Schulkampf: Bündnis für Gemeinschaftsschule sammelt nötige Unterschriften

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DRESDEN. Länger gemeinsam lernen anstatt Trennung nach der vierten Klasse: Mehr als 40.000 Menschen in Sachsen geben ihre Unterschrift für die Idee einer Gemeinschaftsschule. Damit rückt ein Volksantrag näher.

Das Bündnis Gemeinschaftsschule hat einen Treffer gelandet. Illustration: Shutterstock

Das Bündnis «Gemeinschaftsschule in Sachsen» – dem auch die Lehrergewerkschaft GEW angehört – hat die Hürde auf dem Weg zum Volksantrag genommen. Mit 41.353 bestätigten Unterschriften sei das erforderliche Quorum erfüllt, sagte Koordinator Burkhard Naumann am Donnerstag in Dresden. Nötig für den Volksantrag, damit er in den Landtag eingebracht werden kann, waren 40 000 Unterschriften. Bis zum 17. Juli wollen die Initiatoren aber weitersammeln, um einen «Puffer» zu haben. Das könne bei der Übergabe an den Landtagspräsidenten nicht schaden, so Naumann. Geplant ist die Aktion für Mitte August.

Bis dahin müssen die Listen gelocht, nach Gemeinden sortiert sowie die mehr als 90 Ordner beschriftet werden. Die vorliegenden Listen wurden bereits von den Kommunen bestätigt. Dafür wurden etwa die geleisteten Unterschriften mit den Wählerverzeichnissen abgeglichen, um eine Mehrfachunterzeichnung auszuschließen.

Ziel des breiten Bündnisses ist das gemeinsame Lernen von der ersten bis zwölften Klasse. Mit dem Volksantrag soll eine Änderung des sächsischen Schulgesetzes sowie des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft erreicht werden. Die Gemeinschaftsschule soll als zusätzliche Schulart in Sachsen ermöglicht werden. «Wir ergänzen das System, wir stellen es nicht grundsätzlich in Frage», sagte Naumann. Im September 2018 hatte das Bündnis mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen und dafür auch Aktionstage gestartet.

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CDU lehnt die Gemeinschaftsschule ab

Während SPD, Linke und Grüne die Pläne unterstützen, lehnt die CDU eine Gemeinschaftsschule ab. Sachsens SPD-Chef und Wirtschaftsminister Martin Dulig sprach von einem klugen Gesetzentwurf. «Die Entscheidung für eine Schullaufbahn im Alter von zehn Jahren treffen zu müssen, ist einfach viel zu ‎früh.» Die Grünen sehen in den mehr als 40 000 Unterschriften Rückenwind für die Gemeinschaftsschulen, kritisierten jedoch die hohen Hürden für einen Volksantrag. Die Linke sprach von einem «historischen Erfolg», weil es nach 15 Jahren erstmals wieder eine erfolgreiche Gesetzgebungsinitiative aus der Bevölkerung ‎gebe.

Der Landtag muss den Volksantrag innerhalb von sechs Monaten beraten. Wenn er ihn ablehnt, kann ein Volksbegehren in Gang gesetzt werden. Ob der Antrag in dieser Legislatur behandelt wird, ist fraglich. Am 1. September wird ein neuer Landtag im Freistaat gewählt. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

„Kampf gegen Gleichmacherei“: Der Volksantrag zur Einführung der Gemeinschaftsschule in Sachsen wird zum bundesweiten Politikum

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5 Kommentare
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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Sehr gut! Wenn man nicht nebenher Gymnasien erhält, haben auch Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule beste Voraussetzungen. Nur das Nebeneinander führt zu einer Deklassierung des gemeinsamen Lernens.

Ich favorisiere bis Klasse 8 und dann weiter an der gleichen Schule, aber im Kurssystem je nach Leistungsniveau. Nicht nur der Osten hat bewiesen, dass das problemlos geht (gemeinsames Lernen bis Klasse 8 bzw. 10).

Krokodilstreichler
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich befürworte eine Beschränkung des Gymnasiums auf die intelligentesten 20 bis 25 Prozent eines Jahrgangs. Außerdem muss es Hochbegabtenklasse in den Gymnasien geben, in denen die Schüler schneller lernen und so in der selben Zeit mehr Fächer haben können (vierte Fremdsprache, Recht, mehr Mathematik, Informatik etc), denn in den normalen Klassen sind sehr intelligente Schüler völlig unterfordert und häufig frustriert.

Außerdem würde ich die Fachoberschulen abschaffen und durch Aufbaugymnasien ersetztenb, die das Vollabitur ermöglichen.

Pit
4 Jahre zuvor

Im Prinzip gebe ich Ihnen Recht, würde aber nicht von den „intelligentesten 20 bis 25 Prozent“ Schülern sprechen, sondern von den leistungsstärksten. Zur Intelligenz müssen nämlich noch andere Eigenschaften kommen wie etwa Anstrengungsbereitschaft.
Jeder Lehrer kennt Schüler, die es trotz hoher Intelligenz wenig weit bringen, weil ihr Arbeitsverhalten zu wünschen übrig lässt.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pit

Zu diesen gewaltigen Problemen der Änderungen der Schulstruktur gibt es Hilfestellungen in Form der Anmerkungen und Ausführungen des Kölschen Grundgesetz in Form des Artikel 5 : „Et bliev nix wie et war,“ und Artikel 2 bemerkt zur Veränderung der Schulstrukturen: „Et kütt wie et kütt.“ Allerdings gelingt mit dem optimistischen Apell des Artikel 3 :“Et hätt noch immer jot jejange,“ ein fröhlich optimistischer Blick auf die Zukunft.
Selbstverständlich sollte man sich nach Artikel 10 doch trotz all des Streites wegen, es verstehen sich zu versöhnen unter dem Motto: „Drink noch eine met,“ denn es gilt schicksalsbedingt Artikel 7: “ Wat wellste maache.“

dickebank
4 Jahre zuvor

Die gesellschaftliche Segregation ist das Problem. Auch wenn ein immer größerer Teil der Grundschulabgänger auf die GY wechselt, muss der „Rest“ – immerhin 68% eines Grundschulentlassjahrganges – in irgendeiner Weise beschult werden.

Da rund 75% der bevölkerung nicht in den Ballungszentren sondern auf dem „platten Land“ lebt, stellt sich die Frage, wie bei rückläufiger Bevölkerungsentwicklung dieser Räume die Beschulung des Nachwuchses erfolgen soll, ohne die Bildungschancen wegen fehlender Differenzierungsmöglichkeiten und Fächerangebote zu beschneiden. Es muss eben auch auf dem Land weiterhin die Möglichkeit geben, als zweite Fremdsprache entweder Spanisch oder Französisch zu wählen. Ebenso muss es ausreichende Differenzierungsangebote und Wahlmöglichkeiten geben, um alle Schulabschlüsse der SekI anstreben zu können. Dazu zählt dann auch das Angebot Lateinisch ab Klassenstufe 8 außerhalb des GY zu erlernen.