inklusion als «Finte».

„Förderschulen werden nicht abgeschafft“

Die Grüne-Bildungspolitikerin Astrid Rothe-Beinlich sagte, Behauptungen von Kritikern, das Förderschulsystem solle zerschlagen werden, seien falsch. Auch Bildungsminister Helmut Holter (Linke) bekräftigte im Landtag: «Förderschulen werden in Thüringen nicht abgeschafft.» Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) betonte, es gehe darum, Kindern, die nicht in einem Förderzentrum sein müssen, den Weg an eine andere Schule zu ebnen. In Zukunft soll es Inklusionsentwicklungspläne geben, die alle fünf Jahre aktualisiert werden sollen.

Die CDU-Fraktion lehnt das Gesetz entschieden ab und hält es für überflüssig. «Linke, SPD und Grüne schaffen mit dieser Novelle ein Schulbelastungsgesetz», sagte der CDU-Bildungspolitiker Christian Tischner. Thüringen brauche kein Gesetz, das das Thüringer Schulsystem in «massive Unruhe» versetze. Die Novelle schaffe neue Probleme statt Probleme zu lösen, betonte Tischner.

Mit der Gesetzesänderung werden in Thüringen erstmals per Gesetz Mindestschülerzahlen für Schulklassen eingeführt. So soll an Grundschulen die Eingangsklasse einer neuen Klassenstufe mindestens 15 Schüler haben, jede weitere 14, an Regelschulen und Gymnasien sollen in der Regel mindestens 20 Schüler in einer Klasse lernen. Auch Vorgaben, wie viele Klassen es pro Stufe geben soll, wurden beschlossen.

Diese Regeln liegen weit hinter dem zurück, was ursprünglich geplant war. In einem frühen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass auch die Schulen selbst Mindestschülerzahlen vorweisen müssen, um bestehen zu bleiben. Später ruderten erst Holter und dann die Fraktionen von Linke, SPD und Grüne zurück und lockerten die Vorgaben. dpa

„Höchste Zeit, die Reißleine zu ziehen“: tlv lehnt Holters Schulgesetzab

 

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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Wenn Förderschulen nicht abgeschafft werden, ist das gut. Wir brauchen sie noch.